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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025211.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
10.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00506/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Ratsversammlung Beschlussfassung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.06.2015 1. Lesung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten für Wohnraum wiederbeleben Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre x rechtswidrig und/oder nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Im Rahmen der Kooperation zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes mit den Wohnungsmarktakteuren sollen Standards für den Umgang mit Mietern bei baurechtlich relevanten Maßnahmen mit Konfliktpotenzial erarbeitet werden. Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen Konfliktfällen angeboten werden kann. Für allgemeine Mietstreitigkeiten soll die Institution der Friedensrichter (Schiedsstellen) stärker in der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Begründung: Die Vorteile der Vermeidung von Gerichtsverfahren durch vorgerichtliche Verfahren sind unbestritten. Ein zwingender Bedarf für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten wird derzeit jedoch nicht gesehen. Im Vergleich zu den 90er Jahren ist das Angebot an juristischer Unterstützung und Beratung in Leipzig heute breiter gefächert. Für die Beratung, Vertretung und Vermittlung bei Mietstreitigkeiten, etwa wegen Mieterhöhungen, Modernisierungen oder Betriebskostenabrechnungen, gibt es in Leipzig vielfältige Angebote. Neben anwaltlicher Rechtsberatung und -vertretung können in der Regel kostengünstige Beratungsangebote von Vereinen und Verbänden in Anspruch genommen werden, z. B. durch die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. und den großen Interessenvertretern für Mieter (Deutscher Mieterbund Mieterverein Leipzig e.V.) und für Vermieter (Leistungsgesellschaft Haus & Grund Leipzig mbH). Bei Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten können in den Leipziger Schiedsstellen Friedensrichter Schlichtungsverfahren nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz durchführen. Durch die Stadt Leipzig werden fünf Friedensrichter betreut und Kosten für sachliche Ausstattung, Fortbildung sowie Aufwandsentschädigung getragen. An den Sitzungstagen der Friedensrichter können Interessenten oder Betroffene um Rat und Hilfe oder die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ersuchen. Die Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht. Die Stadt Leipzig erstellt in regelmäßigen Abständen einen Mietspiegel und eine Betriebskostenbroschüre, die einen Überblick über Mietpreise und Betriebskosten in Leipzig bieten und einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung langwieriger Auseinandersetzungen leisten. Zur Handhabung berät das Sozialamt kostenfrei. Sind Betriebskosten strittig, werden Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch II und XII die Kosten für den Mieterverein Leipzig auf Antrag vom Jobcenter Leipzig bzw. dem Sozialamt erstattet. Angesichts der genannten Beratungs-, Vertretungs- und Vermittlungsangebote und mit Blick auf die verfügbaren städtischen Mittel wird die Einrichtung einer Mietschlichtungsstelle als freiwillige Aufgabe der Stadt Leipzig nicht befürwortet. Stattdessen kann in der Öffentlichkeit für derartige Schlichtungen auf die vorhandenen Strukturen, insbesondere die Friedensrichter, aufmerksam gemacht werden. Aufgrund der zunehmenden Investitionsdynamik im Wohnungsbestand ist in Zukunft verstärkt mit Konfliktfällen zwischen Eigentümern und Mietern zu rechnen. Konfliktpotenzial besteht insbesondere bei umfangreichen Sanierungen von Bestandswohnungen und damit einhergehenden Mieterhöhungen sowie bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Derzeit gibt es in Leipzig kein etabliertes Verfahren für den Umgang mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit baurechtlich relevanten Maßnahmen. Im Hinblick auf dieses Konfliktpotenzial sollen Standards für den Umgang zwischen den Parteien definiert sowie im Einzelfall eine Mediation angeboten werden. Diese Standards sollen gemeinsam mit Wohnungsunternehmen und Eigentümerverbänden sowie mit Vertretern der Mietinteressen erarbeitet werden und als freiwillige Selbstverpflichtung der Wohnungsmarktakteure wirken.