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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014765.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
17.12.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. V-DS-00839 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 28.01.2015 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 02.02.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 16.02.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2013 in € Bilanzsumme 159.376.184,38 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 152.710.801,36 6.664.851,41 531,61 Passiva Stammkapital Allgemeine Rücklage Zweckgebundene Rücklage Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre Gewinn / Verlust 30.000.000,00 12.999.085,02 844.653,44 494.917,41 206.255,30 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Ausgleichsposten aus Darlehensförderung Rechnungsabgrenzungspost en Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/fehlbetrag 100.603.615,92 942.300,00 6.230.591,74 222.433,00 6.832.332,55 25.142.841,40 24.936.586,10 206.255,30 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 206.255,30 ist in die zweckgebundene Rücklage für die Sanierung des Objektes Theklaer Str. einzustellen. 3. Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. 5. Der Ratsbeschluss RBV-2036/14 wird in Beschlussnummer 3. wie folgt geändert: „Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der anfallenden Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen.“ Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ hat den Status eines Eigenbetriebes seit 1993. Gegenstand des Eigenbetriebes Zweck des Eigenbetriebes ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie ambulanten Einrichtungen. Die Aufgaben des Eigenbetriebes sind schwerpunktmäßig gerichtet auf: die Betreibung der Klinik für Forensische Psychiatrie die bedarfsgerechte stationäre, teilstationäre und ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung im Territorium vorsorgende, begleitende und nachsorgende Hilfe bei Suchterkrankungen ärztliche und psychologische Betreuung wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von Suchtkranken wohnheimmäßige Unterbringung und Betreuung von chronisch- psychisch Kranken Pflege und Betreuung von Menschen im Wachkoma innerhalb eines speziellen Pflegeheimes Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Sicherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten. Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für den Eigenbetrieb geltenden Ansatz-, Ausweisund Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013 entspricht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt eine zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. (1) (1) Bericht der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, S. 10-15 Anlagen: - Bilanz zum 31. Dezember 2013 - Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 - Anhang für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 - Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 - Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der Wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG - Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.05.2015 zu 18.5. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig Vorlage: V-DS-00839 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb Städtisches Klinikum „St. Georg“ Leipzig wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2013 in € Bilanzsumme 159.376.184,38 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen 152.710.801,36 Umlaufvermögen 6.664.851,41 Rechnungsabgrenzungsposten 531,61 Passiva Stammkapital 30.000.000,00 Allgemeine Rücklage 2.999.085,02 Zweckgebundene Rücklage 844.653,44 Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahre 494.917,41 Gewinn / Verlust 206.255,30 Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 100.603.615,92 Rückstellungen 942.300,00 Verbindlichkeiten 6.230.591,74 Ausgleichsposten aus Darlehensförderung 222.433,00 Rechnungsabgrenzungsposten 6.832.332,55 Summe der Erträge: 25.142.841,40 Summe der Aufwendungen: 24.936.586,10 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 206.255,30 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 206.255,30 ist in die zweckgebundene Rücklage für die Sanierung des Objektes Theklaer Str. einzustellen. 3. Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der angefallenen Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen. 4. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. 5. Der Ratsbeschluss RBV-2036/14 wird in Beschlussnummer 3. wie folgt geändert: „Die zweckgebundene Rücklage ist in 2017 zu verwenden und entsprechend der anfallenden Kosten in die allgemeine Gewinnrücklage umzubuchen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21. Mai 2015 Seite: 1/1