Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021924.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
25.03.15, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 15:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Antrag Nr. VI-A-01218
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Jugendhilfeausschuss
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
23.04.2015
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
05.05.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung (V/A 442/13)
Beschlussvorschlag:
1.
Schulpflichtverweigerung ist ein Gesetzesverstoß, dem durch alle zuständigen Behörden und
Einrichtungen konsequent entgegenzutreten ist. Die Stadtverwaltung und die Schulen der Stadt
Leipzig schöpfen darum, in Zusammenarbeit mit der SBAL und der Polizeidirektion Leipzig,
konsequent und zeitnah alle rechtlichen und pädagogischen Mittel aus, um Schulpflichtverweigerung entgegenzuwirken und die Zahl der Schulpflichtverweigerer deutlich zu senken.
2. Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze:
2.1. Bereits zu Beginn, in Wiederholungs- und Risikofällen schon am ersten Tag, einer Schulpflichtverletzung haben sich die zuständigen Einrichtungen abzustimmen, um einer Verstetigung und
Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen. Dazu sind vorhandene Organisationsstrukturen
konsequent zu nutzen.
2.2. Sozialarbeit für Schulpflichtverweigerer ist an die Schulen anzubinden. Die Hauptverantwortung
tragen dabei die Schulsozialarbeiter.Ergänzende vereinsgetragene Angebote unterstützen diese Schulsozialarbeit und dienen der zügigen Reintegration von Schulpflichtverweigerern in den
Schulbetrieb. Die Auswahl entsprechender geeigneter Träger erfolgt auf Basis einer
Evaluierung von Wirksamkeit und Erfolg ihrer Arbeit.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung
Schulpflichtverweigerung ist ein schwerwiegendes Problem an Leipziger Schulen. Sie schädigt viel
fach die Bildungs- und Erwerbsbiographie betreffender Jugendlicher irreparabel und kann der Ein
stieg in eine Kriminalitätskarriere sein. Sie ist aber auch eine bewusste Verletzung der gesetzlichen
Schulpflicht durch Schüler und Eltern und damit ein Gesetzesverstoß.
Gegenwärtig verwendete Umschreibungen wie „Schulmüdigkeit“ sind vor diesem Hintergrund eine
unzulässige Beschönigung.
Der Handlungsbedarf ist nach unserem Eindruck der Stadtverwaltung durchaus bewusst, Verschiedenes wurde in den letzten Jahren erprobt. Dabei wird aber aus unserer Sicht zu viel Wert auf frei
willige Angebote der Sozialarbeit mit zweifelhaftem Erfolg gelegt und die gesetzlich vorgegebenen
ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vernachlässigt. Eine wirklich wirksame Strategie ge gen Schulpflichtverweigerung, welche im wohl verstandenen Eigeninteresse der betreffenden Kinder
und Jugendlichen deren Zukunftschancen wahrt, besteht aus einem komplexen Maßnahmebündel,
bei dem aus unserer Sicht zwei Eckpunkte unverzichtbar sind:
1. Schnelle Eingreiffristen, um einer Verfestigung und Verstetigung des Fehlverhaltens entgegenzuwirken:
Je länger die Verweigerung andauert, desto schwieriger ist die Reintegration in den Schulbetrieb,
um so schwieriger ist das Aufholen versäumten Stoffs, was neuen Frust und Selbstzweifel erzeugt.
Zuerst sind hier die Schulen selbst gefordert. Weiterhin ist die Arbeitsweise des Ordnungsamtes zu
verbessern. Die gesetzliche Aufgabe zur Durchsetzung der Schulpflicht muss im Amt höher priori
siert werden, um die Bearbeitungsfristen zu verringern. Die Schulen müssen zeitnah über den Bearbeitungsstand informiert werden. Der ASD ist, soweit es sich bei den betreffenden Eltern und Schülern um seine Klienten handelt, einzubinden. Die Zuführung zum Unterrichtsbetrieb durch die Polizei
kann in vielen Fällen eine pädagogisch wirksame Methode sein.
2. Vereinsgetragene Sozialarbeitsangebote in strikter Anbindung an geeignete Schulen und mit der
Funktion, den Schulbesuch zu unterstützen, statt ihn zu ersetzen:
Da Schulpflichtverweigerung oft in Zusammenhang mit sozialen Problemlagen und schwierigen Familienverhältnissen steht, ist eine sozialarbeiterische Betreuung notwendig. Diese Betreuung soll die
betreffenden Kinder und Jugendlichen sozialpsychologisch stabilisieren, die Bereitschaft zur Reintegration in den Schulbetrieb fördern und den Prozess dieser Reintegration begleiten und stützen.
Notwendig dafür ist eine strikte Bindung dieser Sozialarbeit an die Schulen und die vorrangige Verantwortlichkeit der Schulsozialarbeiter. Alles, was diese Sozialarbeit in Konkurrenz zum Unterrichts
betrieb treten lässt, ist zu unterlassen. Zielgruppe der Sozialarbeit sollten auch die betreffenden Eltern sein, um deren Erziehungskompetenz zu stärken und sie zu befähigen, in Zukunft einer Schulpflichtverweigerung eigenverantwortlich entgegenzuwirken.
