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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1025534.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
05.05.15, 12:00
Aktualisiert
13.10.17, 11:12

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01359 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Wassertouristische Nutzungen auf Leipziger Auengewässern und Genehmigungen für Bootsverleihe Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Aufgrund der schon seit 2004 erfolgten Meldung der Leipziger Natura 2000-Gebiete an die Europäische Kommission und durch die besonders hohe Wertigkeit der Leipziger Auengewässer wurde von der Landesdirektion Sachsen die Allgemeine Schiffbarkeit fachgerecht als unmöglich eingestuft. Das Verfahren zur Schiffbarmachung der Gewässer im südlichen Leipziger Auwald wurde damit eingestellt. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung zum Wassertouristischen Nutzungskonzept der Region Leipzig (WTNK) stammt aus dem Jahr 2007 und ist nun durch die Naturentwicklung, die aktuelle Rechtsprechung und die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 2010 sowie des Wasserhaushaltsgesetzes 2009 veraltet. 1. Fällt die Zulassung und die Förderung von Bootsverleih und Chartergeschäft (wie in der Charta Neuseenland angedacht) auf den Leipziger Gewässern noch unter den wasserrechtlichen Begriff des Gemeingebrauchs der Gewässer (§ 25 WHG i. v.m. § 16 SächsWG). 2. Wie viele gewerbliche Bootsverleiher mit welcher Anzahl von Booten sind derzeit in Leipzig zugelassen? 3. Warum liegt zur Auswirkung der zukünftig touristischen Gewässernutzung (WTNK) keine neu angepasste SPA- und FFH-Verträglichkeitsprüfung vor? 4. Bitte erläutern Sie anhand des "Verfahrens Störstellenbeseitigung der Pleiße" wie die Erkenntnisse des FFH-Monitorings des WTNK in die aktuellen Planungsprozesse einfließen! 5. Wird die zum Ausbau der Markkleeberger Wasserschlange notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Auswirkungen des Bootsverkehrs und der dazu notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen im Gesamten südlichen Auwald mit untersuchen? Seite 1/3 6. Wie viele Motorboote mit welcher Motorisierung sind bisher durch die Wasserbehörde der Stadt Leipzig bzw. unter Ihrer Zuarbeit auf den Leipziger Gewässern und den Südraumseen zugelassen worden. 7. Wie gestaltet sich das derzeitige Genehmigungsverfahren für Motorboote und unter welchen Bedingungen werden derzeit Zulassungen Erteilt? 8. Gibt es Überlegungen zu einer ökologisch und sichheitsrelevanten Maximalanzahl von zugelassenen Motorbooten und Verleihbooten? Anlagen: Seite 2/3