Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1023819.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01310
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Prüfung lärmarmer Glascontainer
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Altglascontainer sollen gut erreichbar sein, können aber auch eine Belastung für Anwohner in
Wohngebieten darstellen. Der Lärm, welcher beim Einwurf von Altglas oder bei der Leerung
entsteht, wird des öfteren als störend wahrgenommen. Auch die Regulierung von Einwurfzeiten und
ein nächtliches Einwurfverbot helfen nur bedingt.
Es ist uns bekannt, dass aufgrund einschlägiger Rechtsprechung Anwohner in Wohngebieten
grundsätzlich diese Lärmbelastung als sozialadäquat hinnehmen müssen.
Vor dem Hintergrund, dass es in Leipzig derzeit 475 Sammelstandorte gibt, fragen wir:
1. Nach welchen Vorschriften bzw. Kriterien erfolgt bisher die Aufstellung von Glascontainern
und wie werden Standortentscheidungen getroffen? Wie werden Anregungen der Einwohner
oder vorgeschlagene Alternativstandorte einbezogen?
2. Wie und ggf. in welchem Turnus wird die Einhaltung der Lärmanforderungen überprüft? Gibt
es eine Auswertung von Bürgerbeschwerden oder auch Anregungen und Hinweisen im Jahr
2014 und wenn ja mit welchem Ergebnis?
3. An welchen Standorten in Leipzig gibt es bereits lärmarme Glascontainer, die einen
Schallschutz nach RAL-UZ 21 aufweisen? Ist eine schrittweise Umrüstung von „normalen“
Glascontainern zu lärmarmen geplant unter der Berücksichtigung dessen, dass eine solche
unserer Kenntnis nach derzeit bei 200 Euro pro Container liegt?
4. Wurde die mögliche Anordnung unterirdischer Container im Stadtgebiet oder an
Einzelstandorten geprüft und deren Anwendungsbedingungen und Kosten in anderen
Kommunen für eine Anwendung in Leipzig ausgewertet?
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Anlagen:
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