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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025876.pdf
Größe
375 kB
Erstellt
22.04.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 14:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01322 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.06.2015 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 04.06.2015 Anhörung Fachausschuss Finanzen 08.06.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 Vorberatung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 3. Änderung zu den Baubeschlüssen Brandschutzmaßnahme (VAV-200/14 vom 29.01.2014) und Instandsetzung und teilweise Modernisierung (VAV-208/14 vom 06.04.2014 i.V.m. DS 00628/14 Änderung der Finanzierung) am Werner-HeisenbergGymnasium wegen Baukostenerhöhung infolge von erforderlichen Zusatzleistungen und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.932.514,00 € gemäß § 79(1) der SächsGemO und einer überplanm. Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 466.000 € gem. § 81 (5) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Der Leistungsumfang der Baumaßnahmen wird aufgrund des schlechten Gebäudezustands um die zwingend erforderlichen Zusatzleistungen erweitert. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen am Objekt betragen 7.137.948 €. Der städtische Anteil beträgt 5.296.014 €. (s. Punkt 3 und 4 der Vorlage) 2. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001043.700 bereitgestellt: 2015: 3.190.000 € 2016: 842.514 € 3. Die überplanmäßige Auszahlung 2015 i.H.v. wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße22b i.H.v. 7.0000680.700 Neubau Grundschule Plagwitz i.H.v. 1.380.000 € 1.000.000 € 380.000 €. Die überplanmäßige Auszahlung 2016 i.H.v. 552.515 € wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b i.H.v. 552.515 €. Konsequenzen für die zur Deckung angegebenen Maßnahmen: PSP-Element 7.0000680.700: Neubau Grundschule mit Hort Plagwitz – Die Planung verschiebt sich aufgrund von Verzögerungen beim Grunderwerb. PSP-Element 7.0000965.700: Karl-Heine-Str. 22 b, Sanierung Schulkomplex und Neubau Sporthalle – In Folge Verzögerung bei der Planung ergibt sich eine zeitliche Verschiebung der Gesamtmaßnahme. Die Mittel werden momentan nicht benötigt und werden später im Rahmen der Eckwerte bereitgestellt. 4. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung KkW 2016 in Höhe von 466.000 € wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b. 5. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel. 6. Im 4. Quartal 2015 wird ein umfassender Sanierungsplan vorgelegt. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 18.16 3. Änderung zu den Baubeschlüssen Brandschutzmaßnahme (VAV-200/14 vom 29.01.2014) und Instandsetzung und teilweise Modernisierung (VAV208/14 vom 06.04.2014 i.V.m. DS 00628/14 Änderung der Finanzierung) am Werner-Heisenberg-Gymnasium wegen Baukostenerhöhung infolge von erforderlichen Zusatzleistungen und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.932.514,00 € gemäß § 79(1) der SächsGemO und einer überplanm. Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 466.000 € gem. § 81 (5) SächsGemO - eilbedürftig Vorlage: VI-DS-01322 Beschluss: 1. Der Leistungsumfang der Baumaßnahmen wird aufgrund des schlechten Gebäudezustands um die zwingend erforderlichen Zusatzleistungen erweitert. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen am Objekt betragen 7.137.948 €. Der städtische Anteil beträgt 5.296.014 €. (s. Punkt 3 und 4 der Vorlage) 2. