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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022694.pdf
Größe
74 MB
Erstellt
26.01.15, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00966 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 27.04.2015 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 30.04.2015 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 11.05.2015 2. Lesung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 102.670,37 wird in eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung des Projektes „Singt Euch ein“ eingestellt. 3. Die zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung des Projektes „Singt Euch ein“ wird in 2015 / 2016 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht. 5. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem 01.01.1996. Gegenstand des Eigenbetriebes Gegenstand des Eigenbetriebes sind die Pflege und Förderung künstlerisch-kreativer, insbesondere musikalischer Fähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Die Heranbildung des Nachwuchses für das Laienmusizieren, die Begabtenfindung und -förderung sowie die vorberufliche Fachausbildung bis zur Hochschulreife sind ihre besonderen Aufgaben. Darüber hinaus übernimmt die Musikschule Aufgaben in der Erwachsenenbildung und -fortbildung. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Führung der Bücher erfolgt durch die Anwendersoftware Classic Line 2012 der Sage – KHK GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main. Die Musikschulverwaltung wird über das MELOS – Programm des Unternehmens melos-Software F. P Reinert, Heilbronn, geführt und über eine Schnittstelle in die Finanzbuchführung übergeben. Die Abrechnung der Bezüge wird über das Personalamt der Stadt Leipzig mit dem Programm PAISY erstellt. Der Zahlungsverkehr wird, soweit er Banküberweisungen betrifft, über das Programm Dresdner Cashmanagement, Version 3.21.010, geführt. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständige und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen des Vorjahresabschlusses eröffnet und insgesamt während des gesamten Wirtschaftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. Insgesamt stellen wir fest, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.* Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Er wurde zutreffend nach den Vorschriften für Eigenbetriebe des Freistaates Sachsen und den ergänzenden Bestimmungen des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und nach den Formblättern der SächsEigBVO gegliedert. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet. Die Angaben im Anhang entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung Darstellungswahlrechte bestehen, erfolgen die entsprechenden Angaben weitgehend im Anhang. In dem von dem Eigenbetrieb aufgestellten Anhang sind die auf die Bilanz und auf die Gewinnund Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ausreichend erläutert. Die gesetzlich geforderten Einzelangaben sowie die wahlweise in den Anhang übernommenen Angaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung sind vollständig und zutreffend dargestellt.* Lagebericht Die Prüfung des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2013 hat ergeben, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung werden zutreffend dargestellt. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sind vollständig und zutreffend. Der Lagebericht entspricht somit den gesetzlichen Vorschriften gemäß § 15 SächsEigBVO und § 289 HGB.* Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d.h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses, wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wollenberg & und Wissing GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seiten 9 und 10 Anlagen: 1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 3 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 4 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.05.2015 zu 18.6. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Vorlage: VI-DS-00966 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“ wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 102.670,37 wird in eine zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung des Projektes „Singt Euch ein“ eingestellt. 3. Die zweckgebundene Rücklage zur Finanzierung des Projektes „Singt Euch ein“ wird in 2015/2016 verbraucht und in Höhe der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umgebucht. 5. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21. Mai 2015 Seite: 1/1 Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 6.046.713,96 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 4.760.165,01 1.186.239,64 100.309,31 19.912,53 92.117,68 599.629,88 102.670,37 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 4.714.936,27 287.220,17 139.186,52 91.040,54 Summe der Erträge Summe der Aufwendungen 6.705.835,65 6.603.165,28 Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 102.670,37