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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024034.pdf
Größe
246 kB
Erstellt
27.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-00974 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.05.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Petition zur Vermeidung von überflüssigen Verkehr Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Begründung: I. Optimierung der Abfallsammlung: Die vom Petenten gewünschte Zusammenlegung der Leerungstermine für die Sammlung aller Abfallfraktionen ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar. Die Gelben und Blauen Tonnen werden in einem Dualen System entsorgt. Das ist ein System der Privatwirtschaft, das neben der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung betrieben wird. Die von den Dualen System Deutschland ausgeschriebene Leistung wird gegenwärtig von der Abfall-Logistik Leipzig GmbH erfüllt. Es handelt sich dabei um ein wirtschaftlich und organisatorisch selbständiges Unternehmen. Die Vorgabe eines gleichen Entsorgungstages für beide Abfallfraktionen ist rechtlich nicht möglich. Die Abfall-Logistik Leipzig GmbH müsste ihren Fuhrpark aufstocken, denn zurzeit werden die Gelben und Blauen Tonnen im wöchentlichen Wechsel oft vom gleichen Fahrzeug geleert. Die Stadt ist mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung für die Sammlung von Rest-. und Bioabfall zuständig. Es wird in der Tourenplanung versucht, möglichst den gleichen Entsorgungstag für beide Abfallarten zu gewährleisten. Das ist aber aus technologischen Gründen nicht generell möglich. Zurzeit wird Restabfall in 19 optimierten Tagestouren gesammelt. Die Sammelmenge pro Jahr beträgt ca. 80.000 t. Für Bioabfall, hier beträgt die Jahresmenge ca.18.000 t, existieren 9 optimierte Tagestouren. Für synchronisierte Entsorgungstage müssten 10 weitere Bioabfallsammelfahrzeuge und das entsprechende Personal im Einsatz sein. Das würde die Sammlung beträchtlich verteuern und zusätzliches Verkehrsaufkommen bedeuten. Außerdem wären die Bioabfallfahrzeuge weniger als zur Hälfte ausgelastet, was besonders unter ökologischen Gesichtspunkten nicht zu vertreten ist. Die Aufgabe der Getrenntsammlung mit bspw. nur noch einem Abfallbehälter widerspräche jedoch den rechtlichen Vorgaben. Ein weiteres Problem ist der Bereitstellplatz. Die Gehwege an Mehrfamilienhäusern würden in der Regel nicht für die Bereitstellung aller zu leerenden Behälter ausreichen. II. Optimierung des Winterdienstes: Grundsätzlich ist der Winterdienst, welcher in der Stadt Leipzig durchgeführt wird, in zwei Arten zu trennen, siehe dazu § 2 Winterdienstsatzung[1] der Stadt Leipzig. 1. Der kommunale Winterdienst, wird entsprechend § 3 Abs. 1-3 Winterdienstsatzung durchgeführt. Der in der Satzung beschriebene kommunale Winterdienst bezieht sich auf Fahrbahnen bzw. Schwerpunktbereiche wie Fußgängerüberwege und Brücken. Der kommunale Winterdienst wird für die Stadt Leipzig vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig organisiert. 2. Der Winterdienst auf Gehwegen (Anliegerpflichten/ Winterdienstpflicht) ist in der Stadt Leipzig per Winterdienstsatzung auf die Eigentümer (Anlieger) übertragen. Eine Beräumung bzw. die Streuung ganzer Gehwegsabschnitte durch ein Unternehmen, wie vom Petenten gewünscht schließt sich somit aus. Für Grundstücke im Eigentum der Stadt Leipzig ist eine Bündelung der Winterdienstpflichten erfolgt. Alle vertraglich gebundenen Unternehmen sind verpflichtet, sich an die Vorgaben der Winterdienstsatzung zu halten, so das ein minimaler Einsatz von Streusalz gewährleistet ist. In den Wintermonaten werden, wenn es die Witterungsbedingungen erfordern, zusätzliche Winterdienstkontrollen im Stadtgebiet vom Stadtordnungsdienst durchgeführt. III. Klimaschutz und Lebensqualität: Leipzig stellt sich seit 1992 der Herausforderung des Klimawandels und geht zusammen mit der Lokalen Agenda 21, mit den Verpflichtungen zu den Zielen des Klima-Bündnis e. V. und der Teilnahme am European Energy Award[2] einen ambitionierten Weg zur Reduzierung von Klimaschadgasen. Die Stadt Leipzig hat im Mai 2014 das Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020[3] beschlossen. Mit diesem soll bis zum Jahr 2050 der Ausstoß von CO2 auf 2,5 t pro Einwohner und Jahr gesenkt werden. Weiterhin hat die Stadt Leipzig zur Verringerung der Schadstoffbelastung der Luft im Jahr 2009 einen neuen Luftreinhalteplan[4] erarbeitet und in Kraft gesetzt. Der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, durch die die Luftschadstoffbelastung in der Stadt gesenkt werden soll. Zentrale Maßnahme ist dabei die seit 1. März 2011 eingerichtete Umweltzone. Auch hinsichtlich der Lärmbelastung, ein in Ballungsräumen nicht zu unterschätzendes ernstes Problem, sind noch zahlreiche Potentiale zur Lärmminderung auszuschöpfen, ohne zukünftige Entwicklungen den notwendigen Gestaltungsspielraum zu nehmen. Die diesbezüglichen Maßnahmen sind im 2013 beschlossenen Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig[5] festgehalten. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann. Ein Download der aktuell gültigen Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig ist über Internetseite „www.leipzig.de“ möglich. [2] mehr zum European Energy Award unter: http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/energie-und-klima/european-energy-award-eea/ [3] Das Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 steht unter: www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/energie-und-klima/klimaschutzprogramm-fuer-leipzig zum Download zur Verfügung. [4] Ein Bericht über die Umsetzung aller Maßnahmen des Luftreinhalteplan kann auf der Webseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de/luftqualtitaet (Rubrik: Luftreinhalteplan) eingesehen werden. [5] Der vollständige Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig sowie weitere umfangreiche Informationen sind unter: http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/luft-und-laerm/ online verfügbar [1] BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.05.2015 zu 9.1. Petition zur Vermeidung von überflüssigen Verkehr Vorlage: VI-P-00974 Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21. Mai 2015 Seite: 1/1