Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025211.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
10.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00506/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.06.2015
1. Lesung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
x
rechtswidrig und/oder
nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Im Rahmen der Kooperation zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes mit den
Wohnungsmarktakteuren sollen Standards für den Umgang mit Mietern bei baurechtlich relevanten
Maßnahmen mit Konfliktpotenzial erarbeitet werden. Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und
Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden kann. Für allgemeine
Mietstreitigkeiten soll die Institution der Friedensrichter (Schiedsstellen) stärker in der Öffentlichkeit
bekannt gemacht werden.
Begründung:
Die Vorteile der Vermeidung von Gerichtsverfahren durch vorgerichtliche Verfahren sind
unbestritten. Ein zwingender Bedarf für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten
wird derzeit jedoch nicht gesehen. Im Vergleich zu den 90er Jahren ist das Angebot an juristischer
Unterstützung und Beratung in Leipzig heute breiter gefächert.
Für die Beratung, Vertretung und Vermittlung bei Mietstreitigkeiten, etwa wegen Mieterhöhungen,
Modernisierungen oder Betriebskostenabrechnungen, gibt es in Leipzig vielfältige Angebote. Neben
anwaltlicher Rechtsberatung und -vertretung können in der Regel kostengünstige
Beratungsangebote von Vereinen und Verbänden in Anspruch genommen werden, z. B. durch die
Verbraucherzentrale Sachsen e.V. und den großen Interessenvertretern für Mieter (Deutscher
Mieterbund Mieterverein Leipzig e.V.) und für Vermieter (Leistungsgesellschaft Haus & Grund
Leipzig mbH).
Bei Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten können in den Leipziger Schiedsstellen Friedensrichter
Schlichtungsverfahren nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz durchführen. Durch
die Stadt Leipzig werden fünf Friedensrichter betreut und Kosten für sachliche Ausstattung,
Fortbildung sowie Aufwandsentschädigung getragen. An den Sitzungstagen der Friedensrichter
können Interessenten oder Betroffene um Rat und Hilfe oder die Durchführung eines
Schlichtungsverfahrens ersuchen. Die Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Stadt Leipzig erstellt in regelmäßigen Abständen einen Mietspiegel und eine
Betriebskostenbroschüre, die einen Überblick über Mietpreise und Betriebskosten in Leipzig bieten
und einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen leisten. Zur
Handhabung berät das Sozialamt kostenfrei.
Sind Betriebskosten strittig, werden Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II und XII die
Kosten für den Mieterverein Leipzig auf Antrag vom Jobcenter Leipzig bzw. dem Sozialamt erstattet.
Angesichts der genannten Beratungs-, Vertretungs- und Vermittlungsangebote und mit Blick auf die
verfügbaren städtischen Mittel wird die Einrichtung einer Mietschlichtungsstelle als freiwillige
Aufgabe der Stadt Leipzig nicht befürwortet. Stattdessen kann in der Öffentlichkeit für derartige
Schlichtungen auf die vorhandenen Strukturen, insbesondere die Friedensrichter, aufmerksam
gemacht werden.
Aufgrund der zunehmenden Investitionsdynamik im Wohnungsbestand ist in Zukunft verstärkt mit
Konfliktfällen zwischen Eigentümern und Mietern zu rechnen. Konfliktpotenzial besteht insbesondere
bei umfangreichen Sanierungen von Bestandswohnungen und damit einhergehenden
Mieterhöhungen sowie bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Derzeit
gibt es in Leipzig kein etabliertes Verfahren für den Umgang mit Streitigkeiten im Zusammenhang
mit baurechtlich relevanten Maßnahmen. Im Hinblick auf dieses Konfliktpotenzial sollen Standards
für den Umgang zwischen den Parteien definiert sowie im Einzelfall eine Mediation angeboten
werden. Diese Standards sollen gemeinsam mit Wohnungsunternehmen und Eigentümerverbänden
sowie mit Vertretern der Mietinteressen erarbeitet werden und als freiwillige Selbstverpflichtung der
Wohnungsmarktakteure wirken.