Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021654.pdf
Größe
2,8 MB
Erstellt
04.02.15, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01026
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
13.04.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
27.04.2015
2. Lesung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
13.05.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 und
Verwendung des Gewinnvortrages für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und
Jugendhilfe
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage
zum Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. In Höhe des Jahresüberschusses von 179.661,99 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach § 58
Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5
Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§
52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines
geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig
wird diese Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe
und ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen.
3. In Höhe des Gewinnvortrages aus Vorjahren von 178.347,78 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung
nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55
Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im
Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur
Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und
Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem
Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für
steuerbegünstigte Zwecke erteilen.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe hat den Status eines
Eigenbetriebes seit dem 01.08.1999.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebes ist das Betreiben und Unterhalten kommunaler Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe, in denen Leistungen gemäß SGB VIII (KJHG) erbracht werden. Dazu gehört die
umfassende Durchführung aller fachlichen und wirtschaftlichen Aufgaben im Rahmen der
Bereitstellung und Vorhaltung von Leistungen. Insbesondere sind dies Sicherung und
Weiterentwicklung pädagogischer Qualitätsstandards sowie die zweckmäßige personelle und
materielle betriebliche Organisation.
Darüber hinaus ist der Zweck des Eigenbetriebs die zielgerichtete und effektive Organisation der
Tagespflege gemäß des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 29.12.2005 und des SGB VIII (KJHG).
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Führung der Bücher erfolgt durch die Anwendungssoftware Heimbas- Fibas- Anbas, Version
2.36.595 der Heimbas GmbH, Essen. Die Lohn- und Gehaltsabrechnung wird über das
Personalamt der Stadt Leipzig mit dem Lohnbuchhaltungsprogramm PAISY erstellt. Der
Zahlungsverkehr wird, soweit er Banküberweisungen betrifft, über das Sparkassenprogramm SFirm 32 geführt.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ermöglichen die vollständige und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der
Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher
wurden zutreffend mit den Zahlen des Vorjahresabschlusses eröffnet und insgesamt während des
gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
Insgesamt stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den
gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.*
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen abgeleitet. Er wurde zutreffend nach den Vorschriften für Eigenbetriebe des Freistaates
Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt
und nach den Formblättern der SächsEigBVO gegliedert. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die Angaben im Anhang entsprechen den gesetzlichen
Vorschriften.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- Verlustrechnung Darstellungswahlrechte
erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang.
bestehen,
In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und auf die Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Die
gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben
zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.*
Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2013 hat ergeben, dass der Lagebericht im
Einklang mit dem Jahresabschluss steht und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen
entspricht. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die
wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt. Die
Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend. Der Lagebericht entspricht somit
den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 15 SächsEigBVO und § 289 HGB.*
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des
Jahresabschlusses, wie er sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfer & Steuerberater „Wollenberg & Wissing“ über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2013, Seiten 8 und 9
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungstätigkeit
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden
Beschlüssen des Überwachungsorgans
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des
Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt
worden ist?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Rechtsgeschäfte festgestellt, bei denen die
erforderliche Zustimmung nicht vorlag.
Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des
Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden keine Kredite gewährt.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger
Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen
vorgenommen worden (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine ähnlichen Maßnahmen festgestellt.
Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäft und Maßnahmen nicht mit
Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Es haben sich keine derartigen Anhaltspunkte ergeben.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & und Wissing GmbH über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, S. 29
Anlagen:
- Bilanz zum 31. Dezember 2013
- Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
- Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
- Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach
§ 53 HgrG
- Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
(nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.05.2015
zu 18.7. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 und Verwendung des Gewinnvortrages für den
Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage: VI-DS-01026
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage
zum Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. In Höhe des Jahresüberschusses von 179.661,99 Euro erfolgt eine Mittelweiterleitung nach
§ 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur zeitnahen (im Sinne des § 55
Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen Verwendung für steuerbegünstigte
Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung. Diese Mittel werden ausschließlich zur
Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes für die Betreuung von Kindern und
Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese Verwendung dokumentieren und dem
Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und ausschließliche Verwendung für
steuerbegünstigte Zwecke erteilen.
3. In Höhe des Gewinnvortrages aus Vorjahren von 178.347,78 Euro erfolgt eine
Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung an den städtischen Haushalt zur
zeitnahen (im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 5 Abgabenordnung) und ausschließlichen
Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 Abgabenordnung.
Diese Mittel werden ausschließlich zur Instandsetzung/Sanierung eines geeigneten Objektes
für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen verwendet. Die Stadt Leipzig wird diese
Verwendung dokumentieren und dem Eigenbetrieb eine Bestätigung über die zeitnahe und
ausschließliche Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke erteilen.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21. Mai 2015
Seite: 1/2
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2013
31.12.13
in €
Bilanzsumme
2.422,637,14
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
557.747,86
1.839.797,74
0
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
205.000,00
937.363,47
178.347,78
179.661,99
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
557.767,01
364.108,91
387,98
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
9.051.652,20
8.871.990,21
179.661,99