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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1008909.pdf
Größe
7,1 MB
Erstellt
23.10.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:47

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00620/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Zuständigkeit Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 11.11.2014 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 Vorberatung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe EILBEDÜRFTIG Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe. 2. Zur Liquiditätssicherung wird dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Jahr 2014 ein Darlehen in Höhe von 800 T€ gewährt. Dieses Darlehen weist der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe als Verbindlichkeit in der Bilanz aus. Die Rückzahlungsmodalitäten sowie die Verzinsung sind in der Finanzierungsvereinbarung gemäß Anlage 3 geregelt. 3. Die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP - Element „Gewährung von Ausleihungen SEB“ (7.0001164.735, KA 78651000) wird in Höhe von 800 T€ bestätigt. 4. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 800.000,00 7.0001164.735 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlag Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Begründung der Eilbedürftigkeit Nachtragswirtschaftsplan 2014 x nein x nein wenn Vorgesehener Stellenabbau: ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.28. Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Vorlage: DS-00620/14 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe. 2. Zur Liquiditätssicherung wird dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Jahr 2014 ein Darlehen in Höhe von 800 T€ gewährt. Dieses Darlehen weist der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe als Verbindlichkeit in der Bilanz aus. Die Rückzahlungsmodalitäten sowie die Verzinsung sind in der Finanzierungsvereinbarung gemäß Anlage 3 geregelt. 3. Die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP - Element „Gewährung von Ausleihungen SEB“ (7.0001164.735, KA 78651000) wird in Höhe von 800 T€ bestätigt. 4. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“ (1098700000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 Begründung der Eilbedürftigkeit Gemäß Betriebssatzung des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe ist beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Nachtragswirtschaftsplan vorzulegen. Dieser ist im entsprechenden Wirtschaftsjahr, welches identisch ist mit dem Kalenderjahr, zu verabschieden. Um die durch die Jahressonderzahlung bedingt höheren Personalaufwendungen liquiditätsseitig absichern zu können, ist es erforderlich, dass der Nachtragswirtschaftsplan und die damit verbundene Vereinbarung zur Liquiditätsunterstützung in der Ratsversammmlung im November 2014 bestätigt wird. Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe __________________________________________________________________________________________ Nachtragswirtschaftsplan 2014 des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe Seite 1/5 Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe __________________________________________________________________________________________ Begründung Wirtschaftlicher Verlauf 2014 Für das Wirtschaftsjahr wird gemäß Wirtschaftsplan 2014 ein Betriebsergebnis des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe (SEB) in Höhe von 90 T€ erwartet. Per 30.09.2014 weist der SEB ein Betriebsergebnis von -300 T€ aus. Trotzdem wird am geplanten Betriebsergebnis auf Jahressicht festgehalten. Die Ursachen der bisherigen Planabweichung liegen insbesondere in folgenden Punkten begründet: Auswirkungs -betrag bis 30.09.2014 in T€ Sachverhalt Verkauf Objekt Dieskaustraße Reduzierung der Aufwendungen für Anliegerpflichten (+1) Ausschüttung Kaufpreis Martinheim Reduzierung der Aufwendungen für Anliegerpflichten (+1) +30 +80 -30 -70 -30 -320 -340 Auswirkung auf die Folgejahre Mindererlöse bei den Behandlungspflege- Im Haushalt 2015 veränderte Kostenaufleistungen der Albert-Schweitzer-Schule teilung bzgl. Grund- und Behandlungspflege, die eine kostendeckende Leis(-40 auf Gesamtjahr) tungserbrin-gung ermöglichen. Auswirkungen der Tarifsteigerung, die nicht in den Leistungsentgeltvereinbarung berücksichtigt werden konnten (unterjährig nur anteilig Neuverhandlung möglich) (-100 auf Gesamtjahr) Alle Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit dem KSV werden zum 01.01.15 nachverhandelt, so dass eine volle Berücksichtigung für 2015 (inkl. der Tarifsteigerung für 2015) zu erwarten ist Unterjährige Anpassung der Vergütungsregelung bei Abwesenheit bei heilpädagogischen Kita- und Ganztagsbetreuungsangeboten im Juni 2014 (-50 auf Gesamtjahr) Fortschreibung der Neuregelung (-50) Vergütung der Behandlungspflegeleistun- Kostendeckung auf Grundlage