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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026538.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
24.04.15, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 10:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01243-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.06.2015 2. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.06.2015 2. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 01.07.2015 Vorberatung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Schulwegsicherheit während Straßenbaumaßnahmen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: zu 1. Bereits am 24.03.2015 wurde in der AG Schulwegsicherheit diese Thematik behandelt. Die vorhandene Tempo-30-Zone der Straßen im Gebiet zwischen Könneritzstraße und Oeserstraße wurde zunächst als ausreichend eingeschätzt. Nach StVO § 45 (1c) sind Tempo-30-Zonen nur in Gebieten mit Fußgänger- und Radverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf einzurichten. Innerhalb des Gebietes sind Lichtzeichenanlagen jedoch unzulässig. Seite 1/4 Es wurden nach Diskussion in der AG Schulwegsicherheit folgende Maßnahmen veranlasst und umgesetzt: a) Bereitstellung eines Mitarbeiters des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf (KEE), der als Orientierungshilfe eingesetzt wird. Nach Rücksprache mit der Schule ist die Orientierungshilfe mit Schulbeginn nach den Osterferien von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 7:45 Uhr im Einsatz. b) Das Ordnungsamt wurde mit der Messung der Geschwindigkeiten im Bereich Oeserstraße zwischen Schnorrstraße und Stieglitzstraße beauftragt. Im Zeitraum von Donnerstag, den 16.04.15 bis Mittwoch, den 22.04.15 wurden die Messungen auf beiden Seiten der Oeserstraße mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Die Geschwindigkeitsübertretungen betragen in beiden Richtungen ca. 20 %. Tagsüber wurden Geschwindigkeiten von 15 km/h bis 35 km/h gemessen. Geschwindigkeitsübertretungen über 40 km/h wurden ausschließlich in den Nacht- und Morgenstunden ermittelt. Der weitergehender Prüfung zur Erhöhung der Schulwegsicherheit werden zusätzliche Maßnahmen veranlasst: – Zur Reduzierung des LKW-Anteils werden die Zeichen Z 253 in der Oeserstraße und Stieglitzstraße angeordnet (Verbot für Kfz über 3,5 t). – Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer werden in der Oeserstraße beidseitig jeweils eine LED-Tafel aufgestellt. Diese Tafeln zeigen im Wechsel die Verkehrszeichen “Achtung! Gefahrenstelle“ (Z 101) und „Achtung! Kinder“ (Z 136) an. – Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen für Fußgänger werden außerdem am Knotenpunkt Oeserstraße/Rochlitzstraße vor der Querung Rochlitzstraße Leitborde aufgestellt, die die Straße einengen und das Halten und Parken von Fahrzeugen verhindern. zu 2. Mit der planerischen Vorbereitung von Straßenbauvorhaben erfolgt die Erarbeitung von Umleitungen und Verkehrsführungen während der Bauzeit. Die Schulwegpläne der Stadtbezirke sind Grundlage bei der Erarbeitung von bauzeitlichen Verkehrsführungen und werden bei Diskussionen sowie Festlegungen der Umleitungen und Verkehrsführungen berücksichtigt. Dabei arbeitet das VTA mit dem AfJFB eng zusammen. Positiv für die Zusammenarbeit ist das BV Karl-Liebknecht-Straße anzuführen. Durch den unmittelbaren Kontakt mit dem AfJFB konnten für die Bauphasen im Vorfeld und während der gesamten Bauzeit zufriedenstellende Lösungen erarbeitet werden, wie z. B. FGÜ in der Riemannstraße und die signalisierte Querung in der Karl-Liebknecht-Straße im Bereich zwischen Paul-Gruner-Straße und Schletterstraße. Allerdings kann angesichts der personellen Situation des AfJFB sowie der Vielzahl umfassender Baumaßnahmen nur eine priorisierte Einbeziehung des AfJFB erfolgen. Insbesondere werden Baumaßnahmen, die sowohl stadtteilübergreifende Auswirkungen, als auch Einfluss auf eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs haben, besprochen.