Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025888.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
08.04.15, 12:00
Aktualisiert
07.07.16, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01182-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
19.05.2015
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
09.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fortschreibung des Fachkonzeptes Wirtschaft und Beschäftigung sowie des
Stadtentwicklungsplanes Gewerbliche Bauflächen unter breiter Akteurs- und
Öffentlichkeitsbeteiligung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
X
Alternativvorschlag
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Das Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung wird im Rahmen der SEKo-Gesamtfortschreibung
ebenfalls fortgeschrieben. Die hierfür vorgesehene Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur
Diskussion des Fachkonzeptes genutzt.
Nach Fertigstellung des Fachkonzeptes wird geprüft, ob es notwendig ist, den STEP Gewerbliche
Bauflächen fortzuschreiben.
Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen (STEP) ist seit 1999 die Fachplanung für die
Entwicklung der Industrie- und Gewerbeflächen im Stadtgebiet. Seine Fortschreibung wurde 2005
beschlossen (RB IV 330/05). Mit dem Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo, 2009) wurden wirtschafts- und beschäftigungsrelevante
Themen zusammenhängend betrachtet. Neben den Gewerbeflächen waren es u.a. Themen, wie
wirtschaftliche Entwicklung/Wirtschaftsstruktur, Erwerbstätigkeit, Bildung und Ausbildung sowie
Tourismus. Grundlage bildete die jeweilige Fachplanung; für das Thema Gewerbeflächen der STEP
Gewerbliche Bauflächen.
Seit der Verabschiedung des STEP bzw. des Fachkonzeptes haben sich deutliche Veränderungen
in den Rahmenbedingungen und im Flächenangebot ergeben. Markanteste Merkmale sind die
positive Entwicklung des Arbeitsmarktes, die wirtschaftlich sehr erfolgreiche Entwicklung des
Nordraums und der zunehmende Nutzungsdruck auf Gewerbeflächen in der inneren Stadt durch
stark nachgefragte Nutzungen, wie soziale Infrastruktur und auch Wohnen.
Darauf hat die Stadt Leipzig in der Fortschreibung des Flächennutzungsplans reagiert. Des Weiteren
wird mit dem Nordraumkonzept Leipzig 2025+ ein Flächenentwicklungskonzept erarbeitet, das
Potenziale und Lösungsvorschläge für eine nachhaltige Entwicklung im Nordraum aufzeigt.
Mit der avisierten Fortschreibung des SEKo bis 2017 (DS-00832/14) ist geplant, auch das
Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung fortzuschreiben. Zur Vorbereitung der SEKoFortschreibung werden in der sogenannten Bilanzphase bis Ende 2015 diejenigen Aufgaben und
Themen herausgearbeitet, welche für die Fortschreibung des SEKo und der einzelnen
Fachkonzepte zentral sind. Darauf aufbauend können die wichtigsten Aspekte der
Gewerbeentwicklung im Fachkonzept bearbeitet werden. Ein besonderes Augenmerk erfahren
hierbei Wechselwirkungen mit anderen Themen, wie Wohnen, Brachflächen etc. Die hierfür
erforderliche fachübergreifende Diskussion kann über die Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung
abgesichert werden, die im Rahmen der SEKo-Fortschreibung geplant ist. Schließlich ermöglicht die
inhaltliche Arbeit am Fachkonzept ab 2016 die Berücksichtigung der Ergebnisse des
Nordraumkonzeptes, das wichtige Vorgaben für die Gewerbeflächenentwicklung treffen wird.
Da das Fachkonzept neben dem Thema Gewerbeflächen aber weitere Themen berücksichtigen
muss, ist eine inhaltliche Tiefe sowie detaillierte Betrachtung und Bewertung von einzelnen
gewerblich genutzten Gebieten, wie sie der STEP vornimmt, nicht möglich. Nach jetzigem Stand
wird das Fachkonzept den STEP Gewerbliche Bauflächen nicht ersetzen. Zugleich ist jedoch
festzustellen, dass eine Fortschreibung des STEP parallel zur SEKo-Fortschreibung aus
Kapazitätsgründen nicht möglich ist, da weitere Fachplanungen und Konzepte, wie der STEP
Zentren und das Wohnungspolitische Konzept, bearbeitet werden müssen.
Deshalb wird vorgeschlagen, erst das Fachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung fortzuschreiben
und danach zu prüfen, ob und in welcher Form es notwendig ist, den STEP Gewerbliche Bauflächen
fortzuschreiben.