Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025238.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
05.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:15

öffnen download melden Dateigröße: 71 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. 1029-VSP-001-NF-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Initiativantrag Naturkundemuseum Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre rechtswidrig und/oder x nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Der Masterplan Naturkundemuseum Leipzig 2012, der Standortvergleich und die Studie zum Kostenrahmen der Standorte Bowlingtreff und Lortzingstraße 3 werden zur Kenntnis genommen. Die grundsätzlichen Aussagen des Masterplans zu den Aufgaben, Zielen und Potentialen eines Naturkundemuseums Leipzig sind Grundlage für die Neuausrichtung. 2. Als möglicher Standort für das Naturkundemuseum wird die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei bis Ende Juli 2015 hinsichtlich der baulichen Eignung, der Finanzierbarkeit und der Rahmenbedingungen (Verkehrsanbindung usw.) in Leipzig Plagwitz geprüft. 3. Die Fachausschüsse Kultur, Finanzen und Stadtentwicklung und Bau werden über das Prüfergebnis informiert. 4. Bei Eignung des Standortes und Befürwortung der Standortoption durch die genannten Ausschüsse wird die Vorlage „Grundsatzbeschluss Naturkundemuseum Leipzig“ durch die Verwaltung entsprechend aktualisiert und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von x bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Im Zusammenhang mit der Etablierung eines Theaterhauses für die freie professionelle Theaterszene im Leipziger Westen wurde u. a. das Gelände der Baumwollspinnerei in Leipzig Plagwitz geprüft. Vom Eigentümer wurde die Halle 7 auf dem Gelände für die Nutzung vorgeschlagen und eine Skizze für die mögliche räumliche Unterbringung des LOFFT e.V. und des Leipziger Tanztheaters vorgelegt. Die beiden Theater sollen auf zwei Etagen untergebracht werden, weitere Etagen des Gebäudes stehen für weitere Nutzungen zur Verfügung. Ergebnis von Gesprächen beim Freistaat Sachsen gemeinsam mit der Stadt Leipzig/ASW ist, dass der Freistaat bereit wäre, in den kommenden Jahren erhebliche Fördermittel für die Sanierung des gesamten Gebäudes zur Verfügung zu stellen. Daraufhin wurde über mögliche Nutzungen für die noch freien Flächen im Gebäude gesprochen und in dem Zusammenhang das Naturkundemuseum thematisiert. Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei als Standort für das Naturkundemuseum Leipzig zu prüfen. Die bauliche Eignung wird durch das AGM geprüft. Entstehende Kosten der Prüfung für Gutachten etc. werden aus vorhandenen Haushaltsmitteln des Kulturamtes gedeckt.