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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010758.pdf
Größe
424 kB
Erstellt
27.10.14, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 14:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung EILBEDÜRFTIG Beschlussvorlage Nr. DS-00629/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 25.11.2014 Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 01.12.2014 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04.12.2014 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 09.12.2014 Vorberatung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Änderung der Finanzierung zum Baubeschluss "Instandsetzung und teilweise Modernisierung (VAV- 208/14) der Werner-Heisenberg-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig" - überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von insgesamt 680.000 € - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss (VA 208/14) zur Instandsetzung/Modernisierung WernerHeisenberg-Schule“ wird für die Jahre 2014-2016 vom Ergebnishaushalt (1.100.21.7.1.01.04) in den Finanzhaushalt (PSP- Element „W.- Heisenberg-Schule, Brandschutz“ (7.0001043.700) VAV-170/13) neu eingeordnet. 2. Für das Haushaltsjahr 2014 werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSP- Element „W-Heisenberg-Schule, Brandschutz“ (7.0001043.700) i. H. von 680.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP- Elementen „W.- Heisenberg - Schule, energetische Sanierung“ (4.0000087.480) i.H. von 380.000 € und „sonstige allgemeine Finanzwirtschaft“ (1.100.61.2.0.01) i.H. von 300.000 €. 3. Die Änderung der Finanzierung erfolgt im Vorgriff zur Änderung zum Baubeschluss und gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren sowie der Bewilligung der Fördermittel. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR Einzahlungen 2014 2016 900.900 7.0001043/705 Auszahlungen 2014 2016 2.780.000 7.0001043/700 wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Seite 2/5 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung der Eilbedürftigkeit Sachverhalt Seite 3/5 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.33. Änderung der Finanzierung zum Baubeschluss "Instandsetzung und teilweise Modernisierung (VAV- 208/14) der Werner-Heisenberg-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig" - überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von insgesamt 680.000 € - EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00629/14 Beschluss: 1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss (VA 208/14) zur Instandsetzung/Modernisierung Werner-Heisenberg-Schule" wird für die Jahre 2014-2016 vom Ergebnishaushalt (1.100.21.7.1.01.04) in den Finanzhaushalt (PSP- Element „W.- Heisenberg-Schule, Brandschutz" (7.0001043.700) VAV-170/13) neu eingeordnet. 2. Für das Haushaltsjahr 2014 werden überplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO im PSP- Element „W-Heisenberg-Schule, Brandschutz" (7.0001043.700) i. H. von 680.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den PSP- Elementen „W.- Heisenberg Schule, energetische Sanierung" (4.0000087.480) i.H. von 380.000 € und „sonstige allgemeine Finanzwirtschaft" (1.100.61.2.0.01) i.H. von 300.000 €. 3. Die Änderung der Finanzierung erfolgt im Vorgriff zur Änderung zum Baubeschluss und gilt unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren sowie der Bewilligung der Fördermittel. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 6 Stimmenthaltungen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1 Stadt Leipzig AfJFB 51.6 Begründung der Eilbedürftigkeit der Vorlage Änderung der Finanzierung zum Baubeschluss „Instandsetzung und teilweise Modernisierung (VAV- 208/14) der Werner-Heisenberg-Schule, Gymnasium der Stadt Leipzig“ - überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von insgesamt 680.000 € Zur Sicherung der Haushaltmittel ist es erforderlich, die überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO i.H. von insgesamt 680.000 € vom Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt noch in 2014 vorzunehmen. 