Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010758.pdf
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424 kB
Erstellt
27.10.14, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorlage Nr. DS-00629/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
25.11.2014
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
01.12.2014
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04.12.2014
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.12.2014
Vorberatung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Änderung der Finanzierung zum Baubeschluss "Instandsetzung und teilweise
Modernisierung (VAV- 208/14) der Werner-Heisenberg-Schule, Gymnasium der Stadt
Leipzig" - überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von insgesamt 680.000
€ - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss (VA 208/14) zur Instandsetzung/Modernisierung WernerHeisenberg-Schule“ wird für die Jahre 2014-2016 vom Ergebnishaushalt (1.100.21.7.1.01.04) in
den Finanzhaushalt (PSP- Element „W.- Heisenberg-Schule, Brandschutz“ (7.0001043.700)
VAV-170/13) neu eingeordnet.
2. Für das Haushaltsjahr 2014 werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO
im PSP- Element „W-Heisenberg-Schule, Brandschutz“ (7.0001043.700) i. H. von 680.000 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP- Elementen „W.- Heisenberg - Schule, energetische
Sanierung“ (4.0000087.480) i.H. von 380.000 € und „sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“
(1.100.61.2.0.01) i.H. von 300.000 €.
3. Die Änderung der Finanzierung erfolgt im Vorgriff zur Änderung zum Baubeschluss und gilt unter
Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren
sowie der Bewilligung der Fördermittel.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
Einzahlungen
2014
2016
900.900 7.0001043/705
Auszahlungen
2014
2016
2.780.000 7.0001043/700
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Seite 2/5
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung der Eilbedürftigkeit
Sachverhalt
Seite 3/5
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.33.
Änderung der Finanzierung zum Baubeschluss "Instandsetzung und
teilweise Modernisierung (VAV- 208/14) der Werner-Heisenberg-Schule,
Gymnasium der Stadt Leipzig" - überplanmäßige Auszahlung nach § 79
(1) SächsGemO i.H. von insgesamt 680.000 €
- EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00629/14
Beschluss:
1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss (VA 208/14) zur Instandsetzung/Modernisierung
Werner-Heisenberg-Schule" wird für die Jahre 2014-2016 vom Ergebnishaushalt
(1.100.21.7.1.01.04) in den Finanzhaushalt (PSP- Element „W.- Heisenberg-Schule,
Brandschutz" (7.0001043.700) VAV-170/13) neu eingeordnet.
2. Für das Haushaltsjahr 2014 werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO im PSP- Element „W-Heisenberg-Schule, Brandschutz" (7.0001043.700) i. H.
von 680.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP- Elementen „W.- Heisenberg Schule, energetische Sanierung" (4.0000087.480) i.H. von 380.000 € und „sonstige
allgemeine Finanzwirtschaft" (1.100.61.2.0.01) i.H. von 300.000 €.
3. Die Änderung der Finanzierung erfolgt im Vorgriff zur Änderung zum Baubeschluss und gilt
unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen
Haushaltsjahren sowie der Bewilligung der Fördermittel.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 6 Stimmenthaltungen
Leipzig, den 11.12.2014
Seite: 1/1
Stadt Leipzig
AfJFB
51.6
Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage
Änderung der Finanzierung zum Baubeschluss „Instandsetzung und teilweise
Modernisierung (VAV- 208/14) der Werner-Heisenberg-Schule, Gymnasium der Stadt
Leipzig“ - überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von
insgesamt 680.000 €
Zur Sicherung der Haushaltmittel ist es erforderlich, die überplanmäßige Auszahlung nach
§ 79 (1) SächsGemO i.H. von insgesamt 680.000 € vom Ergebnishaushalt in den
Finanzhaushalt noch in 2014 vorzunehmen.
380.000 € Sanierung Gebäudehülle
300.000 € Sanierung Sanierung Sanitär
680.000 € gesamt 2014
Bei Nicht-Beschluss droht der Verlust der Mittel, da kein Übertrag im Ergebnishaushalt
erfolgen kann. Die Sanierung der Gebäudehülle, welche im direktem Zusammenhang mit
dem Brandschutz steht und die Sanierung der Sanitäranlagen können nicht durchgeführt
werden. Wegen eintretendem Bauverzug ist der Schulbetrieb nicht zu sichern.
Begründung zur Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses / Überführung
der Maßnahme aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt
An der Werner-Heisenberg-Schule (WHS) laufen seit 10/2013 Brandschutzmaßnahmen
und die Erneuerung der elektrotechnischen Anlage. Dafür wurde die Schule in Teilen
ausgelagert. Die Sanierung der Äußeren Hülle sollte planmäßig 2014 beginnen.
