Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024991.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
28.04.15, 12:00
Aktualisiert
24.05.17, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-01297-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.06.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadtrat S. Schlegel, Stadträtin F. Riekewald, Stadtrat W. Grosser
Stadtrat M. Weber, Stadträtin I. Glöckner, Stadträtin U. E. Gabelmann
Betreff
Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) - kein
Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01)
Beschluss:
Der bisherige Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
Es werden keine Liegenschaften der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungs unter
nehmen mehr verkauft, die insbesondere jetzt und perspektivisch für die verschiedenen Bereiche
der Daseinsvorsorge (insbesondere Sicherung der sozialen Infrastruktur: z. B Kita und Schul
neubauten) geeignet sind. Bei einem Verkauf von Liegenschaften, für die keine fachpolitische und
effiziente Perspektive identifiziert werden kann, sollen ferner folgende Kernziele Berücksichtigung
finden:
•
Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen,
•
Förderung gemeinschaftlichen, familiengerechten und generationsübergreifenden Wohnens,
•
Wohnungsbau (z. B. Restflächen),
•
Förderung Klima verbessernder Maßnahmen.
Beim Verkauf mehrgeschossiger städtischer Gebäude sowie gewidmeten Grundstücken wird
das Konzeptverfahren angewandt.
Die Stadtverwaltung passt dazu städtische Ordnungen und Instrumente der Liegenschaftspolitik
so an, dass diese Vorgaben und Ziele besser und in einem transparenten Verfahren umgesetzt
werden können. Verkaufsentscheidungen sind von den Dezernaten V und VI gemeinsam vor
zubereiten. Dabei ist vor einem beabsichtigten Verkauf ein entsprechender Nachweis zur
Überprüfung dieser Vorgaben zu erstellen. Kommunale Flächen, Flächen der Eigenbetriebe und
Beteiligungsunternehmen sind als sogenannte Vorhalteflächen für jetzige und künftige Nutzungen,
insbesondere der Daseinsvorsorge, zu untersuchen und auszuweisen.
Die gesamte Liegenschaftspolitik der Stadt Leipzig muss neben der Sicherstellung der
Bildungsinfrastruktur auch dem Ziel der ausreichenden Versorgung mit preiswertem
Wohnraum dienen.
Folgende Punkte 2 bis 4 werden ergänzt:
2.
Bis zum Vorliegen der Regularien für Verkäufe nach Konzeptverfahren werden keine
städtischen mehrgeschossigen Wohngebäude verkauft.
3.
In den eingemeindeten Ortsteilen werden städtische mehrgeschossige
Mehrfamilienhäuser nicht mehr verkauft, sondern an die LWB übertragen.
4.
Der Grundstücksverkehrsausschuss ist stets in schriftlicher Form über alle
beabsichtigten Liegenschaftsverkäufe mindestens fünf Wochen vor Verkauf zu
informieren. Alle geplanten Liegenschaftsverkäufe, die nicht zur Kenntnisnahme oder
Beratung im Grundstücksverkehrsausschuss vorlagen, sind sofort zu stoppen.
Sachverhalt:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem ins Verfahren verwiesenen Haushaltsantrag HP
097/15/16-01 einen anderen Umgang mit kommunalen Liegenschaften und Liegenschaften der
städtischen Eigenbetriebe sowie Beteiligungsunternehmen beantragt. Die nachhaltige und
strategische Wertschöpfung für die Stadt Leipzig soll in einem transparenten Verfahren angestrebt
und erzielt werden. Auch vor dem Hintergrund des starken Bevölkerungswachstums sollen derzeitig
und künftig keine kommunalen Flächen und Liegenschaften der Eigenbetriebe sowie der
Beteiligungsunternehmen, die insbesondere der Daseinsvorsorge und sozialen Infrastruktur dienen
können, zum Verkauf angeboten werden. Mit den Erlösen aus Verkäufen soll zielgerichtet und
verstärkt wieder eine nachhaltige Flächenbevorratung zur Sicherung der Daseinsvorsorge sowie der
Erneuerung und bedarfsgerechten Erweiterung der Sozial-, der Sport- und der Kulturinfrastruktur
sowie der verkehrs- und stadttechnischen Infrastrukturen und kompakter Areale für eine attraktiver
Stadtentwicklung entstehen. Gemäß den beschlossenen Eigentümerzielen der stadteigenen
kommunalen Wohnungs- und Baugesellschaft sollen LWB-eigene und für breite Schichten
bezahlbare Wohnungsbestände in allen Stadtteilen vorhanden sein. Dies kann effizient und
zielführend durch Übertragung stadteigener Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser zeitnah realisiert
werden, wie dies der Ortschaftsrat Liebertwolkwitz mit dem Antrag A-00738/14 für die Gemarkung
Liebertwolkwitz angeregt hat. Da mit Beschlussfassung des Antrages die strategische
Liegenschaftspolitik neu ausgerichtet wird, sollen in Vorbereitung befindliche und beabsichtigte
Grundstücksverkäufe den Stadträten zur Kenntnis gegeben werden.
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