380.000 € Sanierung Gebäudehülle 300.000 € Sanierung Sanierung Sanitär 680.000 € gesamt 2014 Bei Nicht-Beschluss droht der Verlust der Mittel, da kein Übertrag im Ergebnishaushalt erfolgen kann. Die Sanierung der Gebäudehülle, welche im direktem Zusammenhang mit dem Brandschutz steht und die Sanierung der Sanitäranlagen können nicht durchgeführt werden. Wegen eintretendem Bauverzug ist der Schulbetrieb nicht zu sichern. Begründung zur Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses / Überführung der Maßnahme aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt An der Werner-Heisenberg-Schule (WHS) laufen seit 10/2013 Brandschutzmaßnahmen und die Erneuerung der elektrotechnischen Anlage. Dafür wurde die Schule in Teilen ausgelagert. Die Sanierung der Äußeren Hülle sollte planmäßig 2014 beginnen. Gefasste Beschlüsse: Planungs- und Baubeschluss Brandschutzmaßnahmen einschließlich Schwammsanierung VAV-170/13  Planungs- und Baubeschluss äußere Hülle VAV-208/14 vom 04.06.14  Zur Sanierung der Äußeren Hülle wurde mit dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (ASW) eine Ämtervereinbarung zur Finanzierung über Städtebaufördermittel getroffen. Die Sanierungsmaßnahmen sollten Ende 2015 abgeschlossen werden. Zusätzlich werden auf der Grundlage des Beschlusses VAV208/14 300 T€ (aus 1.100.61.2.0.01 "sonstige allgemeine Finanzwirtschaft", Kostenart 45171100 "Zinsen langfristige Verbindlichkeiten") zur Sanitärsanierung bereitgestellt. Die Maßnahme Sanierung Äußere Hülle war bisher im Ergebnishaushalt eingeordnet. Mit den bereits laufenden Maßnahmen Brandschutz und Elektro sowie der Erneuerung der äußeren Hülle eingeschlossen Sanierung Sanitär ist dies eine klassische Sanierung auf Raten. Die Maßnahme soll deshalb in den Finanzhaushalt, PSP- Element 7.0001043.700, überführt werden. Damit ergibt sich ein Gesamtinvestitionsbudget für die WHS von mehr als 5 Mio. €. Zwischenzeitlich ist die mit dem ASW abgeschlossene Ämtervereinbarung nicht mehr gültig. Die in den Jahresscheiben 2015 und 2016 (als Refinanzierung) ausgewiesenen Fördermittel stehen in diesem Umfang nicht zur Verfügung. Deshalb wurden nach Absprache mit dem ASW und der Sächsische Aufbaubank (SAB) folgende Schritte eingeleitet: Die Maßnahme wurde in zwei Bauabschnitte gegliedert. Die Finanzierung des 1. BA, Gebäudetrockenlegung sollte über eine anteilige Städtebauförderung realisiert werden (Förderung vakant). Der 2. BA, Dach, Fassade, Fenster soll über Fördermittel Schulhausbau erfolgen. Die Sanierung der Sanitäranlagen soll ebenfalls über Schulhausbau gefördert werden. Nach ersten Planungsergebnissen liegt das Finanzvolumen bei ca. 482 T€. Dies kann nur mit einer zusätzlichen Einnahme von ca.182 T€ gesichert werden. Bis zum 18.09.14 liegen durch den Zuwendungsgeber keine verbindlichen Aussagen zur Förderung Städtebau vor, so dass die Maßnahme vorerst vollständig unter Berücksichtigung Schulhausbaufördermittel finanziell dargestellt wird. Darstellung der Finanzierung Finanzierung nach Baubeschluss - Vorlage VAV-208/14 PSP- Element 4.0000087.480/1.100.21.7.1.01.04 Jahr Gesamt 2013 300.000 € Fördermittelanteil Anteil Stadt 2014 2015 2016 448.000 € 1.600.000 € Gesamt 0€ 2.348.000 € 0€ 70.000 € 812.000 € 614.500 € 1.496.500 € 300.000 € 378.000 € 788.000 € -614.500 € 851.500 € zusätzlich in 2014 + 300 T€ für Sanitär, BPkt. 6 vom 04.06.14 2.648.000 € zuzüglich Fördermittel Schulhausbau Sanitär 182 T€ 2.830.000 € Aktueller Plan Ergebnishaushalt 2014ff PSP-Element 4.0000087.480 Jahr 2013 2014 Gesamt 300.000 € 630.000 € 1.300.000 € 1.000.000 € 3.230.000 € 0€ 250.000 € 70.000 € 650.000 € 970.000 € 300.000 € 380.000 € 1.230.000 € 350.000 € 2.260.000 € Fördermittelanteil Anteil Stadt 2015 2016 Gesamt Neueinordnung in den Finanzhaushalt 2014-2016, PSP- Element 7.0001043.700 anteilige Mittelübernahme aus dem Ergebnishaushalt Jahr Gesamt 2013 2014 50.000 € 680.000 € Fördermittelanteil Anteil Stadt davon Antrag nach § 79 SächsGemO 50.000 € 680.000 € 2015 2016 Gesamt 2014-2016 1.810.000 € 290.000 € 2.780.000 € 580.000 € 320.900 € 900.900 € 1.230.000 € -30.900 € 1.879.100 € 300.000 € Diese Mittel können nicht in den Finanzhaushalt übertragen werden und sind in folgender Kalkulation nur nachrichtlich aufgeführt. D:\DOC\01\00\87\43-Anlagen\03\Begründung der EilbedürftigkeitNF.pdf