Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026440.pdf
Größe
261 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 13:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. A-00698/14-NF-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.05.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune
Beschluss:
1. Bei der künftigen Umsetzung des Kitaprogrammes ff. genießen hinsichtlich der baulichen
Investitionen die Stadt Leipzig bzw. ihre geeigneten Beteiligungsunternehmen und
Eigenbetriebe (z. B. LWB mbH , LESG mbH , SAH Leipzig gGmH , …) Vorrang vor den
„privaten Investoren“. Voraussetzung dafür sind geeignete Grundstücke (von Stadt, BU,
EB) in den jeweiligen Planungsräumen, in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten
bestehen, die ggf. auch über notwendige Käufe realisiert werden.
2. Der Stadtrat beauftragt den OBM zu prüfen, ob die vorrangige Zuständigkeit für die
Umsetzung des Kita-Investitionsprogrammes vom Dezernat V (Jugend/Soziales/Gesundheit
und Schule) auf das Dezernat VI (Stadtentwicklung und Bau) übertragen werden kann.
3. Zum Kita-Investitionsprogramm ist dem Stadtrat auf Grundlage der beschlossenen Vorlagen
Nr. 3316 und 3441 aus dem Jahr 2013 bis zum 30.06.2015 ein detaillierter
Umsetzungsbericht (u. a. Soll/Ist-Abgleich der Maßnahmen, zzgl. der finanziellen
Umsetzung) vorzulegen.
Sachverhalt:
Begründung:
Zu 1.
Die Umsetzung des Kitabauinvestitionsprogrammes in der jetzigen Form führt zu finanziellen
Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt in den nächsten 25 Jahren mit einem
mindestens mittleren zweistelligen Millionenbetrag im Ergebnis- und Finanzhaushalt (ohne indexierte
Mietverträge). Die Grundsätze des § 12 (2) KommHVDoppik und des § 72 SächsGemO für eine
sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung wurden durchbrochen. Die Frage, welcher
finanzielle Aufwand könnte bei gleicher Leistung und Qualität zu einem „günstigeren Angebot“
(Vergleich Anmietung/eigene Investition) für die Stadt führen, wurde nicht beantwortet. Eine
Fortführung der bisherigen Praxis führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Leistungseinschränkungen
für Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle. Dementsprechend ist die „Strategie“ der Stadt für
künftige „Investitionsprojekte“ zu ändern. Beispielgebend ist hier u. a. die „Bielefelder Gemeinnützige
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Wohnungsgesellschaft mbH“, eine 75 %-ige Tochter der Stadt Bielefeld, die mit ihrem Kita-Modell
bundesweit Schule macht.
Zu 2.
Für ein Kita-Investitionsprogramm halten wir die Federführung im Baudezernat VI für geeigneter,
selbstverständlich in Zusammenarbeit mit dem Sozialdezernat (u. a. Bedarfsplanung), dem Dezernat
Finanzen sowie dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit (Liegenschaftsamt). Dementsprechend müssten
im Dezernat V nicht parallele Strukturen aufgebaut und gehalten werden. Entsprechendes Personal
ist sicherlich für andere Aufgaben des Dezernates wichtiger und sinnvoller einsetzbar und wird dort
dringender für die zu bewältigenden Aufgaben benötigt.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.05.2015
zu 14.5. Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune
Vorlage: A-00698/14-NF-004
Beschluss:
Bei der künftigen Umsetzung des Kitaprogrammes ff. genießen hinsichtlich der baulichen
Investitionen die Stadt Leipzig bzw. ihre geeigneten Beteiligungsunternehmen und
Eigenbetriebe (z. B. LWB mbH , LESG mbH , SAH Leipzig gGmH , …) Vorrang vor den
„privaten Investoren". Voraussetzung dafür sind geeignete Grundstücke (von Stadt, BU, EB) in
den jeweiligen Planungsräumen, in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten bestehen, die ggf.
auch über notwendige Käufe realisiert werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Leipzig, den 21. Mai 2015
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