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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006762.pdf
Größe
474 kB
Erstellt
06.10.14, 12:00
Aktualisiert
08.04.16, 10:12

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00508/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ortschaftsrat Liebertwolkwitz Zuständigkeit Information zur Kenntnis Dienstberatung des Oberbürgermeisters 14.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 20.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 21.10.2014 1. Lesung Betriebsausschuss Stadtreinigung 22.10.2014 Vorberatung Ortschaftsrat Miltitz 22.10.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Burghausen 28.10.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Finanzen 03.11.2014 2. Lesung Ortschaftsrat Engelsdorf 03.11.2014 Information zur Kenntnis Fachausschuss Umwelt und Ordnung 04.11.2014 2. Lesung Ortschaftsrat Lindenthal 04.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln 10.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Plaußig 10.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Holzhausen 11.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Mölkau 11.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Rückmarsdorf 11.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Seehausen 11.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Wiederitzsch 11.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf 12.11.2014 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg 13.11.2014 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.029.000 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1830/13 vom 21.11.2013 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015 Anlagen: - Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 - Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 - Übersicht Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.25. Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015 Vorlage: DS-00508/14 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.029.000 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1830/13 vom 21.11.2013 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Ja - Stimmen: 46 Nein - Stimmen: 3 Enthaltungen:1 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1 Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2015 Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen in der Abfallentsorgung. Das Gebührenmodell wird geändert. Künftig wird es für alle Abfallerzeuger die gleiche Verwertungsgebühr und nicht mehr die Trennung nach Eigenkompostierern und Biotonnennutzern geben. In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt. I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2015. Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Nachkalkulation für 2013 und den zwischen dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 prognostizierten Kostenänderungen. Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2013 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2014 und 2015 entwickelten sich wie folgt: Angaben in TEUR 2013 (NK) 2014 (VK) 2015 (VK) Gesamtkosten 33.505 35.665 35.897 Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2015 gegenüber der Vorkalkulation für das Jahr 2014 um 232 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um 0,7 %. Zum 01.01.2014 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen 5.440 TEUR. Im Jahr 2014 werden davon 192 TEUR einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt. Auf die Gebührenkalkulation 2014 werden 1.866 TEUR und auf die Gebührenkalkulation 2015 1.029 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten. Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber 2014 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen auf Blatt 2 der Anlage überein. 1. Materialkosten Die voraussichtlichen ansatzfähigen Materialkosten verringern sich im Jahr 2015 gegenüber 2014 um 280 TEUR. Das wird hauptsächlich durch geringere Entsorgungsaufwendungen (./. 176 TEUR) erreicht. So können trotz des erwarteten Anstiegs der Sammelmenge an Restabfall um 710 t durch einen niedrigeren Verrechnungssatz mit dem ZAW (Reduzierung von 162,41 EUR/t auf 159,66 EUR/t) Kosten gespart werden. Ab 01.01.2015 erfolgt die Abfallsammlung ausschließlich durch Mitarbeiter der Stadtreinigung. Dadurch entfallen die Kosten von 30 TEUR für das bisher beauftragte Fremdunternehmen. 