Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1028008.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
03.06.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01488
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Rückerstattung von Elternbeiträgen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Der unbefristete Streik der ErzieherInnen und Kindertagesstätten und Horteinrichtungen der Stadt
Leipzig hat am 8. Mai begonnen. Auf der Internetseite der Stadt Leipzig mit Stand vom 07.05.2015
wird unter „häufige Fragen zum Streik“ informiert, dass die anteilige Rückerstattung der
Elternbeiträge für die Zeit der Hort-Schließung formlos beantragt werden kann.
Dazu fragen wir an:
1. Welche Einsparungen hinsichtlich der Personalkosten pro Streiktag und welche
Einsparungen darüber hinaus ergeben sich für die Stadt Leipzig?
2. Wie viele Anträge zur Rückerstattung der Elternbeiträge wurden bislang gestellt und
welchem Anteil der Bezugsberechtigten entspricht dies?
3. Warum wird die Stadt Leipzig nicht proaktiv tätig und erstattet allen Eltern, deren Kind/er
keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die bereits gezahlten Elternbeiträge?
Anlagen:
Seite 1/3