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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024711.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:11

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01192-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 26.05.2015 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nord 04.06.2015 Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 04.06.2015 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Georg-Schumann-Straße: Evaluierung der Straßenraumaufteilung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag nachteilig für die Stadt Leipzig. Ablehnung x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Sachverhalt: Die Evaluierung der im August 2012 umgesetzten neuen Straßenraumaufteilung im Zuge der Georg-Schumann-Straße ist bereits Verwaltungshandeln, ein Beschluß dazu daher nicht nötig. Auch gibt es hierzu regelmäßig Rückkopplungen zwischen dem Magistralenmanagement GeorgSchumann-Straße und der Stadtverwaltung. Für den Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau gab es zudem bereits am 10.06.2014 die Information aus dem Geschäftskreis der Bürgermeisterin und Beigeordneten Frau Dubrau: „Auswertung der Sofortmaßnahmen Georg-Schumann-Straße und Auswirkungen der Tempo - 30 - Zonen Kirschbergstraße/Berggartenstraße“. Kleinteilige Anpasssungsmaßnahmen haben bereits als Folge der laufenden Evaluierung stattgefunden und sind bezüglich der Steuerung der Lichtsignalanlagen noch geplant. Grundlegende Änderungen der Straßenraumaufteilung sind auf Basis der Evaluation nicht notwendig und entsprechend nicht vorgesehen. Die sich noch über einen längeren Zeitraum erstreckende sukzessive bauliche Ertüchtigung der sich über 5 km erstreckenden Georg-Schumann-Straße läßt auch einen heute erstellten Vorschlag für eine Straßenraumgestaltung über die ganze GeorgSchumann-Straße nicht als sinnvoll erscheinen, da notwendige Untersuchungen und entscheidende Rahmenbedingungen erst im zeitlichen Zusammenhang mit dann konkreten Realisierungsabsichten vorgenommen werden können und bekannt sind. Evaluierung 2012 Bereits kurz nach den Markierungsmaßnahmen wurden im September/Oktober 2012 Verkehrszählungen durchgeführt. Eine Auswertung der Ergebnisse erfolgte noch Ende 2012. Dabei waren die Ergebnisse überwiegend positiv. Für den Kfz-Verkehr war ein deutlicher Rückgang der Verkehrsbelastung im Zuge der GeorgSchumann-Straße zu verzeichnen. Die anfänglichen Befürchtungen, dass der ÖPNV massiv behindert wird, haben sich nicht bestätigt. Nur im Abschnitt Chausseehaus bis zur Lützowstraße meldete die LVB GmbH Behinderungen für die Straßenbahn. Deutlich erhöht hat sich die Sicherheit des Fußgängerverkehrs. Vor der Neugestaltung mit klaren Regelungen wurden die Fahrzeuge regelmäßig verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellt. Das ist durch das entsprechend des Beschlusses markierten Parkstreifens auf der Fahrbahn nur noch vereinzelt der Fall. Den Fußgängern, den schwächsten Verkehrsteilnehmern, steht nun ausreichend Platz zur Verfügung. Des Weiteren ist zu verzeichnen, dass seit der Markierung der Radverkehrsanlagen die bis dahin vorhandenen Konflikte zwischen Fußgängern und den Gehweg benutzenden Radfahrern praktisch nicht mehr existieren. Bis zur Neuaufteilung des Straßenraumes wurde die Georg-Schumann-Straße zudem von Radfahrern gemieden. Mit den Radfahrstreifen wurde ein deutlicher Sicherheitsgewinn für den Radverkehr erzielt, die Anzahl der Radfahrer hat deutlich zugenommen und sich schon im September/Oktober 2012 in einigen Abschnitten sogar mehr als verdoppelt. Die neu markierten Parkstreifen sind