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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027527.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
28.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:21

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01465 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Vergabepraxis bei Planungsaufträgen - Nachfragen zur Anfrage F-01157 Sachverhalt: Aufgrund von Anfragen von Planungsbüros zur Vergabepraxis von Planungsleistungen durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) stellte die Fraktion DIE LINKE dazu in der Ratsversammlung am 25. März die Anfrage VI-F-01157. Seitens der Stadtverwaltung wurde lediglich auf die große Anzahl von jährlich rund 700 Planungsaufträgen mit dem dafür entsprechend großen Verwaltungsaufwand verwiesen. Da die Beantwortung aus unserer Sicht die Fragen nicht bzw. nicht vollständig klären konnte und um vorausschauend vielfältige Nachbeauftragungen bzw. die Abforderung von Leistungen ohne vertragliche Bindung zu vermeiden, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie kann und soll gesichert werden, dass Planungsaufträge rechtzeitig und vollumfänglich vor Leistungserbringung zur Unterschrift ausgereicht werden? 2. Inwiefern können dadurch die Anzahl und der Umfang mündlicher Vereinbarungen für Planungsleistungen drastisch reduziert werden? 3. Inwiefern kann vor dem Hintergrund einer rechtzeitigen und vollumfänglichen Beauftragung ausgeschlossen werden, dass zukünftig Planungsleistungen von Vertragspartnern komplett, ohne schriftliche Beauftragung bzw. Vertragsabschluss, ausgeführt werden müssen? 4. Wie ist gesichert, dass in der HOAI als "Besondere Leistungen mit Vergütungsanspruch" ausgewiesene Planungsleistungen auch extra vergütet werden? 5. Ist vorgesehen, die Untersuchungsdichte zu erhöhen und weitergehende Untersuchungen an Sanierungsobjekten im Rahmen der Vorplanung vorzunehmen, um zukünftig Umfang und Anzahl der Nachträge zu reduzieren? Seite 1/3 Seite 2/3