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001043.700 bereitgestellt: 2015: 3.190.000 € 2016: 842.514 € 3. Die überplanmäßige Auszahlung 2015 i.H.v. 1.380.000 € wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße22b i.H.v. 7.0000680.700 Neubau Grundschule Plagwitz i.H.v. 1.000.000 € 380.000 €. Die überplanmäßige Auszahlung 2016 i.H.v. 552.515 € wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b i.H.v. 552.515 €. Konsequenzen für die zur Deckung angegebenen Maßnahmen: PSP-Element 7.0000680.700: Neubau Grundschule mit Hort Plagwitz – Die Planung verschiebt sich aufgrund von Verzögerungen beim Grunderwerb. PSP-Element 7.0000965.700: Karl-Heine-Str. 22 b, Sanierung Schulkomplex und Neubau Sporthalle – In Folge Verzögerung bei der Planung ergibt sich eine zeitliche Verschiebung der Gesamtmaßnahme. Die Mittel werden momentan nicht benötigt und werden später im Rahmen der Eckwerte bereitgestellt. Seite: 1/2 4. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung KkW 2016 in Höhe von 466.000 € wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b. 5. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel. 6. Im 4. Quartal 2015 wird ein umfassender Sanierungsplan vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 2/2 Haushaltsvorlage Änderung zu den Baubeschlüssen VAV-200/14 vom 29.01.2014 VAV-208/14 vom 06.04.2014 in Verbindung mit DS 00628/14 (Änderung der Finanzierung) Zum Investitionsvorhaben: Werner-Heisenberg-Gymnasium Renftstr. 3 04159 Leipzig Brandschutzmaßnahme Instandsetzung und teilweise Modernisierung (Gebäudehülle) Sanierung der Sanitäranlagen Bauherrenamt: Amt für Jugend, Familie und Bildung Georg-Schumann-Straße 357 04159 Leipzig Baufachamt: Amt für Gebäudemanagement im Dezernat Stadtentwicklung und Bau Prager Straße 126-128 04103 Leipzig Leipzig, den 22.05.2015 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium 2/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 4 2. Änderung Bauumfang – Zusatzleistungen 4 3. Investitionsaufwand 8 4. Einordnung in den Haushalt 9 5. Fristenplan 10 6. Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 10 7. Folgekosten 10 3/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium 1. Grundlagen 1.1 Beschlüsse • • • • • Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1351/12 vom 20.09.2012 Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016 Baubeschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-170/13 vom 04.09.2013 Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im W.-Heisenberg-Gymnasium Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-200/14 vom 29.01.14 Änderungsbeschluss zur Realisierung von Brandschutzmaßnahmen Baubeschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-208/14 vom 04.06.14 Instandsetzung und teilweise Modernisierung Gebäudehülle einschließlich Sanitär Beschluss Ratsversammlung Nr. DS 00629/14 vom 10.12.2014 Änderung der Finanzierung – Sanierung auf Raten 1.2 Hergang zur Entstehung der Einzelmaßnahmen Das Objekt befand sich bis 2012 in einem komplett unsanierten Zustand. Unter Berücksichtigung der fiskalischen Bedingungen, eingeschlossen aller Fördermöglichkeiten und Sicherung der Unterrichtskapazitäten für die gesamte Stadt Leipzig, kann in dieser Einrichtung keine Komplettsanierung erfolgen. Es wurden somit die nachfolgend angeführten Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht. Im Rahmen des Investitionsprogramms für den Schulhausbau wurde das Objekt in die Brandschutzmaßnahmen eingegliedert. Zur Realsisierung der Brandschutzmaßnahme erfolgte eine Teilfreilenkung in die 68. Schule, d.h. ca. die Hälfte des Gebäudes bleibt für den Schulbetrieb während der Dauer der Baumaßnahmen ständig nutzbar. Es gibt zwei Bauabschnitte. Aufgrund der kurzen Fristen und des genutzten Zustands konnten im Vorfeld keine Bausubstanz- und Bauteiluntersuchungen stattfinden. Kurz nach Beschlussfassung zur Realisierung der Brandschutzmaßnahmen (VAV170/13) wurde mit der Planung zur Instandsetzung und teilweisen Modernisierung der Gebäudehülle begonnen, deren Finanzierung über Städtebaufördermittel unterstützt wird. Im Rahmen der weiteren Planung wurden aufgrund von Untersuchungen des Dachtragwerks der Befall durch den Echten Hausschwamm festgestellt. Die Sanierung des Holztragwerks musste nun im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen aufgrund von technologischen Abhängigkeiten vorgezogen werden (VAV-200/14). Aufgrund weiterer Untersuchungen im Rahmen der Brandschutzmaßnahme wurden weitere Defizite an der vorhandenen Bausubstanz festgestellt, welche im Folgenden beschrieben werden. 