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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025719.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
07.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:16

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-A-01237-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Jugendparlaments Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Antrag wird wie folgt geändert: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) es möglich ist, auch die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Jugendparlamentes angemessen zu entschädigen. 2. Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des II. Quartals 2015 zur Entscheidung vorzulegen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Am 16. April 2015 fand die konstituierende Sitzung des "Jugendparlamentes Leipzig" statt. Gem. § 21 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in Verbindung mit § 4 der Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig erhalten derzeit lediglich die Mitglieder des in diesem Zusammenhang ebenfalls neu geschaffenen Jugendbeirates eine pauschale Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld. Von dieser Regelung nicht betroffen ist das „Jugendparlament Leipzig“. Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen ist der Auffassung, dass auch die ehrenamtlich engagierten Jugendlichen für ihre Tätigkeit im Jugendparlament rasch angemessen entschädigt werden sollten. So regelt zum Beispiel die Stadt Stuttgart in ihrer Entschädigungssatzung unter § 6 Abs. 4, dass die Mitglieder der Jugendräte als Ersatz ihrer Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendrats, der von ihm gebildeten Ausschüsse, des Arbeitskreises aller Stuttgarter Jugendräte sowie der Bezirksbeiräte, soweit Anliegen aus dem Jugendrat behandelt werden oder die Jugendräte zur Sitzung eingeladen wurden, ein Sitzungsgeld von derzeit 7,00 €. Anlagen: Seite 2/3