Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1008909.pdf
Größe
7,1 MB
Erstellt
23.10.14, 12:00
Aktualisiert
09.02.16, 09:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00620/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Zuständigkeit
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
11.11.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
EILBEDÜRFTIG
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe.
2. Zur Liquiditätssicherung wird dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Jahr 2014 ein
Darlehen in Höhe von 800 T€ gewährt. Dieses Darlehen weist der Städtische Eigenbetrieb
Behindertenhilfe als Verbindlichkeit in der Bilanz aus. Die Rückzahlungsmodalitäten sowie die
Verzinsung sind in der Finanzierungsvereinbarung gemäß Anlage 3 geregelt.
3. Die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP - Element „Gewährung von
Ausleihungen SEB“ (7.0001164.735, KA 78651000) wird in Höhe von 800 T€ bestätigt.
4. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098700000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
800.000,00
7.0001164.735
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlag
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Begründung der Eilbedürftigkeit
Nachtragswirtschaftsplan 2014
x
nein
x
nein
wenn
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu
20.28.
Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Vorlage: DS-00620/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2014 für den Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe.
2. Zur Liquiditätssicherung wird dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Jahr 2014
ein Darlehen in Höhe von 800 T€ gewährt. Dieses Darlehen weist der Städtische
Eigenbetrieb Behindertenhilfe als Verbindlichkeit in der Bilanz aus. Die
Rückzahlungsmodalitäten sowie die Verzinsung sind in der Finanzierungsvereinbarung
gemäß Anlage 3 geregelt.
3. Die außerplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1) SächsGemO im PSP - Element
„Gewährung von Ausleihungen SEB“ (7.0001164.735, KA 78651000) wird in Höhe von 800
T€ bestätigt.
4. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt“ (1098700000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21.11.2014
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Begründung der Eilbedürftigkeit
Gemäß Betriebssatzung des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe ist beim
Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Nachtragswirtschaftsplan vorzulegen.
Dieser ist im entsprechenden Wirtschaftsjahr, welches identisch ist mit dem Kalenderjahr,
zu verabschieden.
Um die durch die Jahressonderzahlung bedingt höheren Personalaufwendungen
liquiditätsseitig absichern zu können, ist es erforderlich, dass der Nachtragswirtschaftsplan
und die damit verbundene Vereinbarung zur Liquiditätsunterstützung in der
Ratsversammmlung im November 2014 bestätigt wird.
Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Nachtragswirtschaftsplan 2014
des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe
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Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Begründung
Wirtschaftlicher Verlauf 2014
Für das Wirtschaftsjahr wird gemäß Wirtschaftsplan 2014 ein Betriebsergebnis des
Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe (SEB) in Höhe von 90 T€ erwartet.
Per 30.09.2014 weist der SEB ein Betriebsergebnis von -300 T€ aus. Trotzdem wird
am geplanten Betriebsergebnis auf Jahressicht festgehalten. Die Ursachen der
bisherigen Planabweichung liegen insbesondere in folgenden Punkten begründet:
Auswirkungs
-betrag bis
30.09.2014
in T€
Sachverhalt
Verkauf Objekt Dieskaustraße
Reduzierung der Aufwendungen für Anliegerpflichten (+1)
Ausschüttung Kaufpreis Martinheim
Reduzierung der Aufwendungen für Anliegerpflichten (+1)
+30
+80
-30
-70
-30
-320
-340
Auswirkung auf die Folgejahre
Mindererlöse bei den Behandlungspflege- Im Haushalt 2015 veränderte Kostenaufleistungen der Albert-Schweitzer-Schule teilung bzgl. Grund- und Behandlungspflege, die eine kostendeckende Leis(-40 auf Gesamtjahr)
tungserbrin-gung ermöglichen.
