Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025534.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
05.05.15, 12:00
Aktualisiert
13.10.17, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01359
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Wassertouristische Nutzungen auf Leipziger Auengewässern und Genehmigungen
für Bootsverleihe
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Aufgrund der schon seit 2004 erfolgten Meldung der Leipziger Natura 2000-Gebiete an die
Europäische Kommission und durch die besonders hohe Wertigkeit der Leipziger Auengewässer
wurde von der Landesdirektion Sachsen die Allgemeine Schiffbarkeit fachgerecht als unmöglich
eingestuft. Das Verfahren zur Schiffbarmachung der Gewässer im südlichen Leipziger Auwald wurde
damit eingestellt. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Wassertouristischen Nutzungskonzept
der Region Leipzig (WTNK) stammt aus dem Jahr 2007 und ist nun durch die Naturentwicklung, die
aktuelle Rechtsprechung und die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 sowie des
Wasserhaushaltsgesetzes 2009 veraltet.
1. Fällt die Zulassung und die Förderung von Bootsverleih und Chartergeschäft (wie in der
Charta Neuseenland angedacht) auf den Leipziger Gewässern noch unter den
wasserrechtlichen Begriff des Gemeingebrauchs der Gewässer (§ 25 WHG i. v.m. § 16
SächsWG).
2. Wie viele gewerbliche Bootsverleiher mit welcher Anzahl von Booten sind derzeit in Leipzig
zugelassen?
3. Warum liegt zur Auswirkung der zukünftig touristischen Gewässernutzung (WTNK) keine neu
angepasste SPA- und FFH-Verträglichkeitsprüfung vor?
4. Bitte erläutern Sie anhand des "Verfahrens Störstellenbeseitigung der Pleiße" wie die
Erkenntnisse des FFH-Monitorings des WTNK in die aktuellen Planungsprozesse einfließen!
5. Wird die zum Ausbau der Markkleeberger Wasserschlange notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Auswirkungen des Bootsverkehrs und der dazu notwendigen
Unterhaltungsmaßnahmen im Gesamten südlichen Auwald mit untersuchen?
Seite 1/3
6. Wie viele Motorboote mit welcher Motorisierung sind bisher durch die Wasserbehörde der
Stadt Leipzig bzw. unter Ihrer Zuarbeit auf den Leipziger Gewässern und den Südraumseen
zugelassen worden.
7. Wie gestaltet sich das derzeitige Genehmigungsverfahren für Motorboote und unter welchen
Bedingungen werden derzeit Zulassungen Erteilt?
8. Gibt es Überlegungen zu einer ökologisch und sichheitsrelevanten Maximalanzahl von
zugelassenen Motorbooten und Verleihbooten?
Anlagen:
Seite 2/3