Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1028017.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
02.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01480
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.06.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat Stefan Georgi
Betreff
Technische Voraussetzungen für die Gebührenerhebung durch das Amt für
Bauordnung und Denkmalpflege
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nutzt seit dem 01.01.2015 ein neues EDV-Programm
für die Bearbeitung der eingereichten Vorgänge. Diese Software bereitete bereits in der Erstellung
massive Probleme. Besonders besorgniserregend ist aber, dass auch die aktuelle Anwendung völlig
unzureichend funktioniert. Nach meiner Kenntnis können seit dem 01.01.2015 keine amtlichen
Gebührenbescheide mehr in Rechnung gestellt werden, da dies aktuell technisch nicht möglich ist.
Der letzte Gebührenbescheid soll auf dem 18.12.2014 datieren.
Dies führt u.a. dazu, dass die Stadt für externe Gutachten (z.B. Brandschutzgutachten) etc. in
Vorleistung gehen muss, da auch keine Abschlagsrechnungen ggü. den Antragstellern erstellt
werden können.
Ich frage an:
1. Wie hoch sind die Gebühreneinnahmen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege im 1.
Quartal 2015 ?
2. Wie hoch waren diese im Vergleich dazu im 1. Quartal 2014 und im 4. Quartal 2014 ?
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