Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006762.pdf
Größe
474 kB
Erstellt
06.10.14, 12:00
Aktualisiert
08.04.16, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00508/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
14.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
20.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
21.10.2014
1. Lesung
Betriebsausschuss Stadtreinigung
22.10.2014
Vorberatung
Ortschaftsrat Miltitz
22.10.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Burghausen
28.10.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Finanzen
03.11.2014
2. Lesung
Ortschaftsrat Engelsdorf
03.11.2014
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
04.11.2014
2. Lesung
Ortschaftsrat Lindenthal
04.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
10.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Plaußig
10.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Holzhausen
11.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Mölkau
11.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
11.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Seehausen
11.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Wiederitzsch
11.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
12.11.2014
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
13.11.2014
Information zur Kenntnis
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.029.000 EUR wird beschlossen.
3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in
Kraft.
4. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1830/13 vom 21.11.2013 wird aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015
Anlagen:
- Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015
- Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015
- Übersicht Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu
20.25.
Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2015
Vorlage: DS-00508/14
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.029.000 EUR wird beschlossen.
3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2015 in Kraft.
4. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1830/13 vom 21.11.2013 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja - Stimmen: 46
Nein - Stimmen: 3
Enthaltungen:1
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 21.11.2014
Seite: 1/1
Begründung
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2015
Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen in der Abfallentsorgung.
Das Gebührenmodell wird geändert. Künftig wird es für alle Abfallerzeuger die gleiche
Verwertungsgebühr und nicht mehr die Trennung nach Eigenkompostierern und Biotonnennutzern geben.
In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt.
I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation
Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr
2015. Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Nachkalkulation für 2013 und
den zwischen dem 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 prognostizierten Kostenänderungen.
Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2013 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2014 und 2015 entwickelten sich wie folgt:
Angaben in TEUR
2013 (NK)
2014 (VK)
2015 (VK)
Gesamtkosten
33.505
35.665
35.897
Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2015 gegenüber der
Vorkalkulation für das Jahr 2014 um 232 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um
0,7 %.
Zum 01.01.2014 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen 5.440 TEUR. Im Jahr 2014 werden davon 192 TEUR einem Sonderposten für den
Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt. Auf die Gebührenkalkulation 2014 werden 1.866 TEUR und auf die Gebührenkalkulation 2015 1.029 TEUR vorgetragen (siehe
Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten.
Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber
2014 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen
auf Blatt 2 der Anlage überein.
1. Materialkosten
Die voraussichtlichen ansatzfähigen Materialkosten verringern sich im Jahr 2015 gegenüber 2014 um 280 TEUR.
Das wird hauptsächlich durch geringere Entsorgungsaufwendungen (./. 176 TEUR) erreicht. So können trotz des erwarteten Anstiegs der Sammelmenge an Restabfall um
710 t durch einen niedrigeren Verrechnungssatz mit dem ZAW (Reduzierung von 162,41
EUR/t auf 159,66 EUR/t) Kosten gespart werden.
Ab 01.01.2015 erfolgt die Abfallsammlung ausschließlich durch Mitarbeiter der Stadtreinigung. Dadurch entfallen die Kosten von 30 TEUR für das bisher beauftragte Fremdunternehmen.
25.08.14
-1-
2. Personalkosten
Die Personalkosten erhöhen sich in 2015 um 205 TEUR. In der Tarifrunde Anfang 2014
wurde eine Entgelterhöhung in 2 Stufen vereinbart:
-
ab 01.03.2014: + 3,0 % (mindestens 90 EUR)
ab 01.03.2015: + 2,4 %
Aufgrund von Umstrukturierungen, insbesondere durch die Bildung eines Meisterbereiches Behälterservice (jetzt: Umlagekostenstelle), steigen die Personalkosten der Abfallsammlung nur um 2,1 %. Da sich die Mitarbeiteranzahl insgesamt nicht geändert hat,
erhöhen sich jedoch die Umlagen.
3. Abschreibungen
Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der
Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2015
ein Mehrertrag von 243 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von
Investitionen zugeführt wird.
Die Abschreibungen erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2014 um 174 TEUR. Hier wirken
sich vor allem Investitionen im Bereich der Restabfallentsorgung aus, so beispielsweise
die Beschaffung von vier Restabfallsammelfahrzeugen in 2014 und von je zwei für 2015
geplanten Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeugen.
Durch die neue Technik wird der Abnutzungsgrad des Anlagevermögens weiter gesenkt.
Es bleibt für die Folgejahre ein ständiger Investitionsbedarf bestehen, um den Fuhrpark
insgesamt zu modernisieren und Kostensenkungen bei der Ersatzteilbeschaffung für
Reparaturen und dem Kraftstoffverbrauch nachhaltig zu sichern.
5. Kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorischen Zinsen steigen um 21 TEUR. Für das Jahr 2015 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen.
7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung
Gegenüber 2014 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 404 TEUR u.a.
durch den neu gebildeten Meisterbereich Behälterservice (siehe 2.).
10. Kostenmindernde Erlöse
Die kostenmindernden Erlöse steigen um 154 TEUR. Dies wird im wesentlich dadurch
begründet, dass ab 01.07.2015 die Alttextilien durch die Stadtreinigung gesammelt werden (RBV-1973/14). Aus deren Vermarktung ergibt sich voraussichtlich ein Erlös von ca.
178 TEUR.
II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze
Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen
für die Kalkulation erläutert.
Hinweis:
Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen.
Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei
Kommastellen.
-2-
a) Leerungsgebühr
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert
wird, wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr
umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln,
Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in
den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für
die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft.
Neu ist in diesem Zusammenhang die Einführung eines Gebührenaufschlags für den
Fall, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Grundstück häufiger als im 14täglichen Abstand angefahren werden muss.
Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus` als 14 Tage wird auf Blatt 5 der Anlage
ausgeführt (Äquivalenzzahlenrechnung).
Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2015 voraussichtlich mit 20,2 Mio.
EUR rund 249 TEUR höher als 2014. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 300 TEUR reduziert.
Abzüglich 475 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für Sammlung außerhalb der
Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 19,4 Mio. EUR für
2015 um rund 700 TEUR höher als für 2014 (18,7 Mio. EUR).
Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl)
prognostiziert.
Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen
Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit
von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen.
Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede und damit die
Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der
Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich
Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte).
Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte:
Behältergröße
60-l-Behälter
DurchAbfall-Dichte Durchschnitts- Abfall-Dichte Gebühr pro
schnittsgewic 6/2013 [kg/m³] gewicht des 5/2014 [kg/m³] Kilogramm
ht Inhalt
Inhalts 5/2014
[EUR/kg]
6/2013 [kg]
[kg]
15,9*
265
14,8*
247
0,24
80-l-Behälter
20,8
260
18,8
235
0,24
120-l-Behälter
23,5
196
23,4
195
0,24
240-l-Behälter
33,5
140
33,3
139
0,24
1100-l-Behälter
140,3
128
138,6
126
0,24
*errechnet, da zu kleine Stichprobe
Aus der Darstellung wird deutlich, dass das mittlere Gewicht des Inhaltes bei allen Behältergrößen im Vergleich zum Vorjahr abnimmt.
Dieser Effekt wird auf die Pflichtleerung pro Quartal zurückgeführt. Durch diese ist die
Verweildauer der Abfälle in den Behältern begrenzt und der Verdichtungseffekt geringer.
Rein rechnerisch müssten demzufolge die durchschnittlichen Leerungszahlen leicht zunehmen. Diese These lässt sich durch die Trendberechnungen nicht untermauern. Im
-3-
Gegenteil sinken die prognostizierten durchschnittlichen Leerzahlen mit Ausnahme der für
den 1100-Liter-Behälter. Grund dafür sind fast durchgängig ansteigende Behälterzahlen.
Möglicherweise resultieren diese aus einem neuen Umgang mit Nebenablagerungen und
Überfüllungen durch die Verantwortlichen. So wird nicht nur das Pflichtvolumen, sondern
jetzt häufiger das tatsächlich benötigte Behältervolumen vorgehalten.
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Du. Leerungszahl
2013
Du. Leerungszahl
2014
(HR Stand Juni)
6
8
12
22
5
7
12
21
30
30
Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen wird
ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt. Da nach den Ergebnissen des letzten Jahres trotz mindestens wöchentlichen Anfahrens der jeweiligen
Grundstücke nicht alle vorhanden Behälter jedes Mal auch tatsächlich geleert wurden,
ergibt hier die Prognose eine durchschnittliche Leerungszahl von 35. Für die Leerung
eines 1100-l-Behälters besteht höherer Personalaufwand. Deshalb wird diese Behälterart doppelt gewichtet.
Durch den Zuschlag entsteht eine höhere Gebührengerechtigkeit. Immer mehr Grundstückseigentümer können nicht genug Platz für ausreichendes Behältervolumen vorhalten, um 14 Tage zwischen den Leerungen überbrücken zu können. Sie weichen auf
einen kürzeren Abfuhrturnus als 14-täglich aus. Durch die erhöhte Leerungsgebühr beteiligen sie sich nun auch an den Kosten für den zusätzlichen Aufwand.
