Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024107.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
13.03.15, 12:00
Aktualisiert
23.03.16, 19:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01046-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Einrichtung einer DNA-Datenbank für Hunde
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
x
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
x Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Antrag ist aus rechtlichen und finanziellen Gründen derzeit nicht umsetzbar.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Dem Petent muss zugestimmt werden, dass es im gesamten Stadtgebiet von Leipzig Probleme mit
liegengelassenen Hundehaufen gibt. Auch in den letzten Sicherheitsumfragen 2007 und 2011 wurde
liegengelassener Hundekot als das häufigste im Wohngebiet wahrgenommene Ärgernis benannt.
Leider gibt es gegen diese in der Petition beschriebenen Verhaltensweisen einiger Hundehalter
bundesweit noch kein wirksames Rezept. Zum Anlegen einer DNA-Datenbank für Hunde müsste ein
Zwang zur Registrierung der Hunde bestehen. In Sachsen besteht aber nicht mal eine Chippflicht.
Es gab und gibt zwar Bestrebungen, in einigen Städten Deutschlands den Aufbau einer solchen
Datenbank durchzuführen oder zumindest zu prüfen. Bis heute liegen dazu aber noch keine
gesicherten Erkenntnisse zu einer tatsächlich eingerichteten und funktionierenden DNA-Datenbank
für Hunde vor.
Die bisherigen Recherchen haben ergeben, dass ein solches Verfahren in deutschen Städten als
rechtlich bedenklich eingeschätzt wird. Es gibt derzeit für die Kommunen keine Rechtsgrundlage
bzw. keine Ermächtigung, um den Hundehaltern die DNA-Probe pflichthalber aufzuerlegen und eine
entsprechende Datenbank zu installieren. Unabhängig davon könnte ein Verstoß gegen den
Gleichheitsgrundsatz vorliegen. Zum Beispiel, wenn ein nicht in Leipzig wohnhafter und damit auch
nicht in der Datenbank registrierter Hundehalter einen Verstoß begeht bzw. wenn der Hundeführer
nicht identisch mit dem Hundehalter ist.
Unabhängig von der Rechtsbewertung wären auch die entstehenden Kosten für die Datenerhebung,
Datenverwaltung und Datenauswertung unverhältnismäßig hoch. Die Stadt Ilmenau im Freistaat
Thüringen kalkulierte die Kosten für die DNA-Analyse im Jahre 2010 mit ca. 200 EUR pro Hund. Die
Stadt Riesa hat ebenfalls im Jahr 2010 für den Datenbankeintrag eines Hundes 200 EUR und 75
EUR für jeden DNA-Test errechnet. Nach einschlägiger, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
folgender, sächsischer Rechtsprechung liegt die Geldbuße für liegengelassenen Hundekot zwischen
20 und
50 EUR. Im Gegensatz zur Aussage in der Petition wäre eine Kostendeckung damit nicht
zu erreichen.
Aus dem Ausland liegen derzeit Informationen über eine freiwillige Genanalyse in einem Vorort von
Tel-Aviv und über den Beginn des Aufbaus einer DNA-Datenbank für Hunde in einem Vorort von
Neapel vor, auf den sich der Petent bezieht. Zeitgleich mit dem Aufbau dieser Datenbank haben
Streifengänge durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes und Umweltpolizisten begonnen. Dabei
wurden die Hundehalter gezielt angesprochen und über die im Entstehen befindliche Datenbank
aufgeklärt. Dies scheint bereits zu einer Verbesserung der Situation geführt zu haben. Eine Ahndung
von Verstößen soll erst nach Abschluss der Erstellung der Datenbank erfolgen. Aktuellere
Informationen liegen dazu aber noch nicht vor.
Eine Registrierung der DNA aller Hunde (derzeit sind ca. 18.000 Hunde in Leipzig steuerlich erfasst)
würde - wenn es zur Registrierung eine Rechtsgrundlage gäbe - in der Stadt Leipzig einen
unvertretbar hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand erfordern, der derzeit in keinem vertretbaren
Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen steht. Auch nach Auffassung des SMI liegen Aufwand, Nutzen,
Kosten und Einnahmen unverhältnismäßig weit auseinander.
Es wäre denkbar, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine solche DNA-Datenbank effizient aufgebaut
werden kann, sofern der Gesetzgeber dafür alle erforderlichen Rechtsgrundlagen und
Ermächtigungen schafft. Voraussetzung für deren Wirksamkeit wäre, dass alle Hunde der Stadt
darin registriert werden können.
Gegenwärtig führt der Stadtordnungsdienst im Rahmen seiner täglichen Streifentätigkeit sog.
„Hundekontrollen“ durch. Jedes Jahr werden dabei über 3.000 Hundehalter kontrolliert, manche
natürlich mehrfach. Wie in der Petition selbst festgestellt wird, gestaltet sich aufgrund der sehr
geringen Tatzeit von nur wenigen Sekunden die Ermittlung von Verantwortlichen auf „frischer Tat“
sehr schwierig.
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Wenn sich die Hundehalter beobachtet fühlen, werden die Hinterlassenschaften zumeist
aufgesammelt. Fast alle Hundebesitzer kommen in Anwesenheit städtischer Uniformierter ihrer
Beseitigungspflicht nach. In aller Regel ist bei den Kontrollen festzustellen, dass zwischen 80 und 90
% der Hundehalter entsprechende Kotbeutel mit sich führen. Bei festgestellten Pflichtverletzungen
werden die Hundehalter angezeigt und es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Stadt Leipzig ist für jeden Hinweis dieser Art dankbar und wird jetzt auch verstärkt Kontrollen im
Stadtteil Reudnitz durchführen.
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