Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025272.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
04.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01176-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Konsequente Umsetzung des Planungs- sowie des Bau- und
Finanzierungsbeschlusses für das Gymnasium am Standort Gorkistraße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Begründung:
Der Inhalt des Antrags ist bereits Verwaltungshandeln. Deshalb wird Ablehnung empfohlen.
Derzeit ist folgender Sachstand erreicht:
Im Ergebnis der Prüfung der Landesdirektion und des daraufhin folgenden Schriftverkehrs ist jetzt
die Voraussetzung für die Erteilung der Teilbaugenehmigung für die Verbindungsbrücke der beiden
Schulgebäude gegeben. Die Teilbaugenehmigung zur Brücke wird in Kürze durch das ABD erteilt.
Damit wird die im Bau- und Finanzierungsbeschluss enthaltene Brücke umgesetzt.