Zwischenergebnis Leerungsgebühr
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte,
der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren
Umlage der Kosten verringern sich die Gebührensätze für alle Behältergrößen im 14täglichen Turnus zwischen 64 und 7 Cent je Leerung.
b) Verwertungsgebühr
Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der
plus
Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonne sowie
die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen
(Äquivalenzzahlenrechnung).
Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2015 betragen 14.128 TEUR.
Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung werden 700 TEUR vorgetragen und
373 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 13.055 TEUR umzulegen.
Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität wird dieser Maßstab angewendet. Durch den
häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im
Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand
-4-
(Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden.
Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr.
In der Äquivalenzzahlenrechnung wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie
viele Nutzer zum 01.06. des Vorjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße
angeschlossen sind.
So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche
Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen.
Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für den 1100-Liter-Behälter eine leichte Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe
folgende Tabelle).
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2013
(lt. Kalk. für 2014)
durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2015
HR Stand Juni 2014
1,9
2,4
3,1
6,3
30,2
1,9
2,4
3,1
6,3
30,3
Jahresfestgebühr
je Nutzer 2015
(Durchschnitt vor
der mathematischen Rundung)
19,32 EUR
19,32 EUR
19,32 EUR
19,32 EUR
19,32 EUR
Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der
Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle).
Zwischenergebnis Verwertungsgebühr
Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte monatliche Verwertungsgebühr sinkt im
Vergleich zur bisher gültigen Verwertungsgebühr B zwischen 2,38 EUR und 16 Cent. Im
Verhältnis zur bisherigen Verwertungsgebühr E steigt sie zwischen 49 Cent und
7,93 EUR.
c) Biotonnenfestgebühr
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird
auf Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt.
Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der
Kalkulation für 2014 um rund 256 TEUR. Der Anstieg der Personalkosten, der Abschreibungen sowie höhere Verwertungskosten sind dafür die Hauptgründe. Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden 29 TEUR vorgetragen.
Durch die Einführung nur einer Verwertungsgebühr für alle Nutzer, werden die Kosten der
Bioabfallsammlung getrennt nach Fixkosten (2.300 TEUR in Verwertungsgebühr) und
variable Kosten (1.590 TEUR in Biotonnenfestgebühr) berücksichtigt.
Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer
haben die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein
Sammelsystem vorgehalten werden.
Außerdem wird aufgrund der gestiegenen Nachfrage mit der 60-Liter-Biotonne eine weitere Biotonnengröße eingeführt.
-5-
Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr
Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr pro Monat beträgt 2015 für
die 60-Liter-Biotonne 1,97 EUR, die 120-Liter-Biotonne 3,93 EUR bzw. für die 240-LiterBiotonne 7,86 EUR und wird damit jeweils um 12,6 % preiswerter als 2014.
Fazit
Die Gebühren für eine Leerung von Restabfallbehältern sinken je nach Behältergröße
zwischen 1,2 und 10,3 %.
Ab 01.01.2015 wird es nur noch eine Verwertungsgebühr für alle Nutzer geben. Im Vergleich zur Verwertungsgebühr B sinkt diese um rund 5 %, verglichen mit der bisherigen
Verwertungsgebühr E steigt sie um rund 19 % an.
In Euro ausgedrückt und berechnet für die auf 2014 hochgerechneten Durchschnittswerte
heißt das:
In 2015 nehmen gegenüber 2014 die durchschnittlichen Ausgaben pro Nutzer für die
Abfallentsorgung (einschließlich Biotonne) in Abhängigkeit von der Ausstattung mit Abfallbehältern und der Zahl der Leerungen voraussichtlich zwischen 5,37 EUR und 2,46
EUR ab.
Wird auf dem Grundstück keine Biotonne genutzt, sind entsprechend der Behältergröße
und Leerungshäufigkeit voraussichtlich durchschnittlich zwischen 1,54 EUR und 2,83
EUR pro Kopf und Jahr mehr zu zahlen.
Verwendete Abkürzungen
BAB
Betriebsabrechnungsbogen
Beh.
Behälter
DSD
Duales System Deutschland
DuDurchschnittlich(e)HR
Hochrechnung
LG
Leerungsgebühr
p. a.
Pro Jahr
Pers.
Personenzahl
PPK
Papier, Pappe, Karton
RA
Restabfall
VG
Verwertungsgebühr (2015 gültig)
VG E
Verwertungsgebühr E für Eigenkompostierer (2014 gültig)
VG B
Verwertungsgebühr B für Nutzer von Biotonnen (2014 gültig)
Hinweis
Etwa vier Wochen nach dem Inkrafttreten und ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich.
Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de
abgerufen werden. Weitere aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, relevanten Telefonnummern, Ablagestellen für Weihnachtsbäume, Standorte und –zeiten des Schadstoffmobils, Standorte und Öffnungszeiten der
Wertstoffhöfe und eventuelle Terminänderungen werden ortsüblich, das heißt, über das Amtsblatt, die örtlichen
Medien und das Internet bekannt gegeben.
-6-
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
Auf der Grundlage
− des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom
03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.03.2014), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Wiederaufbaubegleitgesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234, verk. am 30.04.2014),
− der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26.08.2004
(SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.09.2004), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, verk. am 13.12.2013)
hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am . .2014 (Ratsbeschluss V- /14, veröffentlicht im
Leipziger Amtsblatt /14 vom
.2014), folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.01.2015 und dem 31.12.2015 erfolgt.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist
(a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter
Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer.
Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge:
- die Erbbauberechtigten
- die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen.
(b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber,
(c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer,
(d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und
(e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter.
(2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner.
(3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der Gemeinschaft
bestellten Verwalter bekannt gegeben.
§ 3 Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale
Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt
sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat.
(2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich
vorgenommen hat.
(3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung
abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen.
(4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt.
(5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische
25.08.14
-1-
Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden.
Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts
anderes bestimmt.
(2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats.
(3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die
Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat.
(4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen
worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam.
(5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in
vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November
des Kalenderjahres fällig.
(6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten.
(7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt:
1. Verwertungsgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2015 multipliziert mit dem
Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1.
2. Leerungsgebühr
Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2014 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für
die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2015.
3. Biotonnenfestgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2015 multipliziert mit dem Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10.
4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und
Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt.
5. Die im Jahr 2015 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr,
Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2016 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder
Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2016 ausgewiesen und mit
den Abschlagszahlungen verrechnet.
6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2015 mitzuteilen.
(8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils
am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach
Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der
Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des
Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November).
(10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der
-2-
entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll
auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden Gerät anzubringen.
(11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch
durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
(12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt
und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur
Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird
sofort fällig.
§ 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Verwertungsgebühr
Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben
Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die
Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag
01.06. des Vorjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt.
Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
3,06 EUR
3,86 EUR
4,99 EUR
10,14 EUR
48,77 EUR
(2) Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus
Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen Turnus,
den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der
Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
3,53 EUR
4,48 EUR
5,58 EUR
7,94 EUR
33,06 EUR
(3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Transport
und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem
den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14-täglich.
Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro
Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
4,47 EUR
5,42 EUR
-3-
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
6,52 EUR
8,88 EUR
34,93 EUR
(4) Mindestgebühr
Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet.
Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde.
Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter.
Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand.
(5) Sonderleerung Restabfall
Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung
für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
7,61 EUR
8,56 EUR
9,66 EUR
12,02 EUR
38,93 EUR
Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen
die ordnungsgemäße Verwertung verhindern.
(6) Restabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 EUR.
(7) Nebenablagerungen
Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben
den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 6,72 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit
berechnet.
(8) Überfüllungen
Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,53 EUR berechnet.
Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von
6,72 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet.
(9) Abfallpressen und Abfallcontainer
Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren
erhoben:
Größe
5-m³-Abfallgroßcontainer
7-m³-Abfallgroßcontainer
10-m³-Abfallgroßcontainer
10-m³-Abfallpresse
20-m³-Abfallpresse
24-m³-Abfallpresse
Mietgebühr
pro Monat
11,81 EUR
25,33 EUR
25,44 EUR
227,56 EUR
283,50 EUR
316,87 EUR
Transportgebühr zur
Behandlungsanlage
Cröbern
105,00 EUR
105,00 EUR
105,00 EUR
125,00 EUR
125,00 EUR
125,00 EUR
Entsorgungskosten
pro Entleerung
Entsprechend
Bescheid der
Entsorgungsanlage
Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz
kommen.
-4-
(10) Biotonnenfestgebühr
Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
1,97 EUR
3,93 EUR
7,86 EUR
(11) Sonderleerung Biotonne
Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
7,72 EUR
8,62 EUR
10,44 EUR
(12) Gartenabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 EUR.
(13) Gartenabfall
Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt
0,50 EUR pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke.
(14) Sperrmüll
Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem
Grundstück beträgt 21,00 EUR in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw.
aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 EUR fällig.
(15) Elektrogeräte
Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner,
Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät,
Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 EUR in Form einer Wertmarke.
(16) Beschädigte Abfallbehälter
Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern
beträgt für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
78,99 EUR
78,99 EUR
78,99 EUR
81,89 EUR
260,87 EUR
(17) Autowracks
Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 EUR. Bei
einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 EUR für die Entsorgung
erhoben.
(18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung
in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben.
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom vorherigen
und vom neuen Gebührenschuldner ist gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen.
(2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen.
-5-
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner
Auskunftspflicht nicht nachkommt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2015 in Kraft.
Leipzig, am
2014
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
-6-
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 1
A
1
B
C
D
E
F
G
H
Sperrmüll
Schadstoffe
Druckerzeugnisse
Biotonne
Gesamt
Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2015
2
Restabfall
Gartenabfall
3
4 Kalkulation 2014
19.901.700 €
1.306.000 €
8.134.450 €
630.000 €
2.029.100 €
3.663.350 €
35.664.600 €
248.450 €
-122.800 €
-190.250 €
41.750 €
0€
255.650 €
232.800 €
6 Summe als Ansatz für 2015
20.150.150 €
7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung
300.000 €
8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2015
19.850.150 €
9
Leerungsgebühr
10
11
Umzulegende Kosten Restabfall
12
dav. extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren
auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten
13
14
dav. Kosten 14-täglicher Turnus
15
dav. Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus
16
17
Umzulegende Kosten Verwertung
18
davon extra Gebühren für Wertmarken
19
Zuschlag Fixkosten Biotonne
damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten
20
21
22
Umzulegende Gesamtkosten Biotonne
dav. direkt auf Biotonne umzulegende Kosten
23
24
25
Insgesamt umzulegende Kosten
26
27
28
1.183.200 €
7.944.200 €
671.750 €
700.000 €
2.029.100 €
3.919.000 €
29.000 €
35.897.400 €
1.029.000 €
3.890.000 €
Biotonnengebühr
34.868.400 €
5 Kostenänderungen zwischen 01.01.14 und 31.12.15
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Gesamtkosten
11.128.250 €
Verwertungsgebühr
19.850.150 €
475.000 €
19.375.150 €
18.725.150 €
650.000 €
(Blatt 7)
(Blatt 5)
11.128.250 €
372.850 €
2.300.000 €
13.055.400 €
(Blatt 9)
Hochrechnung
(Blatt 6)
3.890.000 €
1.590.000 €
(Blatt 6)
(Blatt 6)
34.868.400 €
(Blatt 7)
I
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 2
A
1
2
B
E
F
G
voraussichtliche
Kosten laut Kalk.
2014 [€]
voraussichtliche
Kosten 2015 [€]
voraussichtliche
Kostenänderunge
n 2014 bis 2015
[€]
Eckwerte Kostenrechnung 2015 Details der Änderungen
Ist-Kosten 2013
[€]
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
C
1. Materialkosten
19.718.103
19.993.100
19.713.450
-279.650
davon
1.1. Material
1.2. Entsorgungskosten
1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK)
2. Personalkosten
3. Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Kosten
z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV
5. Kalkulatorische Zinsen
6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten
7. Umlage Gemeinkostenstellen
8. Interne Leistungsverrechnung
9. Zwischensumme Kosten / Umlagen
10. Kostenmindernde Erlöse
11. Verzinsung Kostenüberdeckung
12. Gesamtkosten
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Details
1.818.058
1.912.600
1.809.200
-103.400
15.207.078
15.381.600
15.205.350
-176.250
2.692.967
2.698.900
2.698.900
0
9.161.250
1.847.140
757.375
9.500.550
2.088.300
762.650
9.705.150
2.262.600
783.850
204.600
174.300
21.200
667.547
704.000
725.000
21.000
32.151.415
33.048.600
33.190.050
141.450
2.773.410
995.766
3.051.700
1.304.600
3.456.050
1.146.850
404.350
-157.750
35.920.591
37.404.900
37.792.950
388.050
2.285.148
130.939
1.655.900
84.400
1.809.500
86.050
153.600
1.650
33.504.504
35.664.600
35.897.400
232.800
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 3
A
1
B
C
D
E
Eckwerte Kostenrechnung 2015
F
G
H
Behälter- und Leerungszahlen
2
3 Anzahl Behälter RA
Behältergröße
Ist
12/2013
Ansatz 2015 davon häufiger
als im 14täglichen
Turnus
Ist
Juni 2014
4
5
60 l
1.165
1.456
1.600
5
6
80 l
13.020
13.080
13.120
10
7
120 l
40.529
40.542
40.500
800
8
240 l
31.301
32.665
33.200
3.000
9
1100 l
9.885
10.067
10.120
4.000
Summe
95.900
97.810
98.540
7.815
10
11
12 Anzahl der Leerungen RA
Behältergröße
Ist 12/2013
HR 2014
Stand Juni
Mittlere
Ansatz 2015
Leerungs(Beh.zahl x
zahl HR-2014 Leerungszahl)
gerundet
13
14
60 l
6.943
7.900
5
8.000
15
80 l
101.709
96.000
7
91.840
16
120 l
480.150
469.000
12
486.000
Abkürzungen
Stand Juni
Bio Biotonne
E Eigenkompostierung
HR Hochrechnung
17
240 l
676.414
693.000
21
697.200
LG Leerungsgebühr
18
1100 l
297.042
297.000
30
303.600
VG Verwertungsgebühr
19
Summe
1.562.258
1.562.900
1.586.640
20
21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen
Behältergröße
22
Ist 12/2013 Stand Juni Ansatz 2015
2014
23
60 l
0
0
1.000
24
120 l
20.097
20.600
20.200
25
240 l
6.030
6.381
6.500
26
Summe
26.127
26.981
27.700
27
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Behälterprognose
RA Restabfall
I
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 4
A
1
B
Eckwerte Kostenrechnung 2015
C
D
Mengenentwicklung
2
Ist 2013 [t]
3 Abfallarten
4
Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle
5 (gemeinsam gesammelt und transportiert)
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Gewerbliche Restabfälle
(gesondert gesammelt und transportiert)
Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe
Sperrmüll
Holz aus Sperrmüll
Summe
Schadstoffe
Druckerzeugnissabfälle
15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne)
16
17 Biotonne aus Haushaltungen
18
19 Gartenabfälle aus Haushalten
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Mengen
Ansatz
Kalkulation für
2014 [t]
Prognose
2015 [t]
77.741
77.200
77.710
1.222
1.000
1.200
78.963
78.200
78.910
11.764
6.995
18.759
12.500
7.000
19.500
12.000
7.000
19.000
399
350
400
17.960
18.000
18.000
17.650
17.800
18.300
11.615
12.000
12.500
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 5
A
1
2
3
4
5
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
Kalkulation Leerungsgebühr für 2015
Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich
Behälter
Behälter- Durchschnitt- Leerungszahl
liche LZ HR Prognose für
anzahl
Prognose
2014
2015
Durchschnittsmasse des
Inhalts [kg]
Ist 2014
Wichtungskennzahl
6
14,8
7
5
60-l-Behälter 1.600
8.000
0,63
18,8
8
7
80-l-Behälter 13.120
91.840
0,80
23,4
9
12
120-l-Behälter 40.500
486.000
1,00
33,3
10 240-l-Behälter 33.200
21
697.200
1,42
138,6
11 1.100-l-Behälter 10.120
30
303.600
5,92
12
Summe 98.540
13
Quot. H4/G12
14
15
16
17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich
18
Behälter
19
20
60-l-Behälter
21
80-l-Behälter
22 120-l-Behälter
23 240-l-Behälter
24 1.100-l-Behälter
25
Summe
26
27
Behälter- LZ HR 2014
anzahl
Prognose
35
5
35
10
35
800
35
3.000
35
4.000
7.815
Leerungszahl
Prognose für
2015
175
350
28.000
105.000
280.000
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Kalk. Leerungsgebühr
Wichtungskennzahl
1,00
1,00
1,00
1,00
2,00
Quot. G 17/F 25
18.725.150 €
normierte
Leerungszahl
5.060
73.786
486.000
992.169
1.798.246
3.355.261
5,58 €
3,53 €
4,48 €
5,58 €
7,94 €
33,06 €
LG 2014
3,82 €
5,00 €
5,65 €
8,05 €
33,70 €
Änderung Änderung
14/15 pro
14/15
Leerung
[%]
pro
Leerung
-
0,29 €
0,52 €
0,07 €
0,11 €
0,64 €
-7,6
-10,3
-1,2
-1,3
-1,9
650.000 €
normierte
Aufschlag
Leerungszahl pro Leerung
175
350
28.000
105.000
560.000
693.525
0,94 €
LG 2015
gerundet
0,94 €
0,94 €
0,94 €
0,94 €
1,87 €
LG Leerung
öfter als
14-täglich
4,47 €
5,42 €
6,52 €
8,88 €
34,93 €
Abkürzungen
RA Restabfall
LG Leerungsgebühr
HR Hochrechnung
LZ Leerungszahl
L
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 6
A
B
C
D
1
Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2015
2
3
4
Kosten Verwertung ohne Festgebühr Biotonne
5
6
G
H
I
J
K
VG B 2014
pro Monat
Änderung
14/15 pro
Monat im
Vergleich mit
VG B
0,16 €
0,20 €
0,26 €
0,53 €
2,38 €
13.055.400 €
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Summe
RA-Behälterzahl
Prognose
Durchschnitt-liche
Nutzerzahl
Wichtungskennzahl
(Pers/Beh.)
1,9
2,4
3,1
6,3
30,3
0,61
0,77
1,00
2,03
9,77
1.600
13.120
40.500
33.200
10.120
98.540
Quot. C3/E13
14
15
16
17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr
18
19 Auf Biotonne umzulegende Kosten
20
21
Behältergröße
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
F
Kalkulation Verwertungsgebühr
Behälter
7
8
9
10
11
12
13
E
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
Behälterzahl
Prognose
Biotonnen
36,70 €
46,36 €
59,88 €
121,69 €
585,28 €
VG 2015 pro VG E 2014 pro Änderung
Monat
Monat
14/15 pro
Monat im
gerundet
Vergleich
mit VG E
3,06 €
2,57 €
0,49 €
3,86 €
3,25 €
0,61 €
4,99 €
4,19 €
0,80 €
10,14 €
8,52 €
1,62 €
48,77 €
40,84 €
7,93 €
Jahresfestgebühr 2015
Festgebühr
pro Monat
gerundet
JahresfestÄnderung
Änderung
gebühr 2014 14/15 pro Jahr
14/15
in %
23,59 €
47,18 €
94,36 €
1,97 €
3,93 €
7,86 €
981
10.157
40.500
67.471
98.915
218.024
59,88 €
1.590.000 €
Wichtungskennzahl
(Volumen)
1.000
20.200
6.500
0,50
1,00
2,00
Quot. C19/D26
Abkürzungen
RA Restabfall
VG Verwertungsgebühr (2015)
VG B Verwertungsgebühr für Biotonnennutzer (2014)
VG E Verwertungsgebühr für Eigenkompostierer (2014)
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Kalk. Abf.VG und Bio
normierte
VG pro Jahr
Behälterzahl
normierte
Behälterzahl
500
20.200
13.000
33.700
47,18 €
54,00 € 108,00 € -
6,82 €
13,64 €
-12,6
-12,6
3,22 €
4,06 €
5,25 €
10,67 €
51,15 €
T
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 7
A
1
B
C
D
E
F
Behälterzahl
für LG
Behälterzahl
für VG
Biotonnen Stück
G
H
I
Einnahmen gesamt in 2015
2
3
Kosten 2015
(Einsatz Rückstellung berücksichtigt)
34.868.400 €
4
5 1. Einnahmen über Touren
6
Einnahmen aus Leerungs- und
Verwertungs- und Biotonnengebühr
7
Behälter
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Behälter
Leerungen
Stück
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Gesamt
Behälter
8.000
91.840
486.000
697.200
303.600
1.586.640
s. Blatt 5
LG
17
18
60-l-Behälter
19
80-l-Behälter
20
120-l-Behälter
21
240-l-Behälter
22
1100-l-Behälter
23
Gesamt
24
25 2. Einnahmen über Sondertouren
Pressen, Container, Sondertouren
26
27
28 3. Einnahmen über Wertmarken
29
30 Gesamteinnahmen 2015
31
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Einnahmen
1.600
13.120
40.500
33.200
10.120
98.540
s. Blatt 6
VG pro Jahr
3,53 €
4,48 €
5,58 €
7,94 €
33,06 €
36,70 €
46,36 €
59,88 €
121,69 €
585,28 €
1.600
13.120
40.500
33.200
10.120
98.540
s. Blatt 6
Biotonnenfestgebühr
pro Jahr
23,59 €
47,18 €
94,36 €
-
1.000
0
20.200
6.500
0
26.700
Summe
Einnahmen LG
28.238,06 €
411.787,20 €
2.712.284,49 €
5.537.130,07 €
10.035.710,19 €
18.725.150,00 €
475.000 €
372.850 € s. Blatt 9
34.868.400 €
Dif. B3-B30 0,00 €
Summe
Summe Einnahmen Summe
Gesamt
Einnahmen
VG
Einnahmen
Zuschlag mehr
Biotonnen-gebühr
als 14-täglich
164,02 €
58.721,62 €
23.590,50 €
110.714,20 €
328,03 €
608.232,36 €
1.020.347,59 €
26.242,75 €
2.425.164,26 €
953.056,38 €
6.116.747,88 €
98.410,30 €
4.040.201,97 €
613.353,12 €
10.289.095,45 €
524.854,91 €
5.923.079,80 €
16.483.644,89 €
650.000,00 €
13.055.400,00 €
1.590.000,00 €
34.020.550,00 €
J
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 8
A
1
B
C
D
E
F
Miete pro
Tag
Miete pro
Monat
Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2015
2
3 Mietgebühr
Behälterart und -größe
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
Abschreibung
auf Wiederbeschaffungszeitwert
Abfallgroßcontainer
5 m³
7 m³
10 m³
Abfallpressen
10 m³
20 m³
24 m³
Transportgebühr
Bezeichnung
(Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB)
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Sondergeb. Pressen
Kosten
pro Jahr
126,03 €
