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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024520.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
21.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:12

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-A-01237-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit des Jugendparlaments Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Antrag wird wie folgt geändert: Der Oberbürgermeister setzt sich beim Freistaat Sachsen für eine Änderung der Förderrichtlinie des Landesprogramms "Wir für Sachsen" ein. Ziel ist das auch Mitglieder in gewählten Gremien für ihr Engagement gefördert werden können. Begründung: Nach den jetzigen Förderrichtlinien des Landesprogramms „Wir für Sachsen“ kann das Jugendparlament Leipzig nicht gefördert werden, da das Jugendparlament ein gewähltes Gremium ist. Im Jahre 2014 wurde bereits die Förderrichtlinie des Landesprogramms „Wir für Sachsen“ erweitert, so dass jetzt auch jugendliche Vorstandsmitglieder bis 26 Jahre förderfähig sind. Eine weitere Erweiterung der Förderrichtlinie auf Mitglieder in Jugendparlamenten wäre daher ein folgerichtiger Schritt. Seite 1/4 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4