Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1025373.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
04.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01353
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.05.2015
Zuständigkeit
mündliche/schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Anlauffinanzierung von Kindertagesstätten
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
Bei der Neueröffnung von Kitas sind vorbereitende Arbeiten erforderlich, die es überhaupt erst
ermöglichen, Kinder in die neue Einrichtung aufzunehmen. Die Einstellungen und Einweisungen
müssen vorgenommen und laufend angepasst werden. Alle Räume der Kita müssen eingerichtet
und möbliert werden, u.v.m.
Die ersten Kindergruppen werden gebildet und sind zu Beginn noch nicht voll belegt.
Den Trägern entstehen somit noch vor der eigentlichen Inbetriebnahme und dem Wirksamwerden
der Finanzierung im laufenden Betrieb bereits Anlaufkosten, die finanziert werden müssen. Aufgrund
der aktuellen Vielzahl neuer Einrichtungen haben diese Anlaufkosten eine beachtliche
Größenordnung angenommen.
Bisher wurden nach unserer Kenntnis die Anlaufkosten durch die Stadt ausgeglichen. Nunmehr
wurde uns bekannt, dass die Anlaufkosten nicht mehr vom Jugendamt übernommen wurden.
Für uns stellen sich dabei vor allem Fragen zur Gleichbehandlung Freier Träger mit dem städtischen
Träger.
Wir fragen daher an:
1. Gab es bei der Neueröffnung von Kitas in freier Trägerschaft bisher eine Anlauffinanzierung
durch die Stadt ?
2. Wie erfolgt die Anlauffinanzierung bei Kitas in städtischer Trägerschaft ?
3. Wie sollen aus Sicht der Stadtverwaltung Freie Träger die Anlaufphase finanzieren ?
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4. Ist es möglich, Freien Trägern, die eine oder mehrere Einrichtungen ans Netz bringen, eine
Anlauffinanzierung zu gewähren ?
5. Wie wird vor diesem Hintergrund die Gleichbehandlung Freier Träger mit dem städtischen
Träger gewahrt ?
6. Ist die Verwaltung zu diesbezüglichen Verhandlungen mit den Freien Trägern bereit, oder
bedarf es dafür erst eines Stadtratsbeschlusses ?
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