25.08.14 -1- 2. Personalkosten Die Personalkosten erhöhen sich in 2015 um 205 TEUR. In der Tarifrunde Anfang 2014 wurde eine Entgelterhöhung in 2 Stufen vereinbart: - ab 01.03.2014: + 3,0 % (mindestens 90 EUR) ab 01.03.2015: + 2,4 % Aufgrund von Umstrukturierungen, insbesondere durch die Bildung eines Meisterbereiches Behälterservice (jetzt: Umlagekostenstelle), steigen die Personalkosten der Abfallsammlung nur um 2,1 %. Da sich die Mitarbeiteranzahl insgesamt nicht geändert hat, erhöhen sich jedoch die Umlagen. 3. Abschreibungen Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2015 ein Mehrertrag von 243 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt wird. Die Abschreibungen erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2014 um 174 TEUR. Hier wirken sich vor allem Investitionen im Bereich der Restabfallentsorgung aus, so beispielsweise die Beschaffung von vier Restabfallsammelfahrzeugen in 2014 und von je zwei für 2015 geplanten Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeugen. Durch die neue Technik wird der Abnutzungsgrad des Anlagevermögens weiter gesenkt. Es bleibt für die Folgejahre ein ständiger Investitionsbedarf bestehen, um den Fuhrpark insgesamt zu modernisieren und Kostensenkungen bei der Ersatzteilbeschaffung für Reparaturen und dem Kraftstoffverbrauch nachhaltig zu sichern. 5. Kalkulatorische Zinsen Die kalkulatorischen Zinsen steigen um 21 TEUR. Für das Jahr 2015 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen. 7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung Gegenüber 2014 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 404 TEUR u.a. durch den neu gebildeten Meisterbereich Behälterservice (siehe 2.). 10. Kostenmindernde Erlöse Die kostenmindernden Erlöse steigen um 154 TEUR. Dies wird im wesentlich dadurch begründet, dass ab 01.07.2015 die Alttextilien durch die Stadtreinigung gesammelt werden (RBV-1973/14). Aus deren Vermarktung ergibt sich voraussichtlich ein Erlös von ca. 178 TEUR. II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für die Kalkulation erläutert. Hinweis: Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen. -2- a) Leerungsgebühr Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft. Neu ist in diesem Zusammenhang die Einführung eines Gebührenaufschlags für den Fall, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Grundstück häufiger als im 14täglichen Abstand angefahren werden muss. Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus` als 14 Tage wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt (Äquivalenzzahlenrechnung). Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2015 voraussichtlich mit 20,2 Mio. EUR rund 249 TEUR höher als 2014. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 300 TEUR reduziert. Abzüglich 475 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 19,4 Mio. EUR für 2015 um rund 700 TEUR höher als für 2014 (18,7 Mio. EUR). Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl) prognostiziert. Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen. Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte). Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte: Behältergröße 60-l-Behälter DurchAbfall-Dichte Durchschnitts- Abfall-Dichte Gebühr pro schnittsgewic 6/2013 [kg/m³] gewicht des 5/2014 [kg/m³] Kilogramm ht Inhalt Inhalts 5/2014 [EUR/kg] 6/2013 [kg] [kg] 15,9* 265 14,8* 247 0,24 80-l-Behälter 20,8 260 18,8 235 0,24 120-l-Behälter 23,5 196 23,4 195 0,24 240-l-Behälter 33,5 140 33,3 139 0,24 1100-l-Behälter 140,3 128 138,6 126 0,24 *errechnet, da zu kleine Stichprobe Aus der Darstellung wird deutlich, dass das mittlere Gewicht des Inhaltes bei allen Behältergrößen im Vergleich zum Vorjahr abnimmt. Dieser Effekt wird auf die Pflichtleerung pro Quartal zurückgeführt. Durch diese ist die Verweildauer der Abfälle in den Behältern begrenzt und der Verdichtungseffekt geringer. Rein rechnerisch müssten demzufolge die durchschnittlichen Leerungszahlen leicht zunehmen. Diese These lässt sich durch die Trendberechnungen nicht untermauern. Im -3- Gegenteil sinken die prognostizierten durchschnittlichen Leerzahlen mit Ausnahme der für den 1100-Liter-Behälter. Grund dafür sind fast durchgängig ansteigende Behälterzahlen. Möglicherweise resultieren diese aus einem neuen Umgang mit Nebenablagerungen und Überfüllungen durch die Verantwortlichen. So wird nicht nur das Pflichtvolumen, sondern jetzt häufiger das tatsächlich benötigte Behältervolumen vorgehalten. Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Du. Leerungszahl 2013 Du. Leerungszahl 2014 (HR Stand Juni) 6 8 12 22 5 7 12 21 30 30 Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen wird ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt. Da nach den Ergebnissen des letzten Jahres trotz mindestens wöchentlichen Anfahrens der jeweiligen Grundstücke nicht alle vorhanden Behälter jedes Mal auch tatsächlich geleert wurden, ergibt hier die Prognose eine durchschnittliche Leerungszahl von 35. Für die Leerung eines 1100-l-Behälters besteht höherer Personalaufwand. Deshalb wird diese Behälterart doppelt gewichtet. Durch den Zuschlag entsteht eine höhere Gebührengerechtigkeit. Immer mehr Grundstückseigentümer können nicht genug Platz für ausreichendes Behältervolumen vorhalten, um 14 Tage zwischen den Leerungen überbrücken zu können. Sie weichen auf einen kürzeren Abfuhrturnus als 14-täglich aus. Durch die erhöhte Leerungsgebühr beteiligen sie sich nun auch an den Kosten für den zusätzlichen Aufwand. Zwischenergebnis Leerungsgebühr Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage der Kosten verringern sich die Gebührensätze für alle Behältergrößen im 14täglichen Turnus zwischen 64 und 7 Cent je Leerung. b) Verwertungsgebühr Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der plus Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonne sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen (Äquivalenzzahlenrechnung). Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2015 betragen 14.128 TEUR. Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung werden 700 TEUR vorgetragen und 373 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 13.055 TEUR umzulegen. Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dieser Maßstab angewendet. Durch den häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand -4- (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden. Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr. In der Äquivalenzzahlenrechnung wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie viele Nutzer zum 01.06. des Vorjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße angeschlossen sind. So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen. Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für den 1100-Liter-Behälter eine leichte Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe folgende Tabelle). Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2013 (lt. Kalk. für 2014) durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2015 HR Stand Juni 2014 1,9 2,4 3,1 6,3 30,2 1,9 2,4 3,1 6,3 30,3 Jahresfestgebühr je Nutzer 2015 (Durchschnitt vor der mathematischen Rundung) 19,32 EUR 19,32 EUR 19,32 EUR 19,32 EUR 19,32 EUR Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle). Zwischenergebnis Verwertungsgebühr Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte monatliche Verwertungsgebühr sinkt im Vergleich zur bisher gültigen Verwertungsgebühr B zwischen 2,38 EUR und 16 Cent. Im Verhältnis zur bisherigen Verwertungsgebühr E steigt sie zwischen 49 Cent und 7,93 EUR. c) Biotonnenfestgebühr Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt. Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der Kalkulation für 2014 um rund 256 TEUR. Der Anstieg der Personalkosten, der Abschreibungen sowie höhere Verwertungskosten sind dafür die Hauptgründe. Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden 29 TEUR vorgetragen. Durch die Einführung nur einer Verwertungsgebühr für alle Nutzer, werden die Kosten der Bioabfallsammlung getrennt nach Fixkosten (2.300 TEUR in Verwertungsgebühr) und variable Kosten (1.590 TEUR in Biotonnenfestgebühr) berücksichtigt. Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein Sammelsystem vorgehalten werden. Außerdem wird aufgrund der gestiegenen Nachfrage mit der 60-Liter-Biotonne eine weitere Biotonnengröße eingeführt. -5- Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr pro Monat beträgt 2015 für die 60-Liter-Biotonne 1,97 EUR, die 120-Liter-Biotonne 3,93 EUR bzw. für die 240-LiterBiotonne 7,86 EUR und wird damit jeweils um 12,6 % preiswerter als 2014. Fazit Die Gebühren für eine Leerung von Restabfallbehältern sinken je nach Behältergröße zwischen 1,2 und 10,3 %. Ab 01.01.2015 wird es nur noch eine Verwertungsgebühr für alle Nutzer geben. Im Vergleich zur Verwertungsgebühr B sinkt diese um rund 5 %, verglichen mit der bisherigen Verwertungsgebühr E steigt sie um rund 19 % an. In Euro ausgedrückt und berechnet für die auf 2014 hochgerechneten Durchschnittswerte heißt das: In 2015 nehmen gegenüber 2014 die durchschnittlichen Ausgaben pro Nutzer für die Abfallentsorgung (einschließlich Biotonne) in Abhängigkeit von der Ausstattung mit Abfallbehältern und der Zahl der Leerungen voraussichtlich zwischen 5,37 EUR und 2,46 EUR ab. Wird auf dem Grundstück keine Biotonne genutzt, sind entsprechend der Behältergröße und Leerungshäufigkeit voraussichtlich durchschnittlich zwischen 1,54 EUR und 2,83 EUR pro Kopf und Jahr mehr zu zahlen. Verwendete Abkürzungen BAB Betriebsabrechnungsbogen Beh. Behälter DSD Duales System Deutschland DuDurchschnittlich(e)HR Hochrechnung LG Leerungsgebühr p. a. Pro Jahr Pers. Personenzahl PPK Papier, Pappe, Karton RA Restabfall VG Verwertungsgebühr (2015 gültig) VG E Verwertungsgebühr E für Eigenkompostierer (2014 gültig) VG B Verwertungsgebühr B für Nutzer von Biotonnen (2014 gültig) Hinweis Etwa vier Wochen nach dem Inkrafttreten und ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden. Weitere aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, relevanten Telefonnummern, Ablagestellen für Weihnachtsbäume, Standorte und –zeiten des Schadstoffmobils, Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und eventuelle Terminänderungen werden ortsüblich, das heißt, über das Amtsblatt, die örtlichen Medien und das Internet bekannt gegeben. -6- Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig Auf der Grundlage − des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.03.2014), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Wiederaufbaubegleitgesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234, verk. am 30.04.2014), − der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.09.2004), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, verk. am 13.12.2013) hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am . .2014 (Ratsbeschluss V- /14, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt /14 vom .2014), folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührentatbestand Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2015 erfolgt. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist (a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer. Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge: - die Erbbauberechtigten - die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen. (b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber, (c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer, (d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und (e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter. (2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner. (3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der Gemeinschaft bestellten Verwalter bekannt gegeben. § 3 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat. (2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat. (3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen. (4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt. (5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische 25.08.14 -1- Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden. Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. (2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats. (3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat. (4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam. (5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November des Kalenderjahres fällig. (6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten. (7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt: 1. Verwertungsgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2015 multipliziert mit dem Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1. 2. Leerungsgebühr Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2014 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2015. 3. Biotonnenfestgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2015 multipliziert mit dem Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10. 4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt. 5. Die im Jahr 2015 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr, Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2016 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2016 ausgewiesen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet. 6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2015 mitzuteilen. (8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November). (10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der -2- entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden Gerät anzubringen. (11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird sofort fällig. § 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben: (1) Verwertungsgebühr Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag 01.06. des Vorjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt. Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 3,06 EUR 3,86 EUR 4,99 EUR 10,14 EUR 48,77 EUR (2) Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen Turnus, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 3,53 EUR 4,48 EUR 5,58 EUR 7,94 EUR 33,06 EUR (3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14-täglich. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 4,47 EUR 5,42 EUR -3- 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 6,52 EUR 8,88 EUR 34,93 EUR (4) Mindestgebühr Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet. Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde. Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter. Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand. (5) Sonderleerung Restabfall Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 7,61 EUR 8,56 EUR 9,66 EUR 12,02 EUR 38,93 EUR Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen die ordnungsgemäße Verwertung verhindern. (6) Restabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 EUR. (7) Nebenablagerungen Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 6,72 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet. (8) Überfüllungen Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,53 EUR berechnet. Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von 6,72 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet. (9) Abfallpressen und Abfallcontainer Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren erhoben: Größe 5-m³-Abfallgroßcontainer 7-m³-Abfallgroßcontainer 10-m³-Abfallgroßcontainer 10-m³-Abfallpresse 20-m³-Abfallpresse 24-m³-Abfallpresse Mietgebühr pro Monat 11,81 EUR 25,33 EUR 25,44 EUR 227,56 EUR 283,50 EUR 316,87 EUR Transportgebühr zur Behandlungsanlage Cröbern 105,00 EUR 105,00 EUR 105,00 EUR 125,00 EUR 125,00 EUR 125,00 EUR Entsorgungskosten pro Entleerung Entsprechend Bescheid der Entsorgungsanlage Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz kommen. -4- (10) Biotonnenfestgebühr Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 1,97 EUR 3,93 EUR 7,86 EUR (11) Sonderleerung Biotonne Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 7,72 EUR 8,62 EUR 10,44 EUR (12) Gartenabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 EUR. (13) Gartenabfall Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt 0,50 EUR pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke. (14) Sperrmüll Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem Grundstück beträgt 21,00 EUR in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw. aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 EUR fällig. (15) Elektrogeräte Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 EUR in Form einer Wertmarke. (16) Beschädigte Abfallbehälter Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern beträgt für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 78,99 EUR 78,99 EUR 78,99 EUR 81,89 EUR 260,87 EUR (17) Autowracks Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 EUR. Bei einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 EUR für die Entsorgung erhoben. (18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben. § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom vorherigen und vom neuen Gebührenschuldner ist gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen. (2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen. -5- § 7 Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2015 in Kraft. Leipzig, am 2014 Burkhard Jung Oberbürgermeister -6- Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 1 A 1 B C D E F G H Sperrmüll Schadstoffe Druckerzeugnisse Biotonne Gesamt Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2015 2 Restabfall Gartenabfall 3 4 Kalkulation 2014 19.901.700 € 1.306.000 € 8.134.450 € 630.000 € 2.029.100 € 3.663.350 € 35.664.600 € 248.450 € -122.800 € -190.250 € 41.750 € 0€ 255.650 € 232.800 € 6 Summe als Ansatz für 2015 20.150.150 € 7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung 300.000 € 8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2015 19.850.150 € 9 Leerungsgebühr 10 11 Umzulegende Kosten Restabfall 12 dav. extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten 13 14 dav. Kosten 14-täglicher Turnus 15 dav. Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus 16 17 Umzulegende Kosten Verwertung 18 davon extra Gebühren für Wertmarken 19 Zuschlag Fixkosten Biotonne damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten 20 21 22 Umzulegende Gesamtkosten Biotonne dav. direkt auf Biotonne umzulegende Kosten 23 24 25 Insgesamt umzulegende Kosten 26 27 28 1.183.200 € 7.944.200 € 671.750 € 700.000 € 2.029.100 € 3.919.000 € 29.000 € 35.897.400 € 1.029.000 € 3.890.000 € Biotonnengebühr 34.868.400 € 5 Kostenänderungen zwischen 01.01.14 und 31.12.15 br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Gesamtkosten 11.128.250 € Verwertungsgebühr 19.850.150 € 475.000 € 19.375.150 € 18.725.150 € 650.000 € (Blatt 7) (Blatt 5) 11.128.250 € 372.850 € 2.300.000 € 13.055.400 € (Blatt 9) Hochrechnung (Blatt 6) 3.890.000 € 1.590.000 € (Blatt 6) (Blatt 6) 34.868.400 € (Blatt 7) I Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 2 A 1 2 B E F G voraussichtliche Kosten laut Kalk. 2014 [€] voraussichtliche Kosten 2015 [€] voraussichtliche Kostenänderunge n 2014 bis 2015 [€] Eckwerte Kostenrechnung 2015 Details der Änderungen Ist-Kosten 2013 [€] 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 C 1. Materialkosten 19.718.103 19.993.100 19.713.450 -279.650 davon 1.1. Material 1.2. Entsorgungskosten 1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK) 2. Personalkosten 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Kosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten / Umlagen 10. Kostenmindernde Erlöse 11. Verzinsung Kostenüberdeckung 12. Gesamtkosten br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Details 1.818.058 1.912.600 1.809.200 -103.400 15.207.078 15.381.600 15.205.350 -176.250 2.692.967 2.698.900 2.698.900 0 9.161.250 1.847.140 757.375 9.500.550 2.088.300 762.650 9.705.150 2.262.600 783.850 204.600 174.300 21.200 667.547 704.000 725.000 21.000 32.151.415 33.048.600 33.190.050 141.450 2.773.410 995.766 3.051.700 1.304.600 3.456.050 1.146.850 404.350 -157.750 35.920.591 37.404.900 37.792.950 388.050 2.285.148 130.939 1.655.900 84.400 1.809.500 86.050 153.600 1.650 33.504.504 35.664.600 35.897.400 232.800 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 3 A 1 B C D E Eckwerte Kostenrechnung 2015 F G H Behälter- und Leerungszahlen 2 3 Anzahl Behälter RA Behältergröße Ist 12/2013 Ansatz 2015 davon häufiger als im 14täglichen Turnus Ist Juni 2014 4 5 60 l 1.165 1.456 1.600 5 6 80 l 13.020 13.080 13.120 10 7 120 l 40.529 40.542 40.500 800 8 240 l 31.301 32.665 33.200 3.000 9 1100 l 9.885 10.067 10.120 4.000 Summe 95.900 97.810 98.540 7.815 10 11 12 Anzahl der Leerungen RA Behältergröße Ist 12/2013 HR 2014 Stand Juni Mittlere Ansatz 2015 Leerungs(Beh.zahl x zahl HR-2014 Leerungszahl) gerundet 13 14 60 l 6.943 7.900 5 8.000 15 80 l 101.709 96.000 7 91.840 16 120 l 480.150 469.000 12 486.000 Abkürzungen Stand Juni Bio Biotonne E Eigenkompostierung HR Hochrechnung 17 240 l 676.414 693.000 21 697.200 LG Leerungsgebühr 18 1100 l 297.042 297.000 30 303.600 VG Verwertungsgebühr 19 Summe 1.562.258 1.562.900 1.586.640 20 21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen Behältergröße 22 Ist 12/2013 Stand Juni Ansatz 2015 2014 23 60 l 0 0 1.000 24 120 l 20.097 20.600 20.200 25 240 l 6.030 6.381 6.500 26 Summe 26.127 26.981 27.700 27 br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Behälterprognose RA Restabfall I Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 4 A 1 B Eckwerte Kostenrechnung 2015 C D Mengenentwicklung 2 Ist 2013 [t] 3 Abfallarten 4 Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle 5 (gemeinsam gesammelt und transportiert) 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Gewerbliche Restabfälle (gesondert gesammelt und transportiert) Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe Sperrmüll Holz aus Sperrmüll Summe Schadstoffe Druckerzeugnissabfälle 15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne) 16 17 Biotonne aus Haushaltungen 18 19 Gartenabfälle aus Haushalten br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Mengen Ansatz Kalkulation für 2014 [t] Prognose 2015 [t] 77.741 77.200 77.710 1.222 1.000 1.200 78.963 78.200 78.910 11.764 6.995 18.759 12.500 7.000 19.500 12.000 7.000 19.000 399 350 400 17.960 18.000 18.000 17.650 17.800 18.300 11.615 12.000 12.500 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 5 A 1 2 3 4 5 B C D E F G H I J K Kalkulation Leerungsgebühr für 2015 Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich Behälter Behälter- Durchschnitt- Leerungszahl liche LZ HR Prognose für anzahl Prognose 2014 2015 Durchschnittsmasse des Inhalts [kg] Ist 2014 Wichtungskennzahl 6 14,8 7 5 60-l-Behälter 1.600 8.000 0,63 18,8 8 7 80-l-Behälter 13.120 91.840 0,80 23,4 9 12 120-l-Behälter 40.500 486.000 1,00 33,3 10 240-l-Behälter 33.200 21 697.200 1,42 138,6 11 1.100-l-Behälter 10.120 30 303.600 5,92 12 Summe 98.540 13 Quot. H4/G12 14 15 16 17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich 18 Behälter 19 20 60-l-Behälter 21 80-l-Behälter 22 120-l-Behälter 23 240-l-Behälter 24 1.100-l-Behälter 25 Summe 26 27 Behälter- LZ HR 2014 anzahl Prognose 35 5 35 10 35 800 35 3.000 35 4.000 7.815 Leerungszahl Prognose für 2015 175 350 28.000 105.000 280.000 br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Kalk. Leerungsgebühr Wichtungskennzahl 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 Quot. G 17/F 25 18.725.150 € normierte Leerungszahl 5.060 73.786 486.000 992.169 1.798.246 3.355.261 5,58 € 3,53 € 4,48 € 5,58 € 7,94 € 33,06 € LG 2014 3,82 € 5,00 € 5,65 € 8,05 € 33,70 € Änderung Änderung 14/15 pro 14/15 Leerung [%] pro Leerung - 0,29 € 0,52 € 0,07 € 0,11 € 0,64 € -7,6 -10,3 -1,2 -1,3 -1,9 650.000 € normierte Aufschlag Leerungszahl pro Leerung 175 350 28.000 105.000 560.000 693.525 0,94 € LG 2015 gerundet 0,94 € 0,94 € 0,94 € 0,94 € 1,87 € LG Leerung öfter als 14-täglich 4,47 € 5,42 € 6,52 € 8,88 € 34,93 € Abkürzungen RA Restabfall LG Leerungsgebühr HR Hochrechnung LZ Leerungszahl L Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 6 A B C D 1 Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2015 2 3 4 Kosten Verwertung ohne Festgebühr Biotonne 5 6 G H I J K VG B 2014 pro Monat Änderung 14/15 pro Monat im Vergleich mit VG B 0,16 € 0,20 € 0,26 € 0,53 € 2,38 € 13.055.400 € 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Summe RA-Behälterzahl Prognose Durchschnitt-liche Nutzerzahl Wichtungskennzahl (Pers/Beh.) 1,9 2,4 3,1 6,3 30,3 0,61 0,77 1,00 2,03 9,77 1.600 13.120 40.500 33.200 10.120 98.540 Quot. C3/E13 14 15 16 17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr 18 19 Auf Biotonne umzulegende Kosten 20 21 Behältergröße 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 F Kalkulation Verwertungsgebühr Behälter 7 8 9 10 11 12 13 E 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne Behälterzahl Prognose Biotonnen 36,70 € 46,36 € 59,88 € 121,69 € 585,28 € VG 2015 pro VG E 2014 pro Änderung Monat Monat 14/15 pro Monat im gerundet Vergleich mit VG E 3,06 € 2,57 € 0,49 € 3,86 € 3,25 € 0,61 € 4,99 € 4,19 € 0,80 € 10,14 € 8,52 € 1,62 € 48,77 € 40,84 € 7,93 € Jahresfestgebühr 2015 Festgebühr pro Monat gerundet JahresfestÄnderung Änderung gebühr 2014 14/15 pro Jahr 14/15 in % 23,59 € 47,18 € 94,36 € 1,97 € 3,93 € 7,86 € 981 10.157 40.500 67.471 98.915 218.024 59,88 € 1.590.000 € Wichtungskennzahl (Volumen) 1.000 20.200 6.500 0,50 1,00 2,00 Quot. C19/D26 Abkürzungen RA Restabfall VG Verwertungsgebühr (2015) VG B Verwertungsgebühr für Biotonnennutzer (2014) VG E Verwertungsgebühr für Eigenkompostierer (2014) br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Kalk. Abf.VG und Bio normierte VG pro Jahr Behälterzahl normierte Behälterzahl 500 20.200 13.000 33.700 47,18 € 54,00 € 108,00 € - 6,82 € 13,64 € -12,6 -12,6 3,22 € 4,06 € 5,25 € 10,67 € 51,15 € T Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 7 A 1 B C D E F Behälterzahl für LG Behälterzahl für VG Biotonnen Stück G H I Einnahmen gesamt in 2015 2 3 Kosten 2015 (Einsatz Rückstellung berücksichtigt) 34.868.400 € 4 5 1. Einnahmen über Touren 6 Einnahmen aus Leerungs- und Verwertungs- und Biotonnengebühr 7 Behälter 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Behälter Leerungen Stück 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Gesamt Behälter 8.000 91.840 486.000 697.200 303.600 1.586.640 s. Blatt 5 LG 17 18 60-l-Behälter 19 80-l-Behälter 20 120-l-Behälter 21 240-l-Behälter 22 1100-l-Behälter 23 Gesamt 24 25 2. Einnahmen über Sondertouren Pressen, Container, Sondertouren 26 27 28 3. Einnahmen über Wertmarken 29 30 Gesamteinnahmen 2015 31 br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Einnahmen 1.600 13.120 40.500 33.200 10.120 98.540 s. Blatt 6 VG pro Jahr 3,53 € 4,48 € 5,58 € 7,94 € 33,06 € 36,70 € 46,36 € 59,88 € 121,69 € 585,28 € 1.600 13.120 40.500 33.200 10.120 98.540 s. Blatt 6 Biotonnenfestgebühr pro Jahr 23,59 € 47,18 € 94,36 € - 1.000 0 20.200 6.500 0 26.700 Summe Einnahmen LG 28.238,06 € 411.787,20 € 2.712.284,49 € 5.537.130,07 € 10.035.710,19 € 18.725.150,00 € 475.000 € 372.850 € s. Blatt 9 34.868.400 € Dif. B3-B30 0,00 € Summe Summe Einnahmen Summe Gesamt