ein Angebot an verschiedene Nutzergruppen, da sowohl den Kunden der Geschäfte Kurzzeitparkmöglichkeiten angeboten werden, als auch die Gewerbetreibenden und Händler Andienungsbereiche zur Verfügung haben. Abends können die Parkstreifen dann von den Anwohnern unbeschränkt genutzt werden. Gleichzeitig bieten die frei gewordenen Fußwege nun mehr Aufenthaltsqualität und Möglichkeit für Auslagen und Freisitze. Diese Regelungen wurden von den Händlern und Gewerbetreibenden und den Anwohnern mehrheitlich positiv bewertet. Von einigen gab es Hinweise und Vorschläge zu Änderungen, die kurzfristig geprüft und dort, wo es möglich war, umgesetzt wurden. So konnten u. a. die Parkmöglichkeiten im Bereich der Georg-Schumann-Straße 131 nach einer baulichen Veränderung des Bordes erweitert und in der Natonekstraße zusätzliche Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden. Vom Magistralenmanagement gab es insgesamt eine eindeutig positive Einschätzung zur Straßenraumneuaufteilung. LVB 2013 Nach der Ummarkierung der Georg-Schumann-Straße hat die LVB im Spät-Herbst 2013 eine detaillierte Untersuchung von Verlustzeiten durchgeführt. Als Ergebnis waren insgesamt nur wenige Fahrzeitverluste zu konstatieren: betroffen waren an einem Knoten stadtauswärts (Lützowstraße) und an einem Knoten stadteinwärts (Chauseehaus) einige Bahnen in der Nachmittags- bzw. der Frühspitze. Evaluierung 2014 Im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Kirschbergstraße/Möckernschen Straße/ Berggartenstraße in eine Tempo-30-Zone wurden Anfang 2014 erneut Verkehrszählungen in der Georg-Schumann-Straße durchgeführt und die Ergebnisse im Mai 2014 ausgewertet. Mit der Verkehrsberuhigung der Kirschbergstraße gab es den erwarteten Verdrängungs-effekt, so dass im Zuge der Georg-Schumann-Straße wieder eine Erhöhung der Verkehrsbelastung für den Kfz-Verkehr zu verzeichnen ist. Das Niveau der Belastungswerte vor der Ummarkierung wird jedoch i.d.R. nicht wieder erreicht. Dies trifft nur auf den Abschnitt Kirschbergstraße/Wiederitzscher Straße zu. Insgesamt fallen die Anstiege des Verkehrsaufkommens in den inneren Abschnitten der GeorgSchumann-Straße geringer aus. Aufgrund der auftretenden Behinderungen der Straßenbahn im Abschnitt Chausseehaus bis Lützowstraße wurde im Herbst 2014 eine - wie in der Begründung des Antrags formulierte Änderung der Markierung auf dem stadtauswärtigen Abschnitt (die Gleisfreimarkierung wurde unter Wegfall des Parkstreifens zwischen Bleichertstraße und Lützowstraße wieder erweitert) vorgenommen. Hierdurch konnten schon Verbesserungen für den Straßenbahnverkehr erreicht werden. Um noch auftretende einzelne Behinderungen des ÖPNV durch auf dem Gleis fahrenden bzw. wartenden Kfz-Verkehr auszuschließen, ist außerdem vorgesehen, mit einer Überarbeitung der Verkehrstechnik am Lichtsignalknotenpunkt Chausseehaus zukünftig eine Dosierung der KfzMengen in Richtung Lützowstraße zu erreichen. Generell gilt ansonsten, dass gewisse Rückstauerscheinungen an lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten in Hauptnetzstraßen in den Hauptverkehrszeiten nicht grundsätzlich auszuschließen und kein Spezifikum der Georg-Schumann-Straße sind. Größere Probleme sind ansonsten nicht bekannt. Die im Antrag erwähnten Probleme am Knoten Kirschbergstraße stadteinwärts dürften auf die Sperrung der Rechtsabbiegebeziehung (Baustelle Anker) in die Kirschbergstraße zurückzuführen sein. Im Bereich Slevogtstraße waren zudem über einen längeren Zeitraum u.a. Baumaßnahmen um den Möckernschen Markt für den Verkehrsfluss relevant. Insgesamt kann von Seiten der Stadtverwaltung eingeschätzt werden, dass mit den Markierungsmaßnahmen und der neuen Straßenraumaufteilung die vom Stadtrat beabsichtigten Ziele erreicht wurden und eine positive Bilanz gezogen werden kann. Zur in der Begründung thematisierten Markierung von Schutzstreifen an Stelle der Radfahrstreifen, hat die Verwaltung bereits in der Beantwortung der Anfrage „Zwischenbilanz Radfahrstreifen“ in der Ratsversammlung am 15.4.2015 auf die sachlichen wie rechtlichen Regelungen zum Einsatz von unterschiedlichen Führungsformen des Radverkehrs ausgeführt. Ein Radfahrstreifen ist für Straßen dieser Klassifikation nach Regelwerk vorzusehen. Schutzstreifen sind nur dann anzuordnen, wenn wegen zu geringer Fahrbahnbreiten der Platz für einen Radfahrstreifen nicht ausreicht. Für den KfzVerkehr stehen jedoch Fahrspuren mit ausreichender Standardbreite zur Verfügung, eine generelle Mitbenutzung bzw. ein regelmäßiges Befahren z.B. zum Überholen von Straßenbahnen ist auch auf Schutzstreifen nicht zulässig und auch hinsichtlich des Sicherheitsaspekts abzulehnen. Unabhängig davon ist daran zu erinnern, dass der Gleisbereich auch vor der Markierung bereits durch den KfzVerkehr genutzt wurde, da die Straße zuvor vierstreifig befahren wurde. Vorschlag für künftige dauerhafte Straßenraumaufteilung Aufgrund der bisherigen positiven Ergebnisse sollte die jetzige Straßenraumaufteilung aus heutiger Sicht grundsätzlich die Vorzugslösung für einen künftigen Umbau der Georg-Schumann-Straße sein. Allerdings sind zum Zeitpunkt der Realisierung der einzelnen Bauabschnitte auch die Förderbedingungen und somit die Finanzierbarkeit sowohl von Seiten der Stadt als auch der LVB GmbH zu berücksichtigen. Des Weiteren sind für die einzelnen Abschnitte der Georg-SchumannStraße vor einer Entscheidung detaillierte planerische Untersuchungen erforderlich. So ist z.B. für den als nächsten Bauabschnitt, nach Fertigstellung der für 2016 eingeordneten Baumaßnahme S-Bahn-Brücke bis Huygensstraße, vorgesehenen Abschnitt Delitzscher Straße (Chausseehaus) bis Böhmestraße zu untersuchen, ob die an der Lichtsignalanlage am Chausseehaus angedachten Veränderungen zur Dosierung der Kfz-Mengen ausreichend sind, um auf Basis der heutigen Markierungslösung einen künftigen störungsfreien Straßenbahnbetrieb zu gewährleisten. Von der LVB GmbH wird für diesen Abschnitt hinsichtlich eines störungsfreien Betriebs und aufgrund der gegenwärtigen Förderbedingungen eine Lösung mit halbseitigem Bahnkörper in Richtung Lützowstraße favorisiert. Hierbei wäre ein zusätzlicher Eingriff in die Gehbahn erforderlich. Beide Varianten müssen im Zuge der Erarbeitung der Planung verglichen und die Vor- und Nachteile abgewogen werden. Des Weiteren gibt es von Seiten der LVB GmbH für diesen Abschnitt die Absicht, eine zusätzliche Haltestelle im Bereich Prellerstraße einzuordnen. Auch die Einordnung und deren Auswirkungen auf den Verkehrsablauf müssen noch planerisch untersucht werden. Von Seiten der LVB GmbH ist für diesen Abschnitt nach gegenwärtigem Stand ein Bau ab 2018 eingeordnet. Bei einem erforderlichen Mitbau von Seiten der Stadt ist aus heutiger Sicht eine Finanzierbarkeit erst ab 2020 möglich. Aufgrund des Gleiszustandes ist aus gegenwärtiger Sicht der LVB GmbH ein kompletter Umbau weiterer Abschnitte der Georg-Schumann-Straße im ummarkierten Bereich erst in den Jahren nach 2020 erforderlich bzw. eingeordnet. Eine grundsätzliche Entscheidung zur künftigen Straßenraumaufteilung für den gesamten Bereich der Georg-Schumann-Straße ist somit heute noch nicht möglich und aufgrund sich ändernder Förder- und Finanzierungsbedingungen, Verkehrsverhältnisse und Gleiszustände in den einzelnen Abschnitten auch nicht sinnvoll.