Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026538.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
24.04.15, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01243-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.06.2015
2. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
01.07.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Schulwegsicherheit während Straßenbaumaßnahmen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
zu 1.
Bereits am 24.03.2015 wurde in der AG Schulwegsicherheit diese Thematik behandelt. Die
vorhandene Tempo-30-Zone der Straßen im Gebiet zwischen Könneritzstraße und Oeserstraße
wurde zunächst als ausreichend eingeschätzt.
Nach StVO § 45 (1c) sind Tempo-30-Zonen nur in Gebieten mit Fußgänger- und Radverkehrsdichte
sowie hohem Querungsbedarf einzurichten. Innerhalb des Gebietes sind Lichtzeichenanlagen
jedoch unzulässig.
Seite 1/4
Es wurden nach Diskussion in der AG Schulwegsicherheit folgende Maßnahmen veranlasst und
umgesetzt:
a) Bereitstellung eines Mitarbeiters des Kommunalen Eigenbetriebes Leipzig/Engelsdorf (KEE), der
als Orientierungshilfe eingesetzt wird. Nach Rücksprache mit der Schule ist die Orientierungshilfe
mit Schulbeginn nach den Osterferien von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 7:45 Uhr im Einsatz.
b) Das Ordnungsamt wurde mit der Messung der Geschwindigkeiten im Bereich Oeserstraße
zwischen Schnorrstraße und Stieglitzstraße beauftragt. Im Zeitraum von Donnerstag, den 16.04.15
bis Mittwoch, den 22.04.15 wurden die Messungen auf beiden Seiten der Oeserstraße mit
folgendem Ergebnis durchgeführt:
Die Geschwindigkeitsübertretungen betragen in beiden Richtungen ca. 20 %. Tagsüber wurden
Geschwindigkeiten von 15 km/h bis 35 km/h gemessen. Geschwindigkeitsübertretungen über 40
km/h wurden ausschließlich in den Nacht- und Morgenstunden ermittelt.
Der weitergehender Prüfung zur Erhöhung der Schulwegsicherheit werden zusätzliche Maßnahmen
veranlasst:
–
Zur Reduzierung des LKW-Anteils werden die Zeichen Z 253 in der Oeserstraße und
Stieglitzstraße angeordnet (Verbot für Kfz über 3,5 t).
–
Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer werden in der Oeserstraße beidseitig
jeweils eine LED-Tafel aufgestellt. Diese Tafeln zeigen im Wechsel die Verkehrszeichen “Achtung!
Gefahrenstelle“ (Z 101) und „Achtung! Kinder“ (Z 136) an.
–
Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen für Fußgänger werden außerdem am Knotenpunkt
Oeserstraße/Rochlitzstraße vor der Querung Rochlitzstraße Leitborde aufgestellt, die die Straße
einengen
und
das
Halten
und
Parken
von
Fahrzeugen
verhindern.
zu 2.
Mit der planerischen Vorbereitung von Straßenbauvorhaben erfolgt die Erarbeitung von Umleitungen
und Verkehrsführungen während der Bauzeit. Die Schulwegpläne der Stadtbezirke sind Grundlage
bei der Erarbeitung von bauzeitlichen Verkehrsführungen und werden bei Diskussionen sowie
Festlegungen der Umleitungen und Verkehrsführungen berücksichtigt. Dabei arbeitet das VTA mit
dem AfJFB eng zusammen.
Positiv für die Zusammenarbeit ist das BV Karl-Liebknecht-Straße anzuführen. Durch den unmittelbaren Kontakt mit dem AfJFB konnten für die Bauphasen im Vorfeld und während der gesamten
Bauzeit zufriedenstellende Lösungen erarbeitet werden, wie z. B. FGÜ in der Riemannstraße und
die signalisierte Querung in der Karl-Liebknecht-Straße im Bereich zwischen Paul-Gruner-Straße
und Schletterstraße.
Allerdings kann angesichts der personellen Situation des AfJFB sowie der Vielzahl umfassender
Baumaßnahmen nur eine priorisierte Einbeziehung des AfJFB erfolgen. Insbesondere werden
Baumaßnahmen, die sowohl stadtteilübergreifende Auswirkungen, als auch Einfluss auf eine
Verlagerung des Durchgangsverkehrs haben, besprochen.