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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025888.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
08.04.15, 12:00
Aktualisiert
07.07.16, 15:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01182-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 19.05.2015 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 2. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 09.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fortschreibung des Fachkonzeptes Wirtschaft und Beschäftigung sowie des Stadtentwicklungsplanes Gewerbliche Bauflächen unter breiter Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung X Alternativvorschlag nachteilig für die Stadt Leipzig. Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Das Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung wird im Rahmen der SEKo-Gesamtfortschreibung ebenfalls fortgeschrieben. Die hierfür vorgesehene Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Diskussion des Fachkonzeptes genutzt. Nach Fertigstellung des Fachkonzeptes wird geprüft, ob es notwendig ist, den STEP Gewerbliche Bauflächen fortzuschreiben. Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen (STEP) ist seit 1999 die Fachplanung für die Entwicklung der Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet. Seine Fortschreibung wurde 2005 beschlossen (RB IV 330/05). Mit dem Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo, 2009) wurden wirtschafts- und beschäftigungsrelevante Themen zusammenhängend betrachtet. Neben den Gewerbeflächen waren es u.a. Themen, wie wirtschaftliche Entwicklung/Wirtschaftsstruktur, Erwerbstätigkeit, Bildung und Ausbildung sowie Tourismus. Grundlage bildete die jeweilige Fachplanung; für das Thema Gewerbeflächen der STEP Gewerbliche Bauflächen. Seit der Verabschiedung des STEP bzw. des Fachkonzeptes haben sich deutliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen und im Flächenangebot ergeben. Markanteste Merkmale sind die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes, die wirtschaftlich sehr erfolgreiche Entwicklung des Nordraums und der zunehmende Nutzungsdruck auf Gewerbeflächen in der inneren Stadt durch stark nachgefragte Nutzungen, wie soziale Infrastruktur und auch Wohnen. Darauf hat die Stadt Leipzig in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans reagiert. Des Weiteren wird mit dem Nordraumkonzept Leipzig 2025+ ein Flächenentwicklungskonzept erarbeitet, das Potenziale und Lösungsvorschläge für eine nachhaltige Entwicklung im Nordraum aufzeigt. Mit der avisierten Fortschreibung des SEKo bis 2017 (DS-00832/14) ist geplant, auch das Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung fortzuschreiben. Zur Vorbereitung der SEKoFortschreibung werden in der sogenannten Bilanzphase bis Ende 2015 diejenigen Aufgaben und Themen herausgearbeitet, welche für die Fortschreibung des SEKo und der einzelnen Fachkonzepte zentral sind. Darauf aufbauend können die wichtigsten Aspekte der Gewerbeentwicklung im Fachkonzept bearbeitet werden. Ein besonderes Augenmerk erfahren hierbei Wechselwirkungen mit anderen Themen, wie Wohnen, Brachflächen etc. Die hierfür erforderliche fachübergreifende Diskussion kann über die Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung abgesichert werden, die im Rahmen der SEKo-Fortschreibung geplant ist. Schließlich ermöglicht die inhaltliche Arbeit am Fachkonzept ab 2016 die Berücksichtigung der Ergebnisse des Nordraumkonzeptes, das wichtige Vorgaben für die Gewerbeflächenentwicklung treffen wird. Da das Fachkonzept neben dem Thema Gewerbeflächen aber weitere Themen berücksichtigen muss, ist eine inhaltliche Tiefe sowie detaillierte Betrachtung und Bewertung von einzelnen gewerblich genutzten Gebieten, wie sie der STEP vornimmt, nicht möglich. Nach jetzigem Stand wird das Fachkonzept den STEP Gewerbliche Bauflächen nicht ersetzen. Zugleich ist jedoch festzustellen, dass eine Fortschreibung des STEP parallel zur SEKo-Fortschreibung aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, da weitere Fachplanungen und Konzepte, wie der STEP Zentren und das Wohnungspolitische Konzept, bearbeitet werden müssen. Deshalb wird vorgeschlagen, erst das Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung fortzuschreiben und danach zu prüfen, ob und in welcher Form es notwendig ist, den STEP Gewerbliche Bauflächen fortzuschreiben.