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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024687.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
10.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00952-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 19.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder X nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Im Rahmen des im Verwaltungsstandpunkt zum Antrag VI-A-01082 vorgeschlagenen Verfahrens werden Regelungen und Kosten für eine systematische und trialogische Bürgerbeteiligung bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes geprüft. Im Ergebnis wird dem Stadtrat ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Sachverhalt: Es liegen derzeit vier Anträge zu strategischen Fragen der Bürgerbeteiligung vor. Am weitestgehenden ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nr. VI-A-01082, Fortschreibung der „Leitlinien zur Bürgerbeteiligung in der Stadt Leipzig“ - Bürgerbeteiligungssatzung. Die weiteren Anträge betreffen die „frühzeitige Information durch Einrichtung einer Vorhabenliste“ (VI-A-01083 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen), die „Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und des Stadtrates bei Objektplanungen des öffentlichen Raumes“ (VI-A-00952 / SPD-Fraktion) und die „Verbindliche Beteiligung beim Schulbau“ (A-00093/14 / Fraktion Bündnis90/Die Grünen). Die Vielzahl der unterschiedlichen Anträge zeigt den grundsätzlichen Regelungsbedarf in den beteiligungsrelevanten Aufgabenfeldern der Stadt auf. Denn Einzelentscheidungen mit unterschiedlichen Regeln und Standards zu Bürgerbeteiligung in den verschiedenen Aufgabenbereichen der Stadt führen nicht unbedingt zur besseren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse. Vielmehr entsteht auch die Gefahr von Unklarheit und Intransparenz. Deshalb ergibt sich die Notwendigkeit für einen integrativen Ansatz der Bürgerbeteiligung innerhalb der Stadtverwaltung sowie mit Bürgerschaft und Politik (trialogisches Prinzip). Daher wird hier auf den Alternativvorschlag des Verwaltungsstandpunktes zum Antrag Nr. VI-A01082 verwiesen. Möglichen Reglungen zu Beteiligungsverfahren bei Objektplanungen im öffentlichen Raum sollte in einem ersten Schritt eine Bestandsaufnahme und Stärken-/SchwächenAnalyse der Bürgerbeteiligung in Leipzig in den Jahren 2012 – 2015 und in einem zweiten Schritt die Erfahrungen anderer deutscher Städte mit systematischer Bürgerbeteiligung vorgeschaltet sein. Unter anderem sind folgende klärungsbedürftige Fragen Objektplanungen im öffentlichen Raum mit abzuarbeiten: Was sind die ausschlaggebenden Kriterien für Beteiligung (Größe, Umgriff, Kosten, Öffentlichkeitsrelevanz, Konfliktdichte, Neubau/Sanierung, etc.)? Welche Qualitätskriterien der Bürgerbeteiligung sind notwendig und geben gleichermaßen den Spielraum, jedes Einzelvorhaben individuell auszurichten? Wie viele Beteiligungsvorhaben/-prozesse sind mit welcher Personal- und Kostenausstattung leistbar? Die Ergebnisse werden in einer Stadtwerkstatt unter „Leipzig weiter denken“, an der Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung, der Bürgerschaft und der Stadtratsfraktionen teilnehmen, im 1. Quartal 2016 diskutiert. Darauf aufbauend wird eine Vorlage zum weiteren Vorgehen und den notwendigen Ressourcen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegt.