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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028005.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
26.05.15, 12:00
Aktualisiert
19.05.16, 07:42

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01456 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Ambulante Wohnformen (sog. "Wagenburgen") auf städtischen Grundstücken Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage In der Ratssitzung am 15.10.2014 thematisierte die CDU-Fraktion die sog. „Wagenburg“ an der Nordseite der Karl-Heine-Straße. In seiner Antwort bestätigte der zuständige Bürgermeister, dass der betroffene Geh- und Radweg entlang des Karl-Heine-Kanals faktisch dem Gemeingebrauch entzogen ist und stellte eine Räumung des Geländes im Zeitraum 1. bis 2. Quartal 2015 in Aussicht. Aufgrund der Lage im öffentlichen Verkehrsraum und der faktischen Aufhebung des Gemeingebrauchs handelt es sich hier um einen besonders problematischen Fall, jedoch gibt es noch weitere „Wagenburgen“ auf städtischen Grundstücken. Wir fragen an: 1. Was hat die Stadtverwaltung seit dem 15.10.2014 unternommen, um den Gemeingebrauch für den o.g. Geh- und Radweg wiederherzustellen und die Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Jahrtausendfeldes zu schaffen ? Wann ist in diesem Sinne mit der Räumung des Geländes zu rechnen ? 2. Auf welchen weiteren städtischen Grundstücken gibt es derzeit sog. „Wagenburgen“ ? Bitte für jedes dieser Grundstücke auflisten: a) Wird die Nutzung geduldet oder gibt es einen Nutzungsvertrag (Pacht, Gestattung o.ä.) ? b) Im Falle eines Nutzungsvertrags: ist dieser befristet oder unbefristet, und in welcher Höhe wird ein Nutzungsentgelt gezahlt ? c) Sind die Bewohner an Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallentsorgung angeschlossen ? Falls Nein: auf welcher Rechtsgrundlage verzichtet die Stadt Leipzig auf die Durchsetzung ihrer Rechte gemäß § 14 SächsGemO ? Seite 1/3 Wie erfolgt die Stromversorgung ? d) Welchen baurechtlichen Status hat das Grundstück (Darstellung im FNP, Innen/Außenbereich) ? 3. Zu diesen Grundstücken zählt u.a. die Fockestraße 80. Dieses städtische Grundstück dürfte aufgrund der baulichen Vorprägung bebaubar sein. Angesichts des weiterhin hohen Bedarfs an wohnortnahen KitaPlätzen für die Südvorstadt wäre für uns die Bebauung mit einer Kita vorstellbar. Denkbar wäre aber auch eine Nutzung zur Unterbringung von Asylbewerbern, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der Leipziger Süden mangels verfügbarer Objekte bisher keinen größeren Beitrag bei der Lösung dieser sozialen Aufgabe leisten kann. Wurde die Eignung des Grundstücks Fockestraße 80 zur Nutzung a) als Kita-Standort b) für eine Asylbewerberunterkunft geprüft ? Wenn ja: mit welchem Ergebnis ? Wenn nein: warum nicht, und wird eine solche Prüfung nachgeholt ? Seite 2/3