Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027041.pdf
Größe
99 kB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsvers
Anfrage Nr. VI-F-01431
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
17.06.2015
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Handhabung zu Regelungen der Entlohnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Stadtverwaltung, Eigenbetrieben und in den kommunalen Beteiligungen nach
Mindeslohngesetz
Sachverhalt und Anfragen:
Seit 1. Januar 2015 ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
(Mindestlohngesetz - MiLoG) in Kraft. Immer wieder liest man in der Presse, dass es unter den
Unternehmen „schwarze Schafe“ gibt, die mit Tricksereien höhere Lohnkosten, die durch die
Zahlung des Mindestlohnes entstehen, zum Nachteil der betroffenen Arbeitnehmer vermeiden
wollen. Da werden beispielsweise Sonn- und Feiertagszuschläge gestrichen, offiziell Arbeitsstunden
reduziert, aber der Leistungsumfang in der Aufgaben- oder Stellenbeschreibung beibehalten und so
weiter. Kommunale Unternehmen, Eigenbetriebe und natürlich auch die Stadtverwaltung haben hier
eine besondere Verantwortung und müssen beispielgebend für die Wirtschaft sein.
Deshalb fragen wir:
1. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten mit dem Inkrafttreten des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) seit 1. Januar 2015 Mindestlohn in/bei der
• Stadtverwaltung,
• LVV, LVB, KWL, SWL (einschließlich der Tochter- und Enkelunternehmen),
• Leipziger Messe GmbH,
• LWB GmbH?
2. Wie wird sichergestellt, dass in der Stadtverwaltung, in den Eigenbetrieben und in den
kommunalen Beteiligungen (LVV-Konzern, Leipziger Messe GmbH, LWB und andere ...)
betroffene Arbeitnehmer korrekt nach MiLoG behandelt und nicht schlechter gestellt werden
als vor der Einführung des Mindestlohnes?