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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027746.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
20.04.15, 12:00
Aktualisiert
23.05.16, 22:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-WA-01285-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost 07.07.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 01.09.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.09.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Querungshilfen Kreuzungen Naunhofer Str./Ludolf-Colditz-Str. und Naunhofer Str./Kommandant-Prendel-Allee Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre x Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Verkehrskonzept für Stötteritz zu erarbeiten, auf dessen Grundlage geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsbedingungen an den beiden genannten Knotenpunkten festgelegt werden.“ Sachverhalt: Das Anliegen des Stadtbezirksbeirates, die Querungssituation für Fußgänger an den beiden Kreuzungen zu verbessern, ist der Verwaltung bereits bei den folgenden Gelegenheiten vorgetragen worden: Thema Schulwegsicherheit Der Antrag auf Einordnung von Querungshilfen im Bereich Ludolf-Colditz-Straße und KommandantPrendel-Allee jeweils im Kreuzungsbereich Naunhofer Straße ist bereits gleichlautend vom Vorsitzenden des Bürgervereins Stötteritz mit Schreiben vom 10.11.2014 beim Leiter der Arbeitsgemeinschaft Schulwegsicherheit eingereicht worden. Auf dieser Grundlage wurde die Notwendigkeit der beantragten Querungshilfen im Zusammenhang mit den empfohlenen Schulwegen von den Mitgliedern der Arbeitsgruppe u. a. im Rahmen eines Ortstermins am 03.02.2015 geprüft. Für das Erreichen der Franz-Mehring-Grundschule stellen die von der Stadt bereits realisierten Anlagen Fußgängersignalanlage (FSA) Ludolf-Colditz-Straße in Höhe VàclavNeumann-Straße sowie Mittelinsel in der Kommandant-Prendel-Allee direkt vor der Schule im Zuge des empfohlenen Schulweges ausreichende und sichere Lösungen im Zuge des festgelegten Schulwegs dar. Im Ergebnis der Prüfung können für die hiermit beantragten Querungshilfen keine Begründungen aus dem Bereich der Schulwegbeziehungen (Grundschule) herangezogen werden. Dies wurde dem Bürgerverein Stötteritz mit Schreiben der Stadtverwaltung vom 12.02.2015 mitgeteilt. Leipziger Bürgerwettbewerb „Ideen für den Stadtverkehr“ Im Rahmen des Leipziger Bürgerwettbewerbs „Ideen für den Stadtverkehr“ und des durchgeführten Bürgerworkshops gab es bezüglich des Verkehrskonzeptes für Stötteritz und Mölkau bereits kleinteilige Ideen für die Einordnung von Querungshilfen für den Knotenpunkt Ludolf-ColditzStraße/Kommandant-Prendel-Allee (z. B. Beiträge vom Bürgerverein Stötteritz, vom Stadtbezirksbeirat Südost). Thema Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum/Verkehrskonzept Stötteritz Auf Basis des Beschlusses des aktuellen Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum (STEP) im Stadtrat ist in den unmittelbaren Ortslagen von Stötteritz und Mölkau kein Ausbau der heutigen Straßenverbindungen zum Mittleren Ring Südost und somit auch kein vierstreifiger Ausbau mehr vorgesehen. Laut STEP soll eine Trassenfreihaltung für eine zweistreifige Bahnvariante (Trasse in Verlängerung der Güntzstraße immer entlang der Bahnanlagen) für 10 Jahre erfolgen, unter der Randbedingung, dass die Vor- und Nachteile einer solchen Variante genau geprüft werden. In den nächsten Jahren wird es dazu keine Variantenentscheidung geben. Deshalb müssen die bereits heute vorhandenen tangentialen Verbindungen in Stötteritz und Mölkau (Sommerfelder Straße, Paunsdorfer Straße etc.) weiterhin als Hauptnetzstraßen für die Führung des Kfz-Verkehrs genutzt werden. Bei Beibehaltung der vorhandenen Tangentialverbindung über Mölkau und Stötteritz sind dort umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen. Unter diesen neuen Randbedingungen muss im Rahmen der Erarbeitung eines Verkehrskonzepts grundsätzlich untersucht werden, wie der Verkehr in Stötteritz geführt werden soll und welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Grundsätzlich teilt die Stadtverwaltung die Forderungen