Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026940.pdf
Größe
166 kB
Erstellt
28.04.15, 12:00
Aktualisiert
01.06.16, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01341
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Anhörung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
2. Lesung
Ratsversammlung
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Aufwertung des Mariannenparks- NEUFASSUNG (ehem. Antrag V/A 350)
Beschluss:
Der Betriebshof im Mariannenpark (Objekt Nr. 10, siehe Anlage V-a-350) wird komplett zur
Verpachtung ausgeschrieben und einer gastronomischen und kulturellen Nutzung zugeführt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Um die Attraktivität des Mariannenparks für die Naherholung weiter zu erhöhen, ist eine Verbesserung der
gastronomischen Versorgung notwendig. Hierzu bietet es sich an, den städtischen Betriebshof zu nutzen.
Dieser ist als Gewerbeobjekt eines Entsorgungsbetriebes ohnehin im Landschaftsschutzgebiet fehl am Platze.
Ziel ist es, eine Ausflugsgastronomie zu entwickeln, ähnlich dem Glashaus im Clarapark.
Dabei soll die Zufahrtsbeschränkung für den Mariannenpark selbstverständlich aufrechterhalten werden.
Anlagen:
Seite 1/3
Seite 2/3
RV
Antrag Nr. V/A 350 vom 15.11.2012
Neufassung vom
zur Aufnahme in die Tagesordnung
der Ratsversammlung am 22.11.2012
Verweisungsvorschlag
Fachausschuss
Umwelt und Ordnung
Stadtentwicklung und Bau
Die Aufnahme des Antrages wird
bestätigt
nicht bestätigt
zurückgezogen
Ortschaftsrat
Stadtbezirksbeirat
Nordost
Eingereicht von
Unterschrift
Aufwertung des Mariannenparks
Beschlussvorschlag
Der vordere Teil des Betriebshofes im Mariannenpark (Objekt Nr. 10) wird zur Verpachtung ausgeschrieben und einer gastronomischen Nutzung zugeführt.
Stadt Leipzig
01.5/004/07.04
Begründung:
Um die Attraktivität des
Mariannenparkes für die
Naherholung weiter zu
erhöhen, ist eine
Verbesserung der
gastronomischen Versorgung
notwendig. Hierzu bietet sich
an, Teile des städtischen
Betriebshofes zu nutzen.
Ziel ist es, eine
Ausflugsgastronomie zu
entwickeln, ähnlich dem
Glashaus im Clarapark. Dabei
soll die Zufahrtsbeschränkung
für den Mariannenpark
selbstverständlich aufrecht
erhalten werden.
Bildquelle:
http://www.leipzig.de/de/buerger/freizeit/leipzig/parks/marianne/