2. Änderung Bauumfang Die Sanierung der äußeren Hülle, die Sanierung der Sanitäranlagen und die Brandschutzmaßnahme werden über ein PSP-Element (7.0001043.700) finanziert, so dass diese Maßnahmen nun zusammengefasst werden. 4/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium Die Maßnahmen sind bautechnisch voneinander abhängig. Folgende Maßnahmen am Objekt werden durchgeführt: • • • • Brandschutzmaßnahmen einschließlich Holzschutzsanierung und Einrichtung von Fachunterrichtsräumen Chemie und Biologie Sanierung der äußeren Hülle (Bauwerksabdichtung, Dach, Fassade, Fenster, Heizungsumstellung) Sanierung Sanitäranlagen Erneuerung Grundleitungen. Folgende Änderungen ergeben sich: Baubeschluss Nr. VAV 170/13 und Nr. VAV 200/14 – Brandschutzmaßnahme Während der weiterführenden Planung und beim Öffnen der Decken über Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Aula zum Zwecke von Bauteiluntersuchungen kam es zu nachfolgend genannten neuen Erkenntnissen deren finanzielle Auswirkungen nicht mehr im vorhandenen Budget aufgefangen werden konnten. 1. Holzschutzsanierung/statische Ertüchtigung 2. Einrichtung Fachunterrichtsräume Chemie/Bio 3. Honoraranpassung zu Pkt. 1 u. 2 Zusatzkosten Brandschutz gesamt 806.380 € 380.920 € 324.700 € 1.512.000 € Begründung der Zusatzleistung Brandschutzmaßnahmen: Zu 1. Aufgrund der starken Holzschädigungen in der Decke über dem 3. OG wurden wegen des hohen Risikos weitere Befunduntersuchungen in den Holzbalkendecken über dem EG und dem 1. OG vorgenommen. Im Ergebnis wurde weiterer Befall durch den Echten Hausschwamm vorgefunden und Statiker/Prüfstatiker stellten in Teilen eine nicht ausreichende Tragfähigkeit der vorhandenen Holzbalkendecken (Unterdimensionierung Holzbalken) fest. Aus diesem Grund sind umfangreiche bauliche Eingriffe in allen Holzbalkendecken notwendig. Gemäß Baugenehmigung muss die Auladecke im Bestand einen Mindestfeuerwiderstand von 30 Minuten erreichen. Während der Brandschutzmaßnahme wurde bei der Bauteiluntersuchung festgestellt, dass der Mindestfeuerwiderstand bei dem vorhandenen Deckenaufbau nicht erreicht wird. Die Ertüchtigung der Auladecke mittels einer kombinierten Brandschutz- und Akustikdecke erfordert nach statischer Berechnung eine Verstärkung der vorhandenen Deckentragkonstruktion. Die Arbeiten an der Auladecke verursachen als Folgeleistung auch Elektro-, Gerüstbau-, Putz- und Malerarbeiten. Zu 2. Bedingt durch die Hausschwammsanierung im 3. OG musste der Ausbau des Mobiliars der Fachunterrichtsräume (Chemie, Biologie) erfolgen. Damit entfällt der Bestandsschutz für die Gas- und Elektroanschlüsse. Dies hat eine komplette Neuausstattung einschließlich Medienversorgung zur Folge. 5/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium Zu 3. Durch die fortgeschriebenen Baukosten erhöhen sich die anrechenbaren Kosten zur Ermittlung der Planerhonorare. Außerdem sind zusätzliche Planungskosten für Tragwerksplanung und Holzschutz und Fachplaner für Fachunterrichtsräume notwendig. Da im Rahmen der Brandschutzmaßnahme gemäß Baugenehmigung nur zwingend erforderliche Leistungen erbracht werden, sind keine Einsparungen möglich. Die oben benannten Kosten sind daher notwendige Zusatzkosten. Der Projektsteuerervertrag wird aufgrund der Zusammenlegung der Maßnahmen im Objekt nicht erweitert und damit nicht verlängert. Dadurch werden weitere Zusatzkosten vermieden. Baubeschluss Nr. VAV 208/14 vom 