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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024690.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
10.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:43

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00698/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Verwaltungsausschuss Vorberatung Fachausschuss Finanzen Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 05.05.2015 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 12.05.2015 2. Lesung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Vorfahrt bei Kita-Investitionen durch die Kommune Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss Die Stadt Leipzig bzw. ihre Beteiligungsunternehmen erhalten bei baulichen Investitionen für Kindertageseinrichtungen Vorrang gegenüber privaten Investoren, wenn die Stadt oder ihre Beteiligungsunternehmen über geeignete Grundstücke in den jeweiligen Planungsräumen verfügen, in denen Bedarf für zusätzliche Kapazitäten besteht. Begründung Um Zahlungsströme für Mietzahlungen für Kindertagesstätten im Kreislauf des Stadtkonzerns zu behalten und Vermögen bei der Stadt und ihren Unternehmen zu schaffen, erfolgt zukünftig eine noch stärkere Nutzung von Liegenschaften der Stadt Leipzig und ihren Unternehmen (LWB, LESG, Seite 1/4 etc.) für Bauinvestitionen in Kindertagesstätten. Beteiligungsunternehmen leitet sich daraus nicht ab. Eine verbindliche Vorgabe für die Von 2013 und bis einschließlich 2016 wurden und werden durch die Stadt Leipzig oder deren Beteiligungen 1.459 Kindergarten- und Kinderkrippenplätze geschaffen. Bisher sind neben dem Amt für Jugend, Familie und Bildung die Unternehmen LESG, LWB und SAH sowie BBWL als Bauherr bzw. Investor aufgetreten. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung ist gemäß SGB VIII als örtlicher Jugendhilfeträger für eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen zuständig. Bei städtischen Baumaßnahmen erfolgt die Umsetzung durch das Amt für Gebäudemanagement oder eine Beteiligungsgesellschaft der Stadt Leipzig. Bei Baumaßnahmen von privaten Investoren holt das Amt für Jugend, Familie und Bildung die fachliche Expertise von den Ämtern des Dezernates Stadtentwicklung und Bau und der LESG ein. Zur Umsetzung der Maßnahmen der Drucksachen RB-V/3316 „Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2014“ und RB-V/3441 „Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen für das Budget Kita 2013“ wird in Anlage 7 der Drucksache VI-DS-00848-NF-002 „Sammelvorlage KitaInvestitionen und Folgekosten 2015/2016“ berichtet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4