eines angen durch die Krankenkassen auf der gemessenen Leistungsentgeltes erwartet. Grundlage eines nicht kostendeckenden Abschlages (-440 auf Gesamtjahr bei unveränderter Verfahrens-weise) Auswirkung der bei der Wirtschaftsplanung nicht berücksichtigungsfähiger Sachverhalte (- 520 auf Gesamtjahr) Entscheidende Position für den Verlauf des Wirtschaftjahres 2014 ist der Abschluss des anhängigen Schiedsverfahrens zur Feststellung eines angemessenen vorläufigen Leistungsentgeltes für Behandlungspflegeleistungen nach SGB V. Dieses resultiert aus einer zweijährigen juristischen Auseinandersetzung mit den Krankenkassen über: Seite 2/5 Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe __________________________________________________________________________________________ • die Genehmigung des Pflegedienstes des SEB (Genehmigung durch die Kassen per 15.05.2013), • die Durchsetzung des Leistungsanspruches für die Bewohner im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, • die Durchsetzung des Leistungsumfangs für die Bewohner (MDK-Prüfung, Widerspruchsverfahren, Klagen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren) sowie • der Entgeltverhandlung mit den Krankenkassen, die im Dezember 2013 scheiterten. Nur anhand einer für die Wohnstätte Breunsdorffstraße per 31.12.2013 verfügten Leistungseinstellung und der damit einhergehenden Pflicht der Krankenkassen, die Leistungserbringung der Behandlungspflege abzusichern, wurde im Januar 2014 eine rückwirkend zum 16.05.2013 geltende Abschlagszahlung mit einem Tagessatz von 150 € für 24-Stunden-Behandlungspflegefälle und die Durchführung eines Schiedsverfahrens innerhalb von 3 Monaten vereinbart. Die Abschlagszahlung deckt ca. 70-75% der notwendigen Behandlungspflegeaufwendungen für durchschnittlich 28 zu versorgende Bewohner. Das Schiedsverfahren wurde von der AOK wiederholt verzögert. Mitte September wurde von Seiten des Eigenbetriebes die Einstellung der Leistungen für die Wohnstätte Breunsdorffstraße zum 31.10.2014 angedroht, wenn bis zum 06.10.2014 das Schiedsverfahren nicht terminiert ist. Dies wurde am 29.09.2014 durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim AOK-Vorstand und beim Sozialministerium untermauert. Nunmehr ist der Termin für das Schiedsverfahren für den 24.11.2014 angesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Verfahren an diesem Tag auch beendet wird. Damit werden die wirtschaftlichen Auswirkungen (direkt rückwirkend bis 16.05.2013, indirekt bis 01.01.2013) noch im Wirtschaftsjahr 2014 wirksam. Aus Erfahrung im Umgang mit den Krankenkassen ist damit zu rechnen, dass die Liquiditätsauswirkungen nicht vor Ende 2014 zu erwarten sind, ggf. auch erst im I. Quartal 2015. Liquiditätssituation Die Liquiditätslage des SEB ist auf Grund obiger Sachlage unverändert angespannt und wird sich in Folge der Jahressonderzahlung zum 30.11.2014 (ca. 600 T€) und der Zahlung der leistungsorientierten Zulage zum 31.12.2014 (183 T€) verschlechtern. Der mit Wirtschaftsplan 2014 genehmigte Kassenkreditrahmen in Höhe von 800 T€ wird damit zum 30.11.2014 gebrochen. In der nachfolgenden Liquiditätsentwicklung sind erwartete Nachzahlungen der Krankenkassen nicht enthalten. Berücksichtigt werden offene, rückständige Forderungen des SEB gegenüber der Stadt Leipzig (per 30.09.2014 330 T€). Seite 3/5 Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe __________________________________________________________________________________________ Die Überschreitung des Kassenkreditrahmens (bis zum 31.03.2014 1.600 T€, ab 01.04.2014 800 T€) Ende November erfordert einen Nachtragswirtschaftsplan, auch wenn das Betriebsergebnis gemäß Wirtschaftsplan unverändert bleibt. Die höchste Liquiditätsbelastung wird voraussichtlich zum 31.12.2014 mit erwarteten -1,5 Mio. € eintreten, daher ist neben dem genehmigten Kassenkreditrahmen ein zusätzliches Darlehen der Stadt Leipzig in Höhe von 800 T€ per Nachtragswirtschaftsplan 2014 erforderlich. Das Darlehen soll per Vereinbarung bis zur Zahlung der Entgelte durch die Krankenkassen, spätestens jedoch bis zum 30.06.2015 gewährt werden und ist bis zu diesem Termin zurückzuzahlen. Durch • die voraussichtliche Nachzahlung der Behandlungspflegeaufwendungen, • den voraussichtlichen Verlustausgleich bezüglich des Jahresabschlusses 2012 und • die dem Schiedsverfahren nachfolgende Kostendeckung für die aktuelle Leistungserbringung wird sich die Liquiditätssituation deutlich und nachhaltig Wirtschaftsplan 2015 kann daher unverändert bleiben. verbessern. Der Seite 4/5 Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe __________________________________________________________________________________________ Anlagen 1. Beschlossener Wirtschaftsplan 2014 1. Erfolgsplan/Gewinn- und Verlustrechnung 2. Leistungsdaten 3. Plan Haushaltsrelevante Positionen 4. Finanzplan 5. Liquiditätsplan 6. Planbilanz 