Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1007622.pdf
Größe
272 kB
Erstellt
07.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00514/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.10.2014
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
11.11.2014
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
25.11.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
10.12.2014
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur
Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur
Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu folgendem Konzept Stellung
zu nehmen:
Stadt Leuna: "Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung in Leuna" gemäß
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (in der Fassung vom 19.08.2014):
Das Ziel des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist
•
die Heraufstufung der Stadt Leuna von einem Grundzentrum zu einem Grundzentrum mit
Teilfunktion eines Mittelzentrums und die
•
Ausweisung des Bereiches des Saaleparks als "Sonderstandort großflächiger Einzelhandel".
Mit diesen Ausweisungen wird das Ziel verfolgt, die landes- und regionalplanerischen Ziele der
Landesplanung Sachsen-Anhalts, die im Landesentwicklungsplan Sachsen aus dem Jahr 2010
festgeschrieben sind, an die Bestandssituation im Bereich des Saaleparks anzupassen.
Das "Städtebauliche Entwicklungskonzept" setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen.
•
Städtebauliches Leitbild "Leuna 2020plus"
•
Konzept-Baustein zur Einzelhandelsentwicklung in Leuna
•
"Leunaer Sortimentsliste" der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente
Bisheriger Verfahrensstand:
Die Stadt Leipzig hat im Juli 2014 zum Entwurf des Konzeptbausteines zur
Einzelhandelsentwicklung Stellung genommen. Dieser Konzeptbaustein war der erste Teil des
"Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes", zu dem die Stadt Leipzig zur Stellungnahme aufgerufen
war. Da es sich hier um einen ersten Schritt zu einem Gesamtkonzept handelte, wurde die
Stellungnahme von der Verwaltung erstellt und es erfolgte keinen Gremienbeteiligung. Im jetzigen
Verfahrensschritt liegt das "Städtebauliche Entwicklungskonzept" im Gesamten vor und bedarf als
fertiggestelltes Konzept der Beurteilung durch die Stadt Leipzig.
Aufgrund der Erheblichkeit, die von dem Konzept bzw. der Umsetzung seiner Ziele zu erwarten ist,
soll nun der Stadtrat über die Stellungnahme der Stadt Leipzig beschließen.
Einordnung in weitere Planungen:
Stadt Leuna: B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks"
Derzeit wird der B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna erstellt. Hierzu hat die
Stadt Leipzig im Juli 2014 erhebliche Bedenken geäußert. Hierzu hatte der Stadtrat die
Stellungnahme der Stadt in der Ratsversammlung vom 17.09.2014 beschlossen. Der B-Plan sieht
u.a. die Erweiterung des Möbelhauses Höffner und damit einhergehend die faktische Erhöhung der
zentrenrelevanten Sortimente vor. Zwischenzeitlich liegt der aktuelle B-Planentwurf mit denselben
Inhalten und Ziele vor. Auch hierzu wird die Stadt Leipzig weiterhin erhebliche Bedenken äußern (da
weiterhin erhebliche Bedenken bestehen, wird die Stellungnahme ohne Beteiligung des Stadrates
versandt). In den B-Plan wurde ein Kapitel zur Anpassung des B-Planes an die Ziele der
Raumordnung eingefügt. In diesem Kapitel werden die Ziele des Landesentwicklungsplanes
Sachsen-Anhalt zur zentralörtlichen Einstufung der Stadt Leuna als fehlerhaft zustande gekommen
erachtet. Es wird darauf abgestellt, dass die Ziele der Landesplanung. welche für die Stadt Leuna
die Einordnung als Grundzentrum ansehen, als abwägungsfehlerhaft zustande gekommen sind. Es
wird ausgesagt, dass die tatsächlichen Gegebenheiten, wie sie durch den Saalepark bestehen, nicht
in den Zielen der Landesplanung Beachtung finden.
Der Saalepark ist bisher in keinster Weise durch die Ziele der Landesplanung Sachsen-Anhalt
tragbar. Um dieses zu umgehen, wird nun versucht, den Zielen des LEP ihre Richtigkeit
abzusprechen und auf diesem Wege eine Einpassung des Saaleparks in die landesplanerischen
Zielstellungen zu schaffen.
