Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021179.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
11.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01024-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
12.05.2015
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.06.2015
Bestätigung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Bürger-Spendenkonto der Stadt Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister verweist auf das hervorragende Netzwerk von Vereinen und
Verbänden in der Stadt Leipzig und unterstützt diese bei der Einwerbung von
Spendenmitteln. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig sind herzlich gebeten,
finanzielle Zuwendungen den entsprechenden privaten Organisationen vor Ort, die sich der
Thematik angenommen haben, zukommen zu lassen.
Begründung:
Unabhängig von der nachfolgenden steuerrechtlichen Beurteilung ist der Stadt Leipzig daran
gelegen, dass die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig zur Unterstützung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern ihre Zuwendungen weiterhin zu Gunsten der entsprechenden Vereine, Verbände
und Hilfsorganisationen leisten. Die Stadt Leipzig sieht die Notwendigkeit bei Flüchtlingen und
Asylsuchenden für eine qualifizierte finanzielle Unterstützung. Aufgrund eines vorhandenen
Netzwerkes von engagierten Bürgerinnen und Bürgern ist diese ist jedoch aus Sicht der
Stadtverwaltung bei den privaten Organisationen anzusiedeln. Auf die Unterstützung durch private
Zuwendungen ist die Stadt Leipzig zwar dringend angewiesen. Eine unmittelbare Steigerung der
Spendenbereitschaft durch die Einrichtung eines weiteren adäquaten Spendenkontos durch die
Stadt Leipzig ist sehr unwahrscheinlich und wäre, wie nachfolgend dargestellt, mit hohem
Verwaltungsaufwand verbunden.
Nach bisheriger Verwaltungserfahrung möchte nahezu jeder Spender, welcher der Stadt Leipzig
freiwillig Mittel zuwendet, eine Zuwendungsbestätigung nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG)
erteilt bekommen.
Damit die Stadt Leipzig den Spendern Zuwendungsbestätigungen nach § 10b EStG ausstellen kann,
welche die Spender zum Sonderausgabenabzug im Rahmen ihrer Jahressteuererklärungen
berechtigen, müssen die Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§
52 -54 Abgabenordnung (AO) gezahlt und verwendet werden.
Zuwendungen zur Förderung kirchlicher und mildtätiger Zwecke gemäß §§ 53, 54 AO werden durch
die Stadt Leipzig nicht angenommen, da diese Zwecke nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen
Verwaltungsaufwand in nachweisbarer Form verwirklicht werden können.
Für das Ausstellen einer Zuwendungsbestätigung muss jedoch sichergestellt werden, dass die
Spenden den als gemeinnützig anerkannten Zweck tatsächlich verwendet werden. Anderenfalls
haftet der Aussteller der Zuwendungsbestätigung für die entgangene Steuer, welche nach § 10b Abs.
4 S. 3 EStG mit 30 vom Hundert des Zuwendungsbetrages angesetzt wird.
Für eine allgemeine Spende auf das Bürger-Spendenkonto mit der geplanten Bezeichnung
„Mitfinanzierung von Unterkünften und sozialen Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber“
ohne nähere Angaben hinsichtlich des gemeinnützigen Zweckes, für den diese konkret verwendet
werden soll, ist das Ausstellen einer Spendenbestätigung nicht möglich, da unter die angeführte
Kontenbezeichnung nicht nur gemeinnützig anerkannte Zwecke zu subsumieren sind.
Die rechtssichere Verfahrensweise im Umgang mit einem Bürger-Spendenkonto in der
beabsichtigten Gestaltung führt nicht nur zu einem Verwaltungsaufwand, der wirtschaftlich in keinem
für die Stadt Leipzig günstigen Verhältnissen steht, sondern es können auch negative
steuerrechtliche Folgen für die Stadt Leipzig entstehen.
In Leipzig und im Umfeld von Leipzig gibt es ein hervorragendes Netzwerk privater
Organisationsformen, die eine qualifizierte Betreuung für Flüchtlinge und Asylsuchende anbieten
und engagiert für diesen Zweck Spendenmittel einwerben.
Die Bürgerinnen und Bürger sind verstärkt auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und herzlich zu
bitten, die entsprechenden finanziellen Hilfen dort zu konzentrieren.