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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027767.pdf
Größe
110 kB
Erstellt
28.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-01343 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 08.06.2015 Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 30.06.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 08.07.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Bericht zur Schwerbehindertenabgabe - Haushaltsjahr 2014 Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Bericht Bericht zur Schwerbehindertenabgabe - Haushaltsjahr 2014 Deutschland schloss sich 2009 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen an. Diese Konvention sichert jedem Menschen zu, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein. Das Recht auf Inklusion beinhaltet unter anderem, Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere auf dem ersten Arbeitsmarkt, zu ermöglichen. Dieses Ziel verfolgt die Stadt Leipzig als Arbeitgeber konsequent. Wie bereits in den Vorjahren konnte 2014 die nach § 71 SGB IX vorgeschriebene Pflicht, auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, erfüllt werden. Eine Ausgleichsabgabe ist für das vergangene Jahr nicht zu entrichten. Im Jahr 2014 waren 701 Arbeitsplätze von schwerbehinderten bzw. ihnen gleichgestellten Menschen besetzt. Bei einer Gesamtzahl von 9478 Arbeitsplätzen lag die Beschäftigungsquote der Stadt Leipzig, einschließlich ihrer Eigenbetriebe, im Haushaltsjahr 2014 bei 7,40 Prozent. Dies entspricht einer Steigerung von über 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der deutliche Anstieg der Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter führte bei einer gleichzeitig nur geringfügig steigenden Arbeitsplatzzahl erstmals zu einem Überschreiten der 7-Prozent-Schwelle. In den vergangenen Jahren blieb diese jeweils unerreicht. Ein wesentlicher Anteil der Schwerbehinderten und Gleichgestellten entfällt mit über 65 Prozent auf ältere Beschäftigte (über 50 Jahre) und 12 Prozent haben bereits das sechzigste Lebensjahr erreicht. Circa 11 Prozent sind unter 40 Jahre alt. Verglichen mit dem Vorjahr sind in Bezug auf die Altersverteilung keine Veränderungen festzustellen. In der Stadt Leipzig sind 61 Prozent der schwerbehinderten Bediensteten weiblich. Diese Verteilung entspricht etwa dem Geschlechterverhältnis des Gesamtpersonalbestands bei der Stadt Leipzig (64 Prozent weibliche Bedienstete). Die Geschlechterverteilung in den einzelnen Betriebsteilen ist jedoch unterschiedlich, so hat z.B. der Eigenbetrieb Stadtreinigung einen höheren Anteil männlicher Bediensteter und dementsprechend nur ca. 20 Prozent weibliche Bedienstete mit Schwerbehinderung. Die Stadtverwaltung Leipzig - ohne Betrachtung der Eigenbetriebe - beschäftigte im Haushaltsjahr 2014 41 Schwerbehinderte mehr als noch im vorangegangenen Abrechnungszeitraum. Dies entspricht einem Plus von knapp 0,7 Prozentpunkten. Die Quote erreicht nunmehr fast 8 Prozent. Am 1. März 2015 trat für die Stadtverwaltung eine neue Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Bediensteter in Kraft. Eine Zielstellung ist, die Quote zur Beschäftigung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen über die gesetzliche Pflichtquote hinaus weiterhin zu gewährleisten und durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Es wurde die Bildung eines Integrationsteams beschlossen. Dieses Team unterstützt die Teilhabe der schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Bediensteten im Arbeitsleben und besteht aus der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, einem Personalratsmitglied sowie der beauftragten Person des Arbeitgebers für Schwerbehindertenangelegenheiten. Bei den Eigenbetrieben ist die Beschäftigungsquote schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen 2014 zumeist gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der deutlichste Anstieg wurde im Eigenbetrieb Stadtreinigung erzielt. Die bereits hohe Beschäftigungsquote konnte erneut um 1,48 Prozentpunkte auf über zwölf Prozent gesteigert werden. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung übertrifft die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungspflicht somit um mehr als das Doppelte. Neben der Stadtverwaltung und dem Eigenbetrieb Stadtreinigung erreicht der Eigenbetrieb Behindertenhilfe die gesetzliche Fünf-Prozent-Vorgabe. In den sechs weiteren Eigenbetrieben wird die Beschäftigungsquote trotz Steigerungen nicht erfüllt. Obwohl die Arbeitsplatzzahl um 14 bzw. 7 gegenüber dem Jahr 2013 sank, konnten in den Eigenbetrieben Oper und Gewandhaus zusätzlich zwei bzw. ein Pflichtarbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden. Im Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig gab es gegenüber 2013 ein Plus von zwei Arbeitsplätzen, welche von schwerbehinderten Bediensteten besetzt waren. In den Eigenbetrieben Theater der Jungen Welt und VKKJ stieg die Gesamtzahl an Arbeitsplätzen verglichen mit dem Vorjahr um 8 bzw. 11 auf jetzt 68 bzw. 160. Auf jeweils einem weiteren Arbeitsplatz konnte ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt werden. Lediglich im Städtischen Klinikum „Sankt Georg“ gab es einen leichten Rückgang um 0,4 Prozentpunkte. Grund hierfür ist die Einrichtung von 10 zusätzlichen Arbeitsplätzen bei einer gleichbleibenden Beschäftigungszahl Schwerbehinderter. Die Musikschule „Johann Sebastian Bach“ beschäftigt seit 2013 keine Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Die folgende Übersicht zeigt sowohl für die Stadtverwaltung als auch die Eigenbetriebe die Beschäftigungsquote des aktuellen Abrechnungszeitraums und stellt vergleichend dazu die Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 dar. Betrieb SchwerbehindertenBeschäftigungsquote 2012 im Jahresmittel (in Prozent) SchwerbehindertenBeschäftigungsquote 2013 im Jahresmittel (in Prozent) SchwerbehindertenBeschäftigungsquote 2014 im Jahresmittel (in Prozent) Stadt Leipzig Einschließlich der EB 6,80 6,72 7,40 Stadtverwaltung Leipzig 7,38 7,23 7,91 Gewandhaus zu Leipzig 1,77 1,68 2,28 Musikschule Leipzig „J. S. Bach“ 1,20 0,00 0,00 Oper Leipzig 3,88 3,57 3,92 Schauspiel Leipzig 2,23 2,29 3,26 Städt. EB Behindertenhilfe 5,62 5,22 5,48 Städt. Klinikum „St. Georg“ 2,78 3,81 3,45 Stadtreinigung Leipzig 10,39 11,05 12,53 Theater der Jungen Welt 0,00 0,95 2,32 VKKJ 2,24 2,02 2,50