Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025398.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
06.05.15, 12:00
Aktualisiert
23.11.16, 08:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01376
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.05.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Umsetzung des Beschlusses zum städtischen Musterraumprogramm für Schulen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Am 12.12.2012 beschloss die Ratsversammlung mit Beschluss Nr.: RBV-1442/12 folgenden Auftrag
für die Verwaltung:
1.
Die Verwaltung entwickelt ein städtisches Musterraumprogramm unter Einbeziehung der
ehemaligen Raumprogrammempfehlungen für Schulen des Freistaates Sachsen und legt dieses bis
30.04.2013 der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vor.
2.
In die Erarbeitung des städtischen Musterraumprogramms wird der Unterausschuss
Schulnetzplanung des Fachausschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule mit einbezogen.
3.
Das Musterraumprogramm findet, sofern es die örtlichen Gegebenheiten zulassen und unter
Beachtung der finanziellen Möglichkeiten, bei allen künftigen Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und
Erweiterungsmaßnahmen Berücksichtigung.
4.
Dem Schulträger dient das Musterraumprogramm außerdem als Kalkulationsbasis für
zukünftige Investitions- und Finanzplanungen, der Ermittlung und Überprüfung des Raumbedarfs
sowie als Grundlage zur Erhebung der Folgekosten.
Nachdem sich der interne Unterausschuss Schulentwicklungsplanung nach der Beschlussfassung
noch einmal mit der Fragestellung befasst hatte, sind Folgebefassungen unterblieben.
Wir anerkennen, dass die Stadt Leipzig sich mit einer Vielzahl von Fragestellungen bei Planung,
Bau und Sicherung der Finanzierung von Schulen befassen muss.
Dennoch muss festgehalten werden, dass dieses Musterraumprogramm den Sinn hat, zeitgemäße
Bildungsbauten entstehen zu lassen und ganz klar die Nutzerperspektive in aktuelle Schulsanierung
und -bau einzubringen.
Wir fragen nach dem Sachstand:
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1.
Gibt es ein Musterraumprogramm welches intern in der Stadtverwaltung schon verwendet
wird und an welchen Schulbaumaßnahmen findet es gegebenenfalls bereits Anwendung?
2.
Wann wird die zuständige Fachverwaltung die Ergebnisse des Beschlusses der
Ratsversammlung vorlegen?
Anlagen:
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