04.06.2014 – Instandsetzung und teilweise Modernisierung (Gebäudehülle) einschließlich Sanitär Bedingt durch die fehlende Förderung 2014 im Rahmen des Städtebauprogramms Aktive Stadt- und Ortszentren für die Gesamtmaßnahme Instandsetzung und teilweise Modernisierung wurde diese Baumaßnahme in Teilbaumaßnahmen unterteilt. Die Bauwerksabdichtung und Kellersanierung wurde entsprechend der Zuwendung 2014 begonnen. Um bautechnologische Abhängigkeiten zwischen Brandschutzmaßnahme und Gebäudehülle einschl. Sanitär nicht zu stören, wurde der Bauablauf entsprechend angepasst. Die Dachsanierung soll nunmehr als vorgezogene Maßnahme erfolgen. Die Sanierung der äußeren Gebäudehülle wird entsprechend nachgeordnet. Des Weiteren sind im Zuge der weiterführenden Planung notwendige Zusatzleistungen definiert wurden, die zu entsprechenden Zusatzkosten führen: 1. 2. 3. 4. 5. Sanierung Dach als vorgezogene Maßnahme Erneuerung der Grundleitungen Sonnenschutz an der Südfassade Dämmung der Fensterleibungen Mehrkosten für die Sanierung der Sanitäranlagen Zusatzkosten Gebäudehülle/Sanitär gesamt 43.311 € 55.300 € 160.560 € 120.290 € 245.487 € 624.948 € Begründung der Zusatzleistung Instandsetzung und teilweise Modernisierung der Gebäudehülle einschließlich Sanitär: Zu 1. Das Herauslösen der Sanierung des Daches aus der Maßnahme Gebäudehülle wird erforderlich auf Grund der zunehmenden Undichtigkeiten des Daches. Die Sanierung des Daches muss vorgezogen werden, da anderenfalls die weiteren Maßnahmen im Inneren des Gebäudes nicht fortgesetzt werden können bzw. gefährdet sind. Das betrifft die Leistungserweiterung im Brandschutz sowie die Sanitärmaßnahmen. Die Zusatzkosten fallen insbesondere durch die zusätzliche Gerüststellung an. Zu 2. Das gesamte innere und äußere Grundleitungssystem des Heisenberg-Gymnasiums stammt aus seiner Erbauungszeit. Mit Beginn der Ausführungsplanung wurden Untersuchungen und Befahrungen der Grundleitungen vorgenommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Grundleitungen in allen Bereichen massiv geschädigt sind. Eine komplette Erneuerung ist dringend erforderlich, um Schädigungen des Gebäudes zu vermeiden. Diese Leistung muss zeitgleich mit der Bauwerksabdichtung erfolgen und befindet sich in der Realisierung. 6/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium Zu 3. Ein äußerer Sonnenschutz am Gebäude wurde mit dem Einreichen der LP 3 vom Denkmalschutz abgelehnt. Im Zuge der weiteren Planung/Ausführungsplanung konnte der Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz auf der Südseite des Gebäudes nicht erbracht werden. Demzufolge wird ein Sonnenschutz auf der Südseite der Schule zwingend erforderlich. Zu 4. Im Zuge der weiterführenden Planung in der Leistungsphase 5 und mit Einschalten eines Bauphysikers wurde festgestellt, dass eine Dämmung der inneren Fensterleibungen erforderlich wird, um Bauschäden wie Tauwasserausfall und Schimmelbildung in den Leibungen zu vermeiden. Zu 5. Mit Beschlussfassung des BB VAV-208/14 im Juni 2014 wurden 300.000 EUR zusätzlich für die Sanierung der baufälligen Sanitäranlagen bereitgestellt. Daraufhin konnte mit der Planung dieser Leistung begonnen werden. Nach Abschluss der Entwurfsplanung stellte sich allerdings heraus, dass die bereitgestellten Mittel nicht auskömmlich sind, um beide Sanitärstränge zu sanieren. Die tatsächlich zu erwartenden Kosten werden mit dieser Änderung zur Beschlussfassung präzisiert. Auf Grund der Teilung dieser Leistung in 2 getrennte, nicht direkt aufeinanderfolgende Bauabschnitte erhöhen sich die Kosten nochmals gegenüber dem Fördermittelantrag und der LP 3. Der erste Sanitärstrang (Seite Sporthalle) wird bis Ende des Jahres 2015 fertig gestellt. Der zweite Sanitärstrang (Seite Anker) soll 2016 saniert werden. Mit den unter „3. Investitionsaufwand“ aufgeführten Kosten ist die Sanierung beider Sanitärstränge gedeckt. 