Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024520.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
21.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-01237-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Jugendparlaments
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine Änderung der Förderrichtlinie des
Landesprogramms "Wir für Sachsen" ein. Ziel ist das auch Mitglieder in gewählten Gremien für ihr
Engagement gefördert werden können.
Begründung:
Nach den jetzigen Förderrichtlinien des Landesprogramms „Wir für Sachsen“ kann das
Jugendparlament Leipzig nicht gefördert werden, da das Jugendparlament ein gewähltes Gremium
ist.
Im Jahre 2014 wurde bereits die Förderrichtlinie des Landesprogramms „Wir für Sachsen“ erweitert,
so dass jetzt auch jugendliche Vorstandsmitglieder bis 26 Jahre förderfähig sind.
Eine weitere Erweiterung der Förderrichtlinie auf Mitglieder in Jugendparlamenten wäre daher ein
folgerichtiger Schritt.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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