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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026290.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 15:02

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-01218-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Betreff Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung (V/A 442/13) Beschlussvorschlag: Alternativvorschlag im Sinne des Verwaltungsstandpunktes: 1. Schulpflichtverletzungen sind auf Grundlage der bestehenden Regelungen von Beginn an konsequent nachzuverfolgen. Führt bei stunden- und tageweisem Fehlen die unmittelbare Verständigung zwischen Schule und Schüler/-in bzw. Erziehungsberechtigten nicht zu einem geregelten Schulbesuch, werden die zuständigen Behörden und Einrichtungen unverzüglich einbezogen, um einer Verstetigung und Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen. 2. Schulsozialarbeit wirkt vor allem präventiv als ein Bestandteil im Rahmen der Bemühungen zur Senkung der Schulabbrecherquote. Ergänzende Angebote zielen in Zusammenarbeit mit Schule, Eltern und der Sächsischen Bildungsagentur auf die Integration von Schulpflichtverweigerern in das Bildungssystem ab. Die Auswahl der Träger der Jugendhilfe zur Durchführung der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung auf Grundlage von Leistungsbeschreibungen und einer Auswertung vorangegangener Leistungszeiträume. Sachverhalt: Zu Beschlussvorschlag 1. des Antrags: Die Stadt Leipzig und die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig (SBAL), sehen sich in gemeinsamer Verantwortung, die Bildungswege der Leipziger Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an den Schulen der Stadt (in staatlicher, kommunaler oder freier Trägerschaft) bestmöglich zu sichern. In Zusammenarbeit mit weiteren Partnern, wie Jobcenter Leipzig Agentur für Arbeit Leipzig, Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Polizei werden Handlungsschritte zur Verringerung von Schulabbrüchen bzw. Schulverweigerung abgeleitet. Diese sind vorrangig pädagogisch geprägt, aber auch organisatorisch-rechtlicher Natur. So wurde u. a. ein einheitliches Verfahren bei Ordnungswidrigkeitsverletzungen festgelegt und zur Umsetzung gebracht. Zu Beschlussvorschlag 2.1 des Antrags: Die Sächsische Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Zurückdrängung von Schulpflichtverletzungen und Schulverweigerungen bildet seit ihrem Inkrafttreten 2002 eine Basis und Orientierung für die Entwicklung eines abgestimmten Vorgehens von Jugendhilfe und Schule bei Schulpflichtverletzung. Ziel dieser Vorschrift ist die frühzeitige Reaktion auf Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen (ab der zweiten Unterrichtstunde) und ein Fördern des Zusammenwirkens verschiedener Fachkräfte in Abhängigkeit von der Häufigkeit und der Dauer des Fehlens. Die VwV ist ohne direkten Schulartbezug die formale Ausführungsbestimmung der oberen Dienstbehörde an die Handelnden u. a. zur Erfassen von Schulversäumnissen, Information der Eltern und Elternberatung, Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Anhand ausgewählter Leipziger Schulen wurde geprüft, an welcher Stelle die VwV greift und wo Lücken sind. Um die Schulen mit standardisierten Instrumenten bei der Einleitung von Ordnungsund Disziplinarmaßnahmen zu unterstützen wurde das Formular für die Anzeige eines Verstoßes gegen das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen überarbeitet und 2013 über das Schulportal der SBAL sowie im Schulinformationssystem der Stadt Leipzig ins Verfahren gegeben. Die Wirksamkeit der Anwendung wird im Rahmen der regulären Arbeitsbeziehungen der o. g. Partner überprüft. Innerhalb der Schulleiterberatungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und der Dienstberatungen für die Schulsachbearbeiter/-innen wird regelmäßig für die kontinuierliche Anwendung der Regelungen und Verfahren sensibilisiert. Eine zügige Verfahrensführung und damit eine zeitnahe Ahndung aller angezeigten Anzeigen zu Schulpflichtverletzungen werden selbstverständlich angestrebt, jedoch beeinflussen z.B. zu wahrende Anhörungs- und Einspruchsfristen und vorhandene Personalressourcen die Bearbeitungsdauer. Eine Zuständigkeit der Polizei ergibt sich, wenn diese eigenständig den Verdacht einer Schulpflichtverletzung feststellt und sofortiges Tätigwerden angezeigt ist. Die zwangsweise