7. Personalplan 8. Investitionsplan 9. Instandhaltungsplan 2. Liquiditätsbericht/fortgeschriebener Liquiditätsplan 3. Entwurf der Vereinbarung zur Gewährung eines Darlehens zur Liquiditätsunterstützung Seite 5/5 Anlage 3 Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4 – 6 04109 Leipzig vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser endvertreten durch den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Prof. Dr. Thomas Fabian - Stadt Leipzig und dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe Rosa-Luxemburg-Straße 30 04103 Leipzig vertreten durch den Betriebsleiter Peter Böhmer - Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) - 1. Liquiditätssituation des SEB / Gewährung eines Darlehens Im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe besteht auf Grund des noch nicht abgeschlossenen Schiedsverfahrens mit den Krankenkassen zu den Entgelten für die Leistungen der Behandlungspflege in der Wohnstätte Breunsdorffstraße ein befristeter Liquiditätsengpass in Höhe von maximal 800.000 Euro. Dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird seitens der Stadt Leipzig ein rückzahlungspflichtiges Darlehen in Höhe von 800.000 Euro gewährt. 2. Verzinsung des Darlehens Ab dem Zeitpunkt der Ausreichung bis zur Rückzahlung des Darlehens bzw. Umwandlung in einen Kassenkredit ist dieses Darlehen angemessen zu verzinsen. Als Zinssatz wird das Maß der entgangenen Anlagezinsen der Stadt Leipzig vereinbart. Die geltend zu machenden, der Stadt Leipzig entgangenen Anlagezinsen sind von der Stadt Leipzig dem SEB einmalig nach Tilgung in Rechnung zu stellen, vorbehaltlich nachstehender Absätze. Vor Rechnungslegung von Zinsen ist zu prüfen, ob das Eigenkapital des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe am Anfang eines Wirtschaftsjahres mindestens 30 vom Hundert des Aktivvermögens - gemindert um Baukostenzuschüssse und passive Wertberichtigungsposten - beträgt. Diese Prüfung ist für jedes Kalenderjahr vorzunehmen. Liegt eine Eigenkapitalquote von mindestens 30 vom Hundert vor, kann eine 1 von 2 Anlage 3 Inrechnungstellung der Zinsen erfolgen, da keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe durch die Zinszahlung zu befürchten steht. Liegt die angeführte Eigenkapitalquote nicht vor, erfolgt die Rechnungslegung über die Zinsen erst, wenn die Zinsen der Stadt Leipzig im Rahmen einer Mittelweiterleitung nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung zugewendet werden können und somit keine Gefährdung des Status der Gemeinnützigkeit des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zu befürchten steht. Eine solche Mittelübertragung kann vorgenommen werden, wenn die gemeinnützige Verwendung bei der Stadt Leipzig sichergestellt ist, die Zinszahlungen zuzüglich anderer entsprechender Mittelweiterleitungen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe an die Stadt Leipzig 50 vom Hundert des Eigenkapitals nicht erreichen und der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe die Zinsen aus eigenen liquiden Mitteln zahlen kann. Mittel aus dem Cash-Pool mit der Stadt Leipzig stellen keine Eigenmittel in diesem Sinne dar. Vor der Inrechnungstellung von Zinsen seitens der Stadt Leipzig sowie einer Aufwandsbuchung, zum Beispiel bei einer Rückstellungsbildung, seitens des SEB hinsichtlich der Zinsen wird eine Prüfung seitens der Stadtkämmerei der Stadt Leipzig hinsichtlich der gemeinnützigkeitsunschädlichen Möglichkeit der Zinszahlung bzw. Aufwandsbuchung vorgenommen. Über das Ergebnis der Prüfung wird die Stadtkämmerei alle Beteiligten informieren. Im Falle der Mittelübertragung gemäß § 58 Nr. 2 Abgabenordnung verwendet der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Rahmen der Überweisung der Zinsen den Buchungstext „Zur zeitnahen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke“. Die Stadt Leipzig wird diesen Text ebenfalls im Rahmen der Buchung des Zinsertrages verwenden. Wäre gemäß der Prüfung durch die Stadtkämmerei der Status der Gemeinnützigkeit des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe durch die Inrechnungstellung der Zinsen gefährdet, erfolgt zunächst keine Inrechnungstellung der Zinsen. Eine entsprechende Rechnungslegung der Zinsen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen, in welchem keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe gegeben ist. 3. Rückzahlung des Darlehens Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit Zahlung der Entgelte, oder teilweisen Entgelte, durch die Krankenkassen, spätestens jedoch bis zum 30.06.2015. Mit Genehmigung des Haushaltes der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2015 erfolgt die Umwandlung des zu diesem Zeitpunkt noch verbliebenen Saldos aus dem Darlehen in einen Kassenkredit im Rahmen des cash managements der Stadt Leipzig. Leipzig, den Prof. Dr. Thomas Fabian Beigeordneter Peter Böhmer Betriebsleiter 2 von 2