Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1019778.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00954-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
10.03.2015
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
07.04.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
14.04.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
12.05.2015
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
19.05.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Standorte für Fahrradverleihstationen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Sachverhalt/Sachstandsbericht:
Die Stadtverwaltung ist weiterhin an der Realisierung von Fahrradverleihstationen interessiert und
will diese über die Genehmigungspraxis befördern.
Möglicherweise liegt bei dem Antrag jedoch ein Missverständnis zum damaligen
Beschlussgegenstand und zu Fahrradverleihsystemen in anderen Städten vor. Mit dem 2013 vom
Leipziger Stadtrat gefaßten Beschluss zu Fahrradverleihstationen wurden vor dem Hintergrund der
hiesigen Situation eines vorhandenen Verleihsystems, jedoch ohne fest installierte Stationen,
allgemeine Festlegungen zum Umgang mit Fahrradverleihstationen getroffen. Es wurde damit
jedoch kein städtischer Aufbau oder die Ausschreibung eines Fahrradverleihsystems beschlossen.
Dies ist in anderen Städten der Fall, die dafür jedoch auch entsprechende Mittel aus dem Haushalt
zur Verfügung stellen, da sich Fahrradverleihsysteme bisher i.d.R. wirtschaftlich nicht selber tragen.
So bezuschusst zum Beispiel die Stadt Hamburg den Betrieb eines Fahrradverleihsystems mit 1.000
Fahrrädern mit jährlich ca. 1 Mio. Euro, die Stadt Berlin hat zur Ausschreibung eines neuen
Betreibers für das bestehende Fahrradverleihsystem mit 1.750 Fahrrädern 7 Mio. Euro für einen
Zeitraum von 5 Jahren in den Senatshaushalt eingestellt. Gleiches ist in Leipzig bisher nicht
vorgesehen und nicht Beschlusslage.
Die 2013 vorgeschlagenen Standorte wurden mit dem Beschluss dem Grunde nach bestätigt und
das überwiegende öffentliche Interesse festgesetzt. Damit wurde die Grundlage für den Erlass der
Gebühren gemäß Sondernutzungssatzung geschaffen und so zusätzliche wirtschaftliche
Belastungen für einen Betreiber solcher Stationen vermieden. Der Stadtratsbeschluss wurde hiermit
umgesetzt, denn dieser umfasste folgende drei Beschlusspunkte:
1.
Die Ratsversammlung bestätigt die möglichen Standorte für Fahrradverleihstationen.
2.
Für die Informationsstele gemäß Vorlage (...) wird nach § 6 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung im
überwiegenden öffentlichen Interesse eine gebührenfreie Sondernutzung erteilt.
3.
Weitere mögliche Standorte werden geprüft und können als Fahrradverleihstationen eingerichtet
werden.
Für die tatsächliche Einrichtung von Fahrradverleihstationen bedarf es somit eines interessierten
Betreibers, der dies auf seine Kosten bzw. ohne weiteren Zuschuss der Stadt realisiert: „Durch die
Betreiber von Fahrradverleihsystemen können für die abgestimmten und bestätigten Standorte
Anträge auf Sondernutzung gestellt werden.“ (S. 4 der Beschlussvorlage V/2899 von 2013)
Wie in der Beantwortung der Anfrage F-00756/14 ausgeführt, wurden auch mit einem potentiellen
Betreiber im vergangenen Jahr diesbezügliche Abstimmungsgespräche geführt und dabei ein
zweigleisiges Verfahren verabredet. Zum einen werden an den meisten der aktuell entstehenden
Mobilitätsstationen Leihfahrräder mit stationiert. Da aber, wie der Antragsteller richtigerweise
schreibt, es durchaus unterschiedliche Standortanforderungen von Mobilitätsstationen und
Fahrradverleihstationen gibt, werden nicht an allen Mobilitätsstationen Leihfahrräder stationiert und
es befinden sich zum anderen – wie in der Antwort auf die Anfrage ausgeführt – zusätzliche
Standorte für Fahrradverleihstationen in der Abstimmung.
Hier wurden bisher 3 Standorte angefragt. Weitere sind avisiert, sobald die Genehmigungsprozedur
für die ersten Standorte abgeschlossen werden konnte. Dies soll zeitnah erfolgen, eine weitere
Abstimmungsrunde mit dem Betreiber ist bereits vereinbart und wird am 4.Mai stattfinden.