7/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium 3. Investitionsaufwand Kostenstand: Kostenberechnung gem. DIN 276 in brutto inkl. 19% MwSt. Kosten- Kostengliederung gruppen nach DIN 276 1 Baubeschlüsse Brandschutz VAV-170/13 u. VAV-200/14 2 3 5 56.000 - - - - - Grundstück 200 Herrichten/Erschließen 300 Bauwerk/Baukonstruktion 400 Bauwerk/Techn. Anlagen 500 Außenanlagen - 600 Ausstattung / Kunstwerke - 700 Baunebenkosten (ohne 710) 710 Bauherrenaufgaben fiktiv (LE AGM) Zusatzmittel aus Beschluss VAV-208/14 Pkt.6 Sanitär 4 100 Summe Baubeschluss Gebäudehülle VAV-208/14 Mehrkosten Brandschutz 6 Mehrkosten Gebäudehülle Mehrkosten Sanitäranlagen NEU 7 8 9 - - - 56.000 - - - - 1.162.300 1.820.300 150.000 701.000 274.337 122.174 4.230.111 607.090 120.400 100.000 400.500 37.200 54.018 1.319.208 11.300 - - - - - 11.300 - 85.800 - - 85.800 527.610 396.000 50.000 324.700 67.924 69.295 1.435.529 2.353.000 2.348.000 300.000 1.512.000 379.461 245.487 7.137.948 132.990 84.400 10.785 85.457 13.642 8.825 336.099 * KG 100 und KG 600 sind nicht förderfähig 8/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium 4. Einordnung in den Haushalt Angabe als Bruttokosten (19 % Mehrwertsteuer) Jahr 2013 bis 2014 2015 gesamt BSM* 2.375.434 1.058.400 Anteil Fördermittel 941.034 Anteil Stadt 1.434.400 1.058.400 * Baubeschluss 2.353.000 € zzgl. zusätzliche Einnahme 22.434 € 2016 Gesamt 431.166 3.865.000 941.034 431.166 2.923.966 gesamt Hülle* 50.000 Anteil Fördermittel Anteil Stadt 50.000 * 50.000 € 2013 im ErgHH 411.348 320.900 90.448 680.000 680.000 2.131.600 580.000 1.551.600 3.272.948 900.900 2.372.048 50.000 3.055.434 3.190.000 842.514 7.137.948 gesamt 941.034 580.000 320.900 1.841.934 Anteil Fördermittel 50.000 2.114.400 2.610.000 521.614 5.296.014 Anteil Stadt 756.000 VE Kassenwirksam Vorbehaltlich der Prüfung der Kostenberechnung durch den Fördermittelgeber (SAB). Damit ergibt sich ein Mehrbedarf gegenüber dem Baubeschluss Gebäudehülle und Sanitär in Höhe von: 624.948 €, welche teilweise aber bereits aufgrund des Finanzierungsbeschlusses Nr. DS 000629/14 im Haushaltplan eingestellt sind. Weiterhin überplanmäßig bereitzustellen sind: üpl. Auszahlung 2015 = 1.380.000 € Deckung: 7.0000965.700 Karl-Heine-Str. 22 b in Höhe von 1.000.000 € Deckung: 7.0000680.700 Neubau Grundschule mit Hort in Plagwitz in Höhe von 380.000 € üpl. Auszahlung 2016 = 552.514 € Deckung 7.0000965.700 Karl-Heine-Str. 22b in Höhe von 552.514 € üpl. Bereitstellung VE in 2015 = 466.000 € Deckung: 7.0000965.700 Karl-Heine-Str. 22 b Konsequenzen für die zur Deckung angegebenen Maßnahmen: PSP-Element 7.0000680.700: Neubau Grundschule mit Hort Plagwitz – Die Planung verschiebt sich aufgrund von Verzögerungen beim Grunderwerb. PSP-Element 7.0000965.700: Karl-Heine-Str. 22 b, Sanierung Schulkomplex und Neubau Sporthalle – In Folge Verzögerung bei der Planung ergibt sich eine zeitliche Verschiebung der Gesamtmaßnahme. Die Mittel werden momentan nicht benötigt und werden später im Rahmen der Eckwerte bereitgestellt. 9/10 Stadt Leipzig, AGM / AJFB Werner-Heisenberg-Gymnasium 5. Fristenplan Brandschutzmaßnahme Gebäudehülle + Sanierung Sanitär Baubeginn 04.12.2013 03.11.2014 voraus. Fertigstellung 30.08.2016 31.10.2016 6. Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Kennwerte des Vorhabens BGF 10.003,75 m² BRI 31.494,79 m³ KG 300+400 5.549.319 € BKI – Kennwertvergleich mit einer Komplettsanierung Von-Wert KG 300 + 400/BGF KG 300 + 400/BRI Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens 820 €/m² > 554,7 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert, da es sich nicht um eine Komplettsanierung handelt. 205 €/m³ > 176,2 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert, da es sich nicht um eine Komplettsanierung handelt. 