Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026440.pdf
Größe
261 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
28.02.18, 13:15

öffnen download melden Dateigröße: 261 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. A-00698/14-NF-004 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.05.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune Beschluss: 1. Bei der künftigen Umsetzung des Kitaprogrammes ff. genießen hinsichtlich der baulichen Investitionen die Stadt Leipzig bzw. ihre geeigneten Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe (z. B. LWB mbH , LESG mbH , SAH Leipzig gGmH , …) Vorrang vor den „privaten Investoren“. Voraussetzung dafür sind geeignete Grundstücke (von Stadt, BU, EB) in den jeweiligen Planungsräumen, in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten bestehen, die ggf. auch über notwendige Käufe realisiert werden. 2. Der Stadtrat beauftragt den OBM zu prüfen, ob die vorrangige Zuständigkeit für die Umsetzung des Kita-Investitionsprogrammes vom Dezernat V (Jugend/Soziales/Gesundheit und Schule) auf das Dezernat VI (Stadtentwicklung und Bau) übertragen werden kann. 3. Zum Kita-Investitionsprogramm ist dem Stadtrat auf Grundlage der beschlossenen Vorlagen Nr. 3316 und 3441 aus dem Jahr 2013 bis zum 30.06.2015 ein detaillierter Umsetzungsbericht (u. a. Soll/Ist-Abgleich der Maßnahmen, zzgl. der finanziellen Umsetzung) vorzulegen. Sachverhalt: Begründung: Zu 1. Die Umsetzung des Kitabauinvestitionsprogrammes in der jetzigen Form führt zu finanziellen Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger in dieser Stadt in den nächsten 25 Jahren mit einem mindestens mittleren zweistelligen Millionenbetrag im Ergebnis- und Finanzhaushalt (ohne indexierte Mietverträge). Die Grundsätze des § 12 (2) KommHVDoppik und des § 72 SächsGemO für eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung wurden durchbrochen. Die Frage, welcher finanzielle Aufwand könnte bei gleicher Leistung und Qualität zu einem „günstigeren Angebot“ (Vergleich Anmietung/eigene Investition) für die Stadt führen, wurde nicht beantwortet. Eine Fortführung der bisherigen Praxis führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Leistungseinschränkungen für Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle. Dementsprechend ist die „Strategie“ der Stadt für künftige „Investitionsprojekte“ zu ändern. Beispielgebend ist hier u. a. die „Bielefelder Gemeinnützige Seite 1/2 Wohnungsgesellschaft mbH“, eine 75 %-ige Tochter der Stadt Bielefeld, die mit ihrem Kita-Modell bundesweit Schule macht. Zu 2. Für ein Kita-Investitionsprogramm halten wir die Federführung im Baudezernat VI für geeigneter, selbstverständlich in Zusammenarbeit mit dem Sozialdezernat (u. a. Bedarfsplanung), dem Dezernat Finanzen sowie dem Dezernat Wirtschaft und Arbeit (Liegenschaftsamt). Dementsprechend müssten im Dezernat V nicht parallele Strukturen aufgebaut und gehalten werden. Entsprechendes Personal ist sicherlich für andere Aufgaben des Dezernates wichtiger und sinnvoller einsetzbar und wird dort dringender für die zu bewältigenden Aufgaben benötigt. Seite 2/2 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.05.2015 zu 14.5. Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune Vorlage: A-00698/14-NF-004 Beschluss: Bei der künftigen Umsetzung des Kitaprogrammes ff. genießen hinsichtlich der baulichen Investitionen die Stadt Leipzig bzw. ihre geeigneten Beteiligungsunternehmen und Eigenbetriebe (z. B. LWB mbH , LESG mbH , SAH Leipzig gGmH , …) Vorrang vor den „privaten Investoren". Voraussetzung dafür sind geeignete Grundstücke (von Stadt, BU, EB) in den jeweiligen Planungsräumen, in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten bestehen, die ggf. auch über notwendige Käufe realisiert werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Leipzig, den 21. Mai 2015 Seite: 1/1