272,30 €
271,91 €
15,75 €
31,71 €
33,36 €
141,78 €
304,01 €
305,27 €
0,39 €
0,84 €
0,85 €
11,81 €
25,33 €
25,44 €
2.434,80 €
3.024,03 €
3.406,38 €
295,87 €
378,00 €
396,11 €
2.730,67 €
3.402,03 €
3.802,49 €
7,59 €
9,45 €
10,56 €
227,56 €
283,50 €
316,87 €
Abroller
Personalausgaben (1 Fahrer)
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
Verzinsung
Fahrzeugkosten
Kraftstoffe
Instandhaltungskosten
Materialkosten
sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung)
Schutzbekleidung
Verwaltungsgemeinkosten
Betriebsgemeinkosten
Gesamtkosten/Jahr
Einsatzstunden/Jahr
Gebühr je Einsatzstunde
Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h)
Gebühr pro Abfuhr (gerundet)
Zinsen
pro Jahr
Absetzer
43.243 €
43.243 €
23.697 €
3.541 €
20.751 €
3.442 €
20.893 €
11.948 €
7.672 €
1.144 €
122 €
8.720 €
4.354 €
125.335 €
1.500
84 €
125 €
125 €
11.865 €
7.722 €
3.009 €
1.302 €
122 €
8.720 €
4.354 €
104.531 €
1.500
70 €
105 €
105 €
G
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 9
A
1
B
C
D
Leerungs- bzw.
50% Aufschlag
Gebühr
Sondergebühren in 2015
2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack
Abrechnungseinheit
3
Entsorgungsgebüh
4
Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit
4,48 €
5
abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit
4,48 €
6
Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter
7
Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack
8
Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack
9
10 Sonderleerungen Restabfall
Leerungsgebühr im
Normalturnus
Behälter
11
12
13
14
15
16
17
18 Sonderleerungen Biotonne
60-Liter-Behälter
80-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
Behälter
19
20
60-Liter-Behälter
21
120-Liter-Behälter
22
240-Liter-Behälter
23
24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter
Behälter
25
26
60-Liter-Behälter
27
80-Liter-Behälter
28
120-Liter-Behälter
29
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
30
31
32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken
33
Art
34
Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport)
35
Elektrogerätewertmarke
36
Gartenabfallwertmarke
37
Gartenabfallsack
38
Summe Einnahmen
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Sondergebühren
3,53 €
4,48 €
5,58 €
7,94 €
33,06 €
Leerungsgebühr im
Normalturnus
2,24 €
2,24 €
Aufschlag
4,08 €
4,08 €
4,08 €
4,08 €
5,87 €
Aufschlag
0,91 €
1,81 €
3,63 €
6,81 €
6,81 €
6,81 €
Behälterkosten
(brutto)
24,39 €
24,39 €
24,39 €
27,29 €
206,27 €
Transport- und
Codierkosten
54,60 €
54,60 €
54,60 €
54,60 €
54,60 €
Stück
5.300
900
500.000
850
6,72 €
6,72 €
3,53 €
4,00 €
3,00 €
Gebühr
Sonderleerung
Restabfall
7,61 €
8,56 €
9,66 €
12,02 €
38,93 €
Gebühr
Sonderleerung
Biotonne
7,72 €
8,62 €
10,44 €
Austauschgebühr
78,99 €
78,99 €
78,99 €
81,89 €
260,87 €
Betrag
Einnahmen in Euro
111.300,00 €
21,00 €
9.000,00 €
10,00 €
0,50 €
250.000,00 €
3,00 €
2.550,00 €
372.850,00 €
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2015 Blatt 10
Gebührenvergleich 2014 / 2015
(Basis: Leipziger Durchschnittswerte)
70,00 €
60,00 €
Ausgaben pro Kopf und Jahr
50,00 €
40,00 €
30,00 €
20,00 €
10,00 €
- €
1100-l-Behälter
240-l-Behälter
120-l-Behälter
120-l-Behälter
80-l-Behälter
80-l-Behälter
60-l-Behälter
60-l-Behälter
mit Biotonne
mit Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
2014
59,17 €
55,73 €
59,61 €
38,09 €
57,38 €
30,83 €
58,81 €
26,28 €
2015
55,94 €
53,27 €
56,13 €
40,92 €
52,02 €
32,37 €
53,44 €
28,62 €
Änderung zu 2014
-3,23 €
-2,46 €
-3,48 €
2,83 €
-5,36 €
1,54 €
-5,37 €
2,34 €
Ausstattung
br/13.10.2014/Anlage AGS 2015 Stand 13.10.14.xlsx/Vergleich 14-15