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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028008.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
03.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:23

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01488 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Rückerstattung von Elternbeiträgen Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Der unbefristete Streik der ErzieherInnen und Kindertagesstätten und Horteinrichtungen der Stadt Leipzig hat am 8. Mai begonnen. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig mit Stand vom 07.05.2015 wird unter „häufige Fragen zum Streik“ informiert, dass die anteilige Rückerstattung der Elternbeiträge für die Zeit der Hort-Schließung formlos beantragt werden kann. Dazu fragen wir an: 1. Welche Einsparungen hinsichtlich der Personalkosten pro Streiktag und welche Einsparungen darüber hinaus ergeben sich für die Stadt Leipzig? 2. Wie viele Anträge zur Rückerstattung der Elternbeiträge wurden bislang gestellt und welchem Anteil der Bezugsberechtigten entspricht dies? 3. Warum wird die Stadt Leipzig nicht proaktiv tätig und erstattet allen Eltern, deren Kind/er keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die bereits gezahlten Elternbeiträge? Anlagen: Seite 1/3