Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024687.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
10.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00952-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
19.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen
des öffentlichen Raumes
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
X
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Im Rahmen des im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-01082 vorgeschlagenen Verfahrens
werden Regelungen und Kosten für eine systematische und trialogische Bürgerbeteiligung bei
Objektplanungen des öffentlichen Raumes geprüft. Im Ergebnis wird dem Stadtrat ein
Entscheidungsvorschlag vorgelegt.
Sachverhalt:
Es liegen derzeit vier Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung vor. Am
weitestgehenden ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nr. VI-A-01082, Fortschreibung
der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ - Bürgerbeteiligungssatzung. Die weiteren
Anträge betreffen die „frühzeitige Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083 /
Fraktion Bündnis90/Die Grünen), die „Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei
Objektplanungen des öffentlichen Raumes“ (VI-A-00952 / SPD-Fraktion) und die „Verbindliche
Beteiligung beim Schulbau“ (A-00093/14 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen).
Die Vielzahl der unterschiedlichen Anträge zeigt den grundsätzlichen Regelungsbedarf in den
beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt auf. Denn Einzelentscheidungen mit
unterschiedlichen Regeln und Standards zu Bürgerbeteiligung in den verschiedenen
Aufgabenbereichen der Stadt führen nicht unbedingt zur besseren Einbindung der Bürgerinnen und
Bürger in die kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vielmehr entsteht auch die
Gefahr von Unklarheit und Intransparenz. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit für einen
integrativen Ansatz der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Bürgerschaft und
Politik (trialogisches Prinzip).
Daher wird hier auf den Alternativvorschlag des Verwaltungsstandpunktes zum Antrag Nr. VI-A01082 verwiesen. Möglichen Reglungen zu Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen im
öffentlichen Raum sollte in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme und Stärken-/SchwächenAnalyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 – 2015 und in einem zweiten Schritt die
Erfahrungen anderer deutscher Städte mit systematischer Bürgerbeteiligung vorgeschaltet sein.
Unter anderem sind folgende klärungsbedürftige Fragen Objektplanungen im öffentlichen Raum mit
abzuarbeiten:
Was sind die ausschlaggebenden Kriterien für Beteiligung (Größe, Umgriff, Kosten,
Öffentlichkeitsrelevanz, Konfliktdichte, Neubau/Sanierung, etc.)?
Welche Qualitätskriterien der Bürgerbeteiligung sind notwendig und geben gleichermaßen den
Spielraum, jedes Einzelvorhaben individuell auszurichten?
Wie viele Beteiligungsvorhaben/-prozesse sind mit welcher Personal- und Kostenausstattung
leistbar?
Die Ergebnisse werden in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken“, an der Vertreterinnen
und Vertreter der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft und der Stadtratsfraktionen teilnehmen, im 1.
Quartal 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den
notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt.