Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026515.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
08.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. A-00698/14-ÄA-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Stadt Leipzig bzw. ihre Beteiligungsunternehmen erhalten bei baulichen Investitionen für
Kindertageseinrichtungen Vorrang gegenüber privaten Investoren, wenn die Stadt oder ihre
Beteiligungsunternehmen über geeignete Grundstücke in den jeweiligen Planungsräumen verfügen,
in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten besteht.
Begründung:
Der Änderungsantrag ist eine Übernahme des Verwaltungsstandpunktes. Die Stadt Leipzig besitzt nicht in
allen Stadtgebieten geeignete Liegenschaften und eine strategische Liegenschaftspolitik wird noch nicht
angewandt. Daher ist der Alternativvorschlag der Verwaltung folgerichtig. Zudem ist eine sinnvolle Mischung
zwischen privat und öffentlich sinnvoll und trägt zur Vielfalt in Leipzig bei.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/4
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 2/4