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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026940.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
28.04.15, 12:00
Aktualisiert
01.06.16, 06:39

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01341 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Anhörung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 2. Lesung Ratsversammlung Bestätigung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350) Beschluss: Der Betriebshof im Mariannenpark (Objekt Nr. 10, siehe Anlage V-a-350) wird komplett zur Verpachtung ausgeschrieben und einer gastronomischen und kulturellen Nutzung zugeführt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Um die Attraktivität des Mariannenparks für die Naherholung weiter zu erhöhen, ist eine Verbesserung der gastronomischen Versorgung notwendig. Hierzu bietet es sich an, den städtischen Betriebshof zu nutzen. Dieser ist als Gewerbeobjekt eines Entsorgungsbetriebes ohnehin im Landschaftsschutzgebiet fehl am Platze. Ziel ist es, eine Ausflugsgastronomie zu entwickeln, ähnlich dem Glashaus im Clarapark. Dabei soll die Zufahrtsbeschränkung für den Mariannenpark selbstverständlich aufrechterhalten werden. Anlagen: Seite 1/3 Seite 2/3 RV Antrag Nr. V/A 350 vom 15.11.2012 Neufassung vom zur Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung am 22.11.2012 Verweisungsvorschlag Fachausschuss Umwelt und Ordnung Stadtentwicklung und Bau Die Aufnahme des Antrages wird bestätigt nicht bestätigt zurückgezogen Ortschaftsrat Stadtbezirksbeirat Nordost Eingereicht von Unterschrift Aufwertung des Mariannenparks Beschlussvorschlag Der vordere Teil des Betriebshofes im Mariannenpark (Objekt Nr. 10) wird zur Verpachtung ausgeschrieben und einer gastronomischen Nutzung zugeführt. Stadt Leipzig 01.5/004/07.04 Begründung: Um die Attraktivität des Mariannenparkes für die Naherholung weiter zu erhöhen, ist eine Verbesserung der gastronomischen Versorgung notwendig. Hierzu bietet sich an, Teile des städtischen Betriebshofes zu nutzen. Ziel ist es, eine Ausflugsgastronomie zu entwickeln, ähnlich dem Glashaus im Clarapark. Dabei soll die Zufahrtsbeschränkung für den Mariannenpark selbstverständlich aufrecht erhalten werden. Bildquelle: http://www.leipzig.de/de/buerger/freizeit/leipzig/parks/marianne/