Auswirkungen der Tarifsteigerung, die
nicht in den Leistungsentgeltvereinbarung
berücksichtigt werden konnten (unterjährig nur anteilig Neuverhandlung möglich)
(-100 auf Gesamtjahr)
Alle Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit dem KSV werden zum 01.01.15
nachverhandelt, so dass eine volle Berücksichtigung für 2015 (inkl. der Tarifsteigerung für 2015) zu erwarten ist
Unterjährige Anpassung der Vergütungsregelung bei Abwesenheit bei heilpädagogischen Kita- und Ganztagsbetreuungsangeboten im Juni 2014
(-50 auf Gesamtjahr)
Fortschreibung der Neuregelung
(-50)
Vergütung der Behandlungspflegeleistun- Kostendeckung auf Grundlage eines angen durch die Krankenkassen auf der
gemessenen Leistungsentgeltes erwartet.
Grundlage eines nicht kostendeckenden
Abschlages
(-440 auf Gesamtjahr bei unveränderter
Verfahrens-weise)
Auswirkung der bei der Wirtschaftsplanung nicht berücksichtigungsfähiger
Sachverhalte
(- 520 auf Gesamtjahr)
Entscheidende Position für den Verlauf des Wirtschaftjahres 2014 ist der Abschluss
des anhängigen Schiedsverfahrens zur Feststellung eines angemessenen
vorläufigen Leistungsentgeltes für Behandlungspflegeleistungen nach SGB V. Dieses
resultiert aus einer zweijährigen juristischen Auseinandersetzung mit den
Krankenkassen über:
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Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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•
die Genehmigung des Pflegedienstes des SEB (Genehmigung durch die
Kassen per 15.05.2013),
•
die Durchsetzung des Leistungsanspruches für die Bewohner im einstweiligen
Rechtsschutzverfahren,
•
die Durchsetzung des Leistungsumfangs für die Bewohner (MDK-Prüfung,
Widerspruchsverfahren, Klagen im einstweiligen Rechtsschutzverfahren)
sowie
•
der Entgeltverhandlung mit den Krankenkassen, die im Dezember 2013
scheiterten.
Nur anhand einer für die Wohnstätte Breunsdorffstraße per 31.12.2013 verfügten
Leistungseinstellung und der damit einhergehenden Pflicht der Krankenkassen, die
Leistungserbringung der Behandlungspflege abzusichern, wurde im Januar 2014
eine rückwirkend zum 16.05.2013 geltende Abschlagszahlung mit einem Tagessatz
von 150 € für 24-Stunden-Behandlungspflegefälle und die Durchführung eines
Schiedsverfahrens innerhalb von 3 Monaten vereinbart. Die Abschlagszahlung deckt
ca. 70-75% der notwendigen Behandlungspflegeaufwendungen für durchschnittlich
28 zu versorgende Bewohner.
Das Schiedsverfahren wurde von der AOK wiederholt verzögert. Mitte September
wurde von Seiten des Eigenbetriebes die Einstellung der Leistungen für die
Wohnstätte Breunsdorffstraße zum 31.10.2014 angedroht, wenn bis zum 06.10.2014
das Schiedsverfahren nicht terminiert ist. Dies wurde am 29.09.2014 durch eine
Dienstaufsichtsbeschwerde beim AOK-Vorstand und beim Sozialministerium
untermauert. Nunmehr ist der Termin für das Schiedsverfahren für den 24.11.2014
angesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass dieses Verfahren an diesem Tag auch
beendet wird.
Damit werden die wirtschaftlichen Auswirkungen (direkt rückwirkend bis 16.05.2013,
indirekt bis 01.01.2013) noch im Wirtschaftsjahr 2014 wirksam. Aus Erfahrung im
Umgang mit den Krankenkassen ist damit zu rechnen, dass die Liquiditätsauswirkungen nicht vor Ende 2014 zu erwarten sind, ggf. auch erst im I. Quartal 2015.
Liquiditätssituation
Die Liquiditätslage des SEB ist auf Grund obiger Sachlage unverändert angespannt
und wird sich in Folge der Jahressonderzahlung zum 30.11.2014 (ca. 600 T€) und
der Zahlung der leistungsorientierten Zulage zum 31.12.2014 (183 T€) verschlechtern. Der mit Wirtschaftsplan 2014 genehmigte Kassenkreditrahmen in Höhe von
800 T€ wird damit zum 30.11.2014 gebrochen.
In der nachfolgenden Liquiditätsentwicklung sind erwartete Nachzahlungen der
Krankenkassen nicht enthalten. Berücksichtigt werden offene, rückständige Forderungen des SEB gegenüber der Stadt Leipzig (per 30.09.2014 330 T€).
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Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Die Überschreitung des Kassenkreditrahmens (bis zum 31.03.2014 1.600 T€, ab
01.04.2014 800 T€) Ende November erfordert einen Nachtragswirtschaftsplan, auch
wenn das Betriebsergebnis gemäß Wirtschaftsplan unverändert bleibt.
Die höchste Liquiditätsbelastung wird voraussichtlich zum 31.12.2014 mit erwarteten
-1,5 Mio. € eintreten, daher ist neben dem genehmigten Kassenkreditrahmen ein
zusätzliches Darlehen der Stadt Leipzig in Höhe von 800 T€ per Nachtragswirtschaftsplan 2014 erforderlich.
Das Darlehen soll per Vereinbarung bis zur Zahlung der Entgelte durch die Krankenkassen, spätestens jedoch bis zum 30.06.2015 gewährt werden und ist bis zu diesem
Termin zurückzuzahlen.
Durch
•
die voraussichtliche Nachzahlung der Behandlungspflegeaufwendungen,
•
den voraussichtlichen Verlustausgleich bezüglich des Jahresabschlusses
2012 und
•
die dem Schiedsverfahren nachfolgende Kostendeckung für die aktuelle
Leistungserbringung
wird sich die Liquiditätssituation deutlich und nachhaltig
Wirtschaftsplan 2015 kann daher unverändert bleiben.
verbessern.
Der
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Nachtragswirtschaftsplan 2014: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
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Anlagen
1. Beschlossener Wirtschaftsplan 2014
1. Erfolgsplan/Gewinn- und Verlustrechnung
2. Leistungsdaten
3. Plan Haushaltsrelevante Positionen
4. Finanzplan
5. Liquiditätsplan
6. Planbilanz
7. Personalplan
8. Investitionsplan
9. Instandhaltungsplan
2. Liquiditätsbericht/fortgeschriebener Liquiditätsplan
3. Entwurf der Vereinbarung zur Gewährung eines Darlehens zur Liquiditätsunterstützung
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Anlage 3
Vereinbarung
zwischen
der Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4 – 6
04109 Leipzig
vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser endvertreten durch den
Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Prof. Dr. Thomas Fabian
- Stadt Leipzig und
dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Rosa-Luxemburg-Straße 30
04103 Leipzig
vertreten durch den Betriebsleiter
Peter Böhmer
- Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) -
1. Liquiditätssituation des SEB / Gewährung eines Darlehens
Im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe besteht auf Grund des noch nicht
abgeschlossenen Schiedsverfahrens mit den Krankenkassen zu den Entgelten für die
Leistungen der Behandlungspflege in der Wohnstätte Breunsdorffstraße ein befristeter
Liquiditätsengpass in Höhe von maximal 800.000 Euro.
Dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe wird seitens der Stadt Leipzig ein
rückzahlungspflichtiges Darlehen in Höhe von 800.000 Euro gewährt.
2. Verzinsung des Darlehens
Ab dem Zeitpunkt der Ausreichung bis zur Rückzahlung des Darlehens bzw. Umwandlung in
einen Kassenkredit ist dieses Darlehen angemessen zu verzinsen.
Als Zinssatz wird das Maß der entgangenen Anlagezinsen der Stadt Leipzig vereinbart. Die
geltend zu machenden, der Stadt Leipzig entgangenen Anlagezinsen sind von der Stadt
Leipzig dem SEB einmalig nach Tilgung in Rechnung zu stellen, vorbehaltlich nachstehender
Absätze.
Vor Rechnungslegung von Zinsen ist zu prüfen, ob das Eigenkapital des Städtischen
Eigenbetriebes Behindertenhilfe am Anfang eines Wirtschaftsjahres mindestens 30 vom
Hundert des Aktivvermögens - gemindert um Baukostenzuschüssse und passive
Wertberichtigungsposten - beträgt. Diese Prüfung ist für jedes Kalenderjahr vorzunehmen.
Liegt eine Eigenkapitalquote von mindestens 30 vom Hundert vor, kann eine
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Anlage 3
Inrechnungstellung der Zinsen erfolgen, da keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit des
Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe durch die Zinszahlung zu befürchten steht.
Liegt die angeführte Eigenkapitalquote nicht vor, erfolgt die Rechnungslegung über die
Zinsen erst, wenn die Zinsen der Stadt Leipzig im Rahmen einer Mittelweiterleitung nach §
58 Nr. 2 Abgabenordnung zugewendet werden können und somit keine Gefährdung des
Status der Gemeinnützigkeit des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zu befürchten
steht. Eine solche Mittelübertragung kann vorgenommen werden, wenn die gemeinnützige
Verwendung bei der Stadt Leipzig sichergestellt ist, die Zinszahlungen zuzüglich anderer
entsprechender Mittelweiterleitungen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe an die
Stadt Leipzig 50 vom Hundert des Eigenkapitals nicht erreichen und der Städtische
Eigenbetrieb Behindertenhilfe die Zinsen aus eigenen liquiden Mitteln zahlen kann. Mittel aus
dem Cash-Pool mit der Stadt Leipzig stellen keine Eigenmittel in diesem Sinne dar.
Vor der Inrechnungstellung von Zinsen seitens der Stadt Leipzig sowie einer
Aufwandsbuchung, zum Beispiel bei einer Rückstellungsbildung, seitens des SEB
hinsichtlich der Zinsen wird eine Prüfung seitens der Stadtkämmerei der Stadt Leipzig
hinsichtlich der gemeinnützigkeitsunschädlichen Möglichkeit der Zinszahlung bzw.
Aufwandsbuchung vorgenommen. Über das Ergebnis der Prüfung wird die Stadtkämmerei
alle Beteiligten informieren.
Im Falle der Mittelübertragung gemäß § 58 Nr. 2 Abgabenordnung verwendet der Städtische
Eigenbetrieb Behindertenhilfe im Rahmen der Überweisung der Zinsen den Buchungstext
„Zur zeitnahen Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke“. Die Stadt Leipzig wird diesen
Text ebenfalls im Rahmen der Buchung des Zinsertrages verwenden.
Wäre gemäß der Prüfung durch die Stadtkämmerei der Status der Gemeinnützigkeit des
Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe durch die Inrechnungstellung der Zinsen
gefährdet, erfolgt zunächst keine Inrechnungstellung der Zinsen. Eine entsprechende
Rechnungslegung der Zinsen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen, in welchem
keine Gefährdung der Gemeinnützigkeit des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe
gegeben ist.
3. Rückzahlung des Darlehens
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt mit Zahlung der Entgelte, oder teilweisen Entgelte,
durch die Krankenkassen, spätestens jedoch bis zum 30.06.2015.
Mit Genehmigung des Haushaltes der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2015 erfolgt die
Umwandlung des zu diesem Zeitpunkt noch verbliebenen Saldos aus dem Darlehen in einen
Kassenkredit im Rahmen des cash managements der Stadt Leipzig.
Leipzig, den
Prof. Dr. Thomas Fabian
Beigeordneter
Peter Böhmer
Betriebsleiter
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