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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021924.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
25.03.15, 12:00
Aktualisiert
25.07.16, 15:29

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Antrag Nr. VI-A-01218 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 2. Lesung Jugendhilfeausschuss 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 23.04.2015 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 05.05.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung (V/A 442/13) Beschlussvorschlag: 1. Schulpflichtverweigerung ist ein Gesetzesverstoß, dem durch alle zuständigen Behörden und Einrichtungen konsequent entgegenzutreten ist. Die Stadtverwaltung und die Schulen der Stadt Leipzig schöpfen darum, in Zusammenarbeit mit der SBAL und der Polizeidirektion Leipzig, konsequent und zeitnah alle rechtlichen und pädagogischen Mittel aus, um Schulpflichtverweigerung entgegenzuwirken und die Zahl der Schulpflichtverweigerer deutlich zu senken. 2. Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze: 2.1. Bereits zu Beginn, in Wiederholungs- und Risikofällen schon am ersten Tag, einer Schulpflichtverletzung haben sich die zuständigen Einrichtungen abzustimmen, um einer Verstetigung und Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen. Dazu sind vorhandene Organisationsstrukturen konsequent zu nutzen. 2.2. Sozialarbeit für Schulpflichtverweigerer ist an die Schulen anzubinden. Die Hauptverantwortung tragen dabei die Schulsozialarbeiter.Ergänzende vereinsgetragene Angebote unterstützen diese Schulsozialarbeit und dienen der zügigen Reintegration von Schulpflichtverweigerern in den Schulbetrieb. Die Auswahl entsprechender geeigneter Träger erfolgt auf Basis einer Evaluierung von Wirksamkeit und Erfolg ihrer Arbeit. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung Schulpflichtverweigerung ist ein schwerwiegendes Problem an Leipziger Schulen. Sie schädigt viel fach die Bildungs- und Erwerbsbiographie betreffender Jugendlicher irreparabel und kann der Ein stieg in eine Kriminalitätskarriere sein. Sie ist aber auch eine bewusste Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht durch Schüler und Eltern und damit ein Gesetzesverstoß. Gegenwärtig verwendete Umschreibungen wie „Schulmüdigkeit“ sind vor diesem Hintergrund eine unzulässige Beschönigung. Der Handlungsbedarf ist nach unserem Eindruck der Stadtverwaltung durchaus bewusst, Verschiedenes wurde in den letzten Jahren erprobt. Dabei wird aber aus unserer Sicht zu viel Wert auf frei willige Angebote der Sozialarbeit mit zweifelhaftem Erfolg gelegt und die gesetzlich vorgegebenen ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vernachlässigt. Eine wirklich wirksame Strategie ge gen Schulpflichtverweigerung, welche im wohl verstandenen Eigeninteresse der betreffenden Kinder und Jugendlichen deren Zukunftschancen wahrt, besteht aus einem komplexen Maßnahmebündel, bei dem aus unserer Sicht zwei Eckpunkte unverzichtbar sind: 1. Schnelle Eingreiffristen, um einer Verfestigung und Verstetigung des Fehlverhaltens entgegenzuwirken: Je länger die Verweigerung andauert, desto schwieriger ist die Reintegration in den Schulbetrieb, um so schwieriger ist das Aufholen versäumten Stoffs, was neuen Frust und Selbstzweifel erzeugt. Zuerst sind hier die Schulen selbst gefordert. Weiterhin ist die Arbeitsweise des Ordnungsamtes zu verbessern. Die gesetzliche Aufgabe zur Durchsetzung der Schulpflicht muss im Amt höher priori siert werden, um die Bearbeitungsfristen zu verringern. Die Schulen müssen zeitnah über den Bearbeitungsstand informiert werden. Der ASD ist, soweit es sich bei den betreffenden Eltern und Schülern um seine Klienten handelt, einzubinden. Die Zuführung zum Unterrichtsbetrieb durch die Polizei kann in vielen Fällen eine pädagogisch wirksame Methode sein. 2. Vereinsgetragene Sozialarbeitsangebote in strikter Anbindung an geeignete Schulen und mit der Funktion, den Schulbesuch zu unterstützen, statt ihn zu ersetzen: Da Schulpflichtverweigerung oft in Zusammenhang mit sozialen Problemlagen und schwierigen Familienverhältnissen steht, ist eine sozialarbeiterische Betreuung notwendig. Diese Betreuung soll die betreffenden Kinder und Jugendlichen sozialpsychologisch stabilisieren, die Bereitschaft zur Reintegration in den Schulbetrieb fördern und den Prozess dieser Reintegration begleiten und stützen. Notwendig dafür ist eine strikte Bindung dieser Sozialarbeit an die Schulen und die vorrangige Verantwortlichkeit der Schulsozialarbeiter. Alles, was diese Sozialarbeit in Konkurrenz zum Unterrichts betrieb treten lässt, ist zu unterlassen. Zielgruppe der Sozialarbeit sollten auch die betreffenden