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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024991.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
28.04.15, 12:00
Aktualisiert
24.05.17, 12:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-01297-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadtrat S. Schlegel, Stadträtin F. Riekewald, Stadtrat W. Grosser Stadtrat M. Weber, Stadträtin I. Glöckner, Stadträtin U. E. Gabelmann Betreff Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) - kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01) Beschluss: Der bisherige Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: Es werden keine Liegenschaften der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungs unter nehmen mehr verkauft, die insbesondere jetzt und perspektivisch für die verschiedenen Bereiche der Daseinsvorsorge (insbesondere Sicherung der sozialen Infrastruktur: z. B Kita und Schul neubauten) geeignet sind. Bei einem Verkauf von Liegenschaften, für die keine fachpolitische und effiziente Perspektive identifiziert werden kann, sollen ferner folgende Kernziele Berücksichtigung finden: • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, • Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens, • Wohnungsbau (z. B. Restflächen), • Förderung Klima verbessernder Maßnahmen. Beim Verkauf mehrgeschossiger städtischer Gebäude sowie gewidmeten Grundstücken wird das Konzeptverfahren angewandt. Die Stadtverwaltung passt dazu städtische Ordnungen und Instrumente der Liegenschaftspolitik so an, dass diese Vorgaben und Ziele besser und in einem transparenten Verfahren umgesetzt werden können. Verkaufsentscheidungen sind von den Dezernaten V und VI gemeinsam vor zubereiten. Dabei ist vor einem beabsichtigten Verkauf ein entsprechender Nachweis zur Überprüfung dieser Vorgaben zu erstellen. Kommunale Flächen, Flächen der Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen sind als sogenannte Vorhalteflächen für jetzige und künftige Nutzungen, insbesondere der Daseinsvorsorge, zu untersuchen und auszuweisen. Die gesamte Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig muss neben der Sicherstellung der Bildungsinfrastruktur auch dem Ziel der ausreichenden Versorgung mit preiswertem Wohnraum dienen. Folgende Punkte 2 bis 4 werden ergänzt: 2. Bis zum Vorliegen der Regularien für Verkäufe nach Konzeptverfahren werden keine städtischen mehrgeschossigen Wohngebäude verkauft. 3. In den eingemeindeten Ortsteilen werden städtische mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser nicht mehr verkauft, sondern an die LWB übertragen. 4. Der Grundstücksverkehrsausschuss ist stets in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Liegenschaftsverkäufe mindestens fünf Wochen vor Verkauf zu informieren. Alle geplanten Liegenschaftsverkäufe, die nicht zur Kenntnisnahme oder Beratung im Grundstücksverkehrsausschuss vorlagen, sind sofort zu stoppen. Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem ins Verfahren verwiesenen Haushaltsantrag HP 097/15/16-01 einen anderen Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen beantragt. Die nachhaltige und strategische Wertschöpfung für die Stadt Leipzig soll in einem transparenten Verfahren angestrebt und erzielt werden. Auch vor dem Hintergrund des starken Bevölkerungswachstums sollen derzeitig und künftig keine kommunalen Flächen und Liegenschaften der Eigenbetriebe sowie der Beteiligungsunternehmen, die insbesondere der Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur dienen können, zum Verkauf angeboten werden. Mit den Erlösen aus Verkäufen soll zielgerichtet und verstärkt wieder eine nachhaltige Flächenbevorratung zur Sicherung der Daseinsvorsorge sowie der Erneuerung und bedarfsgerechten Erweiterung der Sozial-, der Sport- und der Kulturinfrastruktur sowie der verkehrs- und stadttechnischen Infrastrukturen und kompakter Areale für eine attraktiver Stadtentwicklung entstehen. Gemäß den beschlossenen Eigentümerzielen der stadteigenen kommunalen Wohnungs- und Baugesellschaft sollen LWB-eigene und für breite Schichten bezahlbare Wohnungsbestände in allen Stadtteilen vorhanden sein. Dies kann effizient und zielführend durch Übertragung stadteigener Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser zeitnah realisiert werden, wie dies der Ortschaftsrat Liebertwolkwitz mit dem Antrag A-00738/14 für die Gemarkung Liebertwolkwitz angeregt hat. Da mit Beschlussfassung des Antrages die strategische Liegenschaftspolitik neu ausgerichtet wird, sollen in Vorbereitung befindliche und beabsichtigte Grundstücksverkäufe den Stadträten zur Kenntnis gegeben werden. Seite 2/4