Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024684.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
10.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01082-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
19.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig" –
Bürgerbeteiligungssatzung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Stärken-/SchwächenAnalyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 – 2015 durchzuführen.
2. Darauf aufbauend werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit systematischer
Bürgerbeteiligung in anderen deutschen Städten Vorschläge zur Verbesserung der
Beteiligungskultur erarbeitet sowie zu erwartende Kosten dargestellt. Dabei werden auch die Inhalte
der Anträge VI-A-01082, VI-A-01083, VI-A-00952 und A-00093/14 geprüft.
3. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2016 in einer Stadtwerkstatt diskutiert und danach dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von 2015
Ergebnishaushalt
bis 2016
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
PSP 106100000047
Aufwendungen 2015: 20 T€ 2016: 8T€
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Es liegen derzeit vier Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung vor. Am
weitestgehenden ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nr. VI-A-01082, Fortschreibung
der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ - Bürgerbeteiligungssatzung. Die weiteren
Anträge betreffen die „frühzeitige Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083 /
Fraktion Bündnis90/Die Grünen), die „Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei
Objektplanungen des öffentlichen Raumes“ (VI-A-00952 / SPD-Fraktion) und die „Verbindliche
Beteiligung beim Schulbau“ (A-00093/14 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen).
Die Vielzahl der unterschiedlichen Anträge zeigt den grundsätzlichen Regelungsbedarf in den
beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt auf. Denn Einzelentscheidungen mit
unterschiedlichen Regeln und Standards zu Bürgerbeteiligung in den verschiedenen
Aufgabenbereichen der Stadt führen nicht unbedingt zur besseren Einbindung der Bürgerinnen und
Bürger in die kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vielmehr entsteht auch die
Gefahr von Unklarheit und Intransparenz. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit für einen
integrativen Ansatz der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Bürgerschaft und
Politik (trialogisches Prinzip).
Mit Blick auf die Anliegen aller o.g. Anträge wird deshalb folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
1. Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig
2. Bewertung von innovativen Modellen systematischer Bürgerbeteiligung in deutschen
Städten und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Leipzig
3. Diskussion der Handlungsempfehlungen in einer Stadtwerkstatt
Im Ergebnis wird dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen vorgelegt, die die
Intentionen der o.g. Anträge, erfolgreiche Ansätze anderer deutscher Städte sowie die Folgekosten
beinhaltet. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Handlungsansätze ein konsistentes
Vorgehen bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern umfassen und auf die konkreten
Leipziger Bedarfe zugeschnitten sind. Die Federführung für den Arbeitsprozess liegt bei der
Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“.
Zu 1.: Die Bilanzierung soll entsprechend des trialogischen Prinzips die Sicht der Verwaltung, der
Bürgerschaft und der Politik umfassen. Als Bestandsaufnahme erfolgt zunächst eine quantitative
Erfassung der zwischen 2012 und 2014 durchgeführten Bürgerbeteiligungsprozesse. So ist es auch
möglich, die Unterschiede in der Handhabung der einzelnen Dienststellen zu evaluieren. Dabei wird
auch herausgearbeitet, in welchem Umfang die Verwaltung kraft Gesetzes fortlaufend beteiligt
(formelle Bürgerbeteiligung, insbesondere bei der verbindlichen Bauleitplanung) und in welchen
Aufgabenfeldern und Umfang darüber hinausgehend beteiligt wird (informelle Bürgerbeteiligung, z.
B. bei der Objektplanung im öffentlichen Raum). Im Ergebnis wird auch quantitativ der personelle
und finanzielle Aufwand für Bürgerbeteiligung dargestellt, um für zukünftige Aufgabenstellungen die
notwendigen einzuplanenden Ressourcen einschätzen zu können.
In einem zweiten Schritt ist die Analyse der Stärken und Schwächen der Bürgerbeteiligungspraxis
vorgesehen. Für die Verwaltung sind dazu Ämterworkshops avisiert. Einbezogen werden alle
Dienststellen, deren Aufgaben Bürgerbeteiligung umfasst. Weitere Bausteine sind
Expertengespräche mit Schlüsselpersonen in Politik und Bürgerschaft.
Die Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse soll durch einen externen Auftragnehmer
erfolgen. Das konkrete Vorgehen wird im Forum Bürgerstadt Leipzig diskutiert.
Zu 2.: Parallel werden innovative Modelle der systematischen Bürgerbeteiligung in anderen
deutschen Städten (z.B. Heidelberg, Bonn, Potsdam) durch externen Sachverstand analysiert und
herausgearbeitet, durch welche in anderen Städten erprobten Maßnahmen die in Leipzig
festgestellten Schwächen abgebaut werden können.
Im Ergebnis werden Schlussfolgerungen abgeleitet zu
•
Handlungsansätze in Leipzig zur Verbesserung der Beteiligungskultur,
•
Umgang
mit
den
Vorschlägen
(Bürgerbeteiligungssatzung,
Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen und Schulbauvorhaben),
•
Kosten von mehr Bürgerbeteiligung.
Vorhabenliste,
Zu 3.: Diese Ergebnisse werden in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken“, an der
Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft und der Stadtratsfraktionen
teilnehmen, im 1. Quartal 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren
Vorgehen und den notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt.