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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021654.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
04.02.15, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:13

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01026 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 13.04.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 27.04.2015 2. Lesung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 13.05.2015 Vorberatung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 und Verwendung des Gewinnvortrages für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zum Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. In Höhe des Jahresüberschusses von 179.661,99 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen. 3. In Höhe des Gewinnvortrages aus Vorjahren von 178.347,78 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem 01.08.1999. Gegenstand des Eigenbetriebes Zweck des Eigenbetriebes ist das Betreiben und Unterhalten kommunaler Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe, in denen Leistungen gemäß SGB VIII (KJHG) erbracht werden. Dazu gehört die umfassende Durchführung aller fachlichen und wirtschaftlichen Aufgaben im Rahmen der Bereitstellung und Vorhaltung von Leistungen. Insbesondere sind dies Sicherung und Weiterentwicklung pädagogischer Qualitätsstandards sowie die zweckmäßige personelle und materielle betriebliche Organisation. Darüber hinaus ist der Zweck des Eigenbetriebs die zielgerichtete und effektive Organisation der Tagespflege gemäß des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 29.12.2005 und des SGB VIII (KJHG). Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Führung der Bücher erfolgt durch die Anwendungssoftware Heimbas- Fibas- Anbas, Version 2.36.595 der Heimbas GmbH, Essen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird über das Personalamt der Stadt Leipzig mit dem Lohnbuchhaltungsprogramm PAISY erstellt. Der Zahlungsverkehr wird, soweit er Banküberweisungen betrifft, über das Sparkassenprogramm SFirm 32 geführt. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen des Vorjahresabschlusses eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Insgesamt stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.* Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Er wurde zutreffend nach den Vorschriften für Eigenbetriebe des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und nach den Formblättern der SächsEigBVO gegliedert. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die Angaben im Anhang entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- Verlustrechnung Darstellungswahlrechte erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. bestehen, In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und auf die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Die gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.* Lagebericht Die Prüfung des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2013 hat ergeben, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend. Der Lagebericht entspricht somit den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 15 SächsEigBVO und § 289 HGB.* Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie er sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.* * Bericht der Wirtschaftsprüfer & Steuerberater „Wollenberg & Wissing“ über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013, Seiten 8 und 9 Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans  Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte festgestellt, bei denen die erforderliche Zustimmung nicht vorlag.  Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Es wurden keine Kredite gewährt.  Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine ähnlichen Maßnahmen festgestellt.  Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäft und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Es haben sich keine derartigen Anhaltspunkte ergeben.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & und Wissing GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, S. 29 Anlagen: - Bilanz zum 31. Dezember 2013 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 - Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 - Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 - Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG - Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.05.2015 zu 18.7. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 und Verwendung des Gewinnvortrages für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Vorlage: VI-DS-01026 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zum Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. In Höhe des Jahresüberschusses von 179.661,99 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen. 3. In Höhe des Gewinnvortrages aus Vorjahren von 178.347,78 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21. Mai 2015 Seite: 1/2 Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2013 31.12.13 in € Bilanzsumme 2.422,637,14 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 557.747,86 1.839.797,74 0 Passiva Eigenkapital Stammkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 205.000,00 937.363,47 178.347,78 179.661,99 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 557.767,01 364.108,91 387,98 Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 9.051.652,20 8.871.990,21 179.661,99