Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026613.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
20.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01162-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Charta Leipziger Neuseenland 2030
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlusspunkt 2 wird folgendermaßen ergänzt (fett):
2.
Sie wird als Handlungsrahmen für die Umsetzung der Projekte der Stadt Leipzig zur
Gestaltung des Leipziger Neuseenlandes festgelegt. Das Verwaltungshandeln hat sich an
der Charta Leipziger Neuseenland 2030 zu orientieren.
Dabei sind alle Einzelprojekte, die sich nach den Zielen der Charta richten und auf
diese beziehen, an den Erfordernissen der Raumordnung und des Naturschutzes
auszurichten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Für die Seen liegen Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne vor. Diese sind Teil des aktuellen
Regionalplans. Die Sanierungsrahmenpläne wurden aufgestellt, um Schäden, die der
Braunkohlebergbau Natur und Landschaft zugefügt hat, auszugleichen. Diese Verpflichtungen sind
einzuhalten und nicht der Verwertungslogik zu opfern. Daher sind ihre Ziele sind zu beachten und
dürfen nicht bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplans geändert werden, um
Entwicklungsziele der Charta zu erfüllen.
Weiterhin soll die Charta, wie in der Präambel beschrieben, in die Gesamtfortschreibung des
Regionalplan Westsachsen eingebunden werden. Auch hierbei ist zu beachten, dass der RP
gleichzeitig als Landschaftsrahmenplan gilt und damit die besondere Aufgabe hat, die Erfordernisse
zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der
Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und
Landschaft für die Planungsregion aufzuzeigen und zu schützen. Zumal sich die Charta über
verschieden Natura 2000 und FFH-Schutzgebiete erstreckt. Die 9 Thesen der Charta können damit
nicht pauschal für jeden See und jeden Wasserweg der Region in den RP einfließen, sie müssen im
Rahmen strategischer Umweltprüfungen für jeden See und Wasserweg einzeln abgewogen und
entschieden werden.
Anlagen:
Seite 2/3