Regionale
Planungsgemeinschaft Halle: Sachlicher Teilplan "Zentrale Orte, Sicherung und
Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel" für die Planungsregion Halle
Gleichzeitig wird von der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle der Sachliche Teilplan "Zentrale
Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel" für die
Planungsregion Halle erstellt. Auch hier ist zu befürchten, dass die Stadt Leuna eine Höherstufung
im System der Zentralen Orte erlangen soll. Hier hat die Stadt Leipzig bereits den Hinweis gegeben,
dass dies abgelehnt würde.
Es zeigt sich, dass derzeit auf verschiedenen Ebenen versucht wird, den Saalepark durch Änderung
der landesplanerischen Ziele oder gar durch deren grundsätzliche Infragestellung versucht wird, die
Ziele der Landesplanung an den Saalepark anzupassen. Fakt ist, dass der Saalepark in keinster
Weise den jetzigen Zielen entspricht.
Zur Stellungnahme
Die Stellungnahme wird durch das Dezernat VI fristgerecht versandt und die Stellungnahme
dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
Eine Behandlung der Vorlage im Stadtrat vor Versendung der Stellungnahme war zeitlich
nicht möglich. Diese Vorgehensweise hat sich bei anderen größeren Einzelhandelsvorhaben
in der Region als sinnvoll erwiesen.
Inhalt der Stellungnahme
Die Stadt lehnt die Höherstufung der Stadt Leuna im System der Zentralen Orte und die Ausweisung
des Bereiches des Saaleparks als "Sonderstandort großflächiger Einzelhandel" ab. Hierdurch wären
die
Belange
der
Stadt
Leipzig
in
erheblichem
Maße
beeinträchtigt.
Dezernat Stadtentwicklung und
Bau
Stadt Leuna
Fachbereich Bau
z.H. Frau Dipl.-Ing. Noßke
Rathausstraße 1
06237 Leuna
0341-123 4901
0341-123 4930
stefanie.wirker@leipzig.d . Oktober 2014
e
Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung in Leuna gemäß §
1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB (in der Fassung vom 19.08.2014)
Die Stellungnahme wird unter Gremienvorbehalt verschickt.
Sehr geehrter Frau Noßke,
wir
erhielten
von
Ihnen
das
Städtebauliche
Entwicklungskonzept
Einzelhandelsentwicklung in Leuna zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
zur
Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken gegen das Städtebauliche Entwicklungskonzept.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Stellungnahme vom 23.07.2014 zum "Konzeptbaustein
zur Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Leuna" weiterhin Gültigkeit besitzt. Durch die aktuelle
Fassung des Konzeptbausteines vom 19.08.2014 konnten unsere Bedenken in keinem Punkt
ausgeräumt werden, da sich die inhaltlichen Aussagen nicht geändert haben. Die Empfehlung de
Gutachtens zur Höherstufung der Stadt Leuna zu einem Grundzentrum mit Teilfunktion eines
Mittelzentrums manifestiert sich in dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept. Dies lehnen wir
weiterhin ab.
Das Städtebauliche Entwicklungskonzept, das sich aus verschiedenen Bausteinen und Konzepten
zusammensetzt formuliert als Hauptziel das
•
Ermöglichen der landesplanerisch und regionalplanerisch angemessenen Einordnung der
Stadt Leuna in das System der Zentralen Orte - etwa als Grundzentrum mit Teilfunktion eines
Mittelzentrums- und des "Saaleparks" in Leuna-Günthersdorf/-Kötschlitz- etwa als "Sonderstandort
für großflächigen Einzelhandel".
Die Stadt Leipzig lehnt dieses Ziel ab. Aus Sicht der Stadt Leipzig besitzt die Stadt Leuna eine
grundzentrale Funktion. Eine Höherstufung der Stadt Leuna entspricht nicht den Tatsachen. Eine
Ausweisung des Saaleparkes als "Sonderstandort für großflächigen Einzelhandel" stellt den Versuch
dar, für diesen Standort, der den Zielen der Landesplanung widerspricht, ein geeignetes Konstrukt
zu schaffen, die Ziele der Landesplanung an diesen anzupassen. Diese Kategorie findet keine
Verankerung im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt. Wir sehen durch den Versuch, die
zentralörtliche Stufe für die Stadt Leuna anzuheben, unsere Belange in erheblichem Maße
beeinträchtigt.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin und
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 10.12.2014
zu
19.28.
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Städtebaulichen
Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna
Vorlage: DS-00514/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Städtebaulichen
Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen
Leipzig, den 11.12.2014
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