Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027499.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
29.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Änderungsantrag Nr. VI-DS-1033-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Verwaltungsausschuss
03.06.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Heiko Bär, Nicole Wohlfahrt, Andreas Geisler
Frank Tornau, Gerd Heinrich, Stefan Georgi
William Grosser, Alexej Danckwardt
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen
Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in Verbindung mit einer außerplanmäßigen
Mehrausgabe gemäß § 79 Absatz 1 SächsGemO im Jahr 2016 im Innenauftrag
106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 75.850 €
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat verweist die Vorlage an die Verwaltung zurück, mit der Maßgabe, die
Planung so zu verändern, dass in beiden Fahrrichtungen jeweils eine separate Spur für
den motorisierten Individualverkehr vorgesehen wird.
Begründung:
Die Georg-Schumann-Straße ist eine Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher und überörtlicher
Verbindungsfunktion. Hierbei ist in besonderem Maße eine Abwägung zwischen
Anliegerinteressen und Interessen des Durchgangsverkehr geboten. Die Vorlage stellt jedoch
einseitig die Aufenthaltsqualität vor die Verbindungsfunktion. Dies ist gerade im
Hauptstraßenbereich unangemessen und unausgewogen.
Auch der beschlossene STEP Verkehr legt fest, dass die Leistungsfähigkeit des
Hauptstraßennetzes zu sichern ist, um die Wohngebiete vom motorisierten Individualverkehr
(MIV) zu entlasten. Diese Leistungsfähigkeit wird durch die Einspurigkeit für jede
Fahrtrichtung bei gleichzeitiger Mischnutzung von MIV und ÖPNV vermindert. Die Vorlage
widerspricht damit den Forderungen des STEPs Verkehr.
Darüber hinaus stellt die Vorlage keine Verbesserung der ÖPNV-Verbindung dar. Im
Gegenteil: Unter den von der Verwaltung eingeräumten Fahrzeugstaus in den Stoßzeiten wird
auch die Attraktivität des ÖPNVs leiden. Auch dies widerspricht den Forderungen des STEPS
Verkehr.