Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1022787.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
02.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01218-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
05.05.2015
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
11.05.2015
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
21.05.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung (V/A 442/13)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig.
X
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1.
Schulpflichtverletzungen sind auf Grundlage der bestehenden Regelungen von Beginn an
konsequent nachzuverfolgen. Führt bei stunden- und tageweisem Fehlen die unmittelbare
Verständigung zwischen Schule und Schüler/-in bzw. Erziehungsberechtigten nicht zu einem
geregelten Schulbesuch, werden die zuständigen Behörden und Einrichtungen unverzüglich
einbezogen, um einer Verstetigung und Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen.
2.
Schulsozialarbeit wirkt vor allem präventiv als ein Bestandteil im Rahmen der Bemühungen
zur Senkung der Schulabbrecherquote. Ergänzende Angebote zielen in Zusammenarbeit mit
Schule,
Eltern
und
der
Sächsischen
Bildungsagentur
auf
die
Integration
von
Schulpflichtverweigerern in das Bildungssystem ab. Die Auswahl der Träger der Jugendhilfe zur
Durchführung der Schulsozialarbeit erfolgt im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung auf
Grundlage
von
Leistungsbeschreibungen
und
einer
Auswertung
vorangegangener
Leistungszeiträume.
Begründung:
Zu Beschlussvorschlag 1. des Antrags:
Die Stadt Leipzig und die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig (SBAL), sehen sich in
gemeinsamer Verantwortung, die Bildungswege der Leipziger Kinder, Jugendlichen und jungen Er
wachsenen an den Schulen der Stadt (in staatlicher, kommunaler oder freier Trägerschaft) best
möglich zu sichern. In Zusammenarbeit mit weiteren Partnern, wie Jobcenter Leipzig Agentur für Ar
beit Leipzig, Ordnungsamt, Gesundheitsamt oder Polizei werden Handlungsschritte zur Verringe
rung von Schulabbrüchen bzw. Schulverweigerung abgeleitet. Diese sind vorrangig pädagogisch
geprägt, aber auch organisatorisch-rechtlicher Natur. So wurde u. a. ein einheitliches Verfahren bei
Ordnungswidrigkeitsverletzungen festgelegt und zur Umsetzung gebracht.
Zu Beschlussvorschlag 2.1 des Antrags:
Die Sächsische Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Zurückdrängung von Schulpflichtverletzungen und
Schulverweigerungen bildet seit ihrem Inkrafttreten 2002 eine Basis und Orientierung für die Ent
wicklung eines abgestimmten Vorgehens von Jugendhilfe und Schule bei Schulpflichtverletzung. Ziel
dieser Vorschrift ist die frühzeitige Reaktion auf Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern der
öffentlichen Schulen (ab der zweiten Unterrichtstunde) und ein Fördern des Zusammenwirkens ver
schiedener Fachkräfte in Abhängigkeit von der Häufigkeit und der Dauer des Fehlens. Die VwV ist
ohne direkten Schulartbezug die formale Ausführungsbestimmung der oberen Dienstbehörde an die
Handelnden u. a. zur Erfassen von Schulversäumnissen, Information der Eltern und Elternberatung,
Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.
Anhand ausgewählter Leipziger Schulen wurde geprüft, an welcher Stelle die VwV greift und wo
Lücken sind. Um die Schulen mit standardisierten Instrumenten bei der Einleitung von Ordnungsund Disziplinarmaßnahmen zu unterstützen wurde das Formular für die Anzeige eines Verstoßes
gegen das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen überarbeitet und 2013 über das Schulportal der
SBAL sowie im Schulinformationssystem der Stadt Leipzig ins Verfahren gegeben. Die Wirksamkeit
der Anwendung wird im Rahmen der regulären Arbeitsbeziehungen der o. g. Partner überprüft.
Innerhalb der Schulleiterberatungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und der
Dienstberatungen für die Schulsachbearbeiter/-innen wird regelmäßig für die kontinuierliche
Anwendung der Regelungen und Verfahren sensibilisiert.
Eine zügige Verfahrensführung und damit eine zeitnahe Ahndung aller angezeigten Anzeigen zu
Schulpflichtverletzungen werden selbstverständlich angestrebt, jedoch beeinflussen z.B. zu wahren
de Anhörungs- und Einspruchsfristen und vorhandene Personalressourcen die Bearbeitungsdauer.
Eine Zuständigkeit der Polizei ergibt sich, wenn diese eigenständig den Verdacht einer Schulpflicht
verletzung feststellt und sofortiges Tätigwerden angezeigt ist. Die zwangsweise Zuführung von
Schüler/-innen zur Schule durch die Polizei stellt eine Maßnahme dar, „die zweckmäßigerweise nur
dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn dadurch „eine Wiederholungsgefahr weitgehend aus
geschlossen werden kann“ (vgl. VwV Schulverweigerer). Als pädagogische Maßnahme zeigt sie
häufig keinen Erfolg.
