Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1019796.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
16.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-00974-P-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Petition zur Vermeidung von überflüssigen Verkehr
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Optimierung der Abfallsammlung: Ablehnung
2. Optimierung des Winterdienstes: Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
3. Klimaschutz und Lebensqualität: Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Begründung:
I. Optimierung der Abfallsammlung:
Die vom Petenten gewünschte Zusammenlegung der Leerungstermine für die Sammlung aller
Abfallfraktionen ist aus folgenden Gründen nicht umsetzbar.
Die Gelben und Blauen Tonnen werden in einem Dualen System entsorgt.
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Das ist ein System der Privatwirtschaft, das neben der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung
betrieben wird. Die von den Dualen System Deutschland ausgeschriebene Leistung wird
gegenwärtig von der Abfall-Logistik Leipzig GmbH erfüllt. Es handelt sich dabei um ein wirtschaftlich
und organisatorisch selbständiges Unternehmen.
Die Vorgabe eines gleichen Entsorgungstages für beide Abfallfraktionen ist rechtlich nicht möglich.
Die Abfall-Logistik Leipzig GmbH müsste ihren Fuhrpark aufstocken, denn zurzeit werden die
Gelben und Blauen Tonnen im wöchentlichen Wechsel oft vom gleichen Fahrzeug geleert.
Die Stadt ist mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung für die Sammlung von Rest-. und Bioabfall
zuständig.
Es wird in der Tourenplanung versucht, möglichst den gleichen Entsorgungstag für beide
Abfallarten zu gewährleisten. Das ist aber aus technologischen Gründen nicht generell möglich.
Zurzeit wird Restabfall in 19 optimierten Tagestouren gesammelt. Die Sammelmenge pro Jahr
beträgt ca. 80.000 t. Für Bioabfall, hier beträgt die Jahresmenge ca.18.000 t, existieren 9 optimierte
Tagestouren.
Für synchronisierte Entsorgungstage müssten 10 weitere Bioabfallsammelfahrzeuge und das
entsprechende Personal im Einsatz sein. Das würde die Sammlung beträchtlich verteuern und
zusätzliches Verkehrsaufkommen bedeuten. Außerdem wären die Bioabfallfahrzeuge weniger als
zur Hälfte ausgelastet, was besonders unter ökologischen Gesichtspunkten nicht zu vertreten ist.
Die Aufgabe der Getrenntsammlung mit bspw. nur noch einem Abfallbehälter widerspräche jedoch
den rechtlichen Vorgaben. Ein weiteres Problem ist der Bereitstellplatz. Die Gehwege an
Mehrfamilienhäusern würden in der Regel nicht für die Bereitstellung aller zu leerenden Behälter
ausreichen.
II. Optimierung des Winterdienstes:
Grundsätzlich ist der Winterdienst, welcher in der Stadt Leipzig durchgeführt wird, in zwei Arten zu
trennen, siehe dazu § 2 Winterdienstsatzung1 der Stadt Leipzig.
1. Der kommunale Winterdienst, wird entsprechend § 3 Abs. 1-3 Winterdienstsatzung durchgeführt.
Der in der Satzung beschriebene kommunale Winterdienst bezieht sich auf Fahrbahnen bzw.
Schwerpunktbereiche wie Fußgängerüberwege und Brücken. Der kommunale Winterdienst wird
für die Stadt Leipzig vom Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig organisiert.
2. Der Winterdienst auf Gehwegen (Anliegerpflichten/ Winterdienstpflicht) ist in der Stadt Leipzig per
Winterdienstsatzung auf die Eigentümer (Anlieger) übertragen. Eine Beräumung bzw. die
Streuung ganzer Gehwegsabschnitte durch ein Unternehmen, wie vom Petenten gewünscht
schließt sich somit aus. Für Grundstücke im Eigentum der Stadt Leipzig ist eine Bündelung der
Winterdienstpflichten erfolgt. Alle vertraglich gebundenen Unternehmen sind verpflichtet, sich an
die Vorgaben der Winterdienstsatzung zu halten, so das ein minimaler Einsatz von Streusalz
gewährleistet ist. In den Wintermonaten werden, wenn es die Witterungsbedingungen erfordern,
zusätzliche Winterdienstkontrollen im Stadtgebiet vom Stadtordnungsdienst durchgeführt.
III. Klimaschutz und Lebensqualität:
Leipzig stellt sich seit 1992 der Herausforderung des Klimawandels und geht zusammen mit der
Lokalen Agenda 21, mit den Verpflichtungen zu den Zielen des Klima-Bündnis e. V. und der
Teilnahme am European Energy Award2 einen ambitionierten Weg zur Reduzierung von
Klimaschadgasen.
1
2
Ein Download der aktuell gültigen Winterdienstsatzung der Stadt Leipzig ist über Internetseite „www.leipzig.de“ möglich.
mehr zum European Energy Award unter:
http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/energie-und-klima/european-energy-award-eea/
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Die Stadt Leipzig hat im Mai 2014 das Energie- und Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 –
20203 beschlossen. Mit diesem soll bis zum Jahr 2050 der Ausstoß von CO2 auf 2,5 t pro Einwohner
und Jahr gesenkt werden.
Weiterhin hat die Stadt Leipzig zur Verringerung der Schadstoffbelastung der Luft im Jahr 2009
einen neuen Luftreinhalteplan4 erarbeitet und in Kraft gesetzt. Der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig
umfasst eine Vielzahl von Maßnahmen, durch die die Luftschadstoffbelastung in der Stadt gesenkt
werden soll. Zentrale Maßnahme ist dabei die seit 1. März 2011 eingerichtete Umweltzone.
Auch hinsichtlich der Lärmbelastung, ein in Ballungsräumen nicht zu unterschätzendes ernstes
Problem, sind noch zahlreiche Potentiale zur Lärmminderung auszuschöpfen, ohne zukünftige
Entwicklungen den notwendigen Gestaltungsspielraum zu nehmen. Die diesbezüglichen
Maßnahmen sind im 2013 beschlossenen Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig5 festgehalten. Ziel der
Lärmaktionsplanung ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort,
wo die Geräuschbelastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann.
3
Das Klimaschutzprogramm der Stadt Leipzig 2014 – 2020 steht unter:
www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/energie-und-klima/klimaschutzprogramm-fuer-leipzig zum Download zur Verfügung.
4 Ein Bericht über die Umsetzung aller Maßnahmen des Luftreinhalteplan kann auf der Webseite der Stadt Leipzig
www.leipzig.de/luftqualtitaet (Rubrik: Luftreinhalteplan) eingesehen werden.
5 Der vollständige Lärmaktionsplan der Stadt Leipzig sowie weitere umfangreiche Informationen sind unter:
http://www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/luft-und-laerm/ online verfügbar.
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Anlagen:
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