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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025488.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 08:52

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01022-NF-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.05.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter (1. Änderung) Beschluss: 1. Als zweiten Stellvertreter der Vorsitzenden wird Herr Roland Quester, persönlicher Referent der Bürgermeisterin und Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau bestellt. 2. Als zweiten Stellvertreter der Juristin der Stadtverwaltung wird Herr Rolf Baumann, Abteilungsleiter im Verkehrs- und Tiefbauamt bestellt. Begründung: Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach den Vorschriften des Vierten Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB) und die Durchführung von Bodensonderungsverfahren nach allen gesetzlichen Vorschriften in deren jeweils geltenden Fassungen, insbesondere nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) und dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG). Die Verfahren dienen zum einen der Erschließung oder Neugestaltung von Baugebieten. Es werden bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Zum anderen dienen die Verfahren der Zusammenführung von getrenntem Anlagen- bzw. Gebäude- und Grundstückseigentum und damit der Beseitigung von DDR-Unrecht. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Nach § 2 SächsUAVO muss sich der Umlegungsausschuss aus Mitgliedern des Stadtrates und folgenden Fachmitgliedern zusammensetzen:  Nach § 2 Abs. 2 S. 1 SächsUAVO muss ein Mitglied Angehöriger des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder ein im Freistaat Sachsen beliehener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein.  Nach § 2 Abs. 2 S. 2 SächsUAVO muss ein Mitglied die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben.  Nach § 2 Abs. 2 S. 3 SächsUAVO muss ein Mitglied in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein.  Nach § 2 Abs. 2 S. 4 SächsUAVO müssen mindestens zwei Mitglieder dem Gemeinderat angehören. Für jedes Mitglied ist gemäß § 3 Abs. 2 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung ein Stellvertreter zu bestellen. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Vorsitzende, das Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt, das Mitglied, welches in der Bewertung von Grundstücken erfahren ist, das Mitglied, welches ein im Freistaat Sachsen beliehener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist und mindestens zwei der Mitglieder, welche auch Mitglied des Stadtrats sind oder deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter anwesend sind. In seiner Sitzung vom 05.03.2015 hat der Umlegungsausschuss beschlossen zur Sicherstellung der Beschlussfähigkeit des Ausschusses zusätzliche Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende und die Juristin bestellen zu lassen. Die Bestellung eines 2. stellvertretenden Vorsitzenden ist erforderlich, da die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau aufgrund anderweitiger Termine zum einen häufig an der Teilnahme der Ausschusssitzungen verhindert ist und zum anderen aufgrund ihrer Tätigkeit im Vorstand der LWB bei Entscheidungen des Ausschusses über Grundstücke im Eigentum der LWB als befangen anzusehen ist. Aufgrund der relativen Häufigkeit dieser Vorkommnisse sieht der Umlegungsausschuss die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stellvertreterregelung. Die Bestellung eines 2. Stellverteters für das Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt ist notwendig, da das derzeitige stellvertretende Mitglied langfristig erkrankt ist. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.05.2015 zu 11.2. Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter ( 1. Änderung) Vorlage: VI-DS-01022-NF-001 Beschluss: 1. Als zweiten Stellvertreter der Vorsitzenden wird Herr Roland Quester, persönlicher Referent der Bürgermeisterin und Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau bestellt. 2. Als zweiten Stellvertreter der Juristin der Stadtverwaltung wird Herr Rolf Baumann, Abteilungsleiter im Verkehrs- und Tiefbauamt bestellt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung Leipzig, den 21. Mai 2015 Seite: 1/1