Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1048392.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
30.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
DB
Stellungnahme der Verwaltung
zur Petition Nr. VI-P-01245 vom 25.03.2015
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Datum:
TOP:
vertagt auf:
Schluss mit den Fahrpreiserhöhungen im MDV!
Beschlussvorschlag
Abhilfe
Berücksichtigung
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
erledigt
X nicht abhilfefähig
Eingereicht von
Datum/Unterschrift
Ergebnis der Dienstberatung vom
bestätigt
mit Änderungen bestätigt
nicht bestätigt
Kurze Sachverhaltsdarstellung
Die Petition spricht sich gegen weitere Steigerungen der Fahrpreise und die Aussetzung
der für den 01.08.2015 geplanten Preiserhöhung aus. Stattdessen soll bis zum
30.06.2015 der Entwurf eines neuen ÖPNV-Finanzierungskonzeptes erstellt werden,
wobei es in keinem Falle zu einer Reduzierung des derzeitigen Angebotes im ÖPNV
kommen soll.
Entscheidungsgründe
Grundsätzlich ist auch der Stadt Leipzig sehr an einem attraktiven Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelegen. Dafür braucht es zwingend ein verträgliches Konzept
zur Finanzierung. Hierzu ist die Stadt bereits seit Anfang 2014 gemeinsam mit den anderen Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im Rahmen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) in der Erarbeitung eines Konzeptes zur zukünftigen Finanzierung
des ÖPNV im MDV-Gebiet tätig. Nach intensiven und umfangreichen Abstimmungen,
Analysen und Bewertungen liegt seit November 2014 eine Studie zur Finanzierungsstruktur und –prognose für den ÖPNV für den gesamten Verbundraum vor. Diese wurde
bereits u. a. am 14.10.2014 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau und in zusammengefasster Form im Verwaltungsausschuss am 07.01.2015 konkret vorgestellt.
Stadt
Leipzig
01.15/
048/0
5.11
-2Die Studie belegt, dass der Finanzierungsbedarf für den ÖPNV allgemein in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen wird. Neben Aussagen für den gesamten MDV-Raum wurden in einem separaten Steckbrief auch gezielt erste aussagekräftige Kennwerte für das Gebiet der Stadt Leipzig erarbeitet. Die Studie zeigt neben den bereits zur
Geltung kommenden Möglichkeiten wie der Erhöhung der Produktivität, moderate Tari ferhöhungen, der Gewinnung neuer Fahrgäste und der Einnahme öffentlicher Mittel aus
Bund, Ländern und Kommunen auch ergänzend Alternativen zur Finanzierung des
ÖPNV in einem Maßnahmenmix auf.
Mit dem Strategieprozess bezüglich der künftigen Finanzierung des ÖPNV im MDV wurde bereits eine gute Basis für ein Konzept eines finanzierbaren ÖPNV geschaffen. Diese
Grundlage sowie die in dieser Analyse grundsätzlich dargelegten Finanzierungsoptionen
gilt es, ggf. im Zusammenhang mit weiteren Ideen, in den kommenden Jahren u. a. unter Berücksichtigung alternativer Finanzierungsformen und der Einbindung der Politik sowie weiterer Stakeholder speziell für die Stadt Leipzig zu konkretisieren sowie ein abg estimmtes und verträgliches Finanzierungskonzept für die Stadt Leipzig zu schaffen. Hierfür wurden bereits Arbeitsgruppen gebildet.
Die Finanzierung des ÖPNV richtet sich neben dem Umfang eigener Einnahmen des jeweiligen Verkehrsunternehmens maßgeblich nach dem Finanzierungsbeitrag der entsprechenden Aufgabenträger und anderen staatlichen Ebenen. Die erbrachten Verkehrsleistungen müssen sich deshalb auch an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers – hier der Stadt Leipzig – orientieren. Darüber hinaus sind die Eigentümerziele für die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH zu beachten,
die vorrangig und unter Berücksichtigung seiner Leistungsfähigkeit eine konzerninterne
Finanzierung vorsehen.
Nach gegenwärtigem Stand werden sich die Gremien frühestens 2016, ggf. aufgrund der
Komplexität sowie damit zusammenhängender umfänglicher Rechtsprüfungen auch erst
2017 intensiv mit der Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig befassen können.
Wichtig ist, die zukünftige Finanzierung des ÖPNV im Zusammenhang mit den Zielen
des Nahverkehrsplans der Stadt Leipzig zu sehen, dessen Fortschreibung gerade beginnt. Beide Konzeptionen müssen in Übereinstimmung gebracht werden, damit die gerade im Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum beschlossene Steigerung
des ÖPNV-Anteils an den Wegen der Leipziger auch umgesetzt werden kann.