Gefasste Beschlüsse:
Planungs- und Baubeschluss Brandschutzmaßnahmen einschließlich
Schwammsanierung VAV-170/13
Planungs- und Baubeschluss äußere Hülle VAV-208/14 vom 04.06.14
Zur Sanierung der Äußeren Hülle wurde mit dem Amt für Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung (ASW) eine Ämtervereinbarung zur Finanzierung über
Städtebaufördermittel getroffen. Die Sanierungsmaßnahmen sollten Ende 2015
abgeschlossen werden. Zusätzlich werden auf der Grundlage des Beschlusses VAV208/14 300 T€ (aus 1.100.61.2.0.01 "sonstige allgemeine Finanzwirtschaft", Kostenart
45171100 "Zinsen langfristige Verbindlichkeiten") zur Sanitärsanierung bereitgestellt.
Die Maßnahme Sanierung Äußere Hülle war bisher im Ergebnishaushalt eingeordnet. Mit
den bereits laufenden Maßnahmen Brandschutz und Elektro sowie der Erneuerung der
äußeren Hülle eingeschlossen Sanierung Sanitär ist dies eine klassische Sanierung auf
Raten. Die Maßnahme soll deshalb in den Finanzhaushalt, PSP- Element 7.0001043.700,
überführt werden. Damit ergibt sich ein Gesamtinvestitionsbudget für die WHS von mehr
als 5 Mio. €.
Zwischenzeitlich ist die mit dem ASW abgeschlossene Ämtervereinbarung nicht mehr
gültig. Die in den Jahresscheiben 2015 und 2016 (als Refinanzierung) ausgewiesenen
Fördermittel stehen in diesem Umfang nicht zur Verfügung. Deshalb wurden nach
Absprache mit dem ASW und der Sächsische Aufbaubank (SAB) folgende Schritte
eingeleitet:
Die Maßnahme wurde in zwei Bauabschnitte gegliedert. Die Finanzierung des 1. BA,
Gebäudetrockenlegung sollte über eine anteilige Städtebauförderung realisiert werden
(Förderung vakant). Der 2. BA, Dach, Fassade, Fenster soll über Fördermittel
Schulhausbau erfolgen.
Die Sanierung der Sanitäranlagen soll ebenfalls über Schulhausbau gefördert werden.
Nach ersten Planungsergebnissen liegt das Finanzvolumen bei ca. 482 T€. Dies kann nur
mit einer zusätzlichen Einnahme von ca.182 T€ gesichert werden.
Bis zum 18.09.14 liegen durch den Zuwendungsgeber keine verbindlichen Aussagen zur
Förderung Städtebau vor, so dass die Maßnahme vorerst vollständig unter
Berücksichtigung Schulhausbaufördermittel finanziell dargestellt wird.
Darstellung der Finanzierung
Finanzierung nach Baubeschluss - Vorlage VAV-208/14
PSP- Element 4.0000087.480/1.100.21.7.1.01.04
Jahr
Gesamt
2013
300.000 €
Fördermittelanteil
Anteil Stadt
2014
2015
2016
448.000 € 1.600.000 €
Gesamt
0€
2.348.000 €
0€
70.000 €
812.000 €
614.500 €
1.496.500 €
300.000 €
378.000 €
788.000 €
-614.500 €
851.500 €
zusätzlich in 2014 + 300 T€ für Sanitär, BPkt. 6 vom 04.06.14
2.648.000 €
zuzüglich Fördermittel Schulhausbau Sanitär 182 T€
2.830.000 €
Aktueller Plan Ergebnishaushalt 2014ff
PSP-Element 4.0000087.480
Jahr
2013
2014
Gesamt
300.000 €
630.000 €
1.300.000 €
1.000.000 €
3.230.000 €
0€
250.000 €
70.000 €
650.000 €
970.000 €
300.000 €
380.000 €
1.230.000 €
350.000 €
2.260.000 €
Fördermittelanteil
Anteil Stadt
2015
2016
Gesamt
Neueinordnung in den Finanzhaushalt 2014-2016, PSP- Element 7.0001043.700
anteilige Mittelübernahme aus dem Ergebnishaushalt
Jahr
Gesamt
2013
2014
50.000 €
680.000 €
Fördermittelanteil
Anteil Stadt
davon Antrag
nach § 79
SächsGemO
50.000 €
680.000 €
2015
2016
Gesamt
2014-2016
1.810.000 €
290.000 €
2.780.000 €
580.000 €
320.900 €
900.900 €
1.230.000 €
-30.900 €
1.879.100 €
300.000 €
Diese Mittel können nicht in den Finanzhaushalt übertragen werden und sind in folgender
Kalkulation nur nachrichtlich aufgeführt.
D:\DOC\01\00\87\43-Anlagen\03\Begründung der EilbedürftigkeitNF.pdf