Zuführung von Schüler/-innen zur Schule durch die Polizei stellt eine Maßnahme dar, „die zweckmäßigerweise nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn dadurch „eine Wiederholungsgefahr weitgehend ausgeschlossen werden kann“ (vgl. VwV Schulverweigerer). Als pädagogische Maßnahme zeigt sie häufig keinen Erfolg. Zu Beschlussvorschlag 2.2 des Antrags: Für den erfolgreichen Umgang mit Schulversäumnissen ist ein abgestimmtes Vorgehen aus frühzeitiger Information der Erziehungsberechtigten über das Fehlen der Kinder im Unterricht, einer ordnungsgemäßen Dokumentation und Buchführung der Schulversäumnisse, gemeinsamer Reflexion und Aufklärung der Ursachen des schulmeidenden Verhaltens und einer individuellen Maßnahmeplanung unter Einbezug relevanter Partner wichtig. Für Kinder und Jugendliche, die an den Anforderungen der Schule scheitern oder zu scheitern drohen, können Angebote der Schulsozialarbeit eine Hilfestellung sein. Die Inanspruchnahme von Schulsozialarbeit entbindet aber in keinem Fall Schule, Familie, Träger von Erziehungshilfe- und Jugendhilfeleistungen, Unternehmen (in Praxisphasen) sowie sonstige Helfer und Institutionen von ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Ziele der Schulsozialarbeit sind vor allem die soziale Integration der Schüler/-innen, die Unterstüzung bei der Bewältigung individueller Problemlagen und Hilfe bei der Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive, die Verbesserung des Klassen- und Schulklimas und die Förderung von Eigeninitiative, sozialer Kompetenz und Mitbestimmung. Die Stadt Leipzig hat sich im Bereich Schulsozialarbeit für freie Träger entschieden, die nicht der Schulleitung weisungsgebunden sind und daher eine größere Interessenwahrnehmung für den/die Schüler/-in gewährleisten. Wird ein freier Träger durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung beauftragt (im Rahmen von Interessenbekundungen als auch in der laufenden Förderung), werden diese Leistungsbeschreibungen, welche nach einem vorgegebenen Raster zur qualifizierten Antragstellung erstellt sind, sowie das eingereichte Finanzierungskonzept, einer Bewertung unterzogen. Orientiert an den Fachstandards für die Schulsozialarbeit wird auf Grundlage der Leistungsbeschreibung die Zielerreichung durch den Träger geprüft. Neben Schulsozialarbeiter/-innen und Berufseinstiegsbegleiter/-innen, die dem Problem direkt an der Schule entgegentreten, arbeiten Schulverweigererprojekte, wie "Take Off", „Job Set“, "Youth Start" sowie zwei Projekte im Rahmen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (Nachfolgeprogramm zur „Schulverweigerung - Die 2. Chance“). Ziel ist die Reintegration der teilnehmenden Jugendlichen in das Bildungssystem (Schule oder berufsvorbereitende Maßnahmen). Bei erfolgreicher Teilnahme am Projekt erhalten die Teilnehmer/-innen ein Schulabgangszeugnis, das Voraussetzung zur Aunahme einer berufsbildenden bzw. berufsvorbereitenden Maßnahme ist und somit die Rückführung in die Regelinstitutionen bedeutet. Die Projekte eröffnen durch ihre teilweise oder vollständige Durchführung an einem außerschulischen Lernort einen alternativen Zugang zum Lernen. Wesentlich ist dabei eine enge Zusammenarbeit mit den delegierenden Schulen und den Familien der Schülerinnen und Schüler. Kooperierende Netzwerke im Wohn- und Schulumfeld der betroffenen Kinder und Jugendlichen werden aktiviert oder etabliert und gestärkt, so dass sie in den Phasen der Reintegration eng zusammenarbeiten können. Beispielhaft zu nennen ist die Arbeit mit dem Familiensystem im Projekt „Pro Schulabschluss“ der PLAN L gGmbH sowie „Chance Plus“ der IB Mitte gGmbH im Rahmen des Bundesprogramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Seit 01.01.2015 arbeiten beide Träger systematisch und ganzheitlich mit Fokus auf Schüler-Lehrer-Eltern-Sozialraum zur Sicherung von Bildungsund Schulerfolg benachteiligter Schüler/-innen. Projektbestandteile sind Clearing/niedrigschwellige Beratung und Kompetenzfeststellung, Casemanagement, Elternarbeit, Netzwerkarbeit sowie die konkrete Verortung an Schule und die Zusammenarbeit mit Lehrkräften und weiterem pädagogisch/psychologischem Personal an und außerhalb von Schule. Eingebunden sind Schüler/-innen ab 12 Jahren an sechs Leipziger Schulen (84. Schule, 94. Schule, Schule zur Lernförderung Grünau, Arwed-Rossbach-Schule, 16. Schule, 125. Schule).