7. Folgekosten Es ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen der Folgekosten gegenüber den zu ändernden Baubeschlüssen. Die Folgekosten werden zukünftig innerhalb des Budgets des Fachamtes finanziert und durch das Fachamt entsprechend der Haushaltsplanung berücksichtig. 10/10 Begründung der Eilbedürftigkeit Die Eilbedürftigkeit der Einbringung der o. g. Vorlage in die DB OB ist erforderlich zur Sicherstellung der Weiterführung der Maßnahme und Finanzierung des Mehrbedarfes als Grundlage der Übergabe des Vorhabens zum Jahresende 2016. Sofern die Gremien den Beschluss nicht im Juni votieren, können die erforderlichen Ausschreibungen nicht termingemäß veranlasst und bezugschlagt werden um den vorgenannten Endtermin abzuschließen. Die Besonderheit der Maßnahme begründet sich in der schrittweisen Erweiterung des Leistungsumfangs. Der Start erfolgte ohne Vorlauf mit dem Brandschutz und wurde durch die Maßnahmen Sanierung Äußere Hülle (Dach, Fassade, Trockenlegung) und Sanitär erweitert. Die bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen an der Werner-Heisenberg-Schule sind teilweise gestoppt, da die im Änderungsbeschluss aufgeführten notwendigen Maßnahmen, wie die Dachsanierung und die Ertüchtigung der Holzbalkendecken Grundlage für die Fortführung der gestoppten Maßnahmen sind. Bei Nichtweiterführung der Maßnahme kann ein Fördermittelverlust von bis zu 750 T€ bei der Brandschutzmaßnahme eintreten, da durch weitere Verzögerungen der Bewilligungszeitraum nicht eingehalten werden kann und damit der Förderzweck nicht erreicht wird. Des Weiteren besteht durch den Baustopp das Risiko, dass bereits gebundene Firmen ihre Verträge kündigen und die Leistungen neu vergeben werden müssen, was wiederum Verzögerungen und Mehrkosten nach sich ziehen. Für das Objekt wird nur eine Teilfreilenkung bis Sommer 2016 gewährleistet. Die Fertigstellung der Brandschutzmaßnahmen bis dahin ist jetzt schon kritisch. Es steht kein weiteres Auslagerungsobjekt zur Verfügung. Aufgrund von Witterungsbedingungen muss mit der Dachsanierung spätestens im September 2015 begonnen werden, so dass die Vergabevorgänge bereits im Juni 2015 gestartet werden müssen. RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. VI-DS-01322 vom 17.06.15 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015 Beschluss- Nr. VI-DS-01322 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau/Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Brandschutzmaßnahme, Instandsetzung und teilweise Modernisierung WernerHeisenberg-Gymnasium Stand vom 04.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Brandschutzmaßnahme: Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Mit den Zusatzleistungen aufgrund der Deckenertüchtigungen wurde begonnen (Abbruch). Weitere Lose befinden sich in der Ausschreibung bzw. werden sukzessive angemeldet. WC-Sanierung Mädchen: Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Einzelne Gewerke (Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten) sind bereits abgeschlossen, bei den Sanitärgegenständen und der Elektroinstallation fehlt nur noch die Komplettierung. WC-Sanierung Jungen: Maßnahme wird wie geplant nach Rückzug der Schule in den 2. BA der Brandschutzmaßnahme begonnen, da sich das WC Jungen im genutzten Bereich befindet. Nach dem Rückzug und der Nutzung des gesamten Gebäudes steht das frisch sanierte Mädchen-WC als Ausweich-WC zur Verfügung. Sanierung Äußere Hülle: 1. Teil Kellersanierung: abgeschlossen Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 2. Teil Dach + Fassade: Der 1. Teilbereich (ca. 1/3 des Gebäudes) ist eingerüstet. Die Arbeiten schreiten voran. Der Dachdecker ist mit dem 1. Abschnitt fast fertig und beginnt im Januar 2016 mit dem nächsten Abschnitt. Die Fassadenarbeiten laufen wie geplant nach. Aufgrund der verhältnismäßig guten Witterung können die meisten Arbeiten ausgeführt werden.