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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024684.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
10.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01082-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 19.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fortschreibung der "Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig" – Bürgerbeteiligungssatzung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme und Stärken-/SchwächenAnalyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 – 2015 durchzuführen. 2. Darauf aufbauend werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit systematischer Bürgerbeteiligung in anderen deutschen Städten Vorschläge zur Verbesserung der Beteiligungskultur erarbeitet sowie zu erwartende Kosten dargestellt. Dabei werden auch die Inhalte der Anträge VI-A-01082, VI-A-01083, VI-A-00952 und A-00093/14 geprüft. 3. Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2016 in einer Stadtwerkstatt diskutiert und danach dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von 2015 Ergebnishaushalt bis 2016 Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge PSP 106100000047 Aufwendungen 2015: 20 T€ 2016: 8T€ Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Es liegen derzeit vier Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung vor. Am weitestgehenden ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nr. VI-A-01082, Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ - Bürgerbeteiligungssatzung. Die weiteren Anträge betreffen die „frühzeitige Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen), die „Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes“ (VI-A-00952 / SPD-Fraktion) und die „Verbindliche Beteiligung beim Schulbau“ (A-00093/14 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen). Die Vielzahl der unterschiedlichen Anträge zeigt den grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt auf. Denn Einzelentscheidungen mit unterschiedlichen Regeln und Standards zu Bürgerbeteiligung in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Stadt führen nicht unbedingt zur besseren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vielmehr entsteht auch die Gefahr von Unklarheit und Intransparenz. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit für einen integrativen Ansatz der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Bürgerschaft und Politik (trialogisches Prinzip). Mit Blick auf die Anliegen aller o.g. Anträge wird deshalb folgendes Vorgehen vorgeschlagen: 1. Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig 2. Bewertung von innovativen Modellen systematischer Bürgerbeteiligung in deutschen Städten und Ableitung von Handlungsempfehlungen für Leipzig 3. Diskussion der Handlungsempfehlungen in einer Stadtwerkstatt Im Ergebnis wird dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen vorgelegt, die die Intentionen der o.g. Anträge, erfolgreiche Ansätze anderer deutscher Städte sowie die Folgekosten beinhaltet. Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Handlungsansätze ein konsistentes Vorgehen bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern umfassen und auf die konkreten Leipziger Bedarfe zugeschnitten sind. Die Federführung für den Arbeitsprozess liegt bei der Koordinierungsstelle „Leipzig weiter denken“. Zu 1.: Die Bilanzierung soll entsprechend des trialogischen Prinzips die Sicht der Verwaltung, der Bürgerschaft und der Politik umfassen. Als Bestandsaufnahme erfolgt zunächst eine quantitative Erfassung der zwischen 2012 und 2014 durchgeführten Bürgerbeteiligungsprozesse. So ist es auch möglich, die Unterschiede in der Handhabung der einzelnen Dienststellen zu evaluieren. Dabei wird auch herausgearbeitet, in welchem Umfang die Verwaltung kraft Gesetzes fortlaufend beteiligt (formelle Bürgerbeteiligung, insbesondere bei der verbindlichen Bauleitplanung) und in welchen Aufgabenfeldern und Umfang darüber hinausgehend beteiligt wird (informelle Bürgerbeteiligung, z. B. bei der Objektplanung im öffentlichen Raum). Im Ergebnis wird auch quantitativ der personelle und finanzielle Aufwand für Bürgerbeteiligung dargestellt, um für zukünftige Aufgabenstellungen die notwendigen einzuplanenden Ressourcen einschätzen zu können. In einem zweiten Schritt ist die Analyse der Stärken und Schwächen der Bürgerbeteiligungspraxis vorgesehen. Für die Verwaltung sind dazu Ämterworkshops avisiert. Einbezogen werden alle Dienststellen, deren Aufgaben Bürgerbeteiligung umfasst. Weitere Bausteine sind Expertengespräche mit Schlüsselpersonen in Politik und Bürgerschaft. Die Bestandsaufnahme und Stärken-/Schwächen-Analyse soll durch einen externen Auftragnehmer erfolgen. Das konkrete Vorgehen wird im Forum Bürgerstadt Leipzig diskutiert. Zu 2.: Parallel werden innovative Modelle der systematischen Bürgerbeteiligung in anderen deutschen Städten (z.B. Heidelberg, Bonn, Potsdam) durch externen Sachverstand analysiert und herausgearbeitet, durch welche in anderen Städten erprobten Maßnahmen die in Leipzig festgestellten Schwächen abgebaut werden können. Im Ergebnis werden Schlussfolgerungen abgeleitet zu • Handlungsansätze in Leipzig zur Verbesserung der Beteiligungskultur, • Umgang mit den Vorschlägen (Bürgerbeteiligungssatzung, Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen und Schulbauvorhaben), • Kosten von mehr Bürgerbeteiligung. Vorhabenliste, Zu 3.: Diese Ergebnisse werden in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken“, an der Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft und der Stadtratsfraktionen teilnehmen, im 1. Quartal 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt.