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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014058.pdf
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3,0 MB
Erstellt
25.11.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:27

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00739/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Betriebsausschuss Kulturstätten 22.01.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 02.02.2015 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 05.02.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 16.02.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.02.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 160.277,06 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Sachverhalt: Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen: Der Stadtrat möge beschließen: B I: Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird wie folgt festgestellt: Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € 31.12.2012 in € 8.032.867,79 8.061.048,03 Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 7.170.100,82 861.383,53 1.383,44 7.458.442,64 601.410,44 1.194,95 Passiva Eigenkapital zweckgebundene Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahr Jahresgewinn/-verlust 193.224,72 0,00 32.947,66 160.227,06 32.947,66 0,00 71.565,35 -38.617,69 46.020,00 46.020,00 6.619.402,90 476.913,65 6.840.049,66 533.310,31 531.696,99 136.891,23 28.718,30 549.079,09 57.300,81 2.340,50 4.089.334,61 3.929.057,55 1.677.834,36 1.716.452,05 160.277,06 -38.617,69 Bilanzsumme davon entfallen: Sonderposten Grundstück Sonderposten Gebäude Sonderposten Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- Fehlbetrag B II. Der Jahresüberschuss in Höhe von 160.277,06 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. B III. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Begründung Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes der Eigenbetriebe und über die Entlastung der Betriebsleitungen. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995. Gegenstand des Eigenbetriebes Der Eigenbetrieb nimmt die Pflege und Förderung der Kultur und das Erbringen soziokultureller Leistungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, durch den Betrieb eines Theaters wahr. Er versteht sich auch als Anreger theaterspezifischer Aktivitäten für Schüler und Erzieher. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Eigenbetriebes fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen, ist möglich. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Eigenbetrieb mit anderen Einrichtungen und Unternehmen zusammenarbeiten. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung erfolgt in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebes. Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Die anfallenden Geschäftsvorfälle werden im Eigenbetrieb mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung nach dem System Abacus erfasst und ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde über einen externen Dienstleister nach dem System P & I LOGA abgewickelt. Die im Rahmen unserer Prüfung des internen Kontrollsystems in den jeweiligen Bereichen durchgeführten EDV-Kontrollen ergaben keinen Hinweis darauf, dass das EDV-System in den untersuchten Bereichen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht oder wesentliche Fehler beinhaltet, die sich auf die Aussagen des Jahresabschlusses wesentlich auswirken. Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ermöglichen die vollständig, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß geführt. Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss. Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. * Jahresabschluss Der Eigenbetrieb erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Gleichwohl hat der Eigenbetrieb aufgrund der Bestimmungen in den Anwendungshinweisen zu § 17 SächsEigBG bzw. § 31 SächsEigBVO n.F. die für eine große Kapitalgesellschaft geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung anzuwenden. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie den Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO aufgestellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz in der geänderten Fassung wurde der vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften Unterlagen richtig entwickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor. Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Ansatzwahlrechte kamen hinsichtlich der Beibehaltung des Sonderpostens für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens gemäß Artikel 67 Abs. 3 EGHGB zur Anwendung. Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2 (Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Soweit ein Wahlrecht zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis weitgehend im Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr. Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Den derzeit erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Erträge und Aufwendungen werden unsaldiert erfasst. Die Bewertungsvorschriften haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang dargestellt. Der Jahresabschluss entspricht damit nach unserer Feststellung den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen der Eigenbetriebssatzung. Unsere Prüfung ergab keine Beanstandungen. * Lagebericht Die Prüfung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften vollständig und zutreffend sind. Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enth舁t und dass er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. * Gesamtaussage des Jahresabschlusses Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). * * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX.M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seiten 6-9 Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach § 53 Abs. 1 und 2 HGrG erweitert. Bei unserer Prüfung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) beachtet. Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d.h. Es wurde untersucht, ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden. Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung des Eigenbetriebes Theater der Jungen Welt sprechen. ** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX.M&P AUDIT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013, Seite 25 Anlagen: 1. Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 2. Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 3. Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 4. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 5. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013 incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.05.2015 zu 18.4. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt Vorlage: DS-00739/14 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 160.277,06 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21. Mai 2015 Seite: 1/1 Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2013 31.12.2013 in € Bilanzsumme 8.032.867,79 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust Sonderposten Grundstück Sonderposten Gebäude Sonderposten Investitionen Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: Jahresüberschuss/- Fehlbetrag 7.170.100,82 861.383,53 1.383,44 193.224,72 0 32.947,66 160.277,06 46.020,00 6.619.402,90 476.913,65 531.696,99 136.891,23 28.718,30 4.089.334,61 3.929.057,55 160.277,06