Zu Beschlussvorschlag 2.2 des Antrags:
Für den erfolgreichen Umgang mit Schulversäumnissen ist ein abgestimmtes Vorgehen aus früh
zeitiger Information der Erziehungsberechtigten über das Fehlen der Kinder im Unterricht, einer ord
nungsgemäßen Dokumentation und Buchführung der Schulversäumnisse, gemeinsamer Reflexion
und Aufklärung der Ursachen des schulmeidenden Verhaltens und einer individuellen Maßnahme
planung unter Einbezug relevanter Partner wichtig.
Für Kinder und Jugendliche, die an den Anforderungen der Schule scheitern oder zu scheitern dro
hen, können Angebote der Schulsozialarbeit eine Hilfestellung sein. Die Inanspruchnahme von
Schulsozialarbeit entbindet aber in keinem Fall Schule, Familie, Träger von Erziehungshilfe- und
Jugendhilfeleistungen, Unternehmen (in Praxisphasen) sowie sonstige Helfer und Institutionen von
ihren Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Ziele der Schulsozialarbeit sind vor allem die soziale Integration der Schüler/-innen, die Unterstüt
zung bei der Bewältigung individueller Problemlagen und Hilfe bei der Entwicklung einer Lebensund Berufsperspektive, die Verbesserung des Klassen- und Schulklimas und die Förderung von Ei
geninitiative, sozialer Kompetenz und Mitbestimmung.
Die Stadt Leipzig hat sich im Bereich Schulsozialarbeit für freie Träger entschieden, die nicht der
Schulleitung weisungsgebunden sind und daher eine größere Interessenwahrnehmung für den/die
Schüler/-in gewährleisten. Wird ein freier Träger durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung be
auftragt (im Rahmen von Interessenbekundungen als auch in der laufenden Förderung), werden
diese Leistungsbeschreibungen, welche nach einem vorgegebenen Raster zur qualifizierten Antrag
stellung erstellt sind, sowie das eingereichte Finanzierungskonzept, einer Bewertung unterzogen.
Orientiert an den Fachstandards für die Schulsozialarbeit wird auf Grundlage der Leistungsbeschrei
bung die Zielerreichung durch den Träger geprüft.
Neben Schulsozialarbeiter/-innen und Berufseinstiegsbegleiter/-innen, die dem Problem direkt an
der Schule entgegentreten, arbeiten Schulverweigererprojekte, wie "Take Off", „Job Set“, "Youth
Start" sowie zwei Projekte im Rahmen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ (Nachfolgeprogramm
zur „Schulverweigerung - Die 2. Chance“). Ziel ist die Reintegration der teilnehmenden Jugendlichen
in das Bildungssystem (Schule oder berufsvorbereitende Maßnahmen). Bei erfolgreicher Teilnahme
am Projekt erhalten die Teilnehmer/-innen ein Schulabgangszeugnis, das Voraussetzung zur Auf
nahme einer berufsbildenden bzw. berufsvorbereitenden Maßnahme ist und somit die Rückführung
in die Regelinstitutionen bedeutet.
Die Projekte eröffnen durch ihre teilweise oder vollständige Durchführung an einem außerschuli
schen Lernort einen alternativen Zugang zum Lernen. Wesentlich ist dabei eine enge Zusammenar
beit mit den delegierenden Schulen und den Familien der Schülerinnen und Schüler. Kooperierende
Netzwerke im Wohn- und Schulumfeld der betroffenen Kinder und Jugendlichen werden aktiviert
oder etabliert und gestärkt, so dass sie in den Phasen der Reintegration eng zusammenarbeiten
können. Beispielhaft zu nennen ist die Arbeit mit dem Familiensystem im Projekt „Pro Schulab
schluss“ der PLAN L gGmbH sowie „Chance Plus“ der IB Mitte gGmbH im Rahmen des Bundespro
gramms „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Seit 01.01.2015 arbeiten beide Träger systematisch und
ganzheitlich mit Fokus auf Schüler-Lehrer-Eltern-Sozialraum zur Sicherung von Bildungs- und Schu
lerfolg benachteiligter Schüler/-innen. Projektbestandteile sind Clearing/niedrigschwellige Beratung
und Kompetenzfeststellung, Casemanagement, Elternarbeit, Netzwerkarbeit sowie die konkrete Ver
ortung an Schule und die Zusammenarbeit mit Lehrkräften und weiterem pädagogisch/psychologi
schem Personal an und außerhalb von Schule. Eingebunden sind Schüler/-innen ab 12 Jahren an
sechs Leipziger Schulen (84. Schule, 94. Schule, Schule zur Lernförderung Grünau, Arwed-Ross
bach-Schule, 16. Schule, 125. Schule).