Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025719.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
07.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-01237-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Jugendparlaments
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob durch Änderung der Satzung über die
Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) es möglich ist, auch die
gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Jugendparlamentes angemessen zu entschädigen.
2. Ein entsprechender Umsetzungsvorschlag ist dem Stadtrat bis spätestens zum Ende des II.
Quartals 2015 zur Entscheidung vorzulegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Am 16. April 2015 fand die konstituierende Sitzung des "Jugendparlamentes Leipzig" statt.
Gem. § 21 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in Verbindung mit § 4 der
Entschädigungssatzung der Stadt Leipzig erhalten derzeit lediglich die Mitglieder des in diesem
Zusammenhang ebenfalls neu geschaffenen Jugendbeirates eine pauschale
Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld.
Von dieser Regelung nicht betroffen ist das „Jugendparlament Leipzig“. Die Fraktion Bündnis 90 /Die
Grünen ist der Auffassung, dass auch die ehrenamtlich engagierten Jugendlichen für ihre Tätigkeit
im Jugendparlament rasch angemessen entschädigt werden sollten.
So regelt zum Beispiel die Stadt Stuttgart in ihrer Entschädigungssatzung unter § 6 Abs. 4, dass die
Mitglieder der Jugendräte als Ersatz ihrer Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendrats,
der von ihm gebildeten Ausschüsse, des Arbeitskreises aller Stuttgarter Jugendräte sowie der
Bezirksbeiräte, soweit Anliegen aus dem Jugendrat behandelt werden oder die Jugendräte zur
Sitzung eingeladen wurden, ein Sitzungsgeld von derzeit 7,00 €.
Anlagen:
Seite 2/3