Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025488.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 08:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01022-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.05.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter
(1. Änderung)
Beschluss:
1. Als zweiten Stellvertreter der Vorsitzenden wird Herr Roland Quester, persönlicher Referent der
Bürgermeisterin und Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau bestellt.
2. Als zweiten Stellvertreter der Juristin der Stadtverwaltung wird Herr Rolf Baumann,
Abteilungsleiter im Verkehrs- und Tiefbauamt bestellt.
Begründung:
Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach
den Vorschriften des Vierten Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB) und die
Durchführung von Bodensonderungsverfahren nach allen gesetzlichen Vorschriften in deren jeweils
geltenden Fassungen, insbesondere nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) und dem
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG).
Die Verfahren dienen zum einen der Erschließung oder Neugestaltung von Baugebieten. Es werden
bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe
für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Zum anderen
dienen die Verfahren der Zusammenführung von getrenntem Anlagen- bzw. Gebäude- und
Grundstückseigentum und damit der Beseitigung von DDR-Unrecht.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern.
Nach § 2 SächsUAVO muss sich der Umlegungsausschuss aus Mitgliedern des Stadtrates und
folgenden Fachmitgliedern zusammensetzen:
Nach § 2 Abs. 2 S. 1 SächsUAVO muss ein Mitglied Angehöriger des höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder
ein im Freistaat Sachsen beliehener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein.
Nach § 2 Abs. 2 S. 2 SächsUAVO muss ein Mitglied die Befähigung zum Richteramt oder
zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben.
Nach § 2 Abs. 2 S. 3 SächsUAVO muss ein Mitglied in der Bewertung von Grundstücken
erfahren sein.
Nach § 2 Abs. 2 S. 4 SächsUAVO müssen mindestens zwei Mitglieder dem Gemeinderat
angehören.
Für jedes Mitglied ist gemäß § 3 Abs. 2 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung ein
Stellvertreter zu bestellen.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn die Vorsitzende, das Mitglied mit der Befähigung zum
Richteramt, das Mitglied, welches in der Bewertung von Grundstücken erfahren ist, das Mitglied,
welches ein im Freistaat Sachsen beliehener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist und
mindestens zwei der Mitglieder, welche auch Mitglied des Stadtrats sind oder deren
Stellvertreterinnen/Stellvertreter anwesend sind.
In seiner Sitzung vom 05.03.2015 hat der Umlegungsausschuss beschlossen zur Sicherstellung der
Beschlussfähigkeit des Ausschusses zusätzliche Stellvertreter für die Ausschussvorsitzende und
die Juristin bestellen zu lassen.
Die Bestellung eines 2. stellvertretenden Vorsitzenden ist erforderlich, da die Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau aufgrund anderweitiger Termine zum einen häufig an der Teilnahme der
Ausschusssitzungen verhindert ist und zum anderen aufgrund ihrer Tätigkeit im Vorstand der LWB
bei Entscheidungen des Ausschusses über Grundstücke im Eigentum der LWB als befangen
anzusehen ist. Aufgrund der relativen Häufigkeit dieser Vorkommnisse sieht der
Umlegungsausschuss die Notwendigkeit einer zusätzlichen Stellvertreterregelung.
Die Bestellung eines 2. Stellverteters für das Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt ist
notwendig, da das derzeitige stellvertretende Mitglied langfristig erkrankt ist.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.05.2015
zu 11.2. Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter
( 1. Änderung)
Vorlage: VI-DS-01022-NF-001
Beschluss:
1. Als zweiten Stellvertreter der Vorsitzenden wird Herr Roland Quester, persönlicher Referent
der Bürgermeisterin und Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau bestellt.
2. Als zweiten Stellvertreter der Juristin der Stadtverwaltung wird Herr Rolf Baumann,
Abteilungsleiter im Verkehrs- und Tiefbauamt bestellt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Leipzig, den 21. Mai 2015
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