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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028017.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
02.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:22

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01480 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Stadtrat Stefan Georgi Betreff Technische Voraussetzungen für die Gebührenerhebung durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege nutzt seit dem 01.01.2015 ein neues EDV-Programm für die Bearbeitung der eingereichten Vorgänge. Diese Software bereitete bereits in der Erstellung massive Probleme. Besonders besorgniserregend ist aber, dass auch die aktuelle Anwendung völlig unzureichend funktioniert. Nach meiner Kenntnis können seit dem 01.01.2015 keine amtlichen Gebührenbescheide mehr in Rechnung gestellt werden, da dies aktuell technisch nicht möglich ist. Der letzte Gebührenbescheid soll auf dem 18.12.2014 datieren. Dies führt u.a. dazu, dass die Stadt für externe Gutachten (z.B. Brandschutzgutachten) etc. in Vorleistung gehen muss, da auch keine Abschlagsrechnungen ggü. den Antragstellern erstellt werden können. Ich frage an: 1. Wie hoch sind die Gebühreneinnahmen des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege im 1. Quartal 2015 ? 2. Wie hoch waren diese im Vergleich dazu im 1. Quartal 2014 und im 4. Quartal 2014 ? Seite 1/3 Seite 2/3