Einnahmen VG Einnahmen Zuschlag mehr Biotonnen-gebühr als 14-täglich 164,02 € 58.721,62 € 23.590,50 € 110.714,20 € 328,03 € 608.232,36 € 1.020.347,59 € 26.242,75 € 2.425.164,26 € 953.056,38 € 6.116.747,88 € 98.410,30 € 4.040.201,97 € 613.353,12 € 10.289.095,45 € 524.854,91 € 5.923.079,80 € 16.483.644,89 € 650.000,00 € 13.055.400,00 € 1.590.000,00 € 34.020.550,00 € J Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 8 A 1 B C D E F Miete pro Tag Miete pro Monat Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2015 2 3 Mietgebühr Behälterart und -größe 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert Abfallgroßcontainer 5 m³ 7 m³ 10 m³ Abfallpressen 10 m³ 20 m³ 24 m³ Transportgebühr Bezeichnung (Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB) br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Sondergeb. Pressen Kosten pro Jahr 126,03 € 272,30 € 271,91 € 15,75 € 31,71 € 33,36 € 141,78 € 304,01 € 305,27 € 0,39 € 0,84 € 0,85 € 11,81 € 25,33 € 25,44 € 2.434,80 € 3.024,03 € 3.406,38 € 295,87 € 378,00 € 396,11 € 2.730,67 € 3.402,03 € 3.802,49 € 7,59 € 9,45 € 10,56 € 227,56 € 283,50 € 316,87 € Abroller Personalausgaben (1 Fahrer) Kalkulatorische Kosten Abschreibung Verzinsung Fahrzeugkosten Kraftstoffe Instandhaltungskosten Materialkosten sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung) Schutzbekleidung Verwaltungsgemeinkosten Betriebsgemeinkosten Gesamtkosten/Jahr Einsatzstunden/Jahr Gebühr je Einsatzstunde Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h) Gebühr pro Abfuhr (gerundet) Zinsen pro Jahr Absetzer 43.243 € 43.243 € 23.697 € 3.541 € 20.751 € 3.442 € 20.893 € 11.948 € 7.672 € 1.144 € 122 € 8.720 € 4.354 € 125.335 € 1.500 84 € 125 € 125 € 11.865 € 7.722 € 3.009 € 1.302 € 122 € 8.720 € 4.354 € 104.531 € 1.500 70 € 105 € 105 € G Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 9 A 1 B C D Leerungs- bzw. 50% Aufschlag Gebühr Sondergebühren in 2015 2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack Abrechnungseinheit 3 Entsorgungsgebüh 4 Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit 4,48 € 5 abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit 4,48 € 6 Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter 7 Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack 8 Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack 9 10 Sonderleerungen Restabfall Leerungsgebühr im Normalturnus Behälter 11 12 13 14 15 16 17 18 Sonderleerungen Biotonne 60-Liter-Behälter 80-Liter-Behälter 120-Liter-Behälter 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter Behälter 19 20 60-Liter-Behälter 21 120-Liter-Behälter 22 240-Liter-Behälter 23 24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter Behälter 25 26 60-Liter-Behälter 27 80-Liter-Behälter 28 120-Liter-Behälter 29 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter 30 31 32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken 33 Art 34 Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport) 35 Elektrogerätewertmarke 36 Gartenabfallwertmarke 37 Gartenabfallsack 38 Summe Einnahmen br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Sondergebühren 3,53 € 4,48 € 5,58 € 7,94 € 33,06 € Leerungsgebühr im Normalturnus 2,24 € 2,24 € Aufschlag 4,08 € 4,08 € 4,08 € 4,08 € 5,87 € Aufschlag 0,91 € 1,81 € 3,63 € 6,81 € 6,81 € 6,81 € Behälterkosten (brutto) 24,39 € 24,39 € 24,39 € 27,29 € 206,27 € Transport- und Codierkosten 54,60 € 54,60 € 54,60 € 54,60 € 54,60 € Stück 5.300 900 500.000 850 6,72 € 6,72 € 3,53 € 4,00 € 3,00 € Gebühr Sonderleerung Restabfall 7,61 € 8,56 € 9,66 € 12,02 € 38,93 € Gebühr Sonderleerung Biotonne 7,72 € 8,62 € 10,44 € Austauschgebühr 78,99 € 78,99 € 78,99 € 81,89 € 260,87 € Betrag Einnahmen in Euro 111.300,00 € 21,00 € 9.000,00 € 10,00 € 0,50 € 250.000,00 € 3,00 € 2.550,00 € 372.850,00 € Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 10 Gebührenvergleich 2014 / 2015 (Basis: Leipziger Durchschnittswerte) 70,00 € 60,00 € Ausgaben pro Kopf und Jahr 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € - € 1100-l-Behälter 240-l-Behälter 120-l-Behälter 120-l-Behälter 80-l-Behälter 80-l-Behälter 60-l-Behälter 60-l-Behälter mit Biotonne mit Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne 2014 59,17 € 55,73 € 59,61 € 38,09 € 57,38 € 30,83 € 58,81 € 26,28 € 2015 55,94 € 53,27 € 56,13 € 40,92 € 52,02 € 32,37 € 53,44 € 28,62 € Änderung zu 2014 -3,23 € -2,46 € -3,48 € 2,83 € -5,36 € 1,54 € -5,37 € 2,34 € Ausstattung br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Vergleich 14-15