RV
Antrag Nr. V/A 442 vom 03.07.2013
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 10.07.2013
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
JSGS
U/O
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Eingereicht von
Unterschrift
Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung
Beschlussvorschlag
1. Schulpflichtverweigerung ist ein Gesetzesverstoß, dem durch alle zuständigen Behörden
und Einrichtungen konsequent entgegenzutreten ist.
Die Stadtverwaltung und die Schulen der Stadt Leipzig schöpfen darum, in Zusammenarbeit
mit der SBAL und der Polizeidirektion Leipzig, konsequent und zeitnah alle rechtlichen und
pädagogischen Mittel aus, um Schulpflichtverweigerung entgegenzuwirken und die Zahl der
Schulpflichtverweigerer deutlich zu senken.
2. Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze:
2.1.
Bereits zu Beginn, in Wiederholungs- und Risikofällen schon am ersten Tag, einer
Schulpflichtverletzung haben sich die zuständigen Einrichtungen abzustimmen, um einer
Verstetigung und Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen. Dazu sind vorhandene
Organisationsstrukturen konsequent zu nutzen.
2.2.
Sozialarbeit für Schulpflichtverweigerer ist an die Schulen anzubinden. Die
Hauptverantwortung tragen dabei die Schulsozialarbeiter. Ergänzende vereinsgetragene
Angebote unterstützen diese Schulsozialarbeit und dienen der zügigen Reintegration
von Schulpflichtverweigerern in den Schulbetrieb. Die Auswahl entsprechender
geeigneter Träger erfolgt auf Basis einer Evaluierung von Wirksamkeit und Erfolg ihrer
Arbeit.
Stadt Leipzig
01.5/004/07.04
Begründung
Schulpflichtverweigerung ist ein schwerwiegendes Problem an Leipziger Schulen. Sie schädigt
vielfach die Bildungs- und Erwerbsbiographie betreffender Jugendlicher irreparabel und kann
der Einstieg in eine Kriminalitätskarriere sein.
-2-
Sie ist aber auch eine bewusste Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht durch Schüler und
Eltern und damit ein Gesetzesverstoß.
Gegenwärtig verwendete Umschreibungen wie „Schulmüdigkeit“ sind vor diesem Hintergrund
eine unzulässige Beschönigung.
Der Handlungsbedarf ist nach unserem Eindruck der Stadtverwaltung durchaus bewusst,
Verschiedenes wurde in den letzten Jahren erprobt. Dabei wird aber aus unserer Sicht zu viel
Wert auf freiwillige Angebote der Sozialarbeit mit zweifelhaftem Erfolg gelegt und die gesetzlich
vorgegebenen ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vernachlässigt.
Eine wirklich wirksame Strategie gegen Schulpflichtverweigerung, welche im wohl verstandenen
Eigeninteresse der betreffenden Kinder und Jugendlichen deren Zukunftschancen wahrt,
besteht aus einem komplexen Maßnahmebündel, bei dem aus unserer Sicht zwei Eckpunkte
unverzichtbar sind:
1. Schnelle Eingreiffristen, um einer Verfestigung und Verstetigung des Fehlverhaltens
entgegenzuwirken:
Je länger die Verweigerung andauert, desto schwieriger ist die Reintegration in den Schulbetrieb,
um so schwieriger ist das Aufholen versäumten Stoffs, was neuen Frust und Selbstzweifel
erzeugt.
Zuerst sind hier die Schulen selbst gefordert. Weiterhin ist die Arbeitsweise des Ordnungsamtes
zu verbessern. Die gesetzliche Aufgabe zur Durchsetzung der Schulpflicht muss im Amt höher
priorisiert werden, um die Bearbeitungsfristen zu verringern. Die Schulen müssen zeitnah über
den Bearbeitungsstand informiert werden.
Der ASD ist, soweit es sich bei den betreffenden Eltern und Schülern um seine Klienten handelt,
einzubinden.
Die Zuführung zum Unterrichtsbetrieb durch die Polizei kann in vielen Fällen eine pädagogisch
wirksame Methode sein.
2. Vereinsgetragene Sozialarbeitsangebote in strikter Anbindung an geeignete Schulen und
mit der Funktion, den Schulbesuch zu unterstützen, statt ihn zu ersetzen:
Da Schulpflichtverweigerung oft in Zusammenhang mit sozialen Problemlagen und schwierigen
Familienverhältnissen steht, ist eine sozialarbeiterische Betreuung notwendig. Diese Betreuung
soll die betreffenden Kinder und Jugendlichen sozialpsychologisch stabilisieren, die Bereitschaft
zur Reintegration in den Schulbetrieb fördern und den Prozess dieser Reintegration begleiten
und stützen.
Notwendig dafür ist eine strikte Bindung dieser Sozialarbeit an die Schulen und die vorrangige
Verantwortlichkeit der Schulsozialarbeiter. Alles, was diese Sozialarbeit in Konkurrenz zum
Unterrichtsbetrieb treten lässt, ist zu unterlassen. Zielgruppe der Sozialarbeit sollten auch die
betreffenden Eltern sein, um deren Erziehungskompetenz zu stärken und sie zu befähigen, in
Zukunft einer Schulpflichtverweigerung eigenverantwortlich entgegenzuwirken.