Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1006753.pdf
Größe
247 kB
Erstellt
06.10.14, 12:00
Aktualisiert
25.08.17, 10:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00504/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
14.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
23.10.2014
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
03.11.2014
1. Lesung
Verwaltungsausschuss
05.11.2014
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
06.11.2014
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
17.11.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
20.11.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der Klinikum St. Georg
gGmbH und Bestätigung einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der Klinikum St. Georg gGmbH wird für
Investitionen in Aufgaben der Daseinsvorsorge eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage in
Höhe von 550.000,00 Euro zugeführt.
2. Die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 550.000,00 Euro im
PSP-Element 7.0001378.730 wird für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle "unterjährige Finanzierung Finanzhaushalt" (1098700000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
01.01.14
31.12.14
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
550.000,00
7.0001378.730
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
Begründung
Zur Sicherung der Finanzkraft der Klinikum St. Georg gGmbH erfolgt für dringende Investitionen
in Aufgaben der Daseinsvorsorge eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die
Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) in Höhe von 550.000,00 Euro.
Die Bereitstellung der Investitionsmittel erfolgt zur Sicherung folgender Angebote der medizinischen
Daseinsvorsorge:
1.
Versorgung von Schwerstunfallverletzten
a.
Das Klinikum ist eine führende und zertifizierte Leiteinrichtung für des
Traumanetzwerks Westsachsen.
b.
Die Erstversorgung erfordert die Vorhaltung der Infrastruktur zur schnellen
Erreichbarkeit (Rettungshubschrauber) und komplexen Erstversorgung (radiologische
Diagnostik, Schockraum, OP-Säle). Besonderer wichtig ist der Hubschrauberlandeplatz, der
aufgrund von Änderungen von EU-Richtlinien modernisiert werden muss.
2.
Versorgung von Patienten mit hochansteckenden Infektionskrankheiten
a.
Das Klinikum betreibt eine Sonderisolierstation für Mitteldeutschland im Sinne des
Infektionsschutzgesetzes. Hochansteckende Erkrankungen, insbesondere von Patienten der
Region Leipzig, werden ausschließlich im Klinikum versorgt
b.
Die Sonderisolierstation ist in einem besonders umgerüsteten Gebäude
untergebracht. Die Gebäudesubstanz und die technischen Anlagen unterliegen einer sehr
hohen Beanspruchung. Ständige Investitionen sind notwendig.
Die Deckung der Gesellschaftereinlage erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung
Finanzhaushalt" (1098700000).
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 20.11.2014
zu
20.23.
Zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die Kapitalrücklage der
Klinikum St. Georg gGmbH und Bestätigung einer überplanmäßigen
Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO
Vorlage: DS-00504/14
Beschlussvorschlag:
1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der Klinikum St. Georg gGmbH wird für
Investitionen in Aufgaben der Daseinsvorsorge eine zweckgebundene Gesellschaftereinlage
in Höhe von 550.000,00 Euro zugeführt.
2. Die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 550.000,00
Euro im PSP-Element 7.0001378.730 wird für das Haushaltsjahr 2014 bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung Finanzhaushalt"
(1098700000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 21.11.2014
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