Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024690.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
10.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00698/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
05.05.2015
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
12.05.2015
2. Lesung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss
Die Stadt Leipzig bzw. ihre Beteiligungsunternehmen erhalten bei baulichen Investitionen für
Kindertageseinrichtungen Vorrang gegenüber privaten Investoren, wenn die Stadt oder ihre
Beteiligungsunternehmen über geeignete Grundstücke in den jeweiligen Planungsräumen verfügen,
in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten besteht.
Begründung
Um Zahlungsströme für Mietzahlungen für Kindertagesstätten im Kreislauf des Stadtkonzerns zu
behalten und Vermögen bei der Stadt und ihren Unternehmen zu schaffen, erfolgt zukünftig eine
noch stärkere Nutzung von Liegenschaften der Stadt Leipzig und ihren Unternehmen (LWB, LESG,
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etc.) für Bauinvestitionen in Kindertagesstätten.
Beteiligungsunternehmen leitet sich daraus nicht ab.
Eine
verbindliche
Vorgabe
für
die
Von 2013 und bis einschließlich 2016 wurden und werden durch die Stadt Leipzig oder deren
Beteiligungen 1.459 Kindergarten- und Kinderkrippenplätze geschaffen. Bisher sind neben dem Amt
für Jugend, Familie und Bildung die Unternehmen LESG, LWB und SAH sowie BBWL als Bauherr
bzw. Investor aufgetreten.
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist gemäß SGB VIII als örtlicher Jugendhilfeträger für eine
bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen zuständig. Bei städtischen
Baumaßnahmen erfolgt die Umsetzung durch das Amt für Gebäudemanagement oder eine
Beteiligungsgesellschaft der Stadt Leipzig. Bei Baumaßnahmen von privaten Investoren holt das
Amt für Jugend, Familie und Bildung die fachliche Expertise von den Ämtern des Dezernates
Stadtentwicklung und Bau und der LESG ein.
Zur Umsetzung der Maßnahmen der Drucksachen RB-V/3316 „Sammelvorlage Kita-Investitionen
und Folgekosten 2014“ und RB-V/3441 „Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen für das
Budget Kita 2013“ wird in Anlage 7 der Drucksache VI-DS-00848-NF-002 „Sammelvorlage KitaInvestitionen und Folgekosten 2015/2016“ berichtet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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