zu einer Verbesserung der Querungsbedingungen an beiden benannten Knoten mittels Einordnung von Gehwegnasen und/oder Querungshilfen in Form von Mittelinseln. Jedoch muss dies im Konsens mit dem noch zu erstellenden Verkehrskonzept erfolgen. Knotenpunkt Ludolf-Colditz-Straße/Naunhofer Straße Am Knotenpunkt Naunhofer Straße/Ludolf-Colditz-Straße wurden vor geraumer Zeit zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bzw. Erhöhung der Verkehrssicherheit großflächige Markierungen und Verkehrsteiler zur Einengung der Fahrbahn aufgetragen bzw. eingeordnet. Damit konnten indirekt auch die Querungsbedingungen für Fußgänger verbessert werden, da diese Markierungsflächen als Zwischenaufstellung genutzt werden können. Zudem ist die südliche Ludolf-Colditz-Straße als Einbahnstraße ausgewiesen, wodurch die Querung vereinfacht wird. Die Nebenrichtungen sind mit dem Verkehrsschild „Stop“ ausgestattet. Die Verkehrsbelegung beträgt im Zuge der Hauptnetzstraße Ludolf-Colditz-Straße in Richtung Nord bzw. Ludolf-Colditz-Straße/ Naunhofer Straße in Richtung Süd/West gegenwärtig ca. 6.000 Kfz/24h je Richtung - im Vergleich zu anderen Knoten eine normale Verkehrsbelastung. Die anderen Richtungen weisen eine wesentlich geringere Verkehrsbelastung mit ca. 2.000 - 3.000 Kfz/24h auf. Der Knoten ist im Vergleich zu vielen anderen ähnlichen Hauptnetzknoten der Stadt hinsichtlich der Querungsbedingungen relativ gut ausgebildet. Einzig die Querungsbedingungen für die LudolfColditz-Straße-Nord sind etwas schwieriger, da es hier bisher keine Markierungsfläche in der Mitte gibt. Insbesondere in diesem Knotenarm, aber auch in den anderen Knotenarmen wird die Einordnung von Gehwegnasen und/oder Querungshilfen in Form von Mittelinseln hinsichtlich der Verbesserung der Querungsbedingungen für den Fußgänger- und Radverkehr als sinnvoll erachtet. Laut Verkehrsunfallkommission stellt die Kreuzung an der Naunhofer Straße / Ludolf-Colditz-Straße eine Unfallhäufungsstelle dar. Die aufgetretenen Unfälle sind jedoch nicht mit Fußgängern verbunden, sondern vorrangig aufgrund der Nichtbeachtung der Vorfahrt. Die Verkehrsunfallkommission hat eingeschätzt, dass zur Verringerung der Unfälle der Bau einer Lichtsignalanlage (LSA) ein geeignetes Mittel ist. Die zu erstellende Planung einer LSA ist demzufolge im Zusammenhang mit der Untersuchung der Einordnung von Querungshilfen zu betrachten. Knotenpunkt Kommandant-Prendel-Allee Der Knotenpunkt Kommandant-Prendel-Allee ist ein großflächiger Knoten mit einer für einen Straßenhauptnetzknoten relativ geringen Verkehrsbelegung. Im Zuge der Kommandant-PrendelAllee sind das gegenwärtig ca. 6.000 Kfz/24h für den gesamten Querschnitt. Allerdings ist aufgrund der relativ breiten Fahrbahn der Kommandant-Prendel-Allee für Fußgänger eine große Querungsbreite zu überwinden. Für den gesamten Knotenpunkt ist demzufolge eine Verkleinerung des Querschnittes hinsichtlich einer Verkürzung der Wege für den Fußgänger- und Radverkehr durch die Einordnung von Gehwegnasen und/oder Querungshilfen in Form von Mittelinseln anzustreben. Die Einordnung von Querungshilfen kann dabei nur unter Berücksichtigung der Planung des behindertengerechten Ausbaus der Bushaltestellen der Linie 79 in der KommandantPrendel-Allee erfolgen. Kurzfristig ist hier jedoch kein behindertengerechter Ausbau der Haltestellen im Zuge dieser Buslinie vorgesehen. Für die LVB GmbH und die Stadt liegt die Priorität für den Bushaltestellenausbau gegenwärtig bei anderen Linien mit einer höheren Priorität, so z. B. bei der Linie 90. Hierbei soll die Barrierefreiheit für möglichst alle Haltestellen im Zuge dieser Linien geschaffen werden. Zusammenfassung Die Festlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Querungsbedingungen an den beiden genannten Knotenpunkten kann erst erfolgen, wenn ein Verkehrskonzept für Stötteritz vorliegt. Die personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Erstellung eines solchen Verkehrskonzeptes wurden im Verkehrs- und Tiefbauamt aufgrund der „Wichtigen Angelegenheit“ des Stadtbezirksbeirates geprüft, danach könnte mit der Erarbeitung Ende 2015/Anfang 2016 begonnen werden.