Insofern ist der Beschlusspunkt 1 der Petition, bis zum 30.06.2015 den Entwurf eines
neuen ÖPNV-Finanzierungskonzeptes zu erstellen und diesen im 3. Quartal 2015 der
Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen und das Konzept noch in 2015 einer Beschlus sfassung zuzuführen, in Bezug auf die zeitlichen Aspekte nicht umsetzbar. Wie bereits
beschrieben, wird damit gerechnet, dass den Gremien Ende 2016 bzw. in 2017 ein endabgestimmtes und rundes Finanzierungskonzept vorgestellt werden kann. Im Zuge eines
funktionierenden und „gesunden“ Maßnahmenmixes zur künftigen Finanzierung des
ÖPNV ist kurzfristig schwer vorstellbar, dass auf Tarifanpassungen zukünftig verzichtet
werden kann.
Durch kontinuierliche Fahrpreisanpassungen in den vergangenen Jahren konnte das ge wohnte ÖPNV-Angebot in Leipzig gesichert und ausgeweitet werden. Das Angebot nicht
zu verschlechtern, ist auch ein grundsätzliches Ziel der Stadt Leipzig, weshalb im Rah men der Betrauung der LVB mit Verkehrsleistungen durch den Beschluss des Stadtrates
vom 28.10.2009 auch festgelegt ist, dass Angebotsveränderungen von mehr als 2 %
(bezogen auf Fahrplan-km) bei der Straßenbahn bzw. mehr als 4 % beim Bus der Zu stimmung des Stadtrates bedürfen. Insofern entspricht zwar der Beschlusspunkt 2 den
Intentionen der Stadt Leipzig, in dem o. g. Stadtratsbeschluss gibt es aber damit schon
-3eine konkrete Regelung zur Untersetzung dieses Ziels. Dabei geht der Betrauungsbe schluss davon aus, dass die LVB die Möglichkeit nutzen, durch steigende Tarife ihre
Kostensteigerungen auszugleichen.
Der Verzicht auf eine Preiserhöhung zum 01.08.2015 wäre zudem rechtlich sehr problematisch. Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die mit den Verkehrsleistungen beauftragten Verkehrsunternehmen verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen in vollem Umfang zu erbringen, was jedoch ohne Preisanpassung nicht finanzierbar ist. Insofern ist der am 04.12.2014 durch die Gesellschafterversammlung des MDV
gefasste Beschluss einer Tariferhöhung zum 01.08.2015 bindend, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Verkehrsunternehmen weiterhin sicherzustellen.
Grundsätzlich ist im Gesellschaftsvertrag des MDV geregelt, dass die Gesellschafterversammlung mit mindestens 30 von Hundert der Stimmen der nicht einnahmeberechtigten
Aufgabenträger-Gesellschafter eine geringere Tarifanpassung festlegen kann, jedoch
nur, wenn die Aufgabenträger, welche mit ihren Stimmrechten einen solchen Beschluss
herbeiführen, den Verbundunternehmen und den einnahmeberechtigten Aufgabenträger-Gesellschaftern die sich hieraus ergebenden Einnahmeausfälle ausgleichen. Dies
würde für den Zeitraum des Verbundjahres 2015 (August 2015 – Juli 2016) bedeuten,
dass eine mit der Tarifanpassung beschlossene Mehrerlöserwartung im MDV-Gebiet
von rund 6,2 bis 6,7 Mio. € durch diejenigen Gebietskörperschaften auszugleichen sind,
die die beschlossene Tarifanpassung mit ihrem Veto verhindern. Für die Stadt Leipzig
würde sich durch das Aussetzen der Tariferhöhung in nur einem Jahr ein Aufwand von
mindestens 3 Mio. € als Einnahmeausfallausgleich ergeben. Der Wegfall der Mehrerlöse
für das kommende Verbundjahr bringt jedoch auch für die darauffolgenden Jahre einen
Fehlbetrag mit sich, der ebenfalls durch die Aufgabenträger auszugleichen ist.
Eine, wie im Beschlusspunkt 3 der Petition geforderte, Aussetzung der Tariferhöhung
in 2015 ist somit nicht ohne Weiteres umsetzbar und abzulehnen, da sie die Stadt Leip zig vor eine nicht zu bewältigende finanzielle Herausforderung stellen würde. Dies würde
in der Konsequenz dazu führen, dass in anderen Bereichen finanzielle Mittel in enormen
Größenordnungen eingespart werden müssten. Darüber hinaus setzt die erhobene Forderung eine grundlegend neue verkehrspolitische Willensbildung voraus.