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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1006753.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
06.10.14, 12:00
Aktualisiert
25.08.17, 10:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00504/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 14.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 23.10.2014 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 03.11.2014 1. Lesung Verwaltungsausschuss 05.11.2014 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 06.11.2014 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 17.11.2014 2. Lesung Ratsversammlung 20.11.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der Klinikum St. Georg gGmbH und Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der Klinikum St. Georg gGmbH wird für Investitionen in Aufgaben der Daseinsvorsorge eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage in Höhe von 550.000,00 Euro zugeführt. 2. Die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 550.000,00 Euro im PSP-Element 7.0001378.730 wird für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung Finanzhaushalt" (1098700000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 01.01.14 31.12.14 Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von 550.000,00 7.0001378.730 wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: Begründung Zur Sicherung der Finanzkraft der Klinikum St. Georg gGmbH erfolgt für dringende Investitionen in Aufgaben der Daseinsvorsorge eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) in Höhe von 550.000,00 Euro. Die Bereitstellung der Investitionsmittel erfolgt zur Sicherung folgender Angebote der medizinischen Daseinsvorsorge: 1. Versorgung von Schwerstunfallverletzten a. Das Klinikum ist eine führende und zertifizierte Leiteinrichtung für des Traumanetzwerks Westsachsen. b. Die Erstversorgung erfordert die Vorhaltung der Infrastruktur zur schnellen Erreichbarkeit (Rettungshubschrauber) und komplexen Erstversorgung (radiologische Diagnostik, Schockraum, OP-Säle). Besonderer wichtig ist der Hubschrauberlandeplatz, der aufgrund von Änderungen von EU-Richtlinien modernisiert werden muss. 2. Versorgung von Patienten mit hochansteckenden Infektionskrankheiten a. Das Klinikum betreibt eine Sonderisolierstation für Mitteldeutschland im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Hochansteckende Erkrankungen, insbesondere von Patienten der Region Leipzig, werden ausschließlich im Klinikum versorgt b. Die Sonderisolierstation ist in einem besonders umgerüsteten Gebäude untergebracht. Die Gebäudesubstanz und die technischen Anlagen unterliegen einer sehr hohen Beanspruchung. Ständige Investitionen sind notwendig. Die Deckung der Gesellschaftereinlage erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung Finanzhaushalt" (1098700000). BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 20.11.2014 zu 20.23. Zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der Klinikum St. Georg gGmbH und Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO Vorlage: DS-00504/14 Beschlussvorschlag: 1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der Klinikum St. Georg gGmbH wird für Investitionen in Aufgaben der Daseinsvorsorge eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage in Höhe von 550.000,00 Euro zugeführt. 2. Die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 550.000,00 Euro im PSP-Element 7.0001378.730 wird für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung Finanzhaushalt" (1098700000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 21.11.2014 Seite: 1/1