Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1022865.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
09.10.14, 12:00
Aktualisiert
04.04.16, 16:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00093/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
05.05.2015
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
07.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
12.05.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
20.05.2015
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Verbindliche Beteiligung beim Schulbau (V/A 571)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
x
Alternativvorschlag
Ablehnung
Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag
1. Die Verwaltung legt bis Ende 2015 einen Leitfaden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
in kommunalen Entscheidungsbereichen vor. Dieser enthält, in Fortschreibung der DA OBM Nr.
37/2001, Vorschläge zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Beteiligungs
feldern. Ein Schwerpunkt des Leitfadens liegt auf Schulbauvorhaben.
2. Um die Anforderungen der Nutzer langfristig stärker berücksichtigen zu können, soll in ausge
wählten Fällen eine "Phase 0" vorgeschaltet und erprobt werden, um mit den künftigen Nutzern ein
integriertes Schul- und Raumprogramm als Basis für die weitere Bauplanung entwickeln zu können.
3. Im Rahmen ihrer Kooperation mit der Sächsischen Bildungsagentur wirkt die Stadt Leipzig weiter
hin darauf hin, dass Kinder- und Jugendbeteiligung im Kontext von Schulbaumaßnahmen stärkere
Verankerung im Schulalltag, bsp. im Sach-/Gesellschaftskunde- oder Kunstunterricht oder innerhalb
von Projektwochen, findet.
Begründung
Seit vielen Jahren gehört bei Schulbaumaßnahmen die Beteiligung der Nutzer/-innen zum
Verwaltungshandeln. Kinder- und Jugendbeteiligung bzw. die Einbeziehung von Vertretungen der
NutzerInnen' wurde beispielsweise bei den Baumaßnahmen an der 21. Schule, der 46. Schule, der
Karl-Liebknecht-Schule (Freiflächengestaltung), an der 74. Schule (Sanierung), der Schule am Op
ferweg (Reaktivierung) oder zum Telemann-Gymnasium (Neubau) erfolgreich durchgeführt. Einge
setzte Methoden waren u. a. Zukunfts-/Ideenwerkstatt, Ausstellungen, Modellbau- oder Malaktionen,
Schulwegcheck oder die Kinder- und Jugendsprechstunde des Oberbürgermeisters.
Eine regelmäßig tagender Arbeitskreis „Beteiligungen“ überprüft seit 2013, für welche kurz- und mit
telfristigen Bauprojekte eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erforderlich wird und ge
währleistet werden kann. Vertreter des Amtes für Gebäudemanagement, des Amtes für Stadtgrün
und Gewässer, des Stadtschüler- und Stadtelternrates sowie des Kinderbüros erörtern in der AG,
koordiniert durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung, die Projekte nach verschiedenen Beteili
gungsmöglichkeiten.
Derzeit wird ein Leitfaden erarbeitet, welcher Beteiligungsmöglichkeiten für die verschiedenen Leis
tungsphasen bei Schulbauvorhaben aufzeigt und Ansätze für die Beteiligung formuliert. Die bisheri
gen Erfahrungen mit der Beteiligung von Nutzer/-innen fließen in den Leitfaden ein. Dabei ist zu be
achten, dass die Einbeziehung von Vertretungen der NutzerInnen in Abstimmung mit den Schul-/
Hortleitungen über das bisher praktizierte Maß personelle, finanzielle und zeitliche Ressour cen bin
det. Daher muss eine mögliche Beteiligung einzelfallbezogen geprüft, im Planungsbeschluss darge
legt und gestaltet werden.
