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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026613.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
20.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:20

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01162-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Charta Leipziger Neuseenland 2030 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlusspunkt 2 wird folgendermaßen ergänzt (fett): 2. Sie wird als Handlungsrahmen für die Umsetzung der Projekte der Stadt Leipzig zur Gestaltung des Leipziger Neuseenlandes festgelegt. Das Verwaltungshandeln hat sich an der Charta Leipziger Neuseenland 2030 zu orientieren. Dabei sind alle Einzelprojekte, die sich nach den Zielen der Charta richten und auf diese beziehen, an den Erfordernissen der Raumordnung und des Naturschutzes auszurichten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Für die Seen liegen Braunkohlenpläne als Sanierungsrahmenpläne vor. Diese sind Teil des aktuellen Regionalplans. Die Sanierungsrahmenpläne wurden aufgestellt, um Schäden, die der Braunkohlebergbau Natur und Landschaft zugefügt hat, auszugleichen. Diese Verpflichtungen sind einzuhalten und nicht der Verwertungslogik zu opfern. Daher sind ihre Ziele sind zu beachten und dürfen nicht bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplans geändert werden, um Entwicklungsziele der Charta zu erfüllen. Weiterhin soll die Charta, wie in der Präambel beschrieben, in die Gesamtfortschreibung des Regionalplan Westsachsen eingebunden werden. Auch hierbei ist zu beachten, dass der RP gleichzeitig als Landschaftsrahmenplan gilt und damit die besondere Aufgabe hat, die Erfordernisse zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, der Pflanzen- und Tierwelt sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft für die Planungsregion aufzuzeigen und zu schützen. Zumal sich die Charta über verschieden Natura 2000 und FFH-Schutzgebiete erstreckt. Die 9 Thesen der Charta können damit nicht pauschal für jeden See und jeden Wasserweg der Region in den RP einfließen, sie müssen im Rahmen strategischer Umweltprüfungen für jeden See und Wasserweg einzeln abgewogen und entschieden werden. Anlagen: Seite 2/3