Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014058.pdf
Größe
3,0 MB
Erstellt
25.11.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00739/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
22.01.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
05.02.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
16.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 für
den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 160.277,06 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
B I:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
wird wie folgt festgestellt:
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
31.12.2012
in €
8.032.867,79
8.061.048,03
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
7.170.100,82
861.383,53
1.383,44
7.458.442,64
601.410,44
1.194,95
Passiva
Eigenkapital
zweckgebundene Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahr
Jahresgewinn/-verlust
193.224,72
0,00
32.947,66
160.227,06
32.947,66
0,00
71.565,35
-38.617,69
46.020,00
46.020,00
6.619.402,90
476.913,65
6.840.049,66
533.310,31
531.696,99
136.891,23
28.718,30
549.079,09
57.300,81
2.340,50
4.089.334,61
3.929.057,55
1.677.834,36
1.716.452,05
160.277,06
-38.617,69
Bilanzsumme
davon entfallen:
Sonderposten Grundstück
Sonderposten Gebäude
Sonderposten Investitionen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
B II.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 160.277,06 Euro wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
B III.
Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013
Entlastung erteilt.
Begründung
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes der Eigenbetriebe und
über die Entlastung der Betriebsleitungen. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Der Eigenbetrieb nimmt die Pflege und Förderung der Kultur und das Erbringen
soziokultureller Leistungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, durch den Betrieb eines
Theaters wahr. Er versteht sich auch als Anreger theaterspezifischer Aktivitäten für Schüler und
Erzieher. Die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des
Eigenbetriebes fördern und wirtschaftlich mit ihm zusammenhängen, ist möglich. Zur Erfüllung
seiner Aufgaben kann der Eigenbetrieb mit anderen Einrichtungen und Unternehmen
zusammenarbeiten.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Erfassung der Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchhaltung erfolgt in den
Geschäftsräumen
des Eigenbetriebes.
Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen des Eigenbetriebes. Die anfallenden
Geschäftsvorfälle werden im Eigenbetrieb mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung nach dem
System Abacus erfasst und ausgewertet. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wurde über einen
externen Dienstleister nach dem System P & I LOGA abgewickelt.
Die im Rahmen unserer Prüfung des internen Kontrollsystems in den jeweiligen Bereichen
durchgeführten EDV-Kontrollen ergaben keinen Hinweis darauf, dass das EDV-System in den
untersuchten Bereichen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht oder
wesentliche Fehler beinhaltet, die sich auf die Aussagen des Jahresabschlusses wesentlich
auswirken.
Die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
ermöglichen die vollständig, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der
Geschäftsvorfälle. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert, das Belegwesen ist klar und
übersichtlich geordnet. Die Bücher wurden zutreffend mit den Zahlen der von uns geprüften
Vorjahresbilanz eröffnet und insgesamt während des gesamten Geschäftsjahres ordnungsgemäß
geführt.
Die Informationen, die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommen wurden, führen zu einer
ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung und Jahresabschluss.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
einschließlich des Belegwesens nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Die Prüfung ergab
keine Beanstandungen. *
Jahresabschluss
Der Eigenbetrieb erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
HGB. Gleichwohl hat der Eigenbetrieb aufgrund der Bestimmungen in den Anwendungshinweisen
zu § 17 SächsEigBG bzw. § 31 SächsEigBVO n.F. die für eine große Kapitalgesellschaft geltenden
Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung anzuwenden. Der Jahresabschluss
wurde nach den Vorschriften
des §§ 242 bis 287 und 289 HGB sowie den Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO
aufgestellt und entspricht den gesetzlichen Vorschriften.
Aufbauend auf der von uns geprüften Vorjahresbilanz in der geänderten Fassung wurde der
vorliegende Jahresabschluss aus den Zahlen der Buchführung und aus den weiteren geprüften
Unterlagen richtig entwickelt. Der Stetigkeitsgrundsatz des § 252 Absatz 1 Nr. 6 HGB wurde
beachtet. Für die Aktiv- und Passivposten liegen ausreichende Nachweise vor.
Die gesetzlichen Ansatzvorschriften wurden beachtet. Ansatzwahlrechte kamen hinsichtlich der
Beibehaltung des Sonderpostens für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens gemäß
Artikel 67 Abs. 3 EGHGB zur Anwendung.
Der Ausweis erfolgt unter Anwendung der Gliederungsschemata der §§ 266 (Bilanz) und 275 Abs. 2
(Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren) HGB. Soweit ein Wahlrecht
zwischen einer Angabe im Anhang oder in der Bilanz besteht, erfolgt der Ausweis weitgehend im
Anhang. Der Ausweis ist unverändert im Vergleich zum Vorjahr.
Die handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden beachtet. Den derzeit
erkennbaren Risiken am Bilanzstichtag wurde durch ausreichend bemessene Abschreibungen,
Wertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung getragen. Erträge und Aufwendungen werden
unsaldiert erfasst. Die Bewertungsvorschriften haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
Einzelheiten zur Bewertung sind im Anhang dargestellt.
Der Jahresabschluss entspricht damit nach unserer Feststellung den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und den ergänzenden Bestimmungen
der Eigenbetriebssatzung. Unsere Prüfung ergab keine Beanstandungen. *
Lagebericht
Die Prüfung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013
hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang steht und dass er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2
HGB sowie weiterer gesetzlicher Vorschriften vollständig und zutreffend sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enth舁t
und dass er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht. *
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt, d. h. als Gesamtaussage des
Jahresabschlusses - wie sie sich aus dem Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung und Anhang ergibt - unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). *
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX.M&P AUDIT über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2013,
Seiten 6-9
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Auftragsgemäß haben wir unsere Prüfung um die Prüfung nach § 53 Abs. 1 und 2 HGrG erweitert.
Bei unserer Prüfung haben wir den Fragenkatalog des IDW zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) beachtet.
Die Prüfung bezog sich auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, d.h. Es wurde untersucht,
ob die Geschäfte in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der
Betriebssatzung mit der erforderlichen Sorgfalt geführt wurden.
Es sind uns keine Tatsachen bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung des Eigenbetriebes Theater der Jungen Welt sprechen. **
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONNEX.M&P AUDIT über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr
2013, Seite 25
Anlagen:
1. Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
2. Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
3. Lagebericht zum Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
4. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5. Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2013
incl. Stellungnahme Dezernat Finanzen zum Entwurf des Prüfberichtes (nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.05.2015
zu 18.4. Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013
bis 31.12.2013 für den Eigenbetrieb Theater der Jungen Welt
Vorlage: DS-00739/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 wird gemäß Anlage
zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 160.277,06 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Theaterleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2013 bis 31.12.2013 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21. Mai 2015
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2013
31.12.2013
in €
Bilanzsumme
8.032.867,79
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten Grundstück
Sonderposten Gebäude
Sonderposten Investitionen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
7.170.100,82
861.383,53
1.383,44
193.224,72
0
32.947,66
160.277,06
46.020,00
6.619.402,90
476.913,65
531.696,99
136.891,23
28.718,30
4.089.334,61
3.929.057,55
160.277,06