Bei komplexen Sanierungs- und Neubauvorhaben, die planerisch die erforderlichen Vorlaufzeiten
haben, ist eine Einbeziehung von Vertretungen der NutzerInnen in Abstimmung mit den Schul- und
Hortleitungen ab den frühen Projektphasen, z.B. in Vorbereitung von Wettbewerben oder in Vorbereitung von Aufgabenstellungen für frühe Planungsphasen sinnvoll. Weitere vom Bauvorhaben Betroffene bzw. Beteiligte (SchülerInnen, Lehrkräfte, SozialarbeiterInnen, ErzieherInnen) können sich
als Arbeitsgruppe einbringen. Der Kreis der zu Beteiligten sollte sich mit den Erfordernissen des
Vorhabens befassen, geeignete Methoden für Beteiligungen sind anzuwenden. Eine qualifizierte
Leitung des Prozesses ist erforderlich, hier ist bisher z. B. das Kinderbüro tätig. Die in der Gruppe
gefassten Entscheidungen sind zu dokumentieren und dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als
Bauherrenamt mit der Bitte um Prüfung zur Aufnahme in das weitere Planverfahren zu übergeben.
Für das Projekt „Grundschule Am Opferweg“ konnte sich die Stadt Leipzig erfolgreich um eine Teilnahme am Pilotprojekt "Schulen planen und bauen" der Montag-Stiftung bewerben. Die "Phase 0"
des Pilotprojektes wurde im März 2014 abgeschlossen. Der Verlauf und die Ergebnisse der "Phase
0" können als Erfolg gewertet werden. Die Zusammenarbeit verschiedener Fachämter mit Schule
und Hort führte zu einer an den Nutzerwünschen ausgerichteten Gebäudeplanung. Auch für die
Schule und Hort bedeutete die integrierte Raumplanung eine neue Qualität der Zusammenarbeit.
Der Abstimmungsprozess verlief über sechs Monate. Er schloss Vorort-Begehungen, pädagogische
Workshops von Schule/Hort, Eltern- und Informationsabende mit Kooperationspartnern sowie Treffen der integrierten Planungsgruppe (Schulnetzplanung, Schulbau, Bildung, Stadtplanung, AGM,
SBA L, Schule, Hort, Fachteam der Montag Stiftung) ein.
Für alle am Prozess Beteiligte war es ein erkenntnisreicher Prozess. Insbesondere dass die Flächensumme, ermittelt nach den bisher praktizierten Raumprogrammempfehlungen im Vergleich zu
den Flächenbedarfen aus dem Beteiligungsprojekt mit der Montagsstiftung, den nunmehr aktuellen
Bedürfnissen entspricht. D. h. das Ergebnis führt nicht zu Mehrbedarfen an Fläche, sondern stellt ein
von den Nutzern akzeptiertes integriertes pädagogisches Raumprogramm als solide Basis für die
Weiterarbeit dar.
Das Vorschalten einer „Phase 0“ ist aufgrund der derzeit kurzfristig bestehenden Ausbaubedarfe im
Bereich des Schulbaus sowie des hohen Aufwandes jedoch nur in ausgewählten Fällen möglich.
Bei der Errichtung neuer Schulen ohne bestehenden Lehrkörper gibt es bereits positive Erfahrungen
mit der für das Projekt Gymnasium Telemannstraße gebildeten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines
Raumprogrammes nach modernen pädagogischen Gesichtspunkten. Hierbei wurden Schulleitung/
Vertretung der NutzerInnen anderer Schulen, Vertreter des Stadteltern- und Stadtschülerrates, ver-
schiedene Ämter und externe Sachverständige eingebunden. Für das Projekt Gymnasium Gorkistraße sowie Oberschule Ratzelstrasse wurden in kleineren Arbeitsgruppen ebenfalls Raumprogramme ausgearbeitet.
Bei Bauvorhaben, die ausschließlich darauf ausgerichtet sind, vorhandene Bausubstanz auf ein gesetzlich vorgeschriebenes Niveau anzupassen, z.B. bei Brandschutzmaßnahmen gemäß Schulbauprogramm 2013-2016, werden die Schul- und Hortleitungen regelmäßig zu wesentlichen Meilensteinen informiert (z.B. Vorentwurfs-, Entwurfsplanung, Bauablauf, Baubeginn/ Bauanlaufberatung). Der
Bauablauf unterliegt jedoch technologischen und wirtschaftlichen Prämissen, die nur begrenzt vari
ierbar sind.