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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027499.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
29.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:22

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Änderungsantrag Nr. VI-DS-1033-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Verwaltungsausschuss 03.06.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Heiko Bär, Nicole Wohlfahrt, Andreas Geisler Frank Tornau, Gerd Heinrich, Stefan Georgi William Grosser, Alexej Danckwardt Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gemäß § 79 Absatz 1 SächsGemO im Jahr 2016 im Innenauftrag 106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 75.850 € Beschlussvorschlag: Der Stadtrat verweist die Vorlage an die Verwaltung zurück, mit der Maßgabe, die Planung so zu verändern, dass in beiden Fahrrichtungen jeweils eine separate Spur für den motorisierten Individualverkehr vorgesehen wird. Begründung: Die Georg-Schumann-Straße ist eine Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher und überörtlicher Verbindungsfunktion. Hierbei ist in besonderem Maße eine Abwägung zwischen Anliegerinteressen und Interessen des Durchgangsverkehr geboten. Die Vorlage stellt jedoch einseitig die Aufenthaltsqualität vor die Verbindungsfunktion. Dies ist gerade im Hauptstraßenbereich unangemessen und unausgewogen. Auch der beschlossene STEP Verkehr legt fest, dass die Leistungsfähigkeit des Hauptstraßennetzes zu sichern ist, um die Wohngebiete vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zu entlasten. Diese Leistungsfähigkeit wird durch die Einspurigkeit für jede Fahrtrichtung bei gleichzeitiger Mischnutzung von MIV und ÖPNV vermindert. Die Vorlage widerspricht damit den Forderungen des STEPs Verkehr. Darüber hinaus stellt die Vorlage keine Verbesserung der ÖPNV-Verbindung dar. Im Gegenteil: Unter den von der Verwaltung eingeräumten Fahrzeugstaus in den Stoßzeiten wird auch die Attraktivität des ÖPNVs leiden. Auch dies widerspricht den Forderungen des STEPS Verkehr.