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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021179.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
11.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01024-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 12.05.2015 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.06.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 08.06.2015 Bestätigung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Bürger-Spendenkonto der Stadt Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister verweist auf das hervorragende Netzwerk von Vereinen und Verbänden in der Stadt Leipzig und unterstützt diese bei der Einwerbung von Spendenmitteln. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sind herzlich gebeten, finanzielle Zuwendungen den entsprechenden privaten Organisationen vor Ort, die sich der Thematik angenommen haben, zukommen zu lassen. Begründung: Unabhängig von der nachfolgenden steuerrechtlichen Beurteilung ist der Stadt Leipzig daran gelegen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig zur Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern ihre Zuwendungen weiterhin zu Gunsten der entsprechenden Vereine, Verbände und Hilfsorganisationen leisten. Die Stadt Leipzig sieht die Notwendigkeit bei Flüchtlingen und Asylsuchenden für eine qualifizierte finanzielle Unterstützung. Aufgrund eines vorhandenen Netzwerkes von engagierten Bürgerinnen und Bürgern ist diese ist jedoch aus Sicht der Stadtverwaltung bei den privaten Organisationen anzusiedeln. Auf die Unterstützung durch private Zuwendungen ist die Stadt Leipzig zwar dringend angewiesen. Eine unmittelbare Steigerung der Spendenbereitschaft durch die Einrichtung eines weiteren adäquaten Spendenkontos durch die Stadt Leipzig ist sehr unwahrscheinlich und wäre, wie nachfolgend dargestellt, mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Nach bisheriger Verwaltungserfahrung möchte nahezu jeder Spender, welcher der Stadt Leipzig freiwillig Mittel zuwendet, eine Zuwendungsbestätigung nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) erteilt bekommen. Damit die Stadt Leipzig den Spendern Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG ausstellen kann, welche die Spender zum Sonderausgabenabzug im Rahmen ihrer Jahressteuererklärungen berechtigen, müssen die Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 -54 Abgabenordnung (AO) gezahlt und verwendet werden. Zuwendungen zur Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke gemäß §§ 53, 54 AO werden durch die Stadt Leipzig nicht angenommen, da diese Zwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand in nachweisbarer Form verwirklicht werden können. Für das Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung muss jedoch sichergestellt werden, dass die Spenden den als gemeinnützig anerkannten Zweck tatsächlich verwendet werden. Anderenfalls haftet der Aussteller der Zuwendungsbestätigung für die entgangene Steuer, welche nach § 10b Abs. 4 S. 3 EStG mit 30 vom Hundert des Zuwendungsbetrages angesetzt wird. Für eine allgemeine Spende auf das Bürger-Spendenkonto mit der geplanten Bezeichnung „Mitfinanzierung von Unterkünften und sozialen Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber“ ohne nähere Angaben hinsichtlich des gemeinnützigen Zweckes, für den diese konkret verwendet werden soll, ist das Ausstellen einer Spendenbestätigung nicht möglich, da unter die angeführte Kontenbezeichnung nicht nur gemeinnützig anerkannte Zwecke zu subsumieren sind. Die rechtssichere Verfahrensweise im Umgang mit einem Bürger-Spendenkonto in der beabsichtigten Gestaltung führt nicht nur zu einem Verwaltungsaufwand, der wirtschaftlich in keinem für die Stadt Leipzig günstigen Verhältnissen steht, sondern es können auch negative steuerrechtliche Folgen für die Stadt Leipzig entstehen. In Leipzig und im Umfeld von Leipzig gibt es ein hervorragendes Netzwerk privater Organisationsformen, die eine qualifizierte Betreuung für Flüchtlinge und Asylsuchende anbieten und engagiert für diesen Zweck Spendenmittel einwerben. Die Bürgerinnen und Bürger sind verstärkt auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und herzlich zu bitten, die entsprechenden finanziellen Hilfen dort zu konzentrieren.