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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027041.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:19

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Inhalt der Datei

Ratsvers Anfrage Nr. VI-F-01431 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 17.06.2015 Zuständigkeit mündliche/schriftliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Handhabung zu Regelungen der Entlohnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, Eigenbetrieben und in den kommunalen Beteiligungen nach Mindeslohngesetz Sachverhalt und Anfragen: Seit 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) in Kraft. Immer wieder liest man in der Presse, dass es unter den Unternehmen „schwarze Schafe“ gibt, die mit Tricksereien höhere Lohnkosten, die durch die Zahlung des Mindestlohnes entstehen, zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer vermeiden wollen. Da werden beispielsweise Sonn- und Feiertagszuschläge gestrichen, offiziell Arbeitsstunden reduziert, aber der Leistungsumfang in der Aufgaben- oder Stellenbeschreibung beibehalten und so weiter. Kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe und natürlich auch die Stadtverwaltung haben hier eine besondere Verantwortung und müssen beispielgebend für die Wirtschaft sein. Deshalb fragen wir: 1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) seit 1. Januar 2015 Mindestlohn in/bei der • Stadtverwaltung, • LVV, LVB, KWL, SWL (einschließlich der Tochter- und Enkelunternehmen), • Leipziger Messe GmbH, • LWB GmbH? 2. Wie wird sichergestellt, dass in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben und in den kommunalen Beteiligungen (LVV-Konzern, Leipziger Messe GmbH, LWB und andere ...) betroffene Arbeitnehmer korrekt nach MiLoG behandelt und nicht schlechter gestellt werden als vor der Einführung des Mindestlohnes?