Eltern sein, um deren Erziehungskompetenz zu stärken und sie zu befähigen, in Zukunft einer Schulpflichtverweigerung eigenverantwortlich entgegenzuwirken. RV Antrag Nr. V/A 442 vom 03.07.2013 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 10.07.2013 Verweisungsvorschlag Fachausschuss JSGS U/O Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Eingereicht von Unterschrift Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung Beschlussvorschlag 1. Schulpflichtverweigerung ist ein Gesetzesverstoß, dem durch alle zuständigen Behörden und Einrichtungen konsequent entgegenzutreten ist. Die Stadtverwaltung und die Schulen der Stadt Leipzig schöpfen darum, in Zusammenarbeit mit der SBAL und der Polizeidirektion Leipzig, konsequent und zeitnah alle rechtlichen und pädagogischen Mittel aus, um Schulpflichtverweigerung entgegenzuwirken und die Zahl der Schulpflichtverweigerer deutlich zu senken. 2. Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze: 2.1. Bereits zu Beginn, in Wiederholungs- und Risikofällen schon am ersten Tag, einer Schulpflichtverletzung haben sich die zuständigen Einrichtungen abzustimmen, um einer Verstetigung und Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen. Dazu sind vorhandene Organisationsstrukturen konsequent zu nutzen. 2.2. Sozialarbeit für Schulpflichtverweigerer ist an die Schulen anzubinden. Die Hauptverantwortung tragen dabei die Schulsozialarbeiter. Ergänzende vereinsgetragene Angebote unterstützen diese Schulsozialarbeit und dienen der zügigen Reintegration von Schulpflichtverweigerern in den Schulbetrieb. Die Auswahl entsprechender geeigneter Träger erfolgt auf Basis einer Evaluierung von Wirksamkeit und Erfolg ihrer Arbeit. Stadt Leipzig 01.5/004/07.04 Begründung Schulpflichtverweigerung ist ein schwerwiegendes Problem an Leipziger Schulen. Sie schädigt vielfach die Bildungs- und Erwerbsbiographie betreffender Jugendlicher irreparabel und kann der Einstieg in eine Kriminalitätskarriere sein. -2- Sie ist aber auch eine bewusste Verletzung der gesetzlichen Schulpflicht durch Schüler und Eltern und damit ein Gesetzesverstoß. Gegenwärtig verwendete Umschreibungen wie „Schulmüdigkeit“ sind vor diesem Hintergrund eine unzulässige Beschönigung. Der Handlungsbedarf ist nach unserem Eindruck der Stadtverwaltung durchaus bewusst, Verschiedenes wurde in den letzten Jahren erprobt. Dabei wird aber aus unserer Sicht zu viel Wert auf freiwillige Angebote der Sozialarbeit mit zweifelhaftem Erfolg gelegt und die gesetzlich vorgegebenen ordnungsrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vernachlässigt. Eine wirklich wirksame Strategie gegen Schulpflichtverweigerung, welche im wohl verstandenen Eigeninteresse der betreffenden Kinder und Jugendlichen deren Zukunftschancen wahrt, besteht aus einem komplexen Maßnahmebündel, bei dem aus unserer Sicht zwei Eckpunkte unverzichtbar sind: 1. Schnelle Eingreiffristen, um einer Verfestigung und Verstetigung des Fehlverhaltens entgegenzuwirken: Je länger die Verweigerung andauert, desto schwieriger ist die Reintegration in den Schulbetrieb, um so schwieriger ist das Aufholen versäumten Stoffs, was neuen Frust und Selbstzweifel erzeugt. Zuerst sind hier die Schulen selbst gefordert. Weiterhin ist die Arbeitsweise des Ordnungsamtes zu verbessern. Die gesetzliche Aufgabe zur Durchsetzung der Schulpflicht muss im Amt höher priorisiert werden, um die Bearbeitungsfristen zu verringern. Die Schulen müssen zeitnah über den Bearbeitungsstand informiert werden. Der ASD ist, soweit es sich bei den betreffenden Eltern und Schülern um seine Klienten handelt, einzubinden. Die Zuführung zum Unterrichtsbetrieb durch die Polizei kann in vielen Fällen eine pädagogisch wirksame Methode sein. 2. Vereinsgetragene Sozialarbeitsangebote in strikter Anbindung an geeignete Schulen und mit der Funktion, den Schulbesuch zu unterstützen, statt ihn zu ersetzen: Da Schulpflichtverweigerung oft in Zusammenhang mit sozialen Problemlagen und schwierigen Familienverhältnissen steht, ist eine sozialarbeiterische Betreuung notwendig. Diese Betreuung soll die betreffenden Kinder und Jugendlichen sozialpsychologisch stabilisieren, die Bereitschaft zur Reintegration in den Schulbetrieb fördern und den Prozess dieser Reintegration begleiten und stützen. Notwendig dafür ist eine strikte Bindung dieser Sozialarbeit an die Schulen und die vorrangige Verantwortlichkeit der Schulsozialarbeiter. Alles, was diese Sozialarbeit in Konkurrenz zum Unterrichtsbetrieb treten lässt, ist zu unterlassen. Zielgruppe der Sozialarbeit sollten auch die betreffenden Eltern sein, um deren Erziehungskompetenz zu stärken und sie zu befähigen, in Zukunft einer Schulpflichtverweigerung eigenverantwortlich entgegenzuwirken.