Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025531.pdf
Größe
238 kB
Erstellt
08.05.15, 12:00
Aktualisiert
24.05.16, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01217-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.05.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Einrichtung einer Auswahlkommission für die Wahl von Beigeordneten nach
Hauptsatzung der Stadt Leipzig
Beschluss:
1.
Zur Vorbereitung der Wahl von Beigeordneten wird jeweils eine Auswahlkommission
eingerichtet. Diese besteht aus jeweils einem/einer Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen
Fraktionen und dem Oberbürgermeister.
2.
Den Vorsitz der Auswahlkommission führt der Oberbürgermeister.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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Begründung
Die vom Stadtrat einzurichtende Auswahlkommission soll eine Vorauswahl eines/einer bzw.
mehrerer geeigneter Kandidaten/Kandidatinnen treffen, die sich dem Stadtrat persönlich vorstellen.
Die Wahl von Beigeordneten erfolgt nach § 56 (2) SächsGemo durch den Stadtrat.
Beigeordnetenstellen sind nach § 56 (3) SächsGemO öffentlich auszuschreiben. Beigeordnete
müssen nach § 56 (1) SächsGemO die für das Amt erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die
erforderlichen Voraussetzungen finden ihren Niederschlag in der Stellenausschreibung. In
Abhängigkeit von der Zahl und Qualität eingehender Bewerbungen ist eine Strukturierung des
Bewerberfeldes sinnvoll, damit sich nicht der gesamte Stadtrat mit jeder einzelnen Bewerbung
befassen muss.
Daher soll eine Auswahlkommission gebildet werden, in der jede Fraktion des Stadtrates mit einem
von ihr zu benennenden Mitglied sowie der Oberbürgermeister vertreten sind. Die
Auswahlkommission wird ermächtigt, dem Stadtrat einen oder mehrere Bewerber/Bewerberinnen als
geeignet zur Wahl vorzuschlagen.
Unabhängig davon haben alle Stadträte das Recht, Einsicht in die Bewerbungsunterlagen zu
nehmen und zu den Wahlvorschlägen der Auswahlkommission nach den Regelungen der
Geschäftsordnung einen Änderungsantrag zu stellen.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.05.2015
zu
18.22.
Einrichtung einer Auswahlkommission für die Wahl von Beigeordneten
nach Hauptsatzung der Stadt Leipzig
Vorlage: VI-DS-01217-NF-001
Beschluss:
1. Zur Vorbereitung der Wahl von Beigeordneten wird jeweils eine Auswahlkommission
eingerichtet. Diese besteht aus jeweils einem/einer Vertreter/in der im Stadtrat vertretenen
Fraktionen und dem Oberbürgermeister.
2. Den Vorsitz der Auswahlkommission führt der Oberbürgermeister.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Leipzig, den 21. Mai 2015
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