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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1007622.pdf
Größe
272 kB
Erstellt
07.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00514/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 21.10.2014 Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 11.11.2014 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 25.11.2014 2. Lesung Ratsversammlung 10.12.2014 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der TÖB-Beteiligung zu folgendem Konzept Stellung zu nehmen: Stadt Leuna: "Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung in Leuna" gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (in der Fassung vom 19.08.2014): Das Ziel des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist • die Heraufstufung der Stadt Leuna von einem Grundzentrum zu einem Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums und die • Ausweisung des Bereiches des Saaleparks als "Sonderstandort großflächiger Einzelhandel". Mit diesen Ausweisungen wird das Ziel verfolgt, die landes- und regionalplanerischen Ziele der Landesplanung Sachsen-Anhalts, die im Landesentwicklungsplan Sachsen aus dem Jahr 2010 festgeschrieben sind, an die Bestandssituation im Bereich des Saaleparks anzupassen. Das "Städtebauliche Entwicklungskonzept" setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. • Städtebauliches Leitbild "Leuna 2020plus" • Konzept-Baustein zur Einzelhandelsentwicklung in Leuna • "Leunaer Sortimentsliste" der zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente Bisheriger Verfahrensstand: Die Stadt Leipzig hat im Juli 2014 zum Entwurf des Konzeptbausteines zur Einzelhandelsentwicklung Stellung genommen. Dieser Konzeptbaustein war der erste Teil des "Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes", zu dem die Stadt Leipzig zur Stellungnahme aufgerufen war. Da es sich hier um einen ersten Schritt zu einem Gesamtkonzept handelte, wurde die Stellungnahme von der Verwaltung erstellt und es erfolgte keinen Gremienbeteiligung. Im jetzigen Verfahrensschritt liegt das "Städtebauliche Entwicklungskonzept" im Gesamten vor und bedarf als fertiggestelltes Konzept der Beurteilung durch die Stadt Leipzig. Aufgrund der Erheblichkeit, die von dem Konzept bzw. der Umsetzung seiner Ziele zu erwarten ist, soll nun der Stadtrat über die Stellungnahme der Stadt Leipzig beschließen. Einordnung in weitere Planungen: Stadt Leuna: B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" Derzeit wird der B-Plan Nr. 55 "Südfläche des Saaleparks" der Stadt Leuna erstellt. Hierzu hat die Stadt Leipzig im Juli 2014 erhebliche Bedenken geäußert. Hierzu hatte der Stadtrat die Stellungnahme der Stadt in der Ratsversammlung vom 17.09.2014 beschlossen. Der B-Plan sieht u.a. die Erweiterung des Möbelhauses Höffner und damit einhergehend die faktische Erhöhung der zentrenrelevanten Sortimente vor. Zwischenzeitlich liegt der aktuelle B-Planentwurf mit denselben Inhalten und Ziele vor. Auch hierzu wird die Stadt Leipzig weiterhin erhebliche Bedenken äußern (da weiterhin erhebliche Bedenken bestehen, wird die Stellungnahme ohne Beteiligung des Stadrates versandt). In den B-Plan wurde ein Kapitel zur Anpassung des B-Planes an die Ziele der Raumordnung eingefügt. In diesem Kapitel werden die Ziele des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt zur zentralörtlichen Einstufung der Stadt Leuna als fehlerhaft zustande gekommen erachtet. Es wird darauf abgestellt, dass die Ziele der Landesplanung. welche für die Stadt Leuna die Einordnung als Grundzentrum ansehen, als abwägungsfehlerhaft zustande gekommen sind. Es wird ausgesagt, dass die tatsächlichen Gegebenheiten, wie sie durch den Saalepark bestehen, nicht in den Zielen der Landesplanung Beachtung finden. Der Saalepark ist bisher in keinster Weise durch die Ziele der Landesplanung Sachsen-Anhalt tragbar. Um dieses zu umgehen, wird nun versucht, den Zielen des LEP ihre Richtigkeit abzusprechen und auf diesem Wege eine Einpassung des Saaleparks in die landesplanerischen Zielstellungen zu schaffen. Regionale Planungsgemeinschaft Halle: Sachlicher Teilplan "Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel" für die Planungsregion Halle Gleichzeitig wird von