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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1019778.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
16.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00954-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 10.03.2015 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 07.04.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 14.04.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 12.05.2015 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 19.05.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Standorte für Fahrradverleihstationen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Sachverhalt/Sachstandsbericht: Die Stadtverwaltung ist weiterhin an der Realisierung von Fahrradverleihstationen interessiert und will diese über die Genehmigungspraxis befördern. Möglicherweise liegt bei dem Antrag jedoch ein Missverständnis zum damaligen Beschlussgegenstand und zu Fahrradverleihsystemen in anderen Städten vor. Mit dem 2013 vom Leipziger Stadtrat gefaßten Beschluss zu Fahrradverleihstationen wurden vor dem Hintergrund der hiesigen Situation eines vorhandenen Verleihsystems, jedoch ohne fest installierte Stationen, allgemeine Festlegungen zum Umgang mit Fahrradverleihstationen getroffen. Es wurde damit jedoch kein städtischer Aufbau oder die Ausschreibung eines Fahrradverleihsystems beschlossen. Dies ist in anderen Städten der Fall, die dafür jedoch auch entsprechende Mittel aus dem Haushalt zur Verfügung stellen, da sich Fahrradverleihsysteme bisher i.d.R. wirtschaftlich nicht selber tragen. So bezuschusst zum Beispiel die Stadt Hamburg den Betrieb eines Fahrradverleihsystems mit 1.000 Fahrrädern mit jährlich ca. 1 Mio. Euro, die Stadt Berlin hat zur Ausschreibung eines neuen Betreibers für das bestehende Fahrradverleihsystem mit 1.750 Fahrrädern 7 Mio. Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren in den Senatshaushalt eingestellt. Gleiches ist in Leipzig bisher nicht vorgesehen und nicht Beschlusslage. Die 2013 vorgeschlagenen Standorte wurden mit dem Beschluss dem Grunde nach bestätigt und das überwiegende öffentliche Interesse festgesetzt. Damit wurde die Grundlage für den Erlass der Gebühren gemäß Sondernutzungssatzung geschaffen und so zusätzliche wirtschaftliche Belastungen für einen Betreiber solcher Stationen vermieden. Der Stadtratsbeschluss wurde hiermit umgesetzt, denn dieser umfasste folgende drei Beschlusspunkte: 1. Die Ratsversammlung bestätigt die möglichen Standorte für Fahrradverleihstationen. 2. Für die Informationsstele gemäß Vorlage (...) wird nach § 6 Abs. 4 der Sondernutzungssatzung im überwiegenden öffentlichen Interesse eine gebührenfreie Sondernutzung erteilt. 3. Weitere mögliche Standorte werden geprüft und können als Fahrradverleihstationen eingerichtet werden. Für die tatsächliche Einrichtung von Fahrradverleihstationen bedarf es somit eines interessierten Betreibers, der dies auf seine Kosten bzw. ohne weiteren Zuschuss der Stadt realisiert: „Durch die Betreiber von Fahrradverleihsystemen können für die abgestimmten und bestätigten Standorte Anträge auf Sondernutzung gestellt werden.“ (S. 4 der Beschlussvorlage V/2899 von 2013) Wie in der Beantwortung der Anfrage F-00756/14 ausgeführt, wurden auch mit einem potentiellen Betreiber im vergangenen Jahr diesbezügliche Abstimmungsgespräche geführt und dabei ein zweigleisiges Verfahren verabredet. Zum einen werden an den meisten der aktuell entstehenden Mobilitätsstationen Leihfahrräder mit stationiert. Da aber, wie der Antragsteller richtigerweise schreibt, es durchaus unterschiedliche Standortanforderungen von Mobilitätsstationen und Fahrradverleihstationen gibt, werden nicht an allen Mobilitätsstationen Leihfahrräder stationiert und es befinden sich zum anderen – wie in der Antwort auf die Anfrage ausgeführt – zusätzliche Standorte für Fahrradverleihstationen in der Abstimmung. Hier wurden bisher 3 Standorte angefragt. Weitere sind avisiert, sobald die Genehmigungsprozedur für die ersten Standorte abgeschlossen werden konnte. Dies soll zeitnah erfolgen, eine weitere Abstimmungsrunde mit dem Betreiber ist bereits vereinbart und wird am 4.Mai stattfinden.