Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014765.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
17.12.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. V-DS-00839
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
28.01.2015
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
16.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für
den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig
Beschlussvorschlag:
1.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Städtisches
Klinikum „St. Georg“ Leipzig wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.12.2013
in €
Bilanzsumme
159.376.184,38
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
152.710.801,36
6.664.851,41
531,61
Passiva
Stammkapital
Allgemeine Rücklage
Zweckgebundene Rücklage
Gewinn-/Verlustvortrag
Vorjahre
Gewinn / Verlust
30.000.000,00
12.999.085,02
844.653,44
494.917,41
206.255,30
Sonderposten aus
Zuwendungen zur
Finanzierung
des Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Ausgleichsposten aus
Darlehensförderung
Rechnungsabgrenzungspost
en
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/fehlbetrag
100.603.615,92
942.300,00
6.230.591,74
222.433,00
6.832.332,55
25.142.841,40
24.936.586,10
206.255,30
2.
Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 206.255,30 ist in die zweckgebundene Rücklage
für die Sanierung des Objektes Theklaer Str. einzustellen.
3.
Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der
angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen.
4.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Entlastung erteilt.
5.
Der Ratsbeschluss RBV-2036/14 wird in Beschlussnummer 3. wie folgt geändert:
„Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der
anfallenden Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen.“
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ hat den Status eines Eigenbetriebes seit 1993.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser
Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und
Betreuungseinrichtungen sowie ambulanten Einrichtungen.
Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind schwerpunktmäßig gerichtet auf:
die Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie
die bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der
Bevölkerung im Territorium
vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen
ärztliche und psychologische Betreuung
wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken
wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch- psychisch Kranken
Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen Pflegeheimes
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Die den weiteren geprüften Unterlagen
entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht
ordnungsgemäß abgebildet.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich
dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung
des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
Jahresabschluss
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2013 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie
den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und
den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß
aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für den Eigenbetrieb geltenden Ansatz-, Ausweisund Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die
sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Lagebericht
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 entspricht den gesetzlichen
Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Die
wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die
nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend.
2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. (1)
(1)
Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, S. 10-15
Anlagen:
- Bilanz zum 31. Dezember 2013
- Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
- Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
- Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach
§ 53 HgrG
- Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes (nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.05.2015
zu 18.5. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg"
Leipzig
Vorlage: V-DS-00839
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum
„St. Georg“ Leipzig wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.12.2013
in €
Bilanzsumme
159.376.184,38
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
152.710.801,36
Umlaufvermögen
6.664.851,41
Rechnungsabgrenzungsposten
531,61
Passiva
Stammkapital
30.000.000,00
Allgemeine Rücklage
2.999.085,02
Zweckgebundene Rücklage
844.653,44
Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre
494.917,41
Gewinn / Verlust
206.255,30
Sonderposten aus Zuwendungen zur
Finanzierung des Anlagevermögens
100.603.615,92
Rückstellungen
942.300,00
Verbindlichkeiten
6.230.591,74
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
222.433,00
Rechnungsabgrenzungsposten
6.832.332,55
Summe der Erträge:
25.142.841,40
Summe der Aufwendungen:
24.936.586,10
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
206.255,30
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 206.255,30 ist in die zweckgebundene Rücklage
für die Sanierung des Objektes Theklaer Str. einzustellen.
3. Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der
angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen.
4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
5. Der Ratsbeschluss RBV-2036/14 wird in Beschlussnummer 3. wie folgt geändert:
„Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der
anfallenden Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21. Mai 2015
Seite: 1/1