der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle der Sachliche Teilplan "Zentrale Orte, Sicherung und Entwicklung der Daseinsvorsorge sowie großflächiger Einzelhandel" für die Planungsregion Halle erstellt. Auch hier ist zu befürchten, dass die Stadt Leuna eine Höherstufung im System der Zentralen Orte erlangen soll. Hier hat die Stadt Leipzig bereits den Hinweis gegeben, dass dies abgelehnt würde. Es zeigt sich, dass derzeit auf verschiedenen Ebenen versucht wird, den Saalepark durch Änderung der landesplanerischen Ziele oder gar durch deren grundsätzliche Infragestellung versucht wird, die Ziele der Landesplanung an den Saalepark anzupassen. Fakt ist, dass der Saalepark in keinster Weise den jetzigen Zielen entspricht. Zur Stellungnahme Die Stellungnahme wird durch das Dezernat VI fristgerecht versandt und die Stellungnahme dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Eine Behandlung der Vorlage im Stadtrat vor Versendung der Stellungnahme war zeitlich nicht möglich. Diese Vorgehensweise hat sich bei anderen größeren Einzelhandelsvorhaben in der Region als sinnvoll erwiesen. Inhalt der Stellungnahme Die Stadt lehnt die Höherstufung der Stadt Leuna im System der Zentralen Orte und die Ausweisung des Bereiches des Saaleparks als "Sonderstandort großflächiger Einzelhandel" ab. Hierdurch wären die Belange der Stadt Leipzig in erheblichem Maße beeinträchtigt. Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadt Leuna Fachbereich Bau z.H. Frau Dipl.-Ing. Noßke Rathausstraße 1 06237 Leuna 0341-123 4901 0341-123 4930 stefanie.wirker@leipzig.d . Oktober 2014 e Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung in Leuna gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (in der Fassung vom 19.08.2014) Die Stellungnahme wird unter Gremienvorbehalt verschickt. Sehr geehrter Frau Noßke, wir erhielten von Ihnen das Städtebauliche Entwicklungskonzept Einzelhandelsentwicklung in Leuna zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. zur Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken gegen das Städtebauliche Entwicklungskonzept. Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Stellungnahme vom 23.07.2014 zum "Konzeptbaustein zur Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Leuna" weiterhin Gültigkeit besitzt. Durch die aktuelle Fassung des Konzeptbausteines vom 19.08.2014 konnten unsere Bedenken in keinem Punkt ausgeräumt werden, da sich die inhaltlichen Aussagen nicht geändert haben. Die Empfehlung de Gutachtens zur Höherstufung der Stadt Leuna zu einem Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums manifestiert sich in dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept. Dies lehnen wir weiterhin ab. Das Städtebauliche Entwicklungskonzept, das sich aus verschiedenen Bausteinen und Konzepten zusammensetzt formuliert als Hauptziel das • Ermöglichen der landesplanerisch und regionalplanerisch angemessenen Einordnung der Stadt Leuna in das System der Zentralen Orte - etwa als Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums- und des "Saaleparks" in Leuna-Günthersdorf/-Kötschlitz- etwa als "Sonderstandort für großflächigen Einzelhandel". Die Stadt Leipzig lehnt dieses Ziel ab. Aus Sicht der Stadt Leipzig besitzt die Stadt Leuna eine grundzentrale Funktion. Eine Höherstufung der Stadt Leuna entspricht nicht den Tatsachen. Eine Ausweisung des Saaleparkes als "Sonderstandort für großflächigen Einzelhandel" stellt den Versuch dar, für diesen Standort, der den Zielen der Landesplanung widerspricht, ein geeignetes Konstrukt zu schaffen, die Ziele der Landesplanung an diesen anzupassen. Diese Kategorie findet keine Verankerung im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt. Wir sehen durch den Versuch, die zentralörtliche Stufe für die Stadt Leuna anzuheben, unsere Belange in erheblichem Maße beeinträchtigt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin und Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 10.12.2014 zu 19.28. Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna Vorlage: DS-00514/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept zur Einzelhandelsentwicklung der Stadt Leuna. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen Leipzig, den 11.12.2014 Seite: 1/1