Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025876.pdf
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375 kB
Erstellt
22.04.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 14:01
Stichworte
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Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01322
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.06.2015
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
04.06.2015
Anhörung
Fachausschuss Finanzen
08.06.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
3. Änderung zu den Baubeschlüssen Brandschutzmaßnahme (VAV-200/14 vom
29.01.2014) und Instandsetzung und teilweise Modernisierung (VAV-208/14 vom
06.04.2014 i.V.m. DS 00628/14 Änderung der Finanzierung) am Werner-HeisenbergGymnasium wegen Baukostenerhöhung infolge von erforderlichen Zusatzleistungen
und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 1.932.514,00 €
gemäß § 79(1) der SächsGemO und einer überplanm. Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 466.000 € gem. § 81 (5) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Der Leistungsumfang der Baumaßnahmen wird aufgrund des schlechten Gebäudezustands um
die zwingend erforderlichen Zusatzleistungen erweitert. Die Gesamtkosten für die Baumaßnahmen
am Objekt betragen 7.137.948 €. Der städtische Anteil beträgt 5.296.014 €. (s. Punkt 3 und 4 der
Vorlage)
2. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001043.700 bereitgestellt:
2015: 3.190.000 €
2016: 842.514 €
3. Die überplanmäßige Auszahlung 2015 i.H.v.
wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen
7.0000965.700 Karl-Heine-Straße22b i.H.v.
7.0000680.700 Neubau Grundschule Plagwitz i.H.v.
1.380.000 €
1.000.000 €
380.000 €.
Die überplanmäßige Auszahlung 2016 i.H.v.
552.515 €
wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b i.H.v.
552.515 €.
Konsequenzen für die zur Deckung angegebenen Maßnahmen:
PSP-Element 7.0000680.700:
Neubau Grundschule mit Hort Plagwitz –
Die Planung verschiebt sich aufgrund von Verzögerungen beim
Grunderwerb.
PSP-Element 7.0000965.700:
Karl-Heine-Str. 22 b, Sanierung Schulkomplex und
Neubau Sporthalle – In Folge Verzögerung bei der
Planung ergibt sich eine zeitliche Verschiebung der
Gesamtmaßnahme.
Die Mittel werden momentan nicht benötigt und werden später im Rahmen der Eckwerte
bereitgestellt.
4. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung KkW 2016 in Höhe von 466.000 €
wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b.
5. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in
den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel.
6. Im 4. Quartal 2015 wird ein umfassender Sanierungsplan vorgelegt.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu
18.16
3. Änderung zu den Baubeschlüssen Brandschutzmaßnahme (VAV-200/14
vom 29.01.2014) und Instandsetzung und teilweise Modernisierung (VAV208/14 vom 06.04.2014 i.V.m. DS 00628/14 Änderung der Finanzierung) am
Werner-Heisenberg-Gymnasium wegen Baukostenerhöhung infolge von
erforderlichen Zusatzleistungen und Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung in Höhe von 1.932.514,00 € gemäß § 79(1) der SächsGemO
und einer überplanm. Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 466.000 €
gem. § 81 (5) SächsGemO - eilbedürftig
Vorlage: VI-DS-01322
Beschluss:
1. Der Leistungsumfang der Baumaßnahmen wird aufgrund des schlechten Gebäudezustands
um die zwingend erforderlichen Zusatzleistungen erweitert. Die Gesamtkosten für die
Baumaßnahmen am Objekt betragen 7.137.948 €. Der städtische Anteil beträgt 5.296.014 €.
(s. Punkt 3 und 4 der Vorlage)
2. Die Mittel werden im Finanzhaushalt im PSP-Element 7.0001043.700 bereitgestellt:
2015: 3.190.000 €
2016: 842.514 €
3. Die überplanmäßige Auszahlung 2015 i.H.v.
1.380.000 €
wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen
7.0000965.700 Karl-Heine-Straße22b i.H.v.
7.0000680.700 Neubau Grundschule Plagwitz i.H.v.
1.000.000 €
380.000 €.
Die überplanmäßige Auszahlung 2016 i.H.v.
552.515 €
wird unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b i.H.v.
552.515 €.
Konsequenzen für die zur Deckung angegebenen Maßnahmen:
PSP-Element 7.0000680.700:
Neubau Grundschule mit Hort Plagwitz –
Die Planung verschiebt sich aufgrund von
Verzögerungen beim Grunderwerb.
PSP-Element 7.0000965.700:
Karl-Heine-Str. 22 b, Sanierung Schulkomplex und
Neubau Sporthalle – In Folge Verzögerung bei der
Planung ergibt sich eine zeitliche Verschiebung der
Gesamtmaßnahme.
Die Mittel werden momentan nicht benötigt und werden später im Rahmen der Eckwerte
bereitgestellt.
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4. Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung KkW 2016 in Höhe von 466.000 € wird
unter Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000965.700 Karl-Heine-Straße 22b.
5. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen
in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel.
6. Im 4. Quartal 2015 wird ein umfassender Sanierungsplan vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 2/2
Haushaltsvorlage
Änderung zu den Baubeschlüssen
VAV-200/14 vom 29.01.2014
VAV-208/14 vom 06.04.2014
in Verbindung mit DS 00628/14
(Änderung der Finanzierung)
Zum Investitionsvorhaben:
Werner-Heisenberg-Gymnasium
Renftstr. 3
04159 Leipzig
Brandschutzmaßnahme
Instandsetzung und teilweise Modernisierung
(Gebäudehülle)
Sanierung der Sanitäranlagen
Bauherrenamt:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Baufachamt:
Amt für Gebäudemanagement
im Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Prager Straße 126-128
04103 Leipzig
Leipzig, den 22.05.2015
Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
2/10
Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
Inhaltsverzeichnis
1.
Grundlagen
4
2.
Änderung Bauumfang – Zusatzleistungen
4
3.
Investitionsaufwand
8
4.
Einordnung in den Haushalt
9
5.
Fristenplan
10
6.
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
10
7.
Folgekosten
10
3/10
Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
1. Grundlagen
1.1 Beschlüsse
•
•
•
•
•
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1351/12 vom 20.09.2012
Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2013-2016
Baubeschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-170/13 vom 04.09.2013
Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im W.-Heisenberg-Gymnasium
Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-200/14 vom 29.01.14
Änderungsbeschluss zur Realisierung von Brandschutzmaßnahmen
Baubeschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-208/14 vom 04.06.14
Instandsetzung und teilweise Modernisierung Gebäudehülle einschließlich Sanitär
Beschluss Ratsversammlung Nr. DS 00629/14 vom 10.12.2014
Änderung der Finanzierung – Sanierung auf Raten
1.2 Hergang zur Entstehung der Einzelmaßnahmen
Das Objekt befand sich bis 2012 in einem komplett unsanierten Zustand. Unter
Berücksichtigung der fiskalischen Bedingungen, eingeschlossen aller
Fördermöglichkeiten und Sicherung der Unterrichtskapazitäten für die gesamte Stadt
Leipzig, kann in dieser Einrichtung keine Komplettsanierung erfolgen. Es wurden somit
die nachfolgend angeführten Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Im Rahmen des Investitionsprogramms für den Schulhausbau wurde das Objekt in die
Brandschutzmaßnahmen eingegliedert. Zur Realsisierung der Brandschutzmaßnahme
erfolgte eine Teilfreilenkung in die 68. Schule, d.h. ca. die Hälfte des Gebäudes bleibt
für den Schulbetrieb während der Dauer der Baumaßnahmen ständig nutzbar. Es gibt
zwei Bauabschnitte.
Aufgrund der kurzen Fristen und des genutzten Zustands konnten im Vorfeld keine
Bausubstanz- und Bauteiluntersuchungen stattfinden.
Kurz nach Beschlussfassung zur Realisierung der Brandschutzmaßnahmen (VAV170/13) wurde mit der Planung zur Instandsetzung und teilweisen Modernisierung der
Gebäudehülle begonnen, deren Finanzierung über Städtebaufördermittel unterstützt
wird. Im Rahmen der weiteren Planung wurden aufgrund von Untersuchungen des
Dachtragwerks der Befall durch den Echten Hausschwamm festgestellt. Die Sanierung
des Holztragwerks musste nun im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen aufgrund von
technologischen Abhängigkeiten vorgezogen werden (VAV-200/14).
Aufgrund weiterer Untersuchungen im Rahmen der Brandschutzmaßnahme wurden
weitere Defizite an der vorhandenen Bausubstanz festgestellt, welche im Folgenden
beschrieben werden.
2. Änderung Bauumfang
Die Sanierung der äußeren Hülle, die Sanierung der Sanitäranlagen und die
Brandschutzmaßnahme werden über ein PSP-Element (7.0001043.700) finanziert, so dass
diese Maßnahmen nun zusammengefasst werden.
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Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
Die Maßnahmen sind bautechnisch voneinander abhängig.
Folgende Maßnahmen am Objekt werden durchgeführt:
•
•
•
•
Brandschutzmaßnahmen einschließlich Holzschutzsanierung und Einrichtung von
Fachunterrichtsräumen Chemie und Biologie
Sanierung der äußeren Hülle (Bauwerksabdichtung, Dach, Fassade, Fenster,
Heizungsumstellung)
Sanierung Sanitäranlagen
Erneuerung Grundleitungen.
Folgende Änderungen ergeben sich:
Baubeschluss Nr. VAV 170/13 und Nr. VAV 200/14 – Brandschutzmaßnahme
Während der weiterführenden Planung und beim Öffnen der Decken über Erdgeschoss, 1.
Obergeschoss und Aula zum Zwecke von Bauteiluntersuchungen kam es zu nachfolgend
genannten neuen Erkenntnissen deren finanzielle Auswirkungen nicht mehr im
vorhandenen Budget aufgefangen werden konnten.
1. Holzschutzsanierung/statische Ertüchtigung
2. Einrichtung Fachunterrichtsräume Chemie/Bio
3. Honoraranpassung zu Pkt. 1 u. 2
Zusatzkosten Brandschutz gesamt
806.380 €
380.920 €
324.700 €
1.512.000 €
Begründung der Zusatzleistung Brandschutzmaßnahmen:
Zu 1.
Aufgrund der starken Holzschädigungen in der Decke über dem 3. OG wurden wegen des
hohen Risikos weitere Befunduntersuchungen in den Holzbalkendecken über dem EG und
dem 1. OG vorgenommen. Im Ergebnis wurde weiterer Befall durch den Echten
Hausschwamm vorgefunden und Statiker/Prüfstatiker stellten in Teilen eine nicht
ausreichende Tragfähigkeit der vorhandenen Holzbalkendecken (Unterdimensionierung
Holzbalken) fest.
Aus diesem Grund sind umfangreiche bauliche Eingriffe in allen Holzbalkendecken
notwendig.
Gemäß Baugenehmigung muss die Auladecke im Bestand einen Mindestfeuerwiderstand
von 30 Minuten erreichen. Während der Brandschutzmaßnahme wurde bei der
Bauteiluntersuchung festgestellt, dass der Mindestfeuerwiderstand bei dem vorhandenen
Deckenaufbau nicht erreicht wird.
Die Ertüchtigung der Auladecke mittels einer kombinierten Brandschutz- und Akustikdecke
erfordert nach statischer Berechnung eine Verstärkung der vorhandenen
Deckentragkonstruktion.
Die Arbeiten an der Auladecke verursachen als Folgeleistung auch Elektro-, Gerüstbau-,
Putz- und Malerarbeiten.
Zu 2.
Bedingt durch die Hausschwammsanierung im 3. OG musste der Ausbau des Mobiliars der
Fachunterrichtsräume (Chemie, Biologie) erfolgen. Damit entfällt der Bestandsschutz für
die Gas- und Elektroanschlüsse. Dies hat eine komplette Neuausstattung einschließlich
Medienversorgung zur Folge.
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Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
Zu 3.
Durch die fortgeschriebenen Baukosten erhöhen sich die anrechenbaren Kosten zur
Ermittlung der Planerhonorare. Außerdem sind zusätzliche Planungskosten für
Tragwerksplanung und Holzschutz und Fachplaner für Fachunterrichtsräume notwendig.
Da im Rahmen der Brandschutzmaßnahme gemäß Baugenehmigung nur zwingend
erforderliche Leistungen erbracht werden, sind keine Einsparungen möglich. Die oben
benannten Kosten sind daher notwendige Zusatzkosten.
Der Projektsteuerervertrag wird aufgrund der Zusammenlegung der Maßnahmen im Objekt
nicht erweitert und damit nicht verlängert. Dadurch werden weitere Zusatzkosten
vermieden.
Baubeschluss Nr. VAV 208/14 vom 04.06.2014 – Instandsetzung und teilweise
Modernisierung (Gebäudehülle) einschließlich Sanitär
Bedingt durch die fehlende Förderung 2014 im Rahmen des Städtebauprogramms Aktive
Stadt- und Ortszentren für die Gesamtmaßnahme Instandsetzung und teilweise
Modernisierung wurde diese Baumaßnahme in Teilbaumaßnahmen unterteilt. Die
Bauwerksabdichtung und Kellersanierung wurde entsprechend der Zuwendung 2014
begonnen. Um bautechnologische Abhängigkeiten zwischen Brandschutzmaßnahme und
Gebäudehülle einschl. Sanitär nicht zu stören, wurde der Bauablauf entsprechend
angepasst. Die Dachsanierung soll nunmehr als vorgezogene Maßnahme erfolgen. Die
Sanierung der äußeren Gebäudehülle wird entsprechend nachgeordnet.
Des Weiteren sind im Zuge der weiterführenden Planung notwendige Zusatzleistungen
definiert wurden, die zu entsprechenden Zusatzkosten führen:
1.
2.
3.
4.
5.
Sanierung Dach als vorgezogene Maßnahme
Erneuerung der Grundleitungen
Sonnenschutz an der Südfassade
Dämmung der Fensterleibungen
Mehrkosten für die Sanierung der Sanitäranlagen
Zusatzkosten Gebäudehülle/Sanitär gesamt
43.311 €
55.300 €
160.560 €
120.290 €
245.487 €
624.948 €
Begründung der Zusatzleistung Instandsetzung und teilweise Modernisierung der
Gebäudehülle einschließlich Sanitär:
Zu 1.
Das Herauslösen der Sanierung des Daches aus der Maßnahme Gebäudehülle wird
erforderlich auf Grund der zunehmenden Undichtigkeiten des Daches.
Die Sanierung des Daches muss vorgezogen werden, da anderenfalls die weiteren
Maßnahmen im Inneren des Gebäudes nicht fortgesetzt werden können bzw. gefährdet
sind. Das betrifft die Leistungserweiterung im Brandschutz sowie die Sanitärmaßnahmen.
Die Zusatzkosten fallen insbesondere durch die zusätzliche Gerüststellung an.
Zu 2.
Das gesamte innere und äußere Grundleitungssystem des Heisenberg-Gymnasiums
stammt aus seiner Erbauungszeit. Mit Beginn der Ausführungsplanung wurden
Untersuchungen und Befahrungen der Grundleitungen vorgenommen. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass die Grundleitungen in allen Bereichen massiv geschädigt sind. Eine
komplette Erneuerung ist dringend erforderlich, um Schädigungen des Gebäudes zu
vermeiden. Diese Leistung muss zeitgleich mit der Bauwerksabdichtung erfolgen und
befindet sich in der Realisierung.
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Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
Zu 3.
Ein äußerer Sonnenschutz am Gebäude wurde mit dem Einreichen der LP 3 vom
Denkmalschutz abgelehnt.
Im Zuge der weiteren Planung/Ausführungsplanung konnte der Nachweis für den
sommerlichen Wärmeschutz auf der Südseite des Gebäudes nicht erbracht werden.
Demzufolge wird ein Sonnenschutz auf der Südseite der Schule zwingend erforderlich.
Zu 4.
Im Zuge der weiterführenden Planung in der Leistungsphase 5 und mit Einschalten eines
Bauphysikers wurde festgestellt, dass eine Dämmung der inneren Fensterleibungen
erforderlich wird, um Bauschäden wie Tauwasserausfall und Schimmelbildung in den
Leibungen zu vermeiden.
Zu 5.
Mit Beschlussfassung des BB VAV-208/14 im Juni 2014 wurden 300.000 EUR zusätzlich
für die Sanierung der baufälligen Sanitäranlagen bereitgestellt.
Daraufhin konnte mit der Planung dieser Leistung begonnen werden. Nach Abschluss der
Entwurfsplanung stellte sich allerdings heraus, dass die bereitgestellten Mittel nicht
auskömmlich sind, um beide Sanitärstränge zu sanieren. Die tatsächlich zu erwartenden
Kosten werden mit dieser Änderung zur Beschlussfassung präzisiert. Auf Grund der
Teilung dieser Leistung in 2 getrennte, nicht direkt aufeinanderfolgende Bauabschnitte
erhöhen sich die Kosten nochmals gegenüber dem Fördermittelantrag und der LP 3.
Der erste Sanitärstrang (Seite Sporthalle) wird bis Ende des Jahres 2015 fertig gestellt. Der
zweite Sanitärstrang (Seite Anker) soll 2016 saniert werden.
Mit den unter „3. Investitionsaufwand“ aufgeführten Kosten ist die Sanierung beider
Sanitärstränge gedeckt.
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Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
3. Investitionsaufwand
Kostenstand: Kostenberechnung gem. DIN 276
in brutto inkl. 19% MwSt.
Kosten- Kostengliederung
gruppen nach DIN 276
1
Baubeschlüsse
Brandschutz
VAV-170/13 u.
VAV-200/14
2
3
5
56.000
-
-
-
-
-
Grundstück
200
Herrichten/Erschließen
300
Bauwerk/Baukonstruktion
400
Bauwerk/Techn. Anlagen
500
Außenanlagen
-
600
Ausstattung / Kunstwerke
-
700
Baunebenkosten (ohne 710)
710
Bauherrenaufgaben fiktiv (LE AGM)
Zusatzmittel aus
Beschluss
VAV-208/14
Pkt.6 Sanitär
4
100
Summe
Baubeschluss
Gebäudehülle
VAV-208/14
Mehrkosten
Brandschutz
6
Mehrkosten
Gebäudehülle
Mehrkosten
Sanitäranlagen
NEU
7
8
9
-
-
-
56.000
-
-
-
-
1.162.300
1.820.300
150.000
701.000
274.337
122.174
4.230.111
607.090
120.400
100.000
400.500
37.200
54.018
1.319.208
11.300
-
-
-
-
-
11.300
-
85.800
-
-
85.800
527.610
396.000
50.000
324.700
67.924
69.295
1.435.529
2.353.000
2.348.000
300.000
1.512.000
379.461
245.487
7.137.948
132.990
84.400
10.785
85.457
13.642
8.825
336.099
* KG 100 und KG 600 sind nicht förderfähig
8/10
Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
4. Einordnung in den Haushalt
Angabe als Bruttokosten (19 % Mehrwertsteuer)
Jahr
2013 bis 2014
2015
gesamt BSM*
2.375.434
1.058.400
Anteil Fördermittel
941.034
Anteil Stadt
1.434.400
1.058.400
* Baubeschluss 2.353.000 € zzgl. zusätzliche Einnahme 22.434 €
2016 Gesamt
431.166
3.865.000
941.034
431.166
2.923.966
gesamt Hülle*
50.000
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
50.000
* 50.000 € 2013 im ErgHH
411.348
320.900
90.448
680.000
680.000
2.131.600
580.000
1.551.600
3.272.948
900.900
2.372.048
50.000
3.055.434
3.190.000
842.514 7.137.948
gesamt
941.034
580.000
320.900 1.841.934
Anteil Fördermittel
50.000
2.114.400
2.610.000
521.614 5.296.014
Anteil Stadt
756.000
VE Kassenwirksam
Vorbehaltlich der Prüfung der Kostenberechnung durch den Fördermittelgeber (SAB).
Damit ergibt sich ein Mehrbedarf gegenüber dem Baubeschluss Gebäudehülle und Sanitär in
Höhe von: 624.948 €, welche teilweise aber bereits aufgrund des Finanzierungsbeschlusses
Nr. DS 000629/14 im Haushaltplan eingestellt sind. Weiterhin überplanmäßig bereitzustellen
sind:
üpl. Auszahlung 2015 = 1.380.000 €
Deckung: 7.0000965.700 Karl-Heine-Str. 22 b in Höhe von 1.000.000 €
Deckung: 7.0000680.700 Neubau Grundschule mit Hort in Plagwitz in Höhe von 380.000 €
üpl. Auszahlung 2016 = 552.514 €
Deckung 7.0000965.700 Karl-Heine-Str. 22b in Höhe von 552.514 €
üpl. Bereitstellung VE in 2015 = 466.000 €
Deckung: 7.0000965.700 Karl-Heine-Str. 22 b
Konsequenzen für die zur Deckung angegebenen Maßnahmen:
PSP-Element 7.0000680.700: Neubau Grundschule mit Hort Plagwitz – Die Planung
verschiebt sich aufgrund von Verzögerungen beim
Grunderwerb.
PSP-Element 7.0000965.700: Karl-Heine-Str. 22 b, Sanierung Schulkomplex und Neubau
Sporthalle – In Folge Verzögerung bei der Planung ergibt
sich eine zeitliche Verschiebung der Gesamtmaßnahme.
Die Mittel werden momentan nicht benötigt und werden später im Rahmen der Eckwerte
bereitgestellt.
9/10
Stadt Leipzig, AGM / AJFB
Werner-Heisenberg-Gymnasium
5. Fristenplan
Brandschutzmaßnahme
Gebäudehülle +
Sanierung Sanitär
Baubeginn
04.12.2013
03.11.2014
voraus. Fertigstellung
30.08.2016
31.10.2016
6. Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Kennwerte des Vorhabens
BGF
10.003,75 m²
BRI
31.494,79 m³
KG 300+400
5.549.319 €
BKI – Kennwertvergleich mit einer Komplettsanierung
Von-Wert
KG 300 +
400/BGF
KG 300 +
400/BRI
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
820 €/m² >
554,7 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert, da es sich nicht um eine
Komplettsanierung handelt.
205 €/m³ >
176,2 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert, da es sich nicht um eine
Komplettsanierung handelt.
7. Folgekosten
Es ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen der Folgekosten gegenüber den zu
ändernden Baubeschlüssen. Die Folgekosten werden zukünftig innerhalb des Budgets des
Fachamtes finanziert und durch das Fachamt entsprechend der Haushaltsplanung
berücksichtig.
10/10
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Eilbedürftigkeit der Einbringung der o. g. Vorlage in die DB OB ist erforderlich zur
Sicherstellung der Weiterführung der Maßnahme und Finanzierung des Mehrbedarfes als
Grundlage der Übergabe des Vorhabens zum Jahresende 2016. Sofern die Gremien den
Beschluss nicht im Juni votieren, können die erforderlichen Ausschreibungen nicht termingemäß
veranlasst und bezugschlagt werden um den vorgenannten Endtermin abzuschließen.
Die Besonderheit der Maßnahme begründet sich in der schrittweisen Erweiterung des
Leistungsumfangs. Der Start erfolgte ohne Vorlauf mit dem Brandschutz und wurde durch die
Maßnahmen Sanierung Äußere Hülle (Dach, Fassade, Trockenlegung) und Sanitär erweitert.
Die bereits beschlossenen und laufenden Maßnahmen an der Werner-Heisenberg-Schule sind
teilweise gestoppt, da die im Änderungsbeschluss aufgeführten notwendigen Maßnahmen, wie die
Dachsanierung und die Ertüchtigung der Holzbalkendecken Grundlage für die Fortführung der
gestoppten Maßnahmen sind.
Bei Nichtweiterführung der Maßnahme kann ein Fördermittelverlust von bis zu 750 T€ bei der
Brandschutzmaßnahme eintreten, da durch weitere Verzögerungen der Bewilligungszeitraum nicht
eingehalten werden kann und damit der Förderzweck nicht erreicht wird. Des Weiteren besteht
durch den Baustopp das Risiko, dass bereits gebundene Firmen ihre Verträge kündigen und die
Leistungen neu vergeben werden müssen, was wiederum Verzögerungen und Mehrkosten nach
sich ziehen.
Für das Objekt wird nur eine Teilfreilenkung bis Sommer 2016 gewährleistet. Die Fertigstellung der
Brandschutzmaßnahmen bis dahin ist jetzt schon kritisch. Es steht kein weiteres Auslagerungsobjekt zur Verfügung.
Aufgrund von Witterungsbedingungen muss mit der Dachsanierung spätestens im September
2015 begonnen werden, so dass die Vergabevorgänge bereits im Juni 2015 gestartet werden
müssen.
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. VI-DS-01322 vom 17.06.15
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01322
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau/Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Brandschutzmaßnahme, Instandsetzung und teilweise Modernisierung WernerHeisenberg-Gymnasium
Stand vom 04.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Brandschutzmaßnahme:
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Mit den Zusatzleistungen aufgrund der
Deckenertüchtigungen wurde begonnen (Abbruch). Weitere Lose befinden sich in der Ausschreibung bzw.
werden sukzessive angemeldet.
WC-Sanierung Mädchen:
Die Maßnahme befindet sich in der Ausführung. Einzelne Gewerke (Rohbauarbeiten, Trockenbauarbeiten)
sind bereits abgeschlossen, bei den Sanitärgegenständen und der Elektroinstallation fehlt nur noch die
Komplettierung.
WC-Sanierung Jungen:
Maßnahme wird wie geplant nach Rückzug der Schule in den 2. BA der Brandschutzmaßnahme begonnen,
da sich das WC Jungen im genutzten Bereich befindet. Nach dem Rückzug und der Nutzung des
gesamten Gebäudes steht das frisch sanierte Mädchen-WC als Ausweich-WC zur Verfügung.
Sanierung Äußere Hülle:
1. Teil Kellersanierung: abgeschlossen
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
2. Teil Dach + Fassade:
Der 1. Teilbereich (ca. 1/3 des Gebäudes) ist eingerüstet. Die Arbeiten schreiten voran. Der Dachdecker ist
mit dem 1. Abschnitt fast fertig und beginnt im Januar 2016 mit dem nächsten Abschnitt. Die
Fassadenarbeiten laufen wie geplant nach. Aufgrund der verhältnismäßig guten Witterung können die
meisten Arbeiten ausgeführt werden.