Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027527.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
28.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01465
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.06.2015
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Vergabepraxis bei Planungsaufträgen - Nachfragen zur Anfrage F-01157
Sachverhalt:
Aufgrund von Anfragen von Planungsbüros zur Vergabepraxis von Planungsleistungen durch das
Amt für Gebäudemanagement (AGM) stellte die Fraktion DIE LINKE dazu in der Ratsversammlung
am 25. März die Anfrage VI-F-01157. Seitens der Stadtverwaltung wurde lediglich auf die große
Anzahl von jährlich rund 700 Planungsaufträgen mit dem dafür entsprechend großen
Verwaltungsaufwand verwiesen.
Da die Beantwortung aus unserer Sicht die Fragen nicht bzw. nicht vollständig klären konnte und um
vorausschauend vielfältige Nachbeauftragungen bzw. die Abforderung von Leistungen ohne
vertragliche Bindung zu vermeiden, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie kann und soll gesichert werden, dass Planungsaufträge rechtzeitig und vollumfänglich
vor Leistungserbringung zur Unterschrift ausgereicht werden?
2.
Inwiefern können dadurch die Anzahl und der Umfang mündlicher Vereinbarungen für
Planungsleistungen drastisch reduziert werden?
3.
Inwiefern kann vor dem Hintergrund einer rechtzeitigen und vollumfänglichen Beauftragung
ausgeschlossen werden, dass zukünftig Planungsleistungen von Vertragspartnern komplett, ohne
schriftliche Beauftragung bzw. Vertragsabschluss, ausgeführt werden müssen?
4.
Wie ist gesichert, dass in der HOAI als "Besondere Leistungen mit Vergütungsanspruch"
ausgewiesene Planungsleistungen auch extra vergütet werden?
5.
Ist vorgesehen, die Untersuchungsdichte zu erhöhen und weitergehende Untersuchungen an
Sanierungsobjekten im Rahmen der Vorplanung vorzunehmen, um zukünftig Umfang